Corona in Hamburg: Eilantrag gegen Beherbergungsverbot abgelehnt - verschärfte Maßnahmen
Update vom 16. Oktober, 17.24 Uhr: Das Verwaltungsgericht Hamburg hat am Freitag einen Eilantrag gegen das Beherbergungsverbot in dem Bundesland abgelehnt. Den Antrag hatte nach Angaben des Gerichts ein Ehepaar aus Köln gestellt, das am Freitag anreisen wollte. Der Eilantrag sei am Nachmittag vor der geplanten Reise vor Gericht gebracht worden. Aus Sicht des Gerichts hätte es nahe gelegen, „den Eilantrag zu einem früheren Zeitpunkt bei dem Gericht anhängig zu machen“. Darin würden „komplexe, verfassungsrechtlich relevante Fragestellungen aufgeworfen“, hieß es.
Zu berücksichtigen sei auch, dass die Situation in einem Stadtstaat wie Hamburg - mit einer Vielzahl von Menschen auf engem Raum - anders zu bewerten sein könnte als in Flächenstaaten, teilte das Gericht weiter mit. Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts kann das Ehepaar Beschwerde beim Hamburger Oberverwaltungsgericht erheben.
Hamburg passt #CoronaHH-Maßnahmen an: Personenzahl für Veranstaltungen ohne feste Sitzplätze & für private Feierlichkeiten wird begrenzt; Sperrstunde von 23 Uhr bis 5 Uhr in der Gastronomie sowie ein Alkoholverkaufsverbot werden eingeführt. Mehr Infos:
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— Hamburger Senat (@Senat_Hamburg) October 16, 2020
Darüber hinaus wurden die Corona-Maßnahmen in der Hansestadt verschärft. Hamburgs Berufsschüler und Schüler an den Oberstufen der allgemeinbildenden Schulen müssen von kommender Woche an auch im Unterricht eine Maske tragen. Zudem sollen die Klassenräume in allen Schulen nach den Herbstferien im 20-Minuten-Takt gelüftet werden, teilte der Senat am Freitag mit. Für Gaststätten gilt ab Samstag eine Sperrstunde von 23 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages, wie der Senat mitteilte. In diesem Zeitraum gilt zugleich ein Verkaufsverbot für Alkohol.