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80 TS sind für das Delikt (Ersttäter?) schon eine Ansage.
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Wohl eher Erstmalig-Erwischter. Und zu dem Rest: Eine Infektion, die in die Klinik führt, schädigt die Solidargemeinschaft um irgendwas zwischen 5.000 und 35.000 Euro. Da ist angesichts der miesen Sozialprognose noch sehr viel Luft nach oben.
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Paypal dürfte aber nicht begeistert sein, wenn dort ein Spendenkonto für eine Geldstrafe eingerichtet wird.
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Falls sie darauf aufmerksam werden, vielleicht nicht.
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Wobei wir bei der allgemeineren Frage wären, ob ein Dritter (z.B. auch eine dafür abgeschlossene Versicherung) für eine Geldstrafe/-buße aufkommen darf.
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Leider ja. Wenn Vater Staat nur Geld sieht, spielt der "Erziehungsgedanke" keine Rolle mehr.
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Ich mache ein Beispiel: Von einem Außendienstmitarbeiter wird erwartet, dass er zügig von Kunde A zu Kunde B kommt. Eventuell entstehende Bußgelder wegen OWIs übernimmt der Arbeitgeber.
Ich kenne die Antwort, aber mich interessiert die Diskussion.
Und mich interessiert, ob es auch Beispiele gibt, die nicht hinken.
Der Kundendienstmonteur, der in der zweiten Reihe parkt, weil er sein Werkzeug nicht hunderte Meter schleppen kann, schafft immerhin noch Werte. Für den ist das Knöllchen mindestens steuer- und SV-pflichtiger Arbeitslohn. Ein Corona-Depp bemüht sich dagegen nach Kräften, Werte zu vernichten. Ob er jemanden ansteckt oder die Buße nicht zahlt, irgendwie schafft er das schon.