Umfrage

In meinem direkten Umfeld höre ich seit Beginn der Corona-Krise:

Deutlich weniger Verschwörungstheorien
3 (2%)
Etwas weniger Verschwörungstheorien
6 (4.1%)
Unverändert / Ich habe kein Umfeld (mehr)
36 (24.3%)
Etwas mehr Verschwörungstheorien
52 (35.1%)
Deutlich mehr Verschwörungstheorien
51 (34.5%)

Stimmen insgesamt: 140

Autor Thema: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen  (Gelesen 1286379 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Ba_al

  • Praktikant- Lennéstraße
  • ****
  • Beiträge: 3512
  • Dankeschön: 17481 mal
  • Karma: 152
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 2250 Beiträge Auszeichnung für 1500 Beiträge Auszeichnung für 1000 Beiträge Beliebt! 50 positives Karma erhalten Auszeichnung für 750 Beiträge
    • Auszeichnungen
Soldaten-Schmitz vs. Haintzelmann



 

Offline Reichsschlafschaf

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 17413
  • Dankeschön: 56796 mal
  • Karma: 585
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 15000 Beiträge Auszeichnung für 10000 Beiträge Auszeichnung für 7500 Beiträge Auszeichnung für 5000 Beiträge Auszeichnung für 2250 Beiträge
    • Auszeichnungen
Zitat
GESUNDHEIT / WISSEN  ·  04. Juli 2022
Impfung wirkt: Sterblichkeit bei Geimpften nahm auch bei Omikron-Variante deutlich ab 

Im Verlauf der Pandemie sind einer Studie von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) zufolge weniger Menschen an einer SARS-CoV-2-Infektion gestorben als noch zu Beginn. Vor allem nahm die Sterblichkeit bei Geimpften ohne Risikofaktoren deutlich ab; am Omikron-Subtyp verstarb im UKE kein Geimpfter ohne Risikofaktoren.
 

Die Forschenden des Instituts für Rechtsmedizin und der Klinik für Intensivmedizin des UKE führen dies auf die Wirksamkeit der Impfung zurück. Inwieweit der Omikron-Subtyp selbst weniger tödlich ist, kann nicht bewertet werden.

Die Ergebnisse der Studie, die ausschließlich im UKE verstorbene Patientinnen und Patienten eingeschlossen hat, haben die Forschenden im Deutschen Ärzteblatt veröffentlicht.

„Geimpfte Personen ohne Risikofaktoren haben unserer Studie zufolge ein extrem niedriges Risiko für einen tödlichen Verlauf nach einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Erreger. Der Hauptanteil der Verstorbenen ist der Gruppe der noch Ungeimpften oder der Gruppe der Geimpften mit Risikofaktoren zuzuordnen. In unserer Erhebung waren dies beim Omikron-Subtyp überwiegend Patientinnen und Patienten mit hämato-onkologischen oder autoimmunen Erkrankungen, also zum Beispiel Krebs- oder Rheumapatientinnen und -patienten mit stark geschwächtem Immunsystem. Das Alter war hingegen kein bestimmender Faktor“, erklärt Prof. Dr. Benjamin Ondruschka, Direktor des Instituts für Rechtsmedizin des UKE.

„Unsere Ergebnisse unterstreichen die gute Wirksamkeit der zugelassenen COVID-19-Impfstoffe in Bezug auf ihre Fähigkeit, tödliche Verläufe zu verhindern. Sie zeigen aber auch, dass für Menschen mit Risikofaktoren weiterhin das Tragen eines Mund-Nasenschutzes, die Gabe monoklonaler Antikörper und der frühzeitige Einsatz antiviraler Substanzen einen wichtigen Bestandteil zur Reduktion der COVID-19-assoziierten Sterblichkeit darstellt“, sagt Prof. Dr. Dominic Wichmann aus der Klinik für Intensivmedizin des UKE.

In der Studie haben die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler 227 Patientinnen und Patienten eingeschlossen, die von März 2020 bis einschließlich April 2022 im UKE an beziehungsweise mit einer SARS-CoV-2-Infektion verstarben und bei denen eine Virus-Typisierung durchgeführt worden war. 117 Verstorbene waren mit dem Wildtyp von SARS-CoV-2 infiziert, 33 mit dem Alpha-, 38 mit dem Delta- und 39 mit dem Omikron-Subtyp. Die Rate der an einer SARS-CoV-2-Infektion verstorbenen Menschen betrug für die einzelnen Virus-Subtypen 85 Prozent (Wildtyp), 94 Prozent (Alpha), 82 Prozent (Delta) und 46 Prozent (Omikron). Hiervon waren bei den mit dem Delta-Subtyp infizierten 24 Prozent der Patientinnen und Patienten geimpft beziehungsweise geboostert, von denen wiederum 16 Prozent einen Risikofaktor für einen schweren Verlauf der COVID-19-Erkrankung hatten. Bei den mit dem Omikron-Subtyp Infizierten betrug der Anteil der geimpften beziehungsweise geboosterten Verstorbenen 41 Prozent, von denen alle Risikofaktoren für einen schweren COVID-19-Verlauf aufwiesen.
 

