Autor Thema: Hiobs Botschaften: Ein Staatenloser im SSL-Forum  (Gelesen 12765 mal)

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Re: Hiobs Botschaften: Ein Staatenloser im SSL-Forum
« Antwort #15 am: 6. November 2020, 17:05:57 »
Deine Rechtsauffassung ist vollumfänglich unzutreffend. ^-^
"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder
 

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Re: Hiobs Botschaften: Ein Staatenloser im SSL-Forum
« Antwort #16 am: 6. November 2020, 17:08:15 »
ihr verliert alle euren Rechtsstand auch als Sonnenstaatler. Die erst Recht1

Aha. Und geruhst Du auch, uns das näher zu erläutern, was diese Satzfragmente bedeuten sollen?
Ach ja: Der Text von den Bildern ist natürlich völliger Unsinn. Aber das weißt Du vermutlich bereits. Oder etwa nicht?
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Re: Hiobs Botschaften: Ein Staatenloser im SSL-Forum
« Antwort #17 am: 6. November 2020, 17:10:26 »
@Hiob Erstens: Glaubst du wirklich, dass wir solchen Blödsinn nicht schon textkilometerweise gesehen hätten?
Zweitens: Glaubst du wirklich, dass uns so etwas beeindruckt?
Wir Reichsbürger erklären hiermit einstimmig,
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Offline Hiob

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Re: Hiobs Botschaften: Ein Staatenloser im SSL-Forum
« Antwort #18 am: 6. November 2020, 17:11:53 »
also auch somit das Grundgesetz  ???  => Grundgesetz
      XI. Übergangs- und Schlußbestimmungen (Art. 116 - 146)      
Art. 139
Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt. Bundesrepublik Deutschland
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Vom 23.05.1949 (BGBl. S. 1)

zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.09.2020 (BGBl. I S. 2048) m.W.v. 08.10.2020   UND : also jeder din der BRD ist dran Artikel 116 GG ! https://dejure.org/gesetze/AEUV/26.html
1. Was versteht man unter Inländerdiskriminierung (umgekehrte Diskriminierung)?
2. Ist diese mit Unionsrecht und nationalem Verfassungsrecht vereinbar?
1.
Durch den Anwendungsvorrang des Unionsrechts kann es zu Konstellationen kommen, in denen EU-Bürger im Ausland im Vergleich zu den Inländern bessergestellt sind. Für EU-Ausländer wird dabei die Anwendung des nationalen Rechts durch das EU-Recht verdrängt, für die Inländer jedoch nicht.
Bspl: Handwerker aus dem EU-Ausland ohne Meisterbrief können sich auf die Dienstleistungsfreiheit (Art. 56 ff. AEUV) berufen und somit gem. § 9 Handwerksordnung eine Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle bekommen. Einem deutschen Handwerker muss dies jedoch versagt werden. Er muss weiterhin seinen Meisterbrief machen.

2.

Vereinbarkeit mit Unionsrecht

Dieser Inländerdiskriminierung könnten die europäischen Grundfreiheiten entgegenstehen.

2. Ist diese mit Unionsrecht und nationalem Verfassungsrecht vereinbar?
h. M.: Die Grundfreiheiten erfordern jedoch nach ihrem Wortlaut einen grenzüberschreitenden Zusammenhang. Auch das Ziel eines Binnenmarktes
(Art. 3 II EUV und Art. 26 II AEUV) steht dem nicht entgegen, denn ein einheitlicher Markt ist darunter nicht zu verstehen. Vielmehr sollen durchlässige Grenzen bestehen, die eine grenzüberschreitende Wirtschaftstätigkeit fordern.

Vereinbarkeit mit nationalem Verfassungsrecht:
------https://dejure.org/gesetze/AEUV/26.html
1. Was versteht man unter Inländerdiskriminierung (umgekehrte Diskriminierung)?--------
e. A.: Art. 3 I GG ist anwendbar. Die BRD habe gem. Art 23 I GG Hoheitsrechte auf die EU übertragen, womit sich der deutsche Gesetzgeber daher das Handeln der EU wie sein eigenes zurechnen lassen müsse. Er sei daher verpflichtet seine nationalen Gesetze nach europäischem Vorbild grundrechtskonform anzupassen.
h. M.:
Die Zurechnung von Unionsrecht zur Ausübung deutscher Staatsgewalt widerspräche der Eigenständigkeit der europäischen Rechtsordnung.
Außerdem wäre es mit dem Subsidiaritätsprinzip aus Art. 5 EUV (Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung) nicht vereinbar, dass über den nationalen Gleichheitsgrundsatz mittelbar Angleichungen nationalen Rechts in Bereichen bewirkt würden, in denen der EU die Kompetenz zur Rechtsangleichung nicht zustünde.
Der vom BVerfG entwickelte Ansatz, dass der Gleichheitssatz nur anwendbar ist, wenn es sich um Regelung der gleichen Gesetzgeber handelt, ist somit auf das Verhältnis von nationalem und unionsrechtlichem Gesetzgeber anzuwenden.
 

