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In meinem direkten Umfeld höre ich seit Beginn der Corona-Krise:

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Etwas mehr Verschwörungstheorien
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Deutlich mehr Verschwörungstheorien
51 (34.5%)

Stimmen insgesamt: 140

Autor Thema: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen  (Gelesen 1286777 mal)

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Offline Noldor

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #11700 am: 15. Dezember 2021, 11:43:12 »
Und am 17. April 2022:

 
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #11701 am: 15. Dezember 2021, 12:06:23 »
Ach, schau: Das Land hat Juristen in den Ministerien, die können eine Verordnung so formulieren, daß sie vor Gericht hält! Erstaunlich!  :o



Zitat
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2G im Handel in SH ist rechtens: OVG lehnt Eilantrag von Woolworth ab

Die Handelskette Woolworth ist mit einem Eilantrag gegen die 2G-Regel im Einzelhandel in Schleswig-Holstein abgeblitzt. Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig erklärte die Maßnahme für rechtmäßig.

Von Anne Holbach
Woolworth wollte sich gegen die 2G-Regel im Einzelhandel in Schleswig-Holstein wehren und hatte vor Gericht keinen Erfolg.

Schleswig
Die Handelskette Woolworth hat mit ihrer Klage gegen die 2G-Regel im Einzelhandel in Schleswig-Holstein vor Gericht keinen Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig hat den Eilantrag des Konzerns abgelehnt, wie eine Sprecherin am Mittwoch mitteilte. Der dritte Senat des OVGs hält die geltende Corona-Maßnahme für rechtmäßig, wegen der nur noch Genesene und Geimpfte die Geschäfte betrete dürfen. Der Beschluss ist unanfechtbar.

Das Gericht verweist in seiner Entscheidung auf die sich im Umlauf befindende Delta-Variante des Coronavirus sowie die neu hinzugekommene Omikron-Variante, die als besorgniserregend eingeordnet werde. Die 2G-Regelung sei zweifelsfrei geeignet, der Verbreitung von Corona entgegenzuwirken und das Risiko schwerer Krankheitsverläufe zu reduzieren, so die Begründung.

Das Tragen von FFP2-Schutzmasken und der Einsatz von Plexiglasscheiben im Kassenbereich seien nicht gleich geeignete Mittel. Vielmehr sei aktuell eine maximale Reduktion der Übertragungsraten notwendig.
Spoiler
OVG Schleswig: 2G-Regel hat für Handel deutliche geringere wirtschaftliche Folgen als Schließung
Das Gericht in Schleswig argumentiert zudem, dass die Auswirkungen der 2G-Regel für die Läden deutlich geringer seien als vollständige Schließungen. Weil der überwiegende Teil der Bevölkerung sich bereits impfen gelassen habe oder zu den Genesenen zähle und damit in den Einzelhandel gehen könne, sei für den Handel mit weniger harten wirtschaftlichen Folgen zu rechnen.

Das Land Schleswig-Holstein habe bei seiner Verordnung zwischen verschiedenen Geschäften unterschieden und solche, die der Grundversorgung dienen, von der 2G-Regel ausgenommen. Das sind Läden des täglichen Bedarfs wie Supermärkte oder Drogerien. Hierzu zähle Woolworth nicht.

Woolworth klagte auch in anderen Bundesländern
Das OVG hebt zudem hervor, dass bayrische Gerichte schon die Rechtmäßigkeit der 2G-Regel für die Gastronomie und Beherbergungsbranche bestätigt hätten.

