Umfrage

In meinem direkten Umfeld höre ich seit Beginn der Corona-Krise:

Deutlich weniger Verschwörungstheorien
3 (2%)
Etwas weniger Verschwörungstheorien
6 (4.1%)
Unverändert / Ich habe kein Umfeld (mehr)
36 (24.3%)
Etwas mehr Verschwörungstheorien
52 (35.1%)
Deutlich mehr Verschwörungstheorien
51 (34.5%)

Stimmen insgesamt: 140

Autor Thema: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen  (Gelesen 1286660 mal)

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Offline KaiserAtilla

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Maskenverweigerer in Hamburg zu Geldstrafe verurteilt

Zitat
Ein 30-Jähriger hatte sich in einem Hamburger Kino und einem Supermarkt geweigert, einen Mundschutz zu tragen. Am Donnerstag verurteilte ihn das Amtsgericht Altona zu einer Geldstrafe.

Noch schnell Popcorn holen und dann gemütlich einen Film ansehen. So haben sich der Angeklagte und seine Frau den Abend am 5. Oktober des vergangenen Jahres vorgestellt. Am Eingang des Kinos in Othmarschen aber ist Schluss. Ohne Maske gab es keinen Zutritt - und die beiden weigerten sich, eine aufzusetzen. Der 30-Jährige brüllt den Kinomitarbeiter an: "Sie verkaufen einer schwangeren Frau kein Popcorn, weil sie keine Maske trägt. Sie abscheulicher Mensch." Er zog sein Handy und filmte alles.
Ähnlicher Auftritt im Supermarkt
Spoiler
Ein 30-Jähriger hatte sich in einem Hamburger Kino und einem Supermarkt geweigert, einen Mundschutz zu tragen. Am Donnerstag verurteilte ihn das Amtsgericht Altona zu einer Geldstrafe.

Noch schnell Popcorn holen und dann gemütlich einen Film ansehen. So haben sich der Angeklagte und seine Frau den Abend am 5. Oktober des vergangenen Jahres vorgestellt. Am Eingang des Kinos in Othmarschen aber ist Schluss. Ohne Maske gab es keinen Zutritt - und die beiden weigerten sich, eine aufzusetzen. Der 30-Jährige brüllt den Kinomitarbeiter an: "Sie verkaufen einer schwangeren Frau kein Popcorn, weil sie keine Maske trägt. Sie abscheulicher Mensch." Er zog sein Handy und filmte alles.
Ähnlicher Auftritt im Supermarkt

Nur zwei Tage später gab es eine ähnliche Szene in einem Altonaer Supermarkt: Auch den wollte der Angeklagte ohne Maske betreten. Er filmte und ging erst, als die Polizei anrückte. Die Videos stellte er ins Internet. Rund 400.000 Mal wurde allein der Handyfilm aus dem Kino angeklickt.
3.200 Euro Geldstrafe

Der Angeklagte, ein Marketingangestellter, sagte vor Gericht nichts zu den Vorwürfen. Nur ganz am Schluss wollte er dann doch noch etwas loswerden: "Das Robert Koch-Institut verarscht uns alle." Der Angeklagte muss jetzt wegen Hausfriedensbruchs und der Verbreitung der Filme 3.200 Euro Geldstrafe zahlen.
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https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Maskenverweigerer-in-Hamburg-zu-Geldstrafe-verurteilt,prozess6358.html
 
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Offline Agrippa

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Maskenverweigerer in Hamburg zu Geldstrafe verurteilt

Zitat
Ein 30-Jähriger hatte sich in einem Hamburger Kino und einem Supermarkt geweigert, einen Mundschutz zu tragen. Am Donnerstag verurteilte ihn das Amtsgericht Altona zu einer Geldstrafe.