Originalpublikation:

Paparoupa M. et al. Auswirkung von SARS-CoV-2-Virusvariante und Impfstatus auf die kausale Todesursache im Laufe der COVID-19-Pandemie. Deutsches Ärzteblatt. 2022.

DOI: https://doi.org/10.3238/arztebl.m2022.0255
https://www.mittellaendische.ch/2022/07/04/impfung-wirkt-sterblichkeit-bei-geimpften-nahm-auch-bei-omikron-variante-deutlich-ab/#gsc.tab=0


Ach, was!   :hand:

Systemärzte!  Systemmedium!!1!!!11!!!
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 

Offline Reichsschlafschaf

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 17413
  • Dankeschön: 56796 mal
  • Karma: 585
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 15000 Beiträge Auszeichnung für 10000 Beiträge Auszeichnung für 7500 Beiträge Auszeichnung für 5000 Beiträge Auszeichnung für 2250 Beiträge
    • Auszeichnungen
Ich musste erst einmal Tante Google fragen, bis mir GG-Gewerkschaft etwas sagt. Eine "Gewerkschaft" also gegen die Impfungen und Corona-Schutzmaßnahmen?


Merkwürdigerweise drang man dann doch nicht durch mit der Argumentation ...   :whistle:


Zitat
04.07.2022, 14:17 Uhr
 Mitte
Gerichtsentscheid

Charité darf Ungeimpfte ausschließen


Von B.Z./dpa

Ungeimpfte dürfen angesichts der Corona-Pandemie von der Betriebsfeier einer Klinik ausgeschlossen werden.

Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg im Streit um die Teilnahme am Sommerfest der Charité entschieden. Damit blieb die Beschwerde eines Mitarbeiters aus dem IT-Bereich erfolglos, wie das Gericht am Montag mitteilte.

Der Mann wollte juristisch seine Teilnahme an dem Fest in der Berliner Kulturbrauerei erzwingen, zu dem Europas größte Uniklinik für vergangenen Freitag eingeladen hatte. Zugelassen waren dafür nur vollständig geimpfte oder genesene Mitarbeiter. Zudem wurde ein tagesaktueller, negativer Corona-Schnelltest verlangt.

Das Berliner Arbeitsgericht hatte diese Vorgaben bereits in der vergangenen Woche als zulässig erklärt. Diese Entscheidung bestätigte das LAG am vergangenen Freitag noch rechtzeitig vor der Party (Az. 6 Ta 673/22): Der Arbeitnehmer habe keinen Anspruch darauf, ohne Einhaltung der Vorgaben an dem Sommerfest teilzunehmen.

Für Beschäftigte in Kliniken gebe es wegen der Corona-Pandemie einen besonderen Anlass für Schutzmaßnahmen, insbesondere auch in Form eines Impf- oder Genesenennachweises.

Aus Sicht der Juristen sind dem Beschäftigten keine Nachteile entstanden, weil er nicht an der Feier teilnehmen durfte. Dies gelte erst recht „in Abwägung mit möglichen Nachteilen des Klinikbetriebes im Hinblick auf Infektionsrisiken“.

Die Charité hat nach eigenen Angaben konzernweit mehr als 20.900 Beschäftigte und ist einer der größten Arbeitgeber in Berlin.
https://www.bz-berlin.de/berlin/mitte/charite-darf-ungeimpfte-ausschliessen
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: WendtWatch, Wildente, Goliath, Krawutzi Kaputzi, califix, Habra

Offline Reichsschlafschaf

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 17413
  • Dankeschön: 56796 mal
  • Karma: 585
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 15000 Beiträge Auszeichnung für 10000 Beiträge Auszeichnung für 7500 Beiträge Auszeichnung für 5000 Beiträge Auszeichnung für 2250 Beiträge
    • Auszeichnungen
Bezahlschranke, aber offenbar hat die Merkel-Scholzokartie wieder zugeschlagen:


Zitat
Coronatests verweigert sie, die Coronapandemie nennt sie Propagandazirkus: Deswegen stand die Wittlicher Justizbeamtin vor Gericht. Warum die Frau jetzt ihren Job verloren hat.

Trierer Gericht entscheidet: Corona-Schmähkritik kostet Wittlicher Beamtin den Job


6. Juli 2022 um 10:55 Uhr

https://www.volksfreund.de/region/trier-trierer-land/trierer-gericht-entscheidet-corona-schmaehkritik-kostet-wittlicher-beamtin-den-job_aid-72474673


Und die Kinder?
Denkt denn niemand an die Kinder?  ???
Die Frau hat vermutlich nur ihre Remonstrationspflicht (!) wahrgenommen, deshalb hat der Repto Merkel, welcher sich jetzt als Scholz tarnt, auch das Verbergen hinter einer Bezahlschranke verfügt!!1!!!11!!!!
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 

Offline Tuska

  • Praktikant- Lennéstraße
  • ****
  • Beiträge: 3688
  • Dankeschön: 12479 mal
  • Karma: 623
  • Auszeichnungen Dieser Benutzer hat dem Sonnenstaatland besondere Dienste erwiesen! Autor im Sonnenstaatland-Wiki Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Unser bester Spieler jubelt!
    • SSL-Wiki
    • Auszeichnungen
Pressemitteilung dazu:

https://vgtr.justiz.rlp.de/de/startseite/detail/news/News/detail/pressemitteilung-nr-182022/

VG Trier, Urteil vom 21. Juni 2022 – 3 K 802/22.TR
Pressemitteilung Nr. 18/2022
Dienstentfernung JVA Beamtin

Die landesweit für das Disziplinarrecht zuständige 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier hat eine Justizvollzugsbeamtin, die sich u.a. geweigert hat, dienstliche Anordnungen in Bezug auf die Corona-Pandemie umzusetzen, aus dem Dienst entfernt.

