Autor Thema: Hiobs Botschaften: Ein Staatenloser im SSL-Forum  (Gelesen 12764 mal)

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Herr Dr. Maiklokjes

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Re: Hiobs Botschaften: Ein Staatenloser im SSL-Forum
« Antwort #30 am: 6. November 2020, 18:07:23 »
Da will uns doch einer veralbern. So doof ist doch nichtmal Rüdis Resterampe.
 
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Re: Hiobs Botschaften: Ein Staatenloser im SSL-Forum
« Antwort #31 am: 6. November 2020, 18:08:11 »
Auch wenn es sinnlos ist, versuche ich es noch einmal:

1. In welchem Abschnitt des Grundgesetzes steht Artikel 139?

Antwort:
Zitat
XI. Übergangs- und Schlußbestimmungen (Art. 116 - 146)

2. Was könnte wohl "Übergangsbestimmungen" bedeuten?

Antwort:
Zitat
vorläufige Bestimmung, die den Übergang von einem alten Rechtszustand in einen neuen regelt
Quelle: https://www.duden.de/rechtschreibung/Uebergangsbestimmung

These:

Wenn wir nun annehmen, dass der alte Rechtszustand der ist, der vor der Inkraftsetzung des Grundgesetzes galt und der neue Rechtszustand derjenige ist, der nach Inkraftsetzung des Grundgesetzes galt, dann regelt Art. 139 GG den Übergang der zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Vorschriften aus der Zeit vor dem Grundgesetz in die Zeit des Grundgesetzes.

3. Sind dir die Gänsefüßchen bei "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" aufgefallen? Was bedeuten diese?

Antwort:
Zitat
Anführungszeichen sind Satzzeichen, die am Anfang und am Ende der direkten Rede, eines wörtlichen Zitats oder des zitierten Titels oder Namens eines Werkes stehen.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Anf%C3%BChrungszeichen

Direkte Rede haben wir hier nicht, also ist "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" entweder ein wörtliches Zitat oder der Titel eines zitierten Werkes.

Es gab tatsächlich solche Gestze, zum Beispiel das Gesetz Nr. 104 http://www.verfassungen.de/bw/wuerttemberg-baden/befreiungsgesetz46.htm

Oder falls Du es mehr mit Bildern hast:


Halten wir also fest:
Art 139 GG besagt demnach, dass durch die Inkraftsetzung des Grundgesetzes sich nichts an der Wirksamkeit des Gesetzes zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" ändert. Wenn Du jetzt in das Gesetz guckst, dann wirst Du feststellen, dass dort nix von vernotener Nazi-Staatsangehörigkeit oder Anwendung von Nazigesetzen steht.

Übrigens erklärt auch das Bundesverfassungsgericht (das ist das gleiche Gericht was so gerne zitiert wird, um die Fortexistenz des Deutschen Reiches zu belegen) den Sinn von Art. 139 GG.

Zitat
Was die wegen des Art. 13 a des genannten Gesetzes erhobene Verfassungsbeschwerde betrifft, so ist sie auf Grund des Art. 139 GG unzulässig. Danach werden die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften von den Bestimmungen des Grundgesetzes nicht berührt. Für den Art. 13 a gelten mithin nicht die Schranken, die durch Art. 1 Abs. 3 und Art. 19 GG errichtet sind. Die in Art. 139 GG genannten Befreiungsgesetze sind demnach an keine Übereinstimmung mit den Grundrechten gebunden. Sie unterliegen somit nicht der Nachprüfung des Bundesverfassungsgerichts auf ihre Verfassungsmäßigkeit. Der Verfassungsrechtsweg ist für Eingriffe auf Grund dieser Gesetze daher ausgeschlossen.

Quelle: BVerfG, 27.09.1951 - 1 BvR 70/51= BVerfGE 1, 5 = NJW 1952, 20
https://opinioiuris.de/entscheidung/763

Der Art. 139 GG gilt also nur für das Gesetz zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" und nicht für alle von den Alliierten erlassenen Gesetze. Die Realität ist halt doch anders als Rüdiger so erzählt.
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Re: Hiobs Botschaften: Ein Staatenloser im SSL-Forum
« Antwort #32 am: 6. November 2020, 18:08:51 »
So doof ist doch nichtmal Rüdis Resterampe.

Oh doch!
 ;D
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Re: Hiobs Botschaften: Ein Staatenloser im SSL-Forum
« Antwort #33 am: 6. November 2020, 18:13:37 »
Warum sonst sollte sich jemand Rüdi anschließen?

Immerhin winkt das großartige Gefühl, mit seiner Dummheit nicht alleine dazustehen, sondern Teil der geistigen und politischen Elite Deutschlands, ach was, der Welt, zu sein. Wieso sollte man sich das durch tatsächliche Recherche kaputt machen lassen?
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 

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Re: Hiobs Botschaften: Ein Staatenloser im SSL-Forum
« Antwort #34 am: 6. November 2020, 18:15:23 »
Was bedeutet "bis zum Tage der EU" und wieso soll das Grundgesetz nur bis dahin Verfassung der Deutschen sein und wieso haben wir kein Recht auf eine Verfassung wenn das Grundgesetz eine ist?
« Letzte Änderung: 6. November 2020, 18:17:08 von Anmaron »
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
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Re: Hiobs Botschaften: Ein Staatenloser im SSL-Forum
« Antwort #35 am: 6. November 2020, 18:17:17 »
Was bedeutet "bis zum Tage der EU" und wieso soll das Grundgesetz nur bis dahin Verfassung der Deutschen sein?

Zitat von: DE MAIZIÈRE
"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"
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Re: Hiobs Botschaften: Ein Staatenloser im SSL-Forum
« Antwort #36 am: 6. November 2020, 18:19:54 »
Es stimmt sogar, dass das EU-Recht Inländerdiskriminierung nicht verbietet. Das liegt einfach daran, dass die Eu-Grundfreiheiten nur auf Sachverhalte mit Auslandsbezug anwendbar sind. Bei reinen Binnenrechtsfragen ist die EU außen vor.

Daran sieht man übrigens, dass Deutschland und die anderen EU-Mitglieder souveräne Staaten sind. Weil die EU sich nicht in deren innere Angelegenheiten einmischt.
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Re: Hiobs Botschaften: Ein Staatenloser im SSL-Forum
« Antwort #37 am: 6. November 2020, 18:25:38 »
Beweis: Verfassung des BRD- Landes Hessen vom 1. Dezember 1946 -
zum 26.07.2014 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Was ist mit der aktuellen? Die reichte doch auch, oder?
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"And where are we going to find a lobotomized monkey at this time of night?"
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Re: Hiobs Botschaften: Ein Staatenloser im SSL-Forum
« Antwort #38 am: 6. November 2020, 18:30:48 »
ich meine damit das ihr scheinbar zu denen gehört der der Herr da meint ! https://www.ariva.de/forum/gauck-durch-die-blume-deutsche-sind-zu-dumm-494565

"Gauck durch die Blume, Deutsche sind zu dumm"

Ich glaube Gauck meint genau die Deutschen zu denen du gehörst.

« Letzte Änderung: 6. November 2020, 18:33:02 von Noldor »
 

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Re: Hiobs Botschaften: Ein Staatenloser im SSL-Forum
« Antwort #39 am: 6. November 2020, 18:34:58 »
"Gauck durch die Blume, Deutsche sind zu dumm"

Ich glaube Gauck meint genau die Deutschen zu denen du gehörst.

Anzunehmen, da in dem Artikel steht:

Zitat
Bundespräsident Joachim Gauck findet Volksabstimmungen keine gute Idee. Er glaubt nicht, dass das Volk in der Lage sei, komplexe Entscheidungen so kompetent zu beurteilen wie die Parteien.
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Re: Hiobs Botschaften: Ein Staatenloser im SSL-Forum
« Antwort #40 am: 6. November 2020, 18:36:09 »
Was ist mit der aktuellen? Die reichte doch auch, oder?

Pssst. Rüdis Gefolge ist noch nicht bei der Version aus dem Jahr 2018 angekommen. OK, da hat sich der Artikel 159 auch nicht geändert. Aber @Hiob übersieht halt auch in diesem Fall, dass es sich, wie von @Gerichtsreporter so schön geschildert, um "Übergangsbestimmungen" handelt.
Würde @Hiob nämlich die hessische Verfassung genauer durchlesen, statt nur die von Rüdi vorgegebenen Artikel wiederzukäuen, müsste er auch zu dem Schluss kommen, dass wir uns laut hessischer Verfassung nicht im Jahre 2020 befinden, sondern an irgendeinem Zeitpunkt vor 1949, heißt es doch im Artikel 158
Zitat
die ergangen sind oder vor dem 1. Januar 1949 noch ergehen werden
Und das ist doch fraglos eine Formulierung, die sich auf die Zukunft bezieht.
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Re: Hiobs Botschaften: Ein Staatenloser im SSL-Forum
« Antwort #41 am: 6. November 2020, 18:38:56 »
Ich frage mich da eher, was die Hessische Verfassung von 1946 mit dem Grundgesetz von 1949 zu tun haben soll.  :scratch:
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Re: Hiobs Botschaften: Ein Staatenloser im SSL-Forum
« Antwort #42 am: 6. November 2020, 18:43:01 »
ich meine damit das ihr scheinbar zu denen gehört der der Herr da meint ! https://www.ariva.de/forum/gauck-durch-die-blume-deutsche-sind-zu-dumm-494565

Du meinst sicherlich "anscheinend" und nicht "scheinbar". Anscheinend hat die Bedeutung von "vermutlich", scheinbar die von "nur zum Schein". Ihr wollt doch immer so verdammt deutsch sein, dann lernt gefälligst unsere Sprache. 
Sie müssen nicht alles glauben, was Sie denken!
 

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Re: Hiobs Botschaften: Ein Staatenloser im SSL-Forum
« Antwort #43 am: 6. November 2020, 18:45:07 »
Ich frage mich da eher, was die Hessische Verfassung von 1946 mit dem Grundgesetz von 1949 zu tun haben soll.  :scratch:

Die Frage ist doch, was all diese Zitatfragmente, auf die sich Rüdi und seine Gefolgschaft stützen, mit der Realität zu tun haben.
Ja, natürlich, man kann aus diversen Zitaten alles Mögliche zusammenbasteln. Aber ob das dann einen Sinn ergibt, steht auf einem ganz anderen Blatt. Allerdings kommen die nie so weit, um das zu erkennen. Denn Rüdi sagt ihnen ja, dass das alles so richtig und sinnvoll ist. Zumindest so lange, bis Rüdi einen Sinneswandel erleidet und alles, was er vorher behauptet hat, wieder über den Haufen wirft.
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Re: Hiobs Botschaften: Ein Staatenloser im SSL-Forum
« Antwort #44 am: 6. November 2020, 18:57:29 »
Da will uns doch einer veralbern. So doof ist doch nichtmal Rüdis Resterampe.

Oh doch, in seinem Marktplatzmüll von Donnerstag hat er aufgefodert das Internet mit Staatendoofmüll zu fluten um die Globalisierung zu bekämpfen (kein Scheiss, hab das Video gerade durch)
« Letzte Änderung: 6. November 2020, 19:00:02 von SchlafSchaf »
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
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