Umfrage

In meinem direkten Umfeld höre ich seit Beginn der Corona-Krise:

Deutlich weniger Verschwörungstheorien
3 (2%)
Etwas weniger Verschwörungstheorien
6 (4.1%)
Unverändert / Ich habe kein Umfeld (mehr)
36 (24.3%)
Etwas mehr Verschwörungstheorien
52 (35.1%)
Deutlich mehr Verschwörungstheorien
51 (34.5%)

Stimmen insgesamt: 140

Autor Thema: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen  (Gelesen 1286283 mal)

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #5445 am: 30. November 2020, 07:11:57 »
Na, da wird der Herr Biden jetzt aber mächtig dran zu knabbern haben, dass ein deutscher Schlagerbarde ihn nicht als Präsidenten akzeptiert.


Der Frau desjenigen ist jetzt der Manager flöten gegangen ...    :whistle:


Zitat
Jetzt verliert auch SIE ihren Manager! Wie B.Z. erfuhr, trennt sich Manager Markus Krampe (44) nach Michael Wendler (48) auch von Laura Müller (20).

Seit Wendler Verschwörungstheorien verbreitet, liegt die Karriere des Musikers in Scherben. Krampe trennte sich von ihm – und jetzt auch von Laura, die er ebenfalls betreute.

Krampe zu B.Z.: „Wenn Laura weiterhin Karriere machen möchte, muss sie sich deutlicher von Michaels politischer Haltung distanzieren. Das ist aber natürlich schwierig, weil die beiden sich wirklich lieben. Deshalb würde ich ihr niemals raten, sich von Michael zu trennen.“

Die derzeitige Situation zwinge ihn zu diesem Entschluss, so Krampe weiter. „Ich rechne Laura hoch an, dass sie in der jetzigen Zeit an der Seite ihres Ehemanns steht, jedoch hätte ich und sicherlich auch viele andere gehofft, dass sie sich klarer zu den Aussagen von Michael positioniert und distanziert.“

Krampe betont: „Ich bedauere diese Entscheidung treffen zu müssen und wünsche den beiden für Ihre gemeinsame Zukunft alles Gute und vor allen Dingen für die kommende Zeit viel Kraft.“
https://www.bz-berlin.de/leute/manager-trennt-sich-jetzt-auch-von-laura-mueller
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #5446 am: 30. November 2020, 08:25:28 »
Ob unter der Bezeichnung Söderfratze oder Söderwindel – im Autohaus Hengl in Greding lehnt man das Tragen von Masken strikt ab.

Anschaulicher kann man es eigentlich nicht erklären, aber ob das die CovidXXten begreifen.....
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #5447 am: 30. November 2020, 10:37:08 »
Die Frage ist eher, ob sie es begreifen wollen
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #5448 am: 30. November 2020, 12:46:37 »
Einer der Händler von irgendsoeiner Trödelankaufshow sieht unser aller Freiheiten in Gefahr

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #5449 am: 30. November 2020, 12:53:51 »
Ob unter der Bezeichnung Söderfratze oder Söderwindel – im Autohaus Hengl in Greding lehnt man das Tragen von Masken strikt ab.

Anschaulicher kann man es eigentlich nicht erklären, aber ob das die CovidXXten begreifen.....
Ums Begreifen gehts denen doch gar nicht. Denen gehts nur ums Dagegensein.
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #5450 am: 30. November 2020, 12:58:42 »
@SchlafSchaf

Die Trödelshow die Du meinst ist mal wieder von RTL, "4 Räume, 1 Deal". RTL scheint wirklich ein Händchen für derartige Selbstdarsteller und Covidi.oten zu haben. Andererseits: Wer will schon freiwillig bei RTL arbeiten?  :scratch:

https://de.wikipedia.org/wiki/Antoine_Richard_(Kunsth%C3%A4ndler)

Dieser Vollhorst bietet allerdings auch "psychologische Beratung" für 2,99 Euronen/Minute an.

http://www.psychologischeberatung24.de/

Das ist insgesamt mal wieder mehr als bedenklich. Der ist nicht nur ein herausragend Nicht-/Quarkdenker und macht Werbung für die AfD, er scheint ein auch ein Q-Anon-Fan und Antidemorkat zu sein, scrollt man so über seine Aussonderungen.
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #5451 am: 30. November 2020, 16:10:10 »
Ist es nicht faszinierend, wie Leute mit einem veritablen Dachschaden immer wieder glauben, dieser sei Kompetenzgrundlage schlechthin für die Beratung anderer Menschen mit Dachschaden?
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #5452 am: 30. November 2020, 18:23:49 »
Querdeppen im nördlichsten Bundesland