Der Beamtin wurde im Rahmen des gegen sie eingeleiteten Disziplinarverfahrens zur Last gelegt, beharrlich kundgetan zu haben, sich nicht an eine Hausverfügung zur Umsetzung der 26. Corona-Bekämpfungsverordnung RLP in Bezug auf die Corona-Testpflicht nach längerer Abwesenheit vom Arbeitsplatz halten zu wollen. Sie werde sich auch vor dem anstehenden Einsatztraining und Dienstsport nicht testen lassen. Ihre Verweigerungshaltung äußerte sie in einer an den Leiter der JVA adressierten E-Mail, unmittelbar gegenüber ihrem Vorgesetzten sowie in einem anlassbezogenen Personalgespräch. Außerdem äußerte sie sich gegenüber Kollegen, dem unmittelbaren Vorgesetzten und dem Leiter der JVA wiederholt in hohem Maße kritisch gegen die staatlichen Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung, indem sie die Corona-Pandemie u.a. als „Propagandazirkus, gezielte Angst- und Panikmache sowie gezielte Täuschung des Staates“ bezeichnete. Ferner riet sie Gefangenen mit der Begründung, dass der Impfstoff noch in einer experimentellen Phase stecke und ein Versuch am Menschen sei, von einer Impfung ab. Im März 2022 hat das Land beim erkennenden Gericht Klage mit dem Ziel der Entfernung der Beamtin aus dem Dienst erhoben.

Die Richter der 3. Kammer des Gerichts werteten die beharrliche Verweigerungshaltung der Beamtin sowie ihre wiederholten innerdienstlichen Äußerungen in Bezug auf die staatlichen Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung sowie zur Impfung als einheitliches schweres Dienstvergehen, mit dem die Beamtin das Vertrauen des Dienstherrn und der Allgemeinheit endgültig verloren habe. Ein Beamter müsse auch und gerade durch sein Verhalten innerhalb des Dienstes der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die sein Beruf erfordere. Dabei könne eine ernsthaft gemeinte Ankündigung eines Beamten, einer Weisung zukünftig nicht Folge leisten zu wollen - ebenso wie ein Gehorsamsverstoß selbst - bereits eine erhebliche Störung des Vertrauensverhältnisses zur Folge haben. Die Gehorsamspflicht gehöre zum Kernbereich der einem Beamten obliegenden Dienstpflichten. Eine ernst gemeinte Verweigerungshaltung berühre im hochsicherheitsrelevanten Bereich einer JVA grundsätzlich den Kernbereich des beamtenrechtlichen Dienst– und Treueverhältnisses. Die Beamtin habe die Coronatests erkennbar nicht wegen eines damit verbundenen Eingriffs in ihre psychische oder physische Integrität oder aus gesundheitlichen Gründen abgelehnt, sondern alleine, weil sie deren Sinnhaftigkeit in Zweifel gezogen habe. Es stehe ihr jedoch nicht zu, mit Überlegungen, dass das Testen oder Impfen nicht zielführend sei, da es mutmaßlich keine Corona-Pandemie gebe, die wissenschaftliche Rechtfertigung von Schutzmaßnahmen in Frage zu stellen, zu deren Umsetzung eine JVA nach der geltenden Rechtsordnung verpflichtet sei. Mit ihren Äußerungen habe die Beamtin auch eindeutig die Grenze der grundgesetzlich gewährleisteten Meinungsfreiheit überschritten, da sie den Rahmen sachlicher Kritik an Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung weit verlassen habe. Ein Beamter sei an Recht und Gesetz gebunden; ihm stehe es gerade nicht frei, diesen zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung zählenden Grundsatz nur bei Vereinbarkeit mit seiner eigenen Überzeugung zu berücksichtigen und anderenfalls durch sein Verhalten zu unterwandern. Außerdem habe die Beamtin ihr Vertrauensverhältnis zu den von ihr zu betreuenden Gefangenen dazu ausgenutzt, diese im Rahmen einer Abfrage der Impfbereitschaft durch gezielte einseitige, manipulative Informationen von einer Impfung abzuhalten, womit sie gegen ihre Pflicht zur gewissenhaften Pflichterfüllung im Strafvollzug verstoßen habe. Mit ihrem Verhalten habe die Beamtin klar zu erkennen gegeben, dass sie sich aus allein eigennützigen Motiven an die aus Fürsorgegesichtspunkten erlassenen Schutzmaßnahmen für Leib und Leben nicht gebunden fühle und sich dieser Gemeinwohlverpflichtung nicht unterwerfen wolle. Hierdurch habe sie sich im hohen Maße treuwidrig verhalten. Angesichts des im Laufe des Verfahrens zutage getretenen unbelehrbaren Persönlichkeitsbildes der Beamtin stehe auch zukünftig ein pflichtgemäßes Verhalten nicht zu erwarten, sodass eine Entfernung aus dem Dienst geboten sei.