Woolworth hatte nicht nur in Schleswig-Holstein gegen die Corona-Maßnahme einen Eilantrag gestellt. Medienberichten zufolge unternahm das Unternehmen in Nordrhein-Westfalen und im Saarland ebenfalls den Versuch die Regelung zu kippen. Dort stehen die Entscheidungen noch aus.
[close]
https://www.kn-online.de/Nachrichten/Wirtschaft/Corona-in-SH-2G-im-Handel-ist-rechtens-Klage-von-Woolworth-abgewiesen#Echobox=1639565293
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Offline kairo

Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #11702 am: 15. Dezember 2021, 12:11:13 »
Querdepp „tarnt“ sich als Weihnachtsmann und wundert sich

https://www.mimikama.at/newsredaktion/weihnachtsmann-abgefuehrt/?fbclid=IwAR1H7uT_9GVBux7GYlJ9-pE_PbgDRctcDCX4yoES1me_CIj-BL4gvNWrYLg

Es ist wenig hilfreich, zu behaupten, man sei eine nicht existierende Person. Durch einfache Anschauung kann sich sogar ein Polizist davon überzeugen, dass man existiert und die Behauptung somit falsch ist. (Wer gar nicht existiert, ist natürlich auch kein Mensch und hat keine Menschenrechte.)
 
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Offline Anmaron

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #11703 am: 15. Dezember 2021, 12:19:36 »
Der Weihnachtsmann jetzt schon. Prima Idee. Der einzige wirklich wahre Weihnachtsmann. Deswegen saufen sich die Rentiere jetzt schon den Buckel voll.
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
Die Demokratie ist so viel wert wie diejenigen, die in ihrem Namen sprechen. (Robert Schuman)

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Offline Ba_al

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #11704 am: 15. Dezember 2021, 12:27:39 »
Querdepp „tarnt“ sich als Weihnachtsmann und wundert sich

Andere Weihnachtsmänner lässt man gewähren

 
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Offline Grashalm

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #11705 am: 15. Dezember 2021, 12:57:08 »


 :dontknow:
 
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Offline echt?

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #11706 am: 15. Dezember 2021, 13:05:31 »
Soll man jetzt dazu aufrufen Woolworth zu boykottieren?

Ich bremse nicht für Nazis!
 
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Offline Judge Roy Bean

Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #11707 am: 15. Dezember 2021, 13:21:19 »
Soll man jetzt dazu aufrufen Woolworth zu boykottieren?

Ja. Und Freiberger Pils (duck und weg).
Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und trotzdem den Mund halten (Karl Valentin).

Um etwas zu gelten, müssen sich Nullen immer hübsch rechts halten (Adolf Glaßbrenner).
 
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Offline SchlafSchaf

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #11708 am: 15. Dezember 2021, 14:26:23 »
https://m.youtube.com/watch?v=S24nVMU-M-k
 :dontknow:

Die Welt will ihrer Kundschaft halt Honig um den Bart schmieren.

Den Bericht finde ich sehr schwach und unausgewogen, naja - Springerkonzern halt
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Offline theodoravontane

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #11709 am: 15. Dezember 2021, 16:04:36 »
Kardinal Müller scheint zuviel Messwein getrunken zu haben, wenn er solch einen Schwachsinn von sich gibt.

Ich bin mir nicht sicher, ob sämtlicher Verbleib des "Glykol-Weins" restlos aufgeklärt wurde … von daher … macht ja vielleicht auch dumm, das Zeug.
"Wenn ich mein Leben noch einmal leben könnte, würde ich die gleichen Fehler wieder machen, aber ein bißchen früher anfangen, damit ich mehr davon habe."

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #11710 am: 15. Dezember 2021, 19:16:17 »
Wenn man keine Approbation mehr will, dann kann man das vermutlich schon so machen.  ???





Zitat
Nach Urteil wegen falscher Maskenatteste: Arzt praktiziert weiter

Gegen einen Arzt aus Dierhagen (Mecklenburg-Vorpommern) liegt ein Strafbefehl wegen des Ausstellens falscher Maskenatteste vor.

Der 74-Jährige soll sich davon aber nicht abhalten lassen; weiter stehen Autos aus ganz Deutschland vor seiner Praxis.
Nun droht ihm der Entzug seiner Approbation.
15.12.2021, 9:38 Uhr


Gegen den Allgemeinmediziner Joachim Bennien aus dem mecklenburg-vorpommerischen Dierhagen liegt ein rechtskräftiger Strafbefehl wegen des Ausstellens falscher Maskenatteste vor. Trotzdem praktiziert der 74-Jährige weiter. Das berichtet die „Ostsee-Zeitung“ (OZ).

