Autor Thema: Zur IfSG-Novelle  (Gelesen 7672 mal)

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dtx

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« Letzte Änderung: 19. April 2021, 18:21:24 von dtx »
 
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Re: Zur IfSG-Novelle
« Antwort #76 am: 19. April 2021, 20:10:37 »
@Sandmännchen Schärfere Maßnahmen durch die Länder sind möglich:

Zitat
(4) Weitergehende Schutzmaßnahmen auf Grundlage dieses Gesetzes bleiben unberührt.
 
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Offline Sappho

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Re: Zur IfSG-Novelle
« Antwort #77 am: 28. April 2021, 19:28:07 »
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/corona-notbremse-111-verfahren-beim-verfassungsgericht-eingegangen-17314930-p2.html

Der Verfasser mutmaßt, dass die Regelung über ein Bundesgesetz auch gewählt worden sein könnte, um den Rechtsschutz des Bürgers zu verkürzen.
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Re: Zur IfSG-Novelle
« Antwort #78 am: 29. April 2021, 00:37:30 »
Off-Topic:
Wäre ich heute Bundeskanzler, würde ich heute dafür sorgen, dass in zwei Wochen für vier Wochen der gesamte Laden still steht. Alles was nicht Blaulicht ist. Lebensmittel kann man vorher kaufen und im Zweifel von den Hilfsorganisationen und der Bundeswehr verteilen lassen. Gut, dass ich nicht Bundeskanzler bin.
Ich bin auch für einen harten Lockdown. Allerdings fürchte ich, daß zwei Wochen Vorlaufzeit nicht ausreichen werden, daß sich jeder mit Lebensmitteln für vier Wochen eindecken kann. Wenn sowas ruchbar würde, dann hätten wir wieder Hamsterkäufe, die, schlaglichtartig betrachtet, schon maximal dämlich waren – was macht jemand mit Unmengen an Toilettenpapier, Mehl und Nudeln, wenn er sonst nichts an Vorräten hat? Ok, Nudeln kann man immerhin essen, aber spätestens nach zwei Tagen hängen die einem zum Hals raus. Wenn man sie vorher kocht, dann sind es vier Tage.
Wenn ich an die Toilettenpapierkrise zu Beginn der Pandemie denke, dann fehlt mir das Vertrauen, daß zwei Wochen reichen, daß sich jeder eindecken konnte.

Und ob die Verteilung per Hilfsorganisationen oder Bundeswehr so funktioniert? Wie meldet man sich, daß man versorgt werden muss? Bei einem nicht funktionierenden oder überlasteten Onlineportal? Bei einer ebenso überlasteten Telefonhotline, bei der man irgendwo Platz 60123 ist und nur noch fünf Tage in der Leitung bleiben muss, bis ein Mitarbeiter Zeit für einen hat? Wie wird sichergestellt, daß sich da nicht Leute beliefern lassen, die den Keller voller Vorräte haben?

Es tut mir leid, aber mir fehlt da im Moment das Vertrauen in die zuständigen Stellen, sowas schnell, vielleicht so innerhalb von vier oder fünf Jahren, auf die Beine zu stellen.

Und dann frage ich mich, ob der Bund sowas überhaupt verhängen darf. Ist das nicht auch wieder Ländersache?

Nichtsdestotrotz bin ich auch für einen rabiaten Schnitt, damit wir das Virus unter Kontrolle bringen. Nur wird das auf die Schnelle einfach nichts werden.
« Letzte Änderung: 29. April 2021, 00:46:11 von theodoravontane »
"Wenn ich mein Leben noch einmal leben könnte, würde ich die gleichen Fehler wieder machen, aber ein bißchen früher anfangen, damit ich mehr davon habe."

Marlene Dietrich
 
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Offline Sappho

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Re: Zur IfSG-Novelle
« Antwort #79 am: 29. April 2021, 08:47:57 »
Woher kommt der Glaube, dass ein lockdown den Virus stoppen kann?

Man hat bislang nach meinem Kenntnisstand einen einzigen Virus ausgerottet. Pocken. Und das dauerte Jahrzehnte.

Der Virus wird wie ein Grippevirus mutieren und den Impfschutz wie bei Grippe ausschalten. Es wird jedes Jahr ein neuer Impfstoff entwickelt werden und geimpft werden müssen. Neben Grippewellen werden wir jetzt jährlich auch Corona-Wellen haben.

Da der Virus hauptsächlich für Risikogruppen gefährlich ist und ganz überwiegend symptomlos oder erkältungsähnlich verläuft, muss man halt den Risikogruppen Impfschutz anbieten und zwar jährlich neu. Ansonsten wird sich Herdenimmunität nach Durchseuchung einstellen. Das hat man wohl in Schweden.