Noch schnell Popcorn holen und dann gemütlich einen Film ansehen. So haben sich der Angeklagte und seine Frau den Abend am 5. Oktober des vergangenen Jahres vorgestellt. Am Eingang des Kinos in Othmarschen aber ist Schluss. Ohne Maske gab es keinen Zutritt - und die beiden weigerten sich, eine aufzusetzen. Der 30-Jährige brüllt den Kinomitarbeiter an: "Sie verkaufen einer schwangeren Frau kein Popcorn, weil sie keine Maske trägt. Sie abscheulicher Mensch." Er zog sein Handy und filmte alles.
Ähnlicher Auftritt im Supermarkt
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Ein 30-Jähriger hatte sich in einem Hamburger Kino und einem Supermarkt geweigert, einen Mundschutz zu tragen. Am Donnerstag verurteilte ihn das Amtsgericht Altona zu einer Geldstrafe.

Noch schnell Popcorn holen und dann gemütlich einen Film ansehen. So haben sich der Angeklagte und seine Frau den Abend am 5. Oktober des vergangenen Jahres vorgestellt. Am Eingang des Kinos in Othmarschen aber ist Schluss. Ohne Maske gab es keinen Zutritt - und die beiden weigerten sich, eine aufzusetzen. Der 30-Jährige brüllt den Kinomitarbeiter an: "Sie verkaufen einer schwangeren Frau kein Popcorn, weil sie keine Maske trägt. Sie abscheulicher Mensch." Er zog sein Handy und filmte alles.
Ähnlicher Auftritt im Supermarkt

Nur zwei Tage später gab es eine ähnliche Szene in einem Altonaer Supermarkt: Auch den wollte der Angeklagte ohne Maske betreten. Er filmte und ging erst, als die Polizei anrückte. Die Videos stellte er ins Internet. Rund 400.000 Mal wurde allein der Handyfilm aus dem Kino angeklickt.
3.200 Euro Geldstrafe

Der Angeklagte, ein Marketingangestellter, sagte vor Gericht nichts zu den Vorwürfen. Nur ganz am Schluss wollte er dann doch noch etwas loswerden: "Das Robert Koch-Institut verarscht uns alle." Der Angeklagte muss jetzt wegen Hausfriedensbruchs und der Verbreitung der Filme 3.200 Euro Geldstrafe zahlen.
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https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Maskenverweigerer-in-Hamburg-zu-Geldstrafe-verurteilt,prozess6358.html

Es handelt sich hierbei um den Hamburger Twitcher/Instagramer/♥♥♥ freddy.independent
Auf Instagram hat er direkt nach der Verurteilung ein Live-Statement abgegeben, dass er auch auf seinen Telegram-Kanal hochgeladen hat. https://t.me/freddyindependent/365
Darin äußert er die Absicht, das Urteil zu akzeptieren, einen PayPal-Money-Pool zu eröffnen und meint, dass der Aspekt des Hausfriedensbruchs fallengelassen wurde.
Im dpa-Artikel von n-tv steht dies nicht. Außerdem wird dort das Aktenzeichen und die Tagessätze und Höhe genannt, 80 TS a 40 €.
https://www.n-tv.de/regionales/hamburg-und-schleswig-holstein/Geldstrafe-fuer-Maskenverweigerer-Hausfriedensbruch-im-Kino-article22478126.html
Spoiler
Zitat
DONNERSTAG, 08. APRIL 2021
Hamburg & Schleswig-Holstein
Geldstrafe für Maskenverweigerer: Hausfriedensbruch im Kino
Ein Schild weist in Hamburg auf das

Hamburg (dpa/lno) - Das Amtsgericht Altona hat einen Maskenverweigerer wegen Hausfriedensbruchs und der Verbreitung illegaler Videoaufnahmen zu einer Geldstrafe verurteilt. Wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte, muss der 30-Jährige 80 Tagessätze zu je 40 Euro - also insgesamt 3200 Euro - bezahlen (Az. 326a Ds 276/20).

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war der Angeklagte am 5. Oktober vergangenen Jahres zusammen mit einer Begleiterin in ein Kino in Hamburg-Othmarschen gegangen. Als ihn Mitarbeiter auf die Maskenpflicht nach der Corona-Verordnung hinwiesen, soll sich der Mann uneinsichtig gezeigt haben. Er habe sich geweigert, das Kino zu verlassen und habe die Mitarbeiter gefilmt. Die Videoaufnahmen soll er später auf Instagram veröffentlicht haben. Zu einem ähnlichen Vorfall war es zwei Tage später in einem Supermarkt in Altona gekommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© dpa-infocom, dpa:210408-99-129184/2
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Tertius gaudens!
 

Offline Knallfrosch

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80 TS sind für das Delikt (Ersttäter?) schon eine Ansage.
Paypal dürfte aber nicht begeistert sein, wenn dort ein Spendenkonto für eine Geldstrafe eingerichtet wird.

Wobei wir bei der allgemeineren Frage wären, ob ein Dritter (z.B. auch eine dafür abgeschlossene Versicherung) für eine Geldstrafe/-buße aufkommen darf.
Ich mache ein Beispiel: Von einem Außendienstmitarbeiter wird erwartet, dass er zügig von Kunde A zu Kunde B kommt. Eventuell entstehende Bußgelder wegen OWIs übernimmt der Arbeitgeber.

Ich kenne die Antwort, aber mich interessiert die Diskussion.
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Offline Gregor Homolla

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@Knallfrosch

Dafür gibt es im Strassenverkehr das Punktesystem.
Da muss dann ggf. auch der Disponent mal aufs Autofahren verzichten.
 ;)
Nie geraten die Deutschen so außer sich, wie wenn sie zu sich kommen wollen. (Tucholsky)
Manchmal ist etwas leiser schon viel lauterer als laut.(G.H.)
 
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dtx

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...
80 TS sind für das Delikt (Ersttäter?) schon eine Ansage.

...

Wohl eher Erstmalig-Erwischter. Und zu dem Rest: Eine Infektion, die in die Klinik führt, schädigt die Solidargemeinschaft um irgendwas zwischen 5.000 und 35.000 Euro. Da ist angesichts der miesen Sozialprognose noch sehr viel Luft nach oben.

...
Paypal dürfte aber nicht begeistert sein, wenn dort ein Spendenkonto für eine Geldstrafe eingerichtet wird.

...

Falls sie darauf aufmerksam werden, vielleicht nicht.

...
Wobei wir bei der allgemeineren Frage wären, ob ein Dritter (z.B. auch eine dafür abgeschlossene Versicherung) für eine Geldstrafe/-buße aufkommen darf.

...

Leider ja. Wenn Vater Staat nur Geld sieht, spielt der "Erziehungsgedanke" keine Rolle mehr.

...
Ich mache ein Beispiel: Von einem Außendienstmitarbeiter wird erwartet, dass er zügig von Kunde A zu Kunde B kommt. Eventuell entstehende Bußgelder wegen OWIs übernimmt der Arbeitgeber.

Ich kenne die Antwort, aber mich interessiert die Diskussion.

Und mich interessiert, ob es auch Beispiele gibt, die nicht hinken.

Der Kundendienstmonteur, der in der zweiten Reihe parkt, weil er sein Werkzeug nicht hunderte Meter schleppen kann, schafft immerhin noch Werte. Für den ist das Knöllchen mindestens steuer- und SV-pflichtiger Arbeitslohn. Ein Corona-Depp bemüht sich dagegen nach Kräften, Werte zu vernichten. Ob er jemanden ansteckt oder die Buße nicht zahlt, irgendwie schafft er das schon.

 

Offline Krawutzi Kaputzi

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Das Video um das  es geht






Tante Edith sagt: laut Freddy hat er jetzt 19;56 Uhr bereits 2300 Euro bekommen.
« Letzte Änderung: 8. April 2021, 20:02:41 von Krawutzi Kaputzi »
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Die schwangere Frau wird ohne das Popcorn jetzt sicher eine Fehlgeburt erleiden!

Also eigentlich sollte das Kind schon auf der Welt sein, ist immerhin 6 Monate her und man sah den Bauch schon. Ich frag mich nur, was aus diesen Kind werden soll bei diesen Eltern.



Tante Edith sagt: Freddy hat jetzt 19:56 Uhr bereits 2300 Euro erbettelt siehe Anhang!
« Letzte Änderung: 8. April 2021, 20:07:31 von Krawutzi Kaputzi »
Ich habe mein zweites ich Fleckis Hauspersonal entdeckt
 
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Das gesehen, ist Rezo wieder mal geplatzt. Wofür man eigentlich Verständnis haben müßte, wenn der Kerl wenigstens Deutsch spräche - ganz egal, in welchem Dialekt.

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/rezo-kritisiert-die-coronapolitik-so-ein-haufen-inkompetenter-dullis-a-aa90b76d-f535-43bc-81da-759ff0a1f610

 
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AstraZeneca statt Biontech: Risikopatient aus Gifhorn stellt Strafanzeige


Jetzt nehme ich dieses Thema noch einmal auf.
Vermutlich hätte ich einfach warten sollen, jetzt ist das Thema woanders ohne Bezahlschranke zu lesen:





Zitat
Niedersachsen Coronavirus Impfung
Mit Astrazeneca statt Biontech geimpft: Risikopatient stellt Anzeige wegen Körperverletzung

Statt mit dem Biontech-Impfstoff wird ein Mann aus Gifhorn mit Astrazeneca geimpft.
Das sei gegen seinen eigentlichen Willen, entgegen ärztlichem Rat und behördlicher Vorgaben passiert, wie er sagt.
Der 52-Jährige erstattete deshalb eigenen Angaben zufolge Strafanzeige.
Spoiler
08.04.2021, 19:33 Uhr

Gifhorn. Ein Risikopatient (52) aus Gifhorn in Niedersachsen hat Strafanzeige gestellt, weil er gegen seinen eigentlichen Willen, gegen ärztlichen Rat und entgegen behördlicher Vorgaben in einem Impfzentrum mit dem Wirkstoff von Astrazeneca statt Biontech geimpft worden sei. Das berichtet die „Aller-Zeitung“ (AZ). Der Landkreis als Betreiber des Impfzentrums wollte sich dem Bericht zufolge mit Hinweis auf das laufende Verfahren nicht zu dem Fall äußern.

Ilmo Wuff beschrieb sich gegenüber der Zeitung als Hochrisikopatient, neben der Lungenerkrankung COPD habe er weitere gesundheitliche Einschränkungen. „Ich gehe so gut wie gar nicht aus dem Haus, weil ich Angst habe, mich anzustecken – das wäre tödlich“, sagte er der „Aller-Zeitung“ mit Blick auf die Coronavirus-Pandemie. Umso mehr habe er sich gefreut, als er für den 31. März einen Impftermin in der Gifhorner Stadthalle erhielt. Mit Bescheinigungen vom Hausarzt und der Impfanmeldung für Biontech sei der 52-Jährige an dem Tag zum Impfzentrum gegangen.

Nach der Anmeldung habe man ihn allerdings zu dem Bereich mit dem Hinweis zur Impfung mit Astrazeneca geschickt. Der 52-Jährigen habe darauf hingewiesen, dass die Empfehlung gelte, Astrazeneca an unter 60-Jährige nur zu geben, wenn es medizinisch vertretbar sei. Auf diese Empfehlung der Ständigen Impfkommission weise auch der Landkreis Gifhorn im Impfzentrum hin, berichtet die AZ. „Mein Hausarzt hatte ja bescheinigt, dass für mich nur Biontech infrage kommt“, so Wulff zur AZ. Im ärztlichen Aufklärungsgespräch im Impfzentrum habe ihm dann auch ein Mediziner bescheinigt, dass er mit dem Biontech-Impfstoff geimpft werden solle.

„Das lasse ich mir so nicht bieten“
Dann habe sich allerdings der Leitende Arzt eingemischt und drauf bestanden, dass er mit Astrazeneca geimpft werde, so Wulff. „Wenn ich auf Biontech bestehe, dann gebe es zumindest an diesem Tag keine Impfung und ich müsste dann wieder lange auf einen Termin warten“, so der Gifhorner. Aus Sorge um seine Gesundheit habe er schließlich kapituliert und sich mit Astrazeneca impfen lassen.

Im Nachhinein ist für den Gifhorner klar: „Das lasse ich mir so nicht bieten.“ Wuff ging eigenen Angaben zufolge zur Polizei und stellte Strafanzeige wegen Körperverletzung. Das Ergebnis des aufhabe sich der 52-Jährige zudem schriftlich geben lassen, weil er weitere rechtliche Schritte einleiten wolle.

Der Landkreis als Betreiber des Impfzentrums wollte sich gegenüber der AZ nicht zu dem Fall äußern. Es handle sich um ein laufendes Verfahren.

RND/seb
[close]
https://www.rnd.de/panorama/mit-astrazeneca-statt-biontech-geimpft-risikopatient-stellt-anzeige-wegen-korperverletzung-X6OSRPB4E5GFBCN5Z25Y7QLFZA.html


Herr Wuff geht so gut wie nie vors Haus. Hier aber schon
Und auch ohne Maske.
Und nach intensiver Beratung durch den Arzt hat er vermutlich ein die Freiwilligkeit der Impfung unterschrieben?
Schätze, die Impfung ist neben seiner Lungen- und den sonstigen Erkrankungen das kleinere Problem und das hat ihm der Impfarzt klargemacht, weil sein Hausarzt das ohne die nötige Qualifikation nicht leisten kann?
Jetzt frage ich mich nur, wem solche Artikel nützen sollen, vermutlich ist ja Herr Wuff an die Presse gegangen. Und die brauchte grade ein Thema.

* WuffWuff*
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Offline Sandmännchen

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Ich fasse zusammen: Herr W., 52, hat der AZ-Impfung zugestimmt, und die Impfung damit soll dann Körperverletzung, weil er eigentlich gerne was anderes gehabt hätte.

 :facepalm:
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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Körperverletzung

ist es wohl schon, wenn man eine Nadel in einen anderen Menschen sticht, aber nach meinem laienhaften Verständnis eine straffreie, weil sich der Systemarzt listigerweise vom Herrn Wuff die Unterschrift zur Einverständniserklärung durch ein Aufklärungsgespräch erschlichen hat.

Vermutlich hat er das Gespräch auch noch dokumentiert. (Deshalb dauern die Impfungen auch so lange.)

Herr Wuff wird also auf die -zig Trillionen Unzen löthigen Goldes an Schaansersatz doch noch etwas warten müssen ...  ;)

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Offline Neubuerger

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Körperverletzung

ist es wohl schon, wenn man eine Nadel in einen anderen Menschen sticht, aber nach meinem laienhaften Verständnis eine straffreie, weil sich der Systemarzt listigerweise vom Herrn Wuff die Unterschrift zur Einverständniserklärung durch ein Aufklärungsgespräch erschlichen hat.

Das gilt prinzipiell für jede invasive medizinische Maßnahme. Da muss vorher aufgeklärt und das ganze auch dokumentiert werden, damit klar ist, das der Patient eine freiwillige Entscheidung auf Basis ausreichender Informationen getroffen hat. Lehnt ein Patient eine Maßnahme ab, kann diese auch nicht durchgeführt werden (siehe hier beispielsweise auch Patientenverfügungen, wo ein Rahmen für eine mögliche Behandlung getroffen wird). Nicht ablehnbar sind übrigens richterlich angeordnete Blutabnahmen, auch wenn diese invasiv sind.
« Letzte Änderung: 9. April 2021, 09:22:18 von Neubuerger »
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Unabhängig davon, daß die ganze Nummer schon wie eine Räuberpistole klingt - glaubhaft wäre für mich etwas anderes - müßte sich der liebe Herr W. einfach vorhalten lassen, eine Information wie

"Wenn Sie glauben, den hier vorrätigen Impfstoff nicht zu vertragen, müssen Sie leider gehen und sich einen neuen Termin geben lassen, was möglicherweise dauern kann."

fälschlicherweise als moralischen Druck empfunden zu haben. Tatsache ist wohl, daß der liebe Herr W. die Pille schon längere Zeit abgesetzt hat und ärztlicherseits auch sonst keine Thromboseneigung zu erkennen war, sonst hätte man ihn gleich nach Hause geschickt ...

 
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