Vor seiner Praxis im Ortsteil Dändorf parkten demnach auch am Dienstag weiter viele Autos auch aus West- und Süddeutschland. Als Reaktion auf den Strafbefehl habe das Schulamt Rostock bereits mitgeteilt, seine Atteste nicht mehr anzuerkennen.

Außerdem ermittelt laut „OZ“ die Staatsanwaltschaft Stralsund gegen ihn wegen des Verdachts, falsche Impfbescheinigungen auszustellen. Der 74-Jährige selbst sieht sich dabei nicht im Unrecht. „Ich versuche, die Leute mit ärztlichen Informationen gegen das Impfen auszustatten“, wird der Mann in der Zeitung zitiert. Die Ärztekammer befasst sich demnach bereits mit den berufsrechtlichen Konsequenzen für den Mann. Es könne dazu kommen, dass ihm die Approbation entzogen wird.

RND/lgr
https://www.rnd.de/panorama/falsche-maskenatteste-arzt-aus-mecklenburg-vorpommern-praktiziert-nach-urteil-weiter-EMR5QMGTHRBBLDNP4SJHWVTCMM.html
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #11711 am: 15. Dezember 2021, 20:07:51 »
Die Approbation wird aber halt kaum jemals entzogen.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #11712 am: 15. Dezember 2021, 20:19:21 »
Das Rechtsgutachten von Dr. Can Ansay aus Hamburg war wohl nicht einmal die Bits wert, die in dem PDF stecken.

https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/Landgericht-stoppt-Selbsttest-Zertifikat-von-AU-Schein-425331.html

Spoiler
Zitat
Eilverfahren
Landgericht stoppt Selbsttest-Zertifikat von AU-Schein

Zuerst Krankschreibung per App, jetzt Selbsttest-Zertifikat: Das Landgericht Hamburg hat einem Hamburger Unternehmen im Eilverfahren vorläufig untersagt, die Ausstellung von COVID-19-Selbsttest-Zertifikaten nach alleinigem Online-Kontakt zu bewerben.

Das Landgericht Hamburg hat einem Hamburger Unternehmen im Eilverfahren vorläufig untersagt, die Ausstellung von COVID-19-Selbsttest-Zertifikaten nach alleinigem Online-Kontakt zu bewerben oder Testzertifikate auszustellen, ohne dass ein Arzt den Test persönlich überwacht (Az.: 406 HKO 129/21, nicht rechtskräftig).

Erwirkt hat die Verfügung die Bad Homburger Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs. Wie die Zentrale auf Nachfrage bestätigte, handelt es sich bei dem Unternehmen um die Dr. Ansay AU-Schein GmbH, deren Kerngeschäftsmodell die Krankschreibung per App und via Website darstellt.

Wie die Wettbewerbshüter weiter berichten, habe ihnen bei einer Probe aufs Exempel eine Ärztin umstandslos mittels PDF-Datei einen negativen Antigen-Test „unter meiner fachärztlichen Überwachung meiner Arztpraxis …“ bescheinigt. Dabei sei das mitgeteilte Resultat des Selbsttests weder von AU Schein kontrolliert noch zur Kontrolle angefordert worden.

Werbung erweckt unzutreffenden Eindruck

Eine Nachfrage beim Unternehmen, ob es in das Hauptsacheverfahren gehen wolle oder sich der Verfügung des Landgerichts beugen werde, blieb bis Redaktionsschluss unbeantwortet. Am Dienstag war das kostenlose Zertifikate-Angebot noch freigeschaltet.