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #5453 am: 30. November 2020, 19:24:34 »
Hildburghausen.....Corona-Hotspot und NeoNazi-Hochburg, in der sich "Covidi.oten" einfach mal so versammeln.  ::)

Ja, ja, das stimmt schon: "Hildburghausen zeigt wie es geht!"  ::)     

Spoiler
Aktualisiert: 30.11.202014:43

Landkreis in Thüringen
Hildburghausen mit Inzidenz über 500: Von der Neonazi-Hochburg zum Corona-Hotspot

Hildburghausen in Thüringen ist einer der Corona-Hotspots in Deutschland. Bislang war der Landkreis vor allem wegen seiner rechtsextremen Szene bekannt.

    Hildburghausen zählt mit einer 7-Tages-Inzidenz von* über 500 zu Deutschlands Corona-Hotspots.
    Bisher war der Landkreis in Thüringen vor allem für seine rechtsextreme Szene bekannt.
    Landrat Gerd Müller (CDU) erhielt nach Beschluss von weiteren Einschränkungen eine Morddrohung.

Hildburghausen - Wer am Montagvormittag einen Blick auf das Covid-19-Dashboard des Robert-Koch-Institutes geworfen hat, entdeckte an der bayerisch-thüringischen Grenze einen pinken Fleck. Der Corona-Hotspot Hildburghausen wurde als erster mit der neuen Farbe eingefärbt, mit welcher das RKI Landkreise mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 500 Infizierten auf 100.000 Einwohner markiert. Was die Inzidenz angeht, war Hildburghausen in den letzten Tagen deutschlandweiter Spitzenreiter, ehe der thüringische Kreis von der Stadt Passau abgelöst wurde.
Hildburghausen in Thüringen: Vom Neonazi-Hotspot zum Corona-Hotspot

Hildburghausen rückt somit in das Zentrum deutschlandweiter Aufmerksamkeit. Für den 63.197 Einwohner großen Landkreis nichts Ungewohntes, auch wenn man in den letzten Jahren aus anderen Gründen für Schlagzeilen sorgte. Der Landkreis ist berüchtigt für seine rechtsextreme Szene. So pilgern jährlich tausende Rechtsextreme zu Rechtsrock-Konzerten oder Festivals, die unter anderem vom NPD-Politiker Tommy Frenck organisiert werden.

Frenck, der für die NPD auch in den Kreistag gewählt wurde, betreibt im Landkreis Hildburghausen unter anderem auch ein Gasthaus, das immer wieder durch geschmacklose Promo-Aktionen für Schlagzeilen sorgte. So verkauft der 33-Jährige am Geburtstag von Adolf Hitler das Schnitzel für 8,88 Euro. Die 88 ist wie die 18 in der Neonazi-Szene ein beliebtes Symbol.
Coronavirus in Deutschland: Hunderte Menschen demonstrieren in Hildburghausen gegen Einschränkungen

Steht die rechte Szene in Hildburghausen also auch in Verbindung mit den Ereignissen am Mittwoch, als sich trotz rasant steigender Infektionszahlen rund 400 Menschen auf dem Marktplatz trafen und ohne Maske und Abstand gegen die coronabedingten Einschränkungen* demonstrierten? Tommy Frenck gab auf Nachfrage der Bild bekannt, an der Organisation der Demonstration nicht beteiligt gewesen zu sein. Berichten von bild.de zu Folge kommentierte er aber ein Video der Demonstration mit den Worten „Hildburghausen zeigt, wie‘s geht.“

Der Landrat von Hildburghausen Thomas Müller von der CDU zeigt sich ratlos, über die Entwicklungen in seinem Landkreis. „Unser Kreis war der letzte coronafreie in Deutschland. Wir hatten bis Mitte Oktober nur 100 Infizierte. Doch vor vier Wochen stieg die Zahl massiv an – heute haben wir über 1000“, so der Politiker im Gespräch mit der Bild am Sonntag.
Hildburghausen: Wegen Corona-Einschränkungen - Landrat erhält Morddrohung