Gegen die Entscheidung steht den Beteiligten innerhalb eines Monats die Berufung an das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zu.

VG Trier, Urteil vom 21. Juni 2022 – 3 K 802/22.TR
[close]
"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: WendtWatch, Schrohm Napoleon, Reichsschlafschaf, Goliath, Lonovis

Offline Reichsschlafschaf

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 17413
  • Dankeschön: 56796 mal
  • Karma: 585
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 15000 Beiträge Auszeichnung für 10000 Beiträge Auszeichnung für 7500 Beiträge Auszeichnung für 5000 Beiträge Auszeichnung für 2250 Beiträge
    • Auszeichnungen
Andersherum, Herr Niedwrmoser. Es ist eine Schande für den Staat, wenn man sich nicht mehr auf Twitter exzessiv zu Wort melden kann, ohne einen privaten Sicherheitsdienst zu benötigen.

Da scheint staatlicherseits noch mehr im Argen zu liegen:

Zitat
HASS IM NETZ
Drohungen gegen Ärztin: Wie eine "Hacktivistin" die Polizei bloßstellte – und diese nun zurückschlägt

DER STANDARD recherchiert die Spuren zum mutmaßlichen Täter nach. Die Staatsanwaltschaft Oberösterreich will sich die Vorwürfe nicht mehr gefallen lassen, legt dabei aber grobes technisches Unwissen offen

Hintergrund
/
Andreas Proschofsky, Mickey Manakas
6. Juli 2022, 12:08
, 50 Postings

Eigentlich sollte es um die Morddrohungen gegen die Landärztin Lisa-Maria Kellermayr gehen, nun scheinen sich die Behörden aber auf etwas anderes zu konzentrieren: darauf, die Recherchen einer Hacktivistin zu relativieren.

Foto: Hermann Wakoblinger / STANDARD
Es ist ein besonders drastischer Fall von Online-Hass, den Lisa-Maria Kellermayr Ende Juni öffentlich macht. Seit Monaten erhalte die während der Covid-Pandemie durch TV-Auftritte und Interviews bekannt gewordene Landärztin aus Oberösterreich Morddrohungen aus der Szene der Maßnahmen- und Impfgegner, schreibt sie selbst auf Twitter – der STANDARD berichtet. Tatsächlich wird in diesen Nachrichten wenig an Grausamkeiten ausgelassen, so spricht etwa ein Hassposter davon, ein "Massaker" in der Ordination der Ärztin anrichten zu wollen – samt Details, wie das konkret ablaufen soll.

Ein Behördenversagen?
In Kellermanns Schritt an die Öffentlichkeit schwingt aber auch ein Vorwurf an die Behörden mit: Diese hätten seit Monaten wenig bis nichts getan, um sie zu schützen oder gar die Täter auszuforschen. Das will die oberösterreichische Polizei natürlich nicht so einfach auf sich sitzen lassen, also folgt rasch ein Dementi. Man habe sehr wohl ermittelt, zum Teil sei man dabei aber auch an technische Grenzen gestoßen, da die Nachrichten aus dem Darknet stammten und so die Urheber nicht zurückverfolgt werden könnten.

Spoiler
Auftritt: eine Hacktivistin
Was danach folgt, kommt allerdings für alle Beteiligten überraschend. Eine unter dem Namen "Nella" auftretende Hacktivistin aus Deutschland meldet sich zu Wort und bietet an, sich den Fall näher anzusehen, nachdem ihr die Geschichte zufällig in ihre Twitter-Timeline gespült worden sei. Die Ärztin nimmt Kontakt auf, und tatsächlich kann die sonst vor allem zum Thema Kindesmissbrauch recherchierende Aktivistin schon bald Erfolge vermelden. Innerhalb weniger Stunden sei es ihr gelungen, einen Täter zu identifizieren.

Das wiederum sorgt für viel Aufsehen, immerhin wirft diese Diskrepanz zu den Aussagen der Behörden grundlegende Fragen deren Ermittlungskompetenz bei Online-Verbrechen betreffend auf – oder wahlweise die Ernsthaftigkeit betreffend, mit der solchen Fällen nachgegangen wird. Während "Nella" öffentlich gefeiert wird und ihre Followerzahlen auf Twitter explodieren, stehen die Behörden mit heruntergelassenen Hosen da.


Abwarten
Also geht man in die Verteidigungsposition: Aus dem Innenministerium heißt es nun, so eine "Hackerin" habe eben andere Möglichkeiten, als sie einer Behörde zur Verfügung stünden. Generell scheint man aber zunächst über die von "Nella" umgehend an den Verfassungsschutz weitergeleiteten Recherchen erfreut zu sein. Was in der medialen Begeisterung allerdings auch untergeht: Ob die Behauptungen der Hacktivistin stimmen, weiß eigentlich niemand so recht, die öffentlichen Aussagen sind bei näherer Betrachtung eher vage bis mysteriös.