Die Wettbewerbszentrale beanstandet den Marketing-Gag – Anbieter-O-Ton: „Der Online ‚Bürgertest‘“ – als irreführend, weil damit „der unzutreffende Eindruck“ erweckt werde, „es handele sich um ein rechtswirksames Testzertifikat, das überall dort, wo Testnachweise notwendig sind, vorgelegt werden könne“. Die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung sehe jedoch vor, dass ein Testnachweis nur gültig ist, wenn die Testung „von einem Leistungserbringer vorgenommen oder überwacht wurde“. Die Ausstellung eines Testnachweises ohne jeglichen Arztkontakt entspreche dieser Vorgabe nicht.

Dem hält AU Schein nach Darstellung der Zentrale entgegen, dass die gesetzlich geforderte ärztliche Überwachung auch mittels eines online auszufüllenden Fragebogens möglich sei.
[close]

Darum geht es: https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=6828.msg370807#msg370807
Frei nach Loriot: Ein Leben ohne Hut-Mops ist möglich - aber sinnlos.
 
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Offline califix

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #11713 am: 16. Dezember 2021, 07:44:15 »
Die test-express-Seite ist immer noch da.
Was Teile der unwerten Kundschaft weniger erfreut, die Chance für den teuer erkauften Fake-Impfpass auch das passende Zertifikat zu bekommen sind deutlich gesunken, weil seit heute die Chargen-Nummern mit den Lieferungen abgeglichen werden. Und das dürfte in nicht allzu ferner Zukunft auch mit den Daten der Zertifikate möglich sein.
https://www.n-tv.de/panorama/Software-soll-gefaelschte-Impfpaesse-leichter-finden-article23000979.html
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #11714 am: 16. Dezember 2021, 08:45:52 »
Er will den Holocaust nicht bagatellisieren, aber er bagatellisiert ihn ...?   :scratch:

Wurscht, Hauptsache, er hat die Sache verloren:


Zitat
Urteil in Amsterdam
Rechtspopulist darf Corona nicht mit Holocaust vergleichen

Ein Gericht hat dem niederländischen Rechtspopulisten Thierry Baudet verboten, Coronamaßnahmen mit der Judenverfolgung unter den Nazis gleichzusetzen. Seine Posts in den sozialen Medien muss der Politiker nun löschen.
16.12.2021, 08.24 Uhr

Der niederländische Rechtspopulist Thierry Baudet darf nach einem Gerichtsurteil nicht länger Coronamaßnahmen mit der Judenverfolgung im Zweiten Weltkrieg vergleichen. Der Abgeordnete müsse mehrere Posts aus den sozialen Medien entfernen, urteilte ein Richter am Mittwochabend in Amsterdam.

Baudet darf nach dem Urteil auch kein Bildmaterial von der Judenverfolgung mehr in der Debatte über Coronamaßnahmen benutzen. Er will Berufung einlegen.

Angeklagter beruft sich auf Meinungsfreiheit
Zwei jüdische Organisationen und vier Überlebende des Holocausts hatten die Klage gegen Baudet angestrengt. Der Fraktionsvorsitzende des Forum für Demokratie hatte unter anderem auf Twitter Ungeimpfte mit Juden verglichen, die von den deutschen Nationalsozialisten verfolgt worden waren. Bei einem Verstoß gegen das Urteil droht ihm eine Geldstrafe von 25.000 Euro.

Der Politiker hatte sich auf die Meinungsfreiheit berufen. Er habe den Holocaust aber nicht verharmlosen wollen. Die Kläger hatten angeführt, dass seine Äußerungen extrem verletzend seien für Opfer des Holocausts, Überlebende und Angehörige.

Baudet wolle zwar den Holocaust nicht bagatellisieren, sagte der Richter. »Aber wenn man die Coronapolitik mit der Judenverfolgung vergleicht, was in keinerlei Verhältnis zueinander steht, wird das Schicksal der Juden implizit bagatellisiert.« Baudet schaffe so einen Nährboden für Antisemitismus.
kfr/dpa
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/niederlande-rechtspopulist-darf-corona-nicht-mit-holocaust-vergleichen-a-9ea167b8-82fd-4e3f-8fe0-815099ec5d05

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