Wie hast Du Marco gerade genannt?
Marco durfte den Pappaufsteller höchstens unter Aufsicht von A nach B tragen, aber es war immer klar, wer das Sagen hat.
Ist euch auch aufgefallen, dass des PETERS Änderung der KRD-Verfassung einen klaren Rechtsbruch darstellt? Laut Artikel 80 kann die Verfassung nur geändert werden, wenn:
(1) Der Staatsrat kann diese Verfassung nur ändern, wenn mindestens zwei
Drittel der Wahlberechtigten einer Verfassungsänderung zugestimmt haben. Jede Verfassungsänderung ist im Reichsgesetzblatt zu veröffentlichen
und wird mit der Veröffentlichung wirksam.
(2) Aufgrund von Mißständen oder besonderer Eilbedürftigkeit kann der
König in Zusammenarbeit mit dem Staatsrat eine Verfassungsänderung bewirken. Diese Verfassungsänderung ist innerhalb von 3 Monaten von zwei
Dritteln der Wahlberechtigten zu bestätigen und gilt im Falle der Ablehnung als nicht zustande gekommen.
(3) Eine Änderung der Verfassung in sämtlichen währungsrechtlichen Belangen ist unzulässig. Des Weiteren ist es unzulässig, die Grundsätze der
Verfassung in den Artikeln 33 bis 36, 38, 41, 45 bis 56, 63 und 64 zu ändern.
(4) Diese Verfassung kann nur durch ein die Verfassung änderndes Gesetz
geändert werden, welches den Wortlaut der Verfassung ausdrücklich ändert
oder ergänzt.
Nun gibt es aber keine Wahlberechtigten, keinen Staatsrat und nicht einmal einen König. Einen Horstsohn oder einen Impellator Fiduziar kann ich in der gesamten Verfassung nicht finden.
Die Änderung ist also unwirksam...