Bitte sei so gut und sage mir, was dort für Dich die Willkür konstituiert.
Die Maßnahme müsste, damit sie verhältnismäßig ist, geeignet sein, eine weitere Verbreitung zu senken.
Nächtliche Ausgangsbeschränkungen verhindern zunächst nur eine Verbreitung nachts im Außenbereich. Dass das ein wesentlicher Weiterverbreitungsweg ist, klingt unplausibel, da gerade nachts draußen die Menschendichte gering ist. Dass das ein Faktor ist, äußern weder Experten noch Politiker.
Verhindern sie indirekt Parties? Auch nicht, denn die Leute können ja auch nach der Party gleich drinnen bleiben.
Schrecken Sie Leute von Parties ab? Der wesentliche Risikofaktor aus Sicht der Täter ist, dass diese unmittelbar entdeckt werden. Eine Party mit vielen Menschen ist stets mit Lärm verbunden und zieht zumindest im städtischen Bereich die Aufmerksamkeit der Nachbarn auf sich. Im ländlichen Bereich ist das weniger gegeben, dort ist aber die gesamte Überwachungsdichte gering, so dass auch Leute, die nachts während der Ausgangssperren umhergehen, kaum entdeckt werden. Ein Erhöhung des Risikos, dass die Parties entdeckt werden, ist also auch aus Tätersicht nicht zu erwarten, somit auch keine Abschreckungswirkung.
Eine Senkung der Infektionszahlen lässt sich also mit der nächtlichen Ausgangssperre nicht erreichen.
Das nachträgliche Verfolgen nach Aufsplittung der Versammlung, wie Du das nennst, unterbindet keine Ansteckung und ist erst mal nicht der Zweck des IfSG. Dass man für die leichtere Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten eine nächtliche Ausgangssperre für die gesamte Bevölkerung verhängen darf, halte ich für nicht mehr vertretbar.
Nächtliche Ausgangssperren sind somit, wenn sie zur Senkung der Infektionszahlen eingerichtet werden, willkürlich.