Ein Rechercheansatz
Gleichzeitig werfen nicht zuletzt die öffentlichen Stellungnahmen der Behörden dermaßen viele Fragen auf, dass es lohnenswert erscheint, sich die Causa einmal näher anzusehen. Die Aufgabenstellung: Was lässt sich anhand von zwei der Drohmails – jene, die laut Behörden "aus dem Darknet stammen" und Morddrohungen enthalten – mit einer simplen Online-Recherche herausfinden?

Alles startet beim Mail-Header
Ausgangspunkt in solchen Fällen ist zunächst immer der sogenannte Mail-Header. Das ist eine Art längere Form der Absende- und Empfängerinformationen, die über jeder Nachricht angezeigt wird. Darin enthalten sind Informationen, welchen Weg die Mail genommen hat, welche Software verwendet wurde und nicht zuletzt die IP-Adresse des Absenders. Also jene – mehr oder weniger – eindeutige Nummer, über die oftmals klar wird, woher die Nachricht stammt. All das ist übrigens kein Geheimwissen. Die Möglichkeit, den vollständigen Header anzuzeigen, gibt es bei so ziemlich jedem Mail-Client, und das Wissen, um ihn korrekt zu lesen, lässt sich relativ rasch aneignen.

In diesem Fall wird aber schon vorher klar, dass diese Informationen wohl kaum etwas Brauchbares liefern werden. Hat der Absender doch Wegwerfadressen bei zwei auf Anonymisierung ausgerichteten Mailanbietern verwendet. Das ist dann auch das, was der Verfassungsschutz mit dem Hinweis auf das Darknet meint. Die Nachrichten wurden dabei über das Anonymisierungsnetzwerk Tor geschickt, das heißt: Die IP-Adressen in der Mail sind nicht jene des Absenders, sondern irgendeines anderen Rechners, über den die Daten umgeleitet wurden.

Dass dieser Weg eine Sackgasse ist, betont auch einer der betroffenen Provider auf Nachfrage des STANDARD. Die minimalen Daten, die er habe, würden den Behörden in so einem Fall nichts bringen – und an andere darf er sie sowieso nicht hergeben.

Neuer Weg
Also muss ein anderer Rechercheansatz her. Auffällig ist in dem Fall, dass der Täter zweimal den gleichen Namen verwendet hat. Dass es sich dabei um den echten Absender handelt, kann aus rein logischen Gründen schnell ausgeschlossen werden. Wer sich schon die Arbeit macht, solch einen Anonymisierungsdienst zu verwenden, der wird dann kaum seinen eigenen Namen dazuschreiben. Gleichzeitig klingt der Name jetzt nicht so zufällig, als wäre er einfach nur zur Ablenkung gewählt. Und vor allem ist gerade aus der rechtsextremen Szene bekannt, dass diese Leute zum Teil bewusst Namen von politischen Gegnern verwenden, um diese anzuschwärzen.

Tatsächlich stellt sich schon nach ein paar Minuten Recherche heraus, dass dieser Ansatz durchaus vielversprechend ist. Bei dem zur Tarnung verwendeten Namen handelt es sich nämlich um eine Person, die bereits vor einiger Zeit aus rechtextremen Covid-Leugner-Kreisen "gedoxxt" wurde. Beim "Doxxing" werden die privaten Daten einer Person zusammengetragen und veröffentlicht, um dieser zu schaden – und sie natürlich auch einzuschüchtern. Im konkreten Fall scheint die betroffene Person durch konsequentes Aufdecken und Melden von rechtsextremen Twitter-Accounts den Groll der Szene auf sich gezogen zu haben.

Stück für Stück
Das wiederum hilft aber indirekt dabei, die wahren Täter einzugrenzen – ist das doch ein recht spezifischer Konflikt. So findet sich denn auch recht schnell eine Spur zu einer Reihe von einschlägigen Twitter-Konten, die bereits früher enttarnt wurden und hinter denen alle die gleiche Person zu stehen scheint. Dass einer davon nach den ersten Meldungen über den Fall recht nervös reagiert und dann die Behauptung aufstellt, es handle sich um eine linke – von der zuvor erwähnten, gedoxxten Person ausgehenden – Verschwörung gegen ihn, obwohl zu dem Zeitpunkt öffentlich noch gar kein Täterumfeld benannt wurde, passt ebenso ins Bild wie der Umstand, dass dieses Konto danach eilig gelöscht wurde. Wer aber schon länger im Netz unterwegs ist, der weiß: Das Internet vergisst (fast) nichts, also lässt sich das auch im Nachhinein noch nachvollziehen.

Vom STANDARD mit diesen Erkenntnissen konfrontiert, bestätigt "Nella" denn auch, dass sie auf dem selben Weg zu ihren Schlüssen gekommen ist. Gleichzeitig konnte sie danach – und auch weil sie die Szene und deren Methoden schon länger kennt – nach eigenen Angaben einen konkreten Verdächtigen identifizieren. Demnach soll es sich um einen amtsbekannten Rechtsextremen aus Berlin handeln, der Name ist der Redaktion bekannt.

