Autor Thema: Prozess gegen Aufseher im KZ Stutthof beginnt  (Gelesen 17076 mal)

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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Prozess gegen Aufseher im KZ Stutthof beginnt
« Antwort #135 am: 10. Juni 2020, 16:04:34 »
Es wurde wieder verhandelt:


Zitat
Zweiter Weltkrieg Prozesse Nationalsozialismus
Ehemaliger SS-Wachmann: “Da ist keiner erschossen worden”

Am 3. Mai 1945 sind in Neustadt/Holstein knapp 256 KZ-Häftlinge von SS-Männern und der Gendarmerie erschossen worden.

Ein ehemaliger Wachmann kann sich daran allerdings nicht erinnern.

Im Prozess gegen den Angeklagten fragt sich die Vorsitzende Richterin: “Lügt er uns an?”
09.06.2020, 17:11 Uhr
Spoiler
Hamburg. Im Hamburger Prozess gegen einen früheren Wachmann im KZ Stutthof sind die Aussagen des Angeklagten zu seinen letzten Stunden im Dienst der SS auf Unglauben gestoßen. Ein Historiker der KZ-Gedenkstätte Neuengamme schilderte am Dienstag die Ereignisse bei Kriegsende in Neustadt/Holstein.

SS-Männer hatten Hunderte Gefangene aus dem Lager Stutthof bei Danzig auf Binnenschiffen über die Ostsee gebracht. Bei der Ankunft hatten Häftlinge zu fliehen versucht. SS-Männer und örtliche Gendarmerie erschossen oder erschlugen zahlreiche von ihnen am Strand, nach späteren Angaben der Lübecker Staatsanwaltschaft bis zu 256. Der 93 Jahre alte Angeklagte sagte zu dem, was er dort selbst erlebte: “Da ist keiner erschossen worden.”