Ob der enorme Anstieg an Infizierten damit zusammenhängt, dass Teile der Bevölkerung die Maßnahmen nicht ernst nehmen und als Unterdrückung der Regierung ansehen, möchte Müller nicht beurteilen. „Ich kann es nicht wirklich sagen. Einige Menschen infizierten sich auf Hochzeiten oder Partys, steckten dann andere an. Vielleicht nahmen wir Corona* zu locker.“ Der CDU-Politiker steht zurzeit unter Polizeischutz, nachdem er über die sozialen Medien eine Morddrohung erhalten hatte. Ein Mann schrieb, ich soll mich mit einem Strick ‚weghängen‘. Und eine Frau empfahl, man solle mir dabei helfen.“

Gerd Müller ordnete am Wochenende weitere Einschränkungen für den Landkreis an. Das nahmen erneut mehrere Gegner der Maßnahmen zum Anlass, um zu weiteren Kundgebungen und Demonstrationen aufzurufen. (fd) *Merkur.de ist Teil des Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerks.

Rubriklistenbild: © Steffen Ittig/dpa
[close]
https://www.merkur.de/politik/coronavirus-hotspot-hildburghausen-neonazis-landrat-demonstration-morddrohung-npd-demo-zr-90116435.html
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #5454 am: 30. November 2020, 22:01:01 »
https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/faktenfuchs-irrefuehrende-meldungen-ueber-pcr-urteil-in-portugal,SHo3Nlm

Spoiler
Zitat
#Faktenfuchs: Irreführende Meldungen über PCR-Urteil in Portugal

Behauptungen über ein portugiesisches Quarantäne-Urteil kursieren im Netz. Der #Faktenfuchs klärt, warum das Urteil zwar etwas über Zwangsmaßnahmen in Portugal sagt - aber keine Aussagekraft über PCR-Tests hat.

In Portugal haben Richterinnen in einem Urteil zu einer Quarantäne-Maßnahme auch Corona-PCR-Tests bewertet - und damit nach Ansicht der Obersten Justizbehörde des Landes ihre Kompetenzen überschritten.

Aktuell kursiert die Behauptung, am 11. November habe das Berufungsgericht in der portugiesischen Hauptstadt Lissabon die mangelnde Zuverlässigkeit des PCR-Tests festgestellt. In zahlreichen Blog-Artikeln, die Corona verharmlosen, und auch in Medien wie RT Deutsch, das häufig Desinformation verbreitet, wird diese Falschbehauptung verbreitet. Tatsache ist: Zwar führten die Richterinnen Zweifel an der Verlässlichkeit von PCR-Tests an. Doch lag das nicht in ihrem Kompetenzbereich. Der Oberste Justizrat von Portugal erklärte, mit der Entscheidung habe das nichts zu tun.

Durch die Falschmeldungen entsteht der Eindruck, das Gericht habe ein aussagekräftige Entscheidung über PCR-Tests getroffen - die möglicherweise auch für Deutschland Konsequenzen haben könne. Das ist nicht richtig.

Kurz zusammengefasst

Es ging um eine Zwangsquarantäne für deutsche Touristen. Es stellte sich heraus, dass sie rechtlich gesehen in diesem Fall nicht in Ordnung war, die Berufungsrichterinnen aber mit ihren Aussagen über die Eignung eines PCR-Tests für eine Diagnose ihre Befugnisse überschritten.

Was ist der Hintergrund des portugiesischen Gerichtsurteils?

Vier Deutsche, die im August auf die Azoren eingereist waren, mussten dort mehrere Tage lang in Zwangsquarantäne, nachdem eine Mitreisende positiv getestet worden war. Das recherchierten die ARD-Korrespondenten für Spanien und Portugal für den #Faktenfuchs. Die Deutschen klagten vor einem Regionalgericht, dem Gerichtshof der Azoren, dass ihnen zu Unrecht die Freiheit entzogen worden sei.

Mit Erfolg: Die Richter auf den Azoren befanden, dass die Quarantäne auf richterliche Anordnung hätte erfolgen müssen. So sieht es der Grundsatz des "Habeas Corpus" vor, der in Großbritannien wie in Portugal gilt: Danach sind Inhaftierungen ohne Rechtsgang ausgeschlossen. Die Deutschen hätten außerdem in ihrer Muttersprache über ihre Rechte belehrt werden müssen. Ein PCR-Test allein reiche nicht aus, um Menschen in Zwangsquarantäne zu schicken. Nachdem das Urteil gesprochen worden war, konnten die Deutschen ihre Quarantäne beenden.

Der Knackpunkt dabei war nicht der PCR-Test - wie das Berufungsverfahren zeigte.

Worum es beim Berufungsurteil ging

Die Gesundheitsbehörden der Azoren legten daraufhin gegen das Urteil Berufung ein. Zwei Richterinnen am Berufungsgericht in Lissabon gaben dem Regionalgericht recht. Nach ihrer Ansicht ist eine Gesundheitsbehörde nicht befugt, über einen Freiheitsentzug zu entscheiden. Dies sei Aufgabe eines Richters. Außerdem dürfe in Portugal niemand festgehalten werden, ohne dass ihm ein Rechtsbruch vorgeworfen wird. Damit das wegen der Corona-Pandemie geschehen könne (Ausgangs- und Kontaktsperren), hätte der Notstand erklärt werden müssen, der damals nicht galt. In dieser Hinsicht habe das Regionalgericht richtig gehandelt, befanden die Berufungsrichterinnen in Lissabon.

Weshalb bekam der PCR-Test eine scheinbar so große Rolle? In ihrer Begründung äußerten sich die Richterinnen am Berufungsgericht auch zur Wirksamkeit von PCR-Tests: Sie sagten, der PCR-Test allein reiche nicht aus, um eine Covid-Diagnose zu erhalten. Für diese Stellungnahme werden sie nun heftig kritisiert.

Nach Auffassung des Obersten Justizrats von Portugal, CSM, überschritten die Richterinnen hier ihre Kompetenzen. Sie hätten nicht zum Grad der Zuverlässigkeit der derzeit verwendeten Tests Stellung nehmen dürfen. Deswegen müssen sie am 2. Dezember in einer Disziplinaruntersuchung des Justizrats Rede und Antwort stehen.

Es ist also zu unterscheiden zwischen den Fragen:

1. Reicht der PCR-Test für eine Corona-Diagnose? Das zu beantworten überschreitet die Kompetenz der Richter.

2. Ist die Corona-Diagnose einer Gesundheitsbehörde ausreichend, um jemanden in Zwangsquarantäne zu schicken - ohne richterliche Entscheidung? Nein. Ohne den Alarmzustand ist es nicht möglich, jemanden in Zwangsquarantäne zu schicken. Dieser galt damals nicht (derzeit aber schon).

Was weiß man über die Zuverlässigkeit von PCR-Tests?

Die umstrittenen Äußerungen der Berufungsrichterinnen zur Zuverlässigkeit von PCR-Tests entsprechen nicht dem aktuellen wissenschaftlichen Stand. Die PCR-Tests gelten grundsätzlich als sehr sicher. Werden die Abstriche korrekt entnommen und die Proben entsprechend den Vorgaben korrekt gelagert, transportiert und analysiert, beträgt die Genauigkeit der Tests nahezu 100 Prozent. Ausführlich legt das der #Faktenfuchs in mehreren Artikeln dar, etwa hier, hier und hier.

Fazit

Ein portugiesisches Gerichtsurteil wird in Deutschland herumgereicht. Es soll als Beleg für die Unzuverlässigkeit von PCR-Tests dienen. Dazu taugt es nicht. Die Richterinnen haben hier ihre Kompetenzen überschritten, sagt der Oberste Justizrat des Landes. In der Sache lagen sie nach aktuellem wissenschaftlichen Stand nicht richtig.
[close]

Sind Füllmich (warum muss ich bei dem Namen immer an ein drittklassiges Pornosternchen denken? :scratch: ) und die Klagespaten also doch noch nicht am Ziel.
Frei nach Loriot: Ein Leben ohne Hut-Mops ist möglich - aber sinnlos.
 

Offline SchlafSchaf

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #5456 am: 30. November 2020, 22:49:28 »
Podcast der Schweizer Skeptiker: Denken steht nicht im Fokus bei den Corona-„Querdenkern“
https://blog.gwup.net/2020/11/30/podcast-der-schweizer-skeptiker-denken-steht-nicht-im-fokus-bei-den-corona-querdenkern/

Die zweite Folge des neuen Podcasts "Schlecht beraten" der Schweizer Skeptiker ist erschienen:

Um besser zu verstehen, was die Corona-Querdenken-Bewegung bewegt, haben wir einen Blick in ihre Welt gewagt.
Was wir dort angetroffen haben: Verharmlosung oder Leugnung der Pandemie, absurde Nazi-Vergleiche, inbrünstiger Hass auf Gesichtsmasken, Angst vor der totalitären Diktatur, die Selbststilisierung als Märtyrer und Widerstandskämpferinnen, eine gehörige Portion Verschwörungstheorien — und keine Spur von Differenziertheit, Selbstreflexion oder Interesse an wissenschaftlicher Evidenz.
Querdenken funktioniert offenbar am besten, wenn der “Denken”-Teil nicht so im Mittelpunkt steht.


Zum Podcast: https://schlechtberaten.xyz/index.php/2020/11/28/folge-2-das-martyrertum-der-corona-querdenker/
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Offline Gelehrsamer

Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #5457 am: 30. November 2020, 22:57:06 »
Sind Füllmich (warum muss ich bei dem Namen immer an ein drittklassiges Pornosternchen denken?  ) und die Klagespaten also doch noch nicht am Ziel.

An der Stelle gebe ich jetzt mal den Querdenker - und das bar jeder Ahnung vom portugiesischen Recht (völlige Ahnungslosigkeit qualifiziert ja besonders zum Quarkdenken, damit ist hier diese zentrale Voraussetzung erfüllt):

1. Freiheitsentziehungen erfordern im Grunde in ganz Europa eine gerichtliche Entscheidung (vgl. Art. 5 Abs. 3 der EU-Grundrechtecharta). Das Recht, über seine Rechte in einer von der betroffenen Person gesprochenen Sprache über die Gründe der Freiheitsentziehung unterrichtet zu werden, ist auch europarechtlicher Natur (vgl. Art. 5 Abs. 2 der EU-Grundrechtecharta). Allerdings werden in Deutschland die Absonderungs- und Quarantäneanordnungen von einer Behörde, nicht vom Gericht, erlassen. Sie sind nämlich gar keine Freiheitsentziehungen, weil diese erfordern, dass man eingesperrt wird. Mit anderen Worten: Freiheitsentziehung ist keine Beschränkung des (rechtlichen) Dürfen, sondern des (tatsächlichen) Könnens. Es würde mich wundern, wenn das in Portugal anders wäre.

2.  Wir hatten hier das Urteil des portugiesischen Berufungsgerichts schon einmal diskutiert (von mir gehängt in den "Querdenken"-Faden am 19.11.: https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=7055.msg321570#msg321570). Danach haben die beiden Richterinnen einen Fachaufsatz missverstanden, in dem sich der angebliche Hinweis auf eine hohe Ungenauigkeit des PCR-Tests auch gar nicht (mehr) findet (@Knallfrosch hat die Publikation ausgegraben, sie findet sich einen Eintrag hinter meinem Eintrag im "Querdenken"-Faden). Das ist dann ein Rechtsanwendungsfehler. Dass die Richterinnen damit ihre Kompetenzen überschritten haben, scheint mir hingegen fernliegend zu sein. Selbstverständlich müssen Gerichte auch an tatsächliche und ggd. naturwissenschaftliche Grundlagen von Behördenentscheidungen ran. Und da ist es allerdings ziemlich mutig und nur eine eher mittelgute Idee, sich auf einen einzelnen Aufsatz zu stützen, der dann auch noch falsch verstanden wird. In Deutschland würde man eher eine/n Sachverständige/n konsultieren, der dass dann mal erklären muss. Dessen ungeachtet finde ich den offensichtlichen Versuch, die Richterinnen wegen einer missliebigen Entscheidungen zu disziplinieren, dann doch befremdlich. Gibt es in Portugal keine richterliche Unabhängigkeit?

3. Den #Faktenfuchs-Beitrag finde ich daher nicht überzeugend: Er schlägt sich ohne Weiteres auf die Seite des "Justizrats" (was auch immer das sein mag) und folgert, dass die Informationen über das Urteil "irreführend" seien, ohne näher zu bezeichnen, worin die Irreführung liegt. Weiter wird behauptet, die Richterinnen hätte ihre Kompetenzen überschritten, was bislang jedenfalls nicht geklärt (und zweifelhaft) ist. Tatsächlich sind die Informationen über das Urteil nicht "irreführend", denn es existiert und es findet sich darin die Behauptung, dass PCR-Tests hochgradig unzuverlässig sein. Der Kern ist daher, dass das Urteil in dem Punkt schlicht und einfach falsch ist. Darauf gehen die Faktenfüchse aber nicht ein.   
« Letzte Änderung: 30. November 2020, 22:58:51 von Gelehrsamer »
 
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dtx

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #5458 am: 30. November 2020, 23:31:32 »
Na, da wird Stollberg doch sicher bald zum neuen Mekka für die Covidi.oten. Der OB legt auf jeden Fall den Grundstein dazu. Vielleicht will er ja auch ein echter "Hotspot" mit seinem Ort werden,

...

Stollberg liegt im Erzgebirgskreis². Ein paar Kilometer weiter südlich die Stadt Zwönitz, in der es schon in der ersten Welle ein Pflegeheim ziemlich bös erwischt hat. Er weiß also, was er will.

²
Spoiler
Die Corona-Lage im Erzgebirgskreis bleibt angespannt. Übers Wochenende meldete das zuständige Robert-Koch-Institut für die Region insgesamt 571 Neuinfektionen, davon 329 am Samstag und 242 am Sonntag. Damit haben sich im Kreis seit Beginn der Pandemie im März nun insgesamt 8105 Menschen nachweislich mit Corona infiziert. Die Anzahl der Personen, die in Zusammenhang mit dem Virus gestorben sind, liegt bei 188. Das sind 13 Todesopfer mehr als das Institut am Freitag berichtete. Der Sieben-Tage-Inzidenzwert nähert sich derweil der 400er-Marke. Er lag am gestrigen Sonntag bei 375,9.
[close]

https://www.freiepresse.de/erzgebirge/stollberg/571-neuinfektionen-und-weitere-13-tode-artikel11225459

...
2.  Wir hatten hier das Urteil des portugiesischen Berufungsgerichts schon einmal diskutiert (von mir gehängt in den "Querdenken"-Faden am 19.11.: https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=7055.msg321570#msg321570). Danach haben die beiden Richterinnen einen Fachaufsatz missverstanden, ...

...

Haben sie das? Soweit ich das Urteil verstehen konnte, sollen sie geurteilt haben, daß die Quarantäneanordnung nicht zwangsläufig aus einem PCR-Test, sondern aus einer ärztlichen Diagnose folgen müsse. Ob man das hierzulande auch so sähe, wäre unerheblich, solange die Quarantäne noch von einem Gesundheitsamt angeordnet wird, welches mithin unter ärztlicher Leitung steht ...
 
Der eigentliche Clou des Urteils könnte also in einer anderen Struktur des portugiesischen öffentlichen Gesundheitswesens liegen.

...
3. Den #Faktenfuchs-Beitrag finde ich daher nicht überzeugend: Er schlägt sich ohne Weiteres auf die Seite des "Justizrats" (was auch immer das sein mag) und folgert, dass die Informationen über das Urteil "irreführend" seien, ohne näher zu bezeichnen, worin die Irreführung liegt. Weiter wird behauptet, die Richterinnen hätte ihre Kompetenzen überschritten, was bislang jedenfalls nicht geklärt (und zweifelhaft) ist. Tatsächlich sind die Informationen über das Urteil nicht "irreführend", denn es existiert und es findet sich darin die Behauptung, dass PCR-Tests hochgradig unzuverlässig seien.

...

Das würde ich nur behaupten, wenn ich es selbst übersetzt hätte oder die Person kennen würde, von der die Übersetzung stammt.
« Letzte Änderung: 30. November 2020, 23:52:59 von dtx »
 
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Offline Anmaron

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #5459 am: 30. November 2020, 23:45:08 »
Zitat
Die Würde JEDES EINZELNEN Menschen ist unantastbar! Das Wohl eines Einzelnen darf also eben nicht gegen das Wohl vieler Menschen aufgewogen werden. Das geschieht aber gerade!
Auf Deutsch:  Also wenn ich infiziert bin, muss man mich machen lassen, was ich will. Wenn ich dann einen von denen anstecke, dann haben die Restlichen Pech. Und wenn mich einer ansteckt, dann sehen wir, was ich dann davon halte.
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
Die Demokratie ist so viel wert wie diejenigen, die in ihrem Namen sprechen. (Robert Schuman)

Anmaron, M. Sc. univ. Universität Youtübingen
 
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