Hallo in die Runde,
ich habe leider folgendes Anliegen: Mitte August postete ich einen strafbaren Kommentar auf gutefrage.net (als Antwort auf eine dort gestellte Frage). Es handelte sich um Billigung/Belohnung einer Straftat; bitte habt Verständnis, dass ich ihn hier verschweige, er war einfach nur dümmlich und ist mir bodenlos peinlich.
Vor dreieinhalb Wochen (25.09.) stand die Kripo mit einem Durchsuchungsbeschluss vor meiner Haustür, um mich sowie mein Handy und Laptop mitzunehmen. Zu so früher Stunde aus dem Bett geklingelt und entsprechend überrumpelt, gestand ich das Delikt in der Kripo umfänglich und einsichtig.
Bereits gestern nun erhielt ich den entsprechenden Strafbefehl: 60 Tagessätze zu je 20 Euro. Eine Ratenzahlung auf 24 Monate (sprich 50 Euro Monatsrate) wurde bereits im selben Zuge angeboten, die ich auch definitiv nutzen muss. Ich bin derzeit Student und hatte meine finanzielle Situation bereits in der Vernehmung geschildert.
Nun ist es so, dass ich bisher (bitte keine Schnappatmung bekommen) keinen Rechtsbeistand aufgesucht habe. Meinen Antrag auf Beratungshilfe habe ich erst vorhin beim Amtsgericht abgegeben, sehr spät, ich weiß. Ein Erstberatungsgespräch beim Anwalt (rund 200 Euro) könnte ich mir derzeit nur leisten, wenn ich Bekannte anpumpe, was ich zumindest zunächst vermeiden will. Ich vermute auch nicht, dass der Antrag bis zum Ablauf der zweiwöchigen Einspruchsfrist schon durch ist.
Prinzipiell würde ich den Strafbefehl (da Tatvorwurf bereits umfänglich gestanden) akzeptieren, erwäge aber einen beschränkten Einspruch auf die Tagessatzhöhe. Wie schätzt ihr meine Chancen ein? 20 Euro sind ja schon sehr niedrig angesetzt, die Tagessatzanzahl mit 60 hingegen recht ordentlich. Eine Verschlechterung ist beim beschränkten Einspruch soweit mir bekannt ja ausgeschlossen. Welche Argumente sind empfehlenswert, abgesehen natürlich von entsprechenden Belegen?
Ich beziehe den Bafög-Höchstsatz von 1018 Euro und verdiene mir knapp 200 Euro als Minijob dazu. Von der Bafög-Rückzahlung aus dem Bachelor bin ich bis Mitte 2024 freigestellt, ansonsten habe ich vor allem Miete und meine freiwillige gesetzliche KV zu zahlen, keine Unterhaltsverpflichtungen etc.
Oder könnte es noch andere Optionen geben, etwa eine Auflage zur gemeinnützigen Arbeit, Einstellung gegen eine Zahlung oder Sonstiges? Eine Hauptverhandlung will und muss ich aus Gründen meiner beruflichen Zukunft vermeiden, den Eintrag im Bundeszentralregister kann ich voraussichtlich verschmerzen.
Quelle:
https://www.123recht.de/forum/strafrecht/Empfehlungen-bei-Strafbefehl-wegen-BilligungBelohnung-von-Straftaten-__f615421.html