Disclaimer
Um das an dieser Stelle klarzumachen: Ob diese Person wirklich der Täter ist, lässt sich zunächst unabhängig nicht eindeutig klären. Zumindest ist die Indizienkette aber so stark, dass man eigentlich davon ausgehen sollte, dass die Erkenntnisse von "Nella" auf viel Interesse bei den Behörden stoßen. Tatsächlich berichtet sie, dass der Verfassungsschutz zunächst sehr positiv auf ihre Recherchen reagiert habe.


Umso überraschender kommt, was dem STANDARD am Dienstag von mehreren Quellen zugetragen wird: Die oberösterreichische Polizei wolle an die Öffentlichkeit gehen, um die Hacktivistin und deren Recherchen zu diskreditieren. Gleichzeitig ist auch zu hören, dass man das beim Verfassungsschutz für keine so gute Idee hält und versucht, diesen Schritt zu verhindern.

Und plötzlich steht die Hacktivistin im Fokus
Wie diese Diskussion ausgegangen sein dürfte, wird Mittwochfrüh klar. Da erscheint nämlich ein Artikel in den "Oberösterreichischen Nachrichten", in dem Christoph Weber, Sprecher der Staatsanwaltschaft Wels, direkt gegen die Hacktivistin ins Feld zieht. Deren Erkenntnisse seien "weder inhaltlich noch technisch nachvollziehbar" heißt es da. Und: "Die Hackerin hat online und im Darknet recherchiert (...) und daraus ihre Rückschlüsse gezogen", das sei aber "nicht wie die Polizei ermittelt. Das darf sie auch nicht."

Aussagen, die gleich auf mehreren Ebenen für Verblüffung sorgen. So bleibt etwa unklar, warum die Polizei nicht "im Darknet" ermitteln darf. Denn natürlich ist auch das Darknet nicht per se ein illegaler Raum, und selbst wenn, wäre es noch verblüffender, wenn ausgerechnet an solch einem Ort die Polizei dann nicht aktiv werden dürfte.

Darknet? Online? Hacking?
Vor allem aber kennt DER STANDARD mittlerweile die Recherche von "Nella" im Detail und kann sagen: Nichts davon hat auch nur irgendetwas mit dem Darknet zu tun. All die genutzten Wege und vor allem das Hintergrundwissen sollten Ermittlern, die die Szene dauerhaft beobachten, problemlos zur Verfügung stehen. Der Eindruck, dass hier jemand nicht so recht weiß, was all diese Begriffe bedeuten (oder absichtlich Verwirrung stiften will), ist an dieser Stelle kaum noch wegzuwischen – und nährt die Zweifel an den technischen Fähigkeiten der Handelnden weiter.

Was mit der zuvor ventilierten Botschaft, dass einer "Hackerin mehr Möglichkeiten" zur Verfügung stehen, gemeint ist, bleibt nicht minder mysteriös. Denn auch Hacking im klassischen Sinne kam bei der Spurensuche nicht zum Einsatz. Auf Nachfrage des STANDARD beim Verfassungsschutz heißt es nun, dass für die Recherche teilweise einschlägige Gruppen infiltriert wurden – was den Sicherheitsbehörden nach aktuellem Rechtsstand nicht erlaubt ist.

Reaktion
Generell fällt die Antwort des Innenministeriums deutlich vorsichtiger als jene aus Oberösterreich aus. Die Stoßrichtung ist aber ähnlich. Die Recherchen von "Nella" würden keine konkreten Rückschlüsse auf eine Täterschaft zulassen. Es handle sich hierbei um "Vermutungen". Allerdings solche, denen man nachgehen wolle, man stehe im Kontakt, ein neuer Zwischenbericht sei ebenfalls gerade erst an die Staatsanwaltschaft Wels übermittelt worden.

Zu den konkreten Ermittlungsschritten befragt, führt man lediglich aus, dass man den im Mail-Header gefundenen IP-Adressen nachgespürt hat. Was aber – wie oben bereits ausgeführt – natürlich zu keinem brauchbaren Ergebnis geführt hat. (Andreas Proschofsky, Mickey Manakas, 6.7.2022)
[close]

https://www.derstandard.at/story/2000137199252/drohungen-gegen-aerztin-wie-eine-hacktivistin-die-polizei-blossstellte-und
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: WendtWatch, Goliath, Lonovis, califix, Feiertag

Offline Schrohm Napoleon

  • Personalausweisler
  • ***
  • Beiträge: 2217
  • Dankeschön: 11839 mal
  • Karma: 257
  • König von Westphalen
  • Auszeichnungen Der Träger dieses Abzeichens war im Außendienst! Auszeichnung für 1000 Beiträge Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Beliebt! 50 positives Karma erhalten Auszeichnung für 1500 Beiträge
    • Auszeichnungen
Der gemopste Artikel.


Zitat von: Volksfreund
6. Juli 2022 um 10:55 Uhr
Justiz : Trierer Gericht entscheidet: Corona-Schmähkritik kostet Wittlicher Beamtin den Job
Trier Die Corona-Pandemie sei ein Propagandazirkus und gezielte Angst- und Panikmache. Äußerungen wie diese haben eine Wittlicher Justizbedienstete jetzt den Job gekostet.
Von Rolf Seydewitz
Eine Justizbedienstete, die sich beharrlich gegen einen Corona-Test weigert, darf aus dem Dienst entfernt werden. Das hat das Trierer Verwaltungsgericht entschieden und damit der Klage des Landes Rheinland-Pfalz stattgegeben.
Trierer Verwaltungsgericht gibt Klage des Landes Rheinland-Pfalz recht
Die in der Justizvollzugsanstalt Wittlich eingesetzte Beamtin hatte sich nach einer Mitteilung des Gerichts geweigert, sich vor dem Einsatztraining und Dienstsport testen zu lassen. Ihre Ablehnung habe sie unter anderem auch in einer an den Leiter der JVA adressierten E-Mail geäußert. In mehreren Gesprächen mit Kollegen habe sie wiederholt die staatlichen Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung kritisiert, indem sie laut Gericht die Corona-Pandemie als „Propagandazirkus, gezielte Angst- und Panikmache sowie gezielte Täuschung des Staates“ bezeichnete. Ferner habe sie Gefangenen mit der Begründung von einer Impfung abgeraten, dass der Impfstoff noch in einer experimentellen Phase stecke und dies ein Versuch am Menschen sei.

Schon im Oktober wurde der Justizbediensteten deshalb die Führung ihrer Dienstgeschäfte untersagt. Sie wurde vorläufig des Dienstes enthoben, ein Teil ihrer monatlichen Bezüge einbehalten und ein Disziplinarverfahren eingeleitet, teilte das Gericht mit.
Die Trierer Verwaltungsrichter werteten die beharrliche Verweigerungshaltung der Beamtin sowie ihre wiederholten innerdienstlichen Äußerungen über die Pandemiebekämpfung und zur Impfung als schweres Dienstvergehen, mit dem die Frau das Vertrauen des Dienstherrn und der Allgemeinheit endgültig verloren habe. Ein Beamter müsse auch und gerade durch sein Verhalten innerhalb des Dienstes der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die sein Beruf erfordere, so die Richter. Dabei gehöre die Gehorsamspflicht zum Kernbereich der einem Beamten obliegenden Dienstpflichten.
Coronaleugner: Gericht wertet Verhalten von Wittlicher Justizbediensteter als schweres Dienstvergehen
Mit ihren Äußerungen habe die Beamtin zudem auch eindeutig die Grenze der grundgesetzlich gewährleisteten Meinungsfreiheit überschritten, da sie den Rahmen sachlicher Kritik an Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung weit verlassen habe. Außerdem habe sie ihr Vertrauensverhältnis zu den Gefangenen dazu ausgenutzt, diese im Rahmen einer Abfrage der Impfbereitschaft durch gezielte einseitige, manipulative Informationen von einer Impfung abzuhalten, womit sie gegen ihre Pflicht zur gewissenhaften Pflichterfüllung im Strafvollzug verstoßen habe.
Unterm Strich kamen die Verwaltungsrichter zu dem Ergebnis, dass angesichts des im Laufe des Verfahrens zutage getretenen unbelehrbaren Persönlichkeitsbildes der Beamtin auch zukünftig ein pflichtgemäßes Verhalten nicht zu erwarten sei. Deshalb sei die Entfernung der Frau aus dem Dienst geboten.
Gegen die Entscheidung des Trierer Verwaltungsgerichts (Aktenzeichen 3 K 802/22.TR) kann Berufung eingelegt werden.
"Die förmlich-respektvolle Höflichkeit schafft den nötigen Raum für inhaltliche Verachtung."
-Chan-jo Jun, Philosoph (und Rechtsanwalt)
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: WendtWatch, Goliath, Feiertag

Offline Rabenaas

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 9848
  • Dankeschön: 36083 mal
  • Karma: 447
  • Boshaftes Federvieh
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 7500 Beiträge Auszeichnung für 5000 Beiträge Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten Auszeichnung für 2250 Beiträge
    • Auszeichnungen
Berufung? Man kann das Angebot der Firma Verwaltungsgericht doch ablehnen!  :naughty:
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: WendtWatch, Goliath, Lonovis

Offline Ba_al

  • Praktikant- Lennéstraße
  • ****
  • Beiträge: 3512
  • Dankeschön: 17481 mal
  • Karma: 152
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 2250 Beiträge Auszeichnung für 1500 Beiträge Auszeichnung für 1000 Beiträge Beliebt! 50 positives Karma erhalten Auszeichnung für 750 Beiträge
    • Auszeichnungen
Gibt es schon nen Statement der Firma Querdenken?
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: WendtWatch, Goliath, Lonovis

Offline Feiertag

Da scheint staatlicherseits noch mehr im Argen zu liegen:

Die Polizei darf also nicht im "Darknet" ermitteln.
Also wenn das die Runde macht.. :facepalm:

https://www.derstandard.at/story/2000137205449/drohungen-gegen-aerztin-polizei-diskreditiert-aktivistin-anstatt-zielgerichtet-zu-ermitteln
Spoiler
Mickey Manakas
Drohungen gegen Ärztin: Polizei diskreditiert Aktivistin, anstatt zielgerichtet zu ermitteln

Lisa-Maria Kellermayr erhielt Morddrohungen von Impfgegnern. Eine Netzaktivistin fand Hinweise auf die Täter – und wird öffentlich von den Behörden diskreditiert
Kommentar
/
Mickey Manakas

6. Juli 2022, 14:17

,

Die Ermittler fokussieren sich im Fall Lisa-Maria Kellermayr auf das falsche Problem.
Foto: APA / Wolfgang Spitzbart

Über Monate erhielt die oberösterreichische Landärztin Lisa-Maria Kellermayr grausame Morddrohungen aus der Impfgegnerszene, in denen unter anderem der Plan geäußert wurde, ein "Massaker" in ihrer Ordination anzurichten. Kellermayr wandte sich an die Polizei. Als diese ihr nicht helfen konnte, ging sie mit ihrem Fall an die Öffentlichkeit. Kurz darauf meldete sich eine Aktivistin namens Nella zu Wort und bot ihr an, bei der Suche nach den Tätern zu helfen. Innerhalb nur weniger Stunden will ihr das gelungen sein, woran die Polizei gescheitert war: eine heiße Spur zu finden. Ihre Erkenntnisse teilt sie mit den Behörden.

Anfangs zeigten sich diese noch dankbar und ließen wissen, dass man die Informationen prüfen werde. Aber bald änderte sich der Ton. In einem Zeitungsartikel tat ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Wels die Recherchen als "weder inhaltlich noch technisch nachvollziehbar" ab, auch weil sie im Darknet recherchiert habe, was die Polizei nicht dürfe. Das hat Nella allerdings nicht getan, sondern ist öffentlichen Spuren gefolgt, denen auch DER STANDARD nachgegangen ist.

Gleichzeitig hört man nur wenig zum eigentlichen Fall, also der Suche nach den Tätern. Ob Nellas Rechercheergebnisse richtig sind, sei dahingestellt. Doch selbst wenn nicht: Lieber eine Aktivistin zu diskreditieren, statt sich auf die eigenen Ermittlungen zu konzentrieren, zeigt auf peinliche Art und Weise vor allem eines: den falschen Einsatz von Ressourcen. (Mickey Manakas, 6.7.2022)


[close]

 
Folgende Mitglieder bedankten sich: WendtWatch, Goliath

Offline lobotomized.monkey

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 6043
  • Dankeschön: 29259 mal
  • Karma: 660
  • Wenn ich groß bin, dann gründe ich mein eigenes KR
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 2250 Beiträge Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Auszeichnung für 1000 Beiträge Auszeichnung für 750 Beiträge
    • Auszeichnungen
Ist das DarkNet verboten? Oder haben die einfach nur keinen Browser der .onion auflösen kann?
"They’d never get here in time. It’s easy. A lobotomized monkey could do it."
"And where are we going to find a lobotomized monkey at this time of night?"
— Jasper Fforde
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: WendtWatch, Goliath, Lonovis, Feiertag

Offline Neubuerger

  • Souverän
  • *
  • N
  • Beiträge: 7004
  • Dankeschön: 31808 mal
  • Karma: 850
  • Senior Chemtrail Master
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 1500 Beiträge Liefert Berichte von Reichsdeppenverfahren für das SonnenstaatlandSSL Auszeichnung für 5000 Beiträge Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten
    • Auszeichnungen
Ist das DarkNet verboten? Oder haben die einfach nur keinen Browser der .onion auflösen kann?

Ich denke, die haben schlicht und einfach keine Ahnung. Ggfls. sind entsprechende Adressen auch noch bei denen im Behördennetzwerk gesperrt, weil man so die "Sicherheit" erhöhen will.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: WendtWatch, Goliath, Lonovis, Feiertag

Offline kairo

Ist das DarkNet verboten?

Dazu müssten die erst einmal wissen, was das ist. Sie glauben wohl, das wäre dieses ominöse "Neuland".
« Letzte Änderung: 7. Juli 2022, 16:09:39 von kairo »
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: WendtWatch, Goliath, Lonovis, Feiertag

Offline SchlafSchaf

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 14642
  • Dankeschön: 61698 mal
  • Karma: 864
  • Nemo me impune lacessit
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 7500 Beiträge Ein einzigartiger Award der nur für beteiligte der Plakataktion verfügbar ist. Für unerschütterlichen Kampf an forderster(!)  Front Liefert Berichte von Reichsdeppenverfahren für das SonnenstaatlandSSL Der Träger dieses Abzeichens war im Außendienst!
    • Auszeichnungen
Die Soldaten die gehen die Impfpflicht geklagt und verloren haben, sollen noch im Gerichtssaal gekündigt haben

An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: WendtWatch, Goliath, Agrippa, Feiertag

Offline Ba_al

  • Praktikant- Lennéstraße
  • ****
  • Beiträge: 3512
  • Dankeschön: 17481 mal
  • Karma: 152
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 2250 Beiträge Auszeichnung für 1500 Beiträge Auszeichnung für 1000 Beiträge Beliebt! 50 positives Karma erhalten Auszeichnung für 750 Beiträge
    • Auszeichnungen
Auch Anwälte und Soldaten bzw deren Konten brauchen Liebe



 
Folgende Mitglieder bedankten sich: WendtWatch, Goliath, Krawutzi Kaputzi, califix, Observer, Agrippa, Feiertag