Offline Wildente

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Re: Hiobs Botschaften: Ein Staatenloser im SSL-Forum
« Antwort #19 am: 6. November 2020, 17:12:50 »
Gääääähn.
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Re: Hiobs Botschaften: Ein Staatenloser im SSL-Forum
« Antwort #20 am: 6. November 2020, 17:15:32 »
also auch somit das Grundgesetz
bla
bla
bla

Ach komm, jetzt ist ja gut. Jetzt bring mal was Eigenes. Du weißt schon: Irgendwas, wo Dein eigenes Hirn dabei beteiligt war. Nicht etwas, was Dir vorgekaut wurde.
Spring über Deinen Schatten, sei nicht einfach nur Rüdis Sockenpuppe.
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Re: Hiobs Botschaften: Ein Staatenloser im SSL-Forum
« Antwort #21 am: 6. November 2020, 17:16:27 »
OK. Diesmal eindeutig im richtigen Thema gespammt.
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Re: Hiobs Botschaften: Ein Staatenloser im SSL-Forum
« Antwort #22 am: 6. November 2020, 17:25:18 »
ich kann ja eine Rap daraus machen eventuell hört ihr dann zu !!! Das Grundgesetz ist und bleibt bis zum Tage der EU Verfassung für die Deutschen - denn sie haben keine Rechte auf eine Verfassung, nur über Artikel 139 GG - gültig.  Da es ja noch vorhanden ist bleibt auch der Artikel 139 GG gültig!  Oder gehört ihr alle zu denn die der da meint ??? https://www.ariva.de/forum/gauck-durch-die-blume-deutsche-sind-zu-dumm-494565
 

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Re: Hiobs Botschaften: Ein Staatenloser im SSL-Forum
« Antwort #23 am: 6. November 2020, 17:31:52 »
ich kann ja eine Rap daraus machen eventuell hört ihr dann zu !!! Das Grundgesetz ist und bleibt bis zum Tage der EU Verfassung für die Deutschen - denn sie haben keine Rechte auf eine Verfassung, nur über Artikel 139 GG - gültig.  Da es ja noch vorhanden ist bleibt auch der Artikel 139 GG gültig!  Oder gehört ihr alle zu denn die der da meint ??? https://www.ariva.de/forum/gauck-durch-die-blume-deutsche-sind-zu-dumm-494565

Ähm - ja, wir wissen, dass das Grundgesetz für uns gültig ist und bleibt. Und es ist übrigens unsere Verfassung, insofern ergibt der Teilsatz "denn sie haben keine Rechte auf eine Verfassung" keinen Sinn (abgesehen davon, dass es grammatikalisch mangelhaft ist). Und ja, auch Art. 139 bleibt gültig. Warum auch nicht?
Hast du das Grundgesetz eigentlich mal gelesen? Und wenn ja: auch verstanden? Oder lässt Du Dir nur alles vom Ackerfurchen-Flüchter einflüstern?

Was haben Deine Ergüsse aber eigentlich mit dem Thema des Threads zu tun?
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Re: Hiobs Botschaften: Ein Staatenloser im SSL-Forum
« Antwort #24 am: 6. November 2020, 17:32:29 »
ich meine damit das ihr scheinbar zu denen gehört der der Herr da meint ! https://www.ariva.de/forum/gauck-durch-die-blume-deutsche-sind-zu-dumm-494565
 

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Re: Hiobs Botschaften: Ein Staatenloser im SSL-Forum
« Antwort #25 am: 6. November 2020, 17:38:12 »
Noch einmal eine Frage: Was bezweckst du mit deinem Spam?
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Re: Hiobs Botschaften: Ein Staatenloser im SSL-Forum
« Antwort #26 am: 6. November 2020, 17:40:32 »
Ob dem Hobbyjuristen @Hiob wohl klar ist, dass er hier in einem Forum schreibt, in dem es etliche in Gesetzesfragen sehr erfahrene Kollegen gibt, die über eine abgeschlossene juristische Ausbildung verfügen und in einem entsprechenden Beruf tätig sind?
Mir kommt der so vor, als wenn er mit Blinddarmdurchbruch ins Krankenhaus geht um dem Chirurgen zu erkären, wie genau die OP geht, weil er das bei "Dr. Bibber" spielen mal gesehen hat.
 
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Re: Hiobs Botschaften: Ein Staatenloser im SSL-Forum
« Antwort #27 am: 6. November 2020, 17:43:05 »
ich meine damit das ihr scheinbar zu denen gehört der der Herr da meint ! https://www.ariva.de/forum/gauck-durch-die-blume-deutsche-sind-zu-dumm-494565

Dann verlink doch wenigstens den Originalartikel statt einen Link eines Dritten. Aber der Artikel ist Dir vermutlich zu lang, um ihn zu lesen? Aber unabhängig davon: Warum sollte ich mich von einer sehr subjektiven und in meinen Augen zumindest in Teilen fehlerhaften Interview-Bewertung eines Journalisten angesprochen fühlen?

Was bleibt, ist die Frage von @Wildente "Was bezweckst Du mit Deinem Spam?". Wenn Du Dich in irgendeiner Form sinnvoll beteiligen willst: gerne. Aber irgendwelche Copy&Paste-Aktionen wirrer Rüdi-Texte sind völlig sinnfrei und ich fürchte, dass sie auch nicht mehr lange stehen bleiben, weil sie eben keinen sinnvollen Beitrag liefern.
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Re: Hiobs Botschaften: Ein Staatenloser im SSL-Forum
« Antwort #28 am: 6. November 2020, 17:49:37 »
Moderator Kommentar Beiträge aus 2 Themen jeweils abgetrennt und als neues Thema zusammengeführt.
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Re: Hiobs Botschaften: Ein Staatenloser im SSL-Forum
« Antwort #29 am: 6. November 2020, 17:58:34 »
Good Morning Sunshine, mein @Hiob , mal eine Grundsatzfrage: Welcher Status kommt Gesetzen zu, bei denen die Inhaber der Staatsgewalt eine von Deiner abweichende Interpretation hat?
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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