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In meinem direkten Umfeld höre ich seit Beginn der Corona-Krise:

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6 (4.1%)
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Etwas mehr Verschwörungstheorien
52 (35.1%)
Deutlich mehr Verschwörungstheorien
51 (34.5%)

Stimmen insgesamt: 140

Autor Thema: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen  (Gelesen 1287014 mal)

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Offline Reichskasper Adulf Titler

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #10485 am: 10. November 2021, 13:46:22 »
Die gesetzlichen Voraussetzungen sind ja eigentlich vorhanden. Man muss sie halt nur mal konsequent umsetzen.

Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)
§ 20 Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe

(6) Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates anzuordnen, dass bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen oder anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilzunehmen haben, wenn eine übertragbare Krankheit mit klinisch schweren Verlaufsformen auftritt und mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist. Personen, die auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht an Schutzimpfungen oder an anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilnehmen können, können durch Rechtsverordnung nach Satz 1 nicht zu einer Teilnahme an Schutzimpfungen oder an anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe verpflichtet werden. § 15 Abs. 2 gilt entsprechend.

Und bedroht sind ja nunmal alle.
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #10486 am: 10. November 2021, 13:54:30 »
Nach Absatz 7 können das sogar die Landesregierungen erlassen. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags bezweifelt aber, dass es ohne formales Gesetz geht, weil das IfSG keine Ermächtigungsgrundlage für die Impfung enthalte, und in das Recht auf körperliche Unversehrtheit nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden kann. (Art. 2 II 3 GG).

Ich wundere mich bei dieser Auslegung selber daran, denn die Ermächtigungsgrundlage durch das IfSG wäre doch der gesetzliche Grund. Passt aber grade fachlich wunderbar :)

https://www.bundestag.de/resource/blob/413560/40484c918e669002c4bb60410a317057/wd-3-019-16-pdf-data.pdf
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #10487 am: 10. November 2021, 14:10:56 »
2G Regeln sind also Erpressung…

 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #10488 am: 10. November 2021, 14:15:11 »
Genau deswegen, weil das ja doch nach "Erpressung" aussieht, wäre ich gleich für die Impfpflicht. Das ist der offene Zwang, der ja auch beabsichtigt ist.
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #10489 am: 10. November 2021, 14:52:28 »

Schon, aber andere betteln mit weniger Aufwand und, wie man zumindest in einigen Fällen sieht, durchaus erfolgreich. Insofern finde ich den hier betriebenen Aufwand schon beachtlich.

Ich nicht, wenn man bedenkt das in OÖ die Covidi0ten es sogar in den Landtag geschafft haben. Linz ist die Hauptstadt von OÖ.

2G Regeln sind also Erpressung…

Ja definitiv!!! Der Landeshauptmann vom Burgenland hat seine Impfquote mit der verlosung eines Autos unter den geimpften erreicht. Ganz ohne Zwang hat er mit der Gier spekuliert und ist damit durchgekommen.

Genau deswegen, weil das ja doch nach "Erpressung" aussieht, wäre ich gleich für die Impfpflicht. Das ist der offene Zwang, der ja auch beabsichtigt ist.

Tja, das wäre in Österreich Verfassungswidrig!!!
« Letzte Änderung: 10. November 2021, 14:54:18 von Krawutzi Kaputzi »
Ich habe mein zweites ich Fleckis Hauspersonal entdeckt
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #10490 am: 10. November 2021, 15:11:46 »
Warum? Es gab ja in Österreich von 1948 -1980 auch eine Impfpflicht gegen Pocken.  :think:
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline Sandmännchen

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #10491 am: 10. November 2021, 15:26:08 »
Wäre schön, @Krawutzi Kaputzi , wenn Du das mit einem etwas spezifischeren Verweis begründen könntest. Gesundheitswesen ist jedenfalls nach Art. 1 Abs. 1 Nr. 12 Bundessache.


***

Ah, es gibt dazu ein wirksames Volksbegehren  (wozu lediglich 100.000 gültige Eintragungen erforderlich sind). Gut, dann muss das freilich über Volksentscheid entschieden werden.

https://www.bmi.gv.at/411/Volksbegehren_der_XX_Gesetzgebungsperiode/Impfpflicht_Striktes_Nein/start.aspx

Ob unter diesen Umständen eine Impfpflicht über Schnitzelverbot durch die Hintertür zulässig ist, kann ich nicht beurteilen. Sie ist aber nicht wirklich verfassungswidrig, sondern es gibt halt ein Volksbegehren dazu, wie auch immer das bindet.

***

Nachtrag: Nach etwas Schmökern in der südöstlichen Firmenordnung scheint es mir, dass ein Volksbegehren lediglich bedeutet, dass es vom Nationalrat zu behandeln ist. Dieser kann eine Volksabstimmung veranlassen, er kann es aber auch bleiben lassen. Insofern geht von dem Volksbegehren keine Sperrwirkung aus. Auch die allwissende Müllhalde schreibt von einer obligatorischen Volksabstimmung nur, wenn der Bundespräsident abgesetzt werden soll oder bei einer sog. Gesamtänderung der Bundesverfassung.

Demnach wäre die Behauptung von @Krawutzi Kaputzi falsch.

Vielleicht kann sich das zugehörige Personal dazu äußern, dass das sicher in der Schule gelernt hat?
« Letzte Änderung: 10. November 2021, 15:54:50 von Sandmännchen »
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #10492 am: 10. November 2021, 16:23:02 »
Mal ein kurzer Zwischenruf.

Zweitimpfungswelle war im Juni. Juni + 6 Monate ist Weihnachten. Bei Impfaktionen wird die Frist von 6 Monaten aber zwingend eingehalten. Gibt es einen medizinischen Grund, nach 5 Monaten noch nicht zu boosten? Nein. Also will man Weihnachten mehrere Millionen Menschen impfen. Das ist erkennbar blöde, aber typisch deutsch.
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #10493 am: 10. November 2021, 16:35:41 »
Was hat es eigentlich mit der neuesten STIKO-Empfehlung wegen Moderna auf sich?
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #10494 am: 10. November 2021, 16:39:52 »
Höhere Wahrscheinlichkeit von irgendwas.

https://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/dossiers/sicherheitsberichte/sicherheitsbericht-27-12-20-bis-30-09-21.pdf?__blob=publicationFile&v=8

Passt ja super dazu, dass Moderna die Zulassung für Youngsters beantragt hat.
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #10496 am: 10. November 2021, 16:49:07 »
Eben mal beim Hausarzt angerufen, ob ich für Januar schon einen Booster-Termin festlegen kann. Die wissen noch gar nicht, wie es da aussehen wird, ob also genug Impfstoff verfügbar sein wird.
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #10497 am: 10. November 2021, 17:00:35 »
Was hat es eigentlich mit der neuesten STIKO-Empfehlung wegen Moderna auf sich?

wegen seltenerer Myokarditis in dieser Altersgruppe bei Biontech.

@mork77, bitte übernehmen...
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #10498 am: 10. November 2021, 17:04:20 »
Uups ...  :rotfl:





 :facepalm:
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #10499 am: 10. November 2021, 17:07:41 »
"Och, mocht nix. Donn moch ich mir holt einen schönen Obend dohom."
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