Autor Thema: Staatenlos.info im Jahre 2020  (Gelesen 327342 mal)

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Offline lobotomized.monkey

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Re: Staatenlos.info im Jahre 2020
« Antwort #3570 am: 16. Juli 2020, 06:51:01 »
Er erteilt auch gleich ein SSL-Verbot.
Woran will Rüdiger denn SSLer sicher erkennen? An der Hakennase, so wie die Jodähn?
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Offline echt?

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Re: Staatenlos.info im Jahre 2020
« Antwort #3571 am: 16. Juli 2020, 06:53:52 »
Steckst du bei Einsätzen nicht deinen Ausweis an?
« Letzte Änderung: 16. Juli 2020, 08:27:36 von echt? »
Ich bremse nicht für Nazis!
 
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Offline DerDude

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Re: Staatenlos.info im Jahre 2020
« Antwort #3572 am: 16. Juli 2020, 08:14:01 »
Weiß die NPD eigentlich schon, dass sich Wolram Narath von rechtsextremem Gedankengut getrennt hat und sich jetzt entnazifizieren will?

Wer mag Rüdi wohl zu diesem Anwalt geraten haben? Ich hätte ja spontan auf den Nörling getippt.

Von dessen Vergangenheit ist Rüdi übrigens auch nichts bekannt. :liar: Gleiches gilt für Pimper-Schlimper. Oder war Rüdi mit denen auf einer Bühne, weil die beiden sich von rechtsextremem Gedankengut getrennt haben?
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Offline SchlafSchaf

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Re: Staatenlos.info im Jahre 2020
« Antwort #3573 am: 16. Juli 2020, 09:15:24 »
Nach langer Zeit mal wieder ein Kitchenvideo

Was für miese Taschenspielertricks  :facepalm:
Er klärt jetzt erstmal das JDFA auf und grinst dabei oberlehrerhaft wie ein Gebrauchtwagenhändler.
Er betont extrem das es ja Privatpersonen gewesen seien die den Fekdvertreter (ein militärischer Begriff...) bedrängt haben, es waren ja auch Privatfahnen... die gewedelt wurden.
Er selbst war ja auch nur im Namen des Vereins vor Ort.
Sein „juristisches“ Geseier ist mal wieder unterirdisch.
Interviews bleiben dem Versammlungsleiter vorbehalten, nicht den Privatpersonen...vor Ort
Ob §22 Kunsturhebergesetz bei öffentlichen Versammlungen überhaupt gilt, bin ich mir nicht sicher, aber dafür haben wir ja unsere Juristen
Ob Strafverfahren gegen das SSL existieren wage ich zu bezweifeln, nicht jede Anzeige führt zum Verfahren...
Zur professionellen Arbeit eines Journalisten gehört es selbstverständlich das sich Journalisten ihm gegenüber ausweisen...Und außerdem müssten die doch in ein Dialog treten
Rüdi glaubt jetzt ernsthaft mit dem §6 eine „Geheimwaffe“ zu haben, das wird spaßig in Zukunft. Ein sehr schönes Beispiel für seine selektive Wahrnehmung.

Das Erpelchen fühlt sich in seinen Grundfesten erschüttert und weiß genau das ihm die Berichterstattung stark zusetzen kann und neue Zombies abschreckt. Wenn NPDler bei ihm rumrennen, haben die bestimmt ihr Gedankengut abgelegt und wollen sich entnasifiziert. Er findet sich jedenfalls stigmatisiert und gebrandmarkt, das ist menschenverachtend, deswegen ermahnt er jetzt das jüdische Forum. Der Journalist sei auch weder umstellt noch umrundet worden. Er wünscht sich eine Diskussion mit dem JDFA

Das Erpelchen ist sowas von erschüttert, herrlich - man hört geradezu die Kreide knirschen die er gefressen hat. Der Popcornnachschub ist sowas von gesichert
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 

Offline Rabenaas

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Re: Staatenlos.info im Jahre 2020
« Antwort #3574 am: 16. Juli 2020, 10:06:11 »
Ob §22 Kunsturhebergesetz bei öffentlichen Versammlungen überhaupt gilt, bin ich mir nicht sicher, aber dafür haben wir ja unsere Juristen

Guckst du hier.
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Offline Lacrosse

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Re: Staatenlos.info im Jahre 2020
« Antwort #3575 am: 16. Juli 2020, 10:59:16 »
Blättere mal weiter zum §23 (https://dejure.org/gesetze/KunstUrhG/23.html) dort steht die Antwort. Es gibt Ausnahmen von §22:

Zitat
1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

Damit sollte doch klar sein, dass für Veranstalter, Teilnehmer und zufällig vorbeilaufende Personen einer angemeldeten Versammlung im öffentlich Raum keine Recht aufs eigene Bild besteht. Verstehe als Nichtjurist ich das falsch?
« Letzte Änderung: 16. Juli 2020, 11:06:57 von Lacrosse »
 
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Offline _dr

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Re: Staatenlos.info im Jahre 2020
« Antwort #3576 am: 16. Juli 2020, 11:07:45 »
Zitat von: StGB § 201a
2.   eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt,

Geht ja noch härter im StGB. Dann kommen alle Journalisten in den Knast, wenn sie hilflose Personen Menschen abbilden. :tard:

Armer Rüdi, dabei müsste er nur zugeben, wie hilflos er und seine Gefolgschaft ist...
Ein für Dich! :-)
 
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Offline Rabenaas

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Re: Staatenlos.info im Jahre 2020
« Antwort #3577 am: 16. Juli 2020, 11:17:35 »
Verstehe als Nichtjurist ich das falsch?

Jein. Reine Portraitaufnahmen gehen auch dann nicht.
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Offline DerDude

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Re: Staatenlos.info im Jahre 2020
« Antwort #3578 am: 16. Juli 2020, 11:48:36 »
Ob er diese tollen Rechts-Tipps auch vom Nahrath hat?

Zu dem Rüdi übrigens sagt:

Zitat
Also, wie kann es denn sein? Also wir haben Schwierigkeiten, Anwälte zu finden, die heutzutage keine Angst haben. Wir haben sehr viele Anwälte leider Gottes in Deutschland, die kaum noch Rückgrat haben und Angst haben vor politischer Verfolgung. Sprich ihre Telefone werden gestalkt, ihre Fax-Geräte werden gestalkt, eh, sie eh, ihre Konten werden gekündigt und sonstige politische motivierte Maßnahmen gegen diese Anwälte und das ist schwierig geworden in diesem Lande. Ja? Oder ist es so nicht? Also wir beobachten es ganz eindeutig. Fakten?
So. Also. Ehm [unverständliches Gebrabbel] kennt sich rechtlich in bestimmten Bereichen gut aus. Er wurde uns empfohlen. Ich hatte das nicht geprüft, wer er nun war und so weiter und so fort. Aber ich muss auch eins sagen: Wenn wir so einen Anwalt haben, der vielleicht eine Vergangenheit hat im rechtsextremen Bereich, oder rechten Bereich, Nicht vielleicht, Rüdi, ganz sicher ist das gar nicht so schlecht. Warum? Dann kennt er sich ja aus. Was soll das jetzt heißen? Warum ist es gut, wenn er sich bei Deinen Veranstaltung im rechten Bereich auskennt?
Und zum Zweiten wäre es für uns ist es ja für uns interessant, wenn er wahrnimmt, dass die Entnazifizierung und die Abkehr vom recht...wie gesagt, wie soll man das sagen, eh von nationalsozialistischen Gedankengut für ihn eine Option ist.  :rotfl: :rotfl: :rotfl:
Und ich denke mal, wenn ein Mensch in der NPD war, ich war vor 25 Jahren auch in dieser Partei reingelotst worden als junger Mann, als junger Mensch, ehm , ist es doch das Recht eines jeden, davon Abkehr zu nehmen und sich eines Besseren zu besinnen und für die Umsetzung des Potsdamer Abkommens, die Entnazifizierung einzutreten. Das Recht hat doch jeder. Jeder hat doch Recht auf Korrektur. Und auf Besserung, oder Heilung, oder wie auch immer.

Faktencheck:

Rüdi wird von 14000 Berliner Anwälten ausgerechnet Wolfram Nahrath vorgeschlagen. Wer wird diesen Nazi-Anwalt wohl vorgeschlagen haben? Logisch kann das nur ein Nazi gewesen sein. Rüdi fragt aber nicht nach und interessiert sich Null dafür, warum und wieso er gerade den nehmen soll ->  Lüge

Laut Rüdi überlegt Wolfram Nahrath, sich von nationalsozialistischem Gedankengut zu trennen und sieht die Entnazifizierung als Option für sich.
Dazu zwei Überlegungen:

Wie @Schnabelgroß schon anmerkt: Rüdi weiß, dass sich Nahrath jetzt gegen nationalsozialistisches Gedankengut wendet. Weiß aber angeblich nicht, was da mal gewesen sein soll. Macht keinen Sinn -> Lüge

Wolfram Narath will sich von seiner rechten Vergangenheit trennen? Wolfram Nahrath gehört einer Nazi-Dynastie an. Großvater, Vater, Mutter und Bruder waren/sind stramme Nazis und Wolfram wird das bis zu seinem letzten Atemzug auch sein -> Lüge

Zitat aus dem Spiegel:
Zitat
Wolfram Nahrath, der dritte Verteidiger Wohllebens, durfte zunächst nicht mitmachen. Lange versuchten Klemke und Schneiders, ihn als Pflichtverteidiger beiordnen zu lassen. Der Senat lehnte ab, Nahrath sprang allenfalls als Vertretung ein. Doch als Schneiders ernsthaft zu erkranken drohte, änderte das Gericht seine Meinung.

Nahrath, 55, aus dem brandenburgischen Birkenwerder, macht einen Small Talk schnell zum ermüdenden Monolog, selbst in kurzen Verhandlungspausen. Es gibt Prozessbeteiligte, die im OLG umgehend die Herrentoilette verlassen, wenn er sich darin aufhält.

Sein Großvater Raoul war Chef der neonazistischen "Wiking Jugend" (WJ), sein Vater Wolfgang später auch. Familienmitglieder hatten schon viele Funktionen in der neonazistischen Szene. Vater Wolfgang gehörte der 1952 verbotenen "Sozialistischen Reichspartei" an und saß im Bundesvorstand der NPD. Mutter Gisela war Ringführerin im "Bund Deutscher Mädel", Bruder Ulf im Bundesvorstand der "Freiheitlichen Deutschen Arbeiterpartei" (FAP), die 1995 verboten wurde.

Auch Wolfram Nahrath ist Mitglied der NPD und wurde 2000 zum Vorsitzenden des parteiinternen Schiedsgerichts gewählt. Wie sein Großvater und Vater war er "Bundesführer" der "Wiking Jugend". Als sie verboten wurde, schloss er sich der Nachfolgeorganisation "Heimattreue Deutsche Jugend" an. Er gehörte auch dem "Deutschen Rechtsbüro" an, das von 1992 bis 2013 straffällig gewordenen "nationalen Deutschen" Rechtsauskünfte erteilte und Rechtsanwälte aus dem rechten Lager vermittelte.
Nahrath ist Vater von sechs Kindern und ein musischer Mensch, der an Weihnachten selbst geschriebene Gedichte verschickt. Er liebt den Auftritt vor Publikum. Auf einer Kundgebung im August 2013 in Dortmund krakeelte er vor rund 400 Neonazis: "Wir wollen ein freies deutsches Reich!" Über Mitglieder des Parlaments sagte er: "Der Furor teutonicus mag sie irgendwann hinwegfegen!" Und: "Ihr glaubt nicht, welche Gedankenakrobatik und welche Hirn♥♥♥ie sich in unseren Gerichtssälen manchmal abspielen."

Er lernte von Jürgen Rieger, einem Rechtsanwalt und Multifunktionär der rechten Szene. Zu seinen eigenen Mandanten zählten bekannte Rechte: Richard Williamson aus der erzkonservativen Piusbruderschaft, angeklagt wegen Volksverhetzung; die mehrfach vorbestrafte Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck; der Pogida-Anführer Christian Müller aus Potsdam; die mehrfach verurteilte ehemalige Rechtsanwältin Sylvia Stolz, die im Gerichtssaal schon den Hitlergruß zeigte.

https://www.spiegel.de/spiegel/nsu-prozess-verteidiger-von-ralf-wohlleben-gehoeren-zur-rechten-szene-a-1207406.html

Rieger? Da war doch was...



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Re: Staatenlos.info im Jahre 2020
« Antwort #3579 am: 16. Juli 2020, 12:05:38 »
Rüdi weiß nichts von Nahraths Vergangenheit, aber er weiß, dass der sich davon lösen will? :scratch:

Der lügt, wenn er das Maul aufmacht!

Wer engagiert denn in Zeiten des Internets einen Anwalt, ohne mal zu schauen, was man über ihn so findet?
« Letzte Änderung: 16. Juli 2020, 12:09:02 von Luzifer »
 
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Offline dieda

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Re: Staatenlos.info im Jahre 2020
« Antwort #3580 am: 16. Juli 2020, 12:44:38 »
Piusbruderschaft?

Da war doch auch was.  :scratch:

https://www.hna.de/politik/afd-europakandidat-managte-einst-millionentransaktionen-fuer-piusbrueder-zr-12298691.amp.html

Und sieh an: "menschenverachtend" scheint Rüdis neues Lieblingswort zu sein.
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Offline Rabenaas

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Re: Staatenlos.info im Jahre 2020
« Antwort #3581 am: 16. Juli 2020, 12:47:00 »
Damit kennt er sich ja auch aus.
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Re: Staatenlos.info im Jahre 2020
« Antwort #3582 am: 16. Juli 2020, 13:29:25 »
Fekdvertreter
"Feldbeobachter" sind z. B. auch Biologen, welche Tiere beobachten, oder halt Beobachter aus der Feldforschung. Andererseits steht Rüdiger mit Wissen oder Forschung auf dem Kriegsfuß, daher passt die Einordnung für ihn.
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Re: Staatenlos.info im Jahre 2020
« Antwort #3583 am: 16. Juli 2020, 13:42:30 »
Feldforschung
Nun ja, damit kennt er sich doch eigentlich aus. Zumindest den Acker hinter seinem Haus hat er furchenmäßig erforscht auf Verschmelzung zwecks Unsichtbarmachung.
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Offline Gerichtsreporter

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Re: Staatenlos.info im Jahre 2020
« Antwort #3584 am: 16. Juli 2020, 14:13:20 »
Ist SSL-Verbot sowas wie Köln-Kalk-Verbot?  :scratch:

Es gibt übrigens keine Ausweispflicht gegenüber Polizisten, es gibt nach § 111 OWiG eine Pflicht seine Personalien anzugeben.

§ 22 Kunsturhebergesetz regelt nicht das Anfertigen sondern das Verbreiten von Bildnissen. Außerdem muss sich da der Betroffene schon selbst drum kümmern und nicht "der Verein". Weil der Verein ist nicht in seinem Rechten betroffen. Rüdi schwebt wahrscheinlich vor, dass er dei Fotos von sämtlichen Journalisten kontrollieren kann.

Edith ergänzt, dass Rüdi am Samstag am Bismarck-Denkmal bei der Demo von Olaf Brandt von Widerstand für die Freiheit dabei sein will. Schon lustig, sowohl Rüdi als auch Olaf erzählen ständig, dass Demos nix bringen, man müsse vor dem Reichstag bzw den Botschaften stehen und dann gehen sie doch zu der jeweils anderen (in deren Augen falschen) Demo.
« Letzte Änderung: 16. Juli 2020, 14:38:05 von Gerichtsreporter »
Frei nach Loriot: Ein Leben ohne Hut-Mops ist möglich - aber sinnlos.
 
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