Angeblich soll ja jetzt die GB-Variante das Infektionsgeschehen beherrschen. Das ist dann eigentlich COVID 20, also schon die nächste Welle.
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Re: Zur IfSG-Novelle
« Antwort #80 am: 29. April 2021, 08:51:25 »
Da der Virus hauptsächlich für Risikogruppen gefährlich ist und ganz überwiegend symptomlos oder erkältungsähnlich verläuft, muss man halt den Risikogruppen Impfschutz anbieten und zwar jährlich neu.

Es sterben auch junge und bislang kerngesunde Menschen daran.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Zur IfSG-Novelle
« Antwort #81 am: 29. April 2021, 09:04:44 »
Das Argument verstehe ich nicht.

Ich hatte ja hauptsächlich gesagt. Dass man an Krankheiten sterben kann, wäre ansonsten ja ein allgemeines Lebensrisiko, dass den Staat auch bei anderen Krankheiten eher selten zum Handeln veranlasst.

Nach meinem Kenntnisstand sollen die Corona-Maßnahmen nicht Leben retten sondern nur die Durchseuchung der Bevölkerung verlangsamen, damit das Gesundheitssystem nicht zusammenbricht. Das Leben Einzelner ist nicht Schutzzweck der Corona-Regelungen, so wie wir das verstehen.
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Re: Zur IfSG-Novelle
« Antwort #82 am: 29. April 2021, 09:10:04 »
Nach meinem Kenntnisstand sollen die Corona-Maßnahmen nicht Leben retten sondern nur die Durchseuchung der Bevölkerung verlangsamen, damit das Gesundheitssystem nicht zusammenbricht.
Wenn wir nur wüssten, was die Folge wäre, bräche das Gesundheitssystem zusammen! :scratch: :dontknow:
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Re: Zur IfSG-Novelle
« Antwort #83 am: 29. April 2021, 09:11:04 »
Das Argument verstehe ich nicht.

So schwer ist es doch nicht. Lies mal hier, da wird es kindgerecht erklärt.
« Letzte Änderung: 29. April 2021, 09:13:36 von Rabenaas »
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline Neubuerger

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Re: Zur IfSG-Novelle
« Antwort #84 am: 29. April 2021, 09:25:05 »
Der Virus wird wie ein Grippevirus mutieren und den Impfschutz wie bei Grippe ausschalten. Es wird jedes Jahr ein neuer Impfstoff entwickelt werden und geimpft werden müssen. Neben Grippewellen werden wir jetzt jährlich auch Corona-Wellen haben.

Grippe mutiert, auch aufgrund der segmentierten Struktur des Genoms, erheblich schneller. Ich denke, dass wir dieses Coronavirus nicht loswerden, es aber mit Impfungen gut unter Kontrolle bringen können.

Da der Virus hauptsächlich für Risikogruppen gefährlich ist und ganz überwiegend symptomlos oder erkältungsähnlich verläuft, muss man halt den Risikogruppen Impfschutz anbieten und zwar jährlich neu. Ansonsten wird sich Herdenimmunität nach Durchseuchung einstellen. Das hat man wohl in Schweden.

Falsch. Das Virus ist für Risikogruppen besonders gefährlich. Es stellt aber auch für alle anderen durchaus eine ernste Gefahr da. Es gibt reichlich Leute, die jung sind und keiner Risikogruppe angehören, die daran versterben oder zumindest schwere Verläufe erleiden. Von LongCovid nach den leichteren Verläufen reden wir mal bisher gar nicht, das betrifft auch einen nicht ganz kleinen Prozentsatz der Infizierten (Schätzungen gehen da von bis zu 15% aus), wie lange das dann dauert und wann das wieder weggeht weiß bisher niemand.
Und Schweden ist von seinem Sonderweg abgewichen, hat auch Schließungen durchgeführt und steht erheblich schlechter da, als seine direkten Nachbarn.
Die Behauptung, das die Jugend (oder jüngere Leute) nicht betroffen sind, stammt aus der Anfangszeit dieser Pandemie, als tatsächlich überwiegend ältere Menschen betroffen waren. Hier gab es dann größere Ausbrüche in Altenheimen, die sich aufgrund ihrer Struktur gut für die Verbreitung derartiger Erreger eignen. Und ältere Menschen sind eher vulnerabel, da sie häufig Risikogruppen angehören. Die Annahme, das jüngere Menschen/Kinder nicht betroffen sind, ist aber falsch.


Angeblich soll ja jetzt die GB-Variante das Infektionsgeschehen beherrschen. Das ist dann eigentlich COVID 20, also schon die nächste Welle.

Nein, es ist halt eine Variante des Wildtypvirus, der mittlerweile fast keine Rolle mehr spielt im Infektionsgeschehen. Hier kann man der viralen Evolution live zusehen.


Ich hatte ja hauptsächlich gesagt. Dass man an Krankheiten sterben kann, wäre ansonsten ja ein allgemeines Lebensrisiko, dass den Staat auch bei anderen Krankheiten eher selten zum Handeln veranlasst.

Andere Krankheiten treten aber aktuell nicht epidemisch auf. In solchen Fällen in der Vergangenheit ist aber durchaus schnell und stringent gehandelt worden. Siehe beispielsweise die letzten Pockenausbrüche in Deutschland.

Nach meinem Kenntnisstand sollen die Corona-Maßnahmen nicht Leben retten sondern nur die Durchseuchung der Bevölkerung verlangsamen, damit das Gesundheitssystem nicht zusammenbricht. Das Leben Einzelner ist nicht Schutzzweck der Corona-Regelungen, so wie wir das verstehen.

Natürlich retten die Coronamaßnahmen Leben. Weniger Infizierte bedeuten weniger Last im Gesundheitssystem (und das ist in verschiedenen Regionen mittelweile wieder so heftig, das Patienten in weiter entfernte Kliniken verlegt werden müssen) und damit auch direkt weniger Tote, weil der Rest besser versorgt werden kann.
Es geht dabei ja nicht nur um Leute, die durch Corona schwerkrank sind, da gibt es ja durchaus noch die eine oder andere Möglichkeit die Intensivstation einen Krankenhauses von innen zu sehen.


« Letzte Änderung: 29. April 2021, 09:32:14 von Neubuerger »
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 

Offline Sappho

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Re: Zur IfSG-Novelle
« Antwort #85 am: 29. April 2021, 09:28:35 »
Das Argument verstehe ich nicht.

So schwer ist es doch nicht. Lies mal hier, da wird es kindgerecht erklärt.

Ich hatte es freundlich formuliert.

Dann etwas klarer. Da ich "HAUPTSÄCHLICH" schrieb, sind statistische Ausreisser mit erfaßt. Der Umstand, dass auch Junge sterben, ist also kein Gegenargument. Das wäre es erst, wenn diese Fälle in relevanter Zahl aufträten.
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Offline SchlafSchaf

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Re: Zur IfSG-Novelle
« Antwort #86 am: 29. April 2021, 09:36:11 »
Ich guck mir dieses PingPong jetzt schon eine Weile an und frage mich:
Was ist deine Intention @Sappho:scratch: Worauf willst du hinaus

Das ist hier in erster Linie ein Forum über Reichsdeppen und deren Auswüchsen und weniger ein Diskussionsforum über die Tagespolitik und schon gar nicht ein medizinisches Forum
« Letzte Änderung: 29. April 2021, 10:35:22 von SchlafSchaf »
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 

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Re: Zur IfSG-Novelle
« Antwort #87 am: 29. April 2021, 09:37:11 »
Der Umstand, dass auch Junge sterben, ist also kein Gegenargument. Das wäre es erst, wenn diese Fälle in relevanter Zahl aufträten.
Wie viele Junge sollen wir denn so draufgehen lassen, bevor es wichtig genug wird, dass wir uns drum kümmern?
Und ab welchem Alter ist man alt genug, dass man sich unabhängig der Inzidenz Gedanken um Schutz macht?

Ich frage für meine Familie. :)

@SchlafSchaf Ich lehne mich jetzt mal mit der Behauptung aus dem Fenster, @Sappho sei Kundschaft. Aber ausnahmsweise mal ein wirklich guter Troll :)
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Re: Zur IfSG-Novelle
« Antwort #88 am: 29. April 2021, 10:15:03 »
Ich darf noch auf den Beschluss BVerfG 1 BvR 1027/20 vom 12.5.2020 verweisen. In Rn. 6 bezeichnet das BVerfG Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG nicht nur als Abwehrrecht sondern sieht auch eine Schutzpflicht. Die Verfassungsbeschwerde wurde trotzdem nicht angenommen, da dem Gesezgeber ein weiter Gestaltungsspielraum bei der Auswahl der Maßnahmen zugestanden wird.

In Rn. 7 sagt das BVerfG aber auch ganz klar, dass die Lage anders wäre, wenn Schutzvorkehrungen überhaupt nicht getroffen wurden oder diese offensichtlich ungeeignet oder unzulänglich sind.

@Sappho Da hat das BVerfG also entschieden. dass der Staat sehr wohl Maßnahmen zum Schutz gegen SARS-CoV-2 ergreifen muss, das Gericht dem Gesetzgeber aber nicht vorschreiben möchte, welche Maßnahmen das genau sind. Grenzen der Maßnahmen sind das Übermaß- und das Untermaßverbot.

Der schwedische Weg wäre daher, nach meiner Ansicht, verfassungswidrig.

« Letzte Änderung: 29. April 2021, 10:27:34 von Gerichtsreporter »
Frei nach Loriot: Ein Leben ohne Hut-Mops ist möglich - aber sinnlos.
 
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Offline Rabenaas

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Re: Zur IfSG-Novelle
« Antwort #89 am: 29. April 2021, 10:46:31 »
Off-Topic:
Ich hatte es freundlich formuliert.

Deshalb habe ich auch freundlich geantwortet.  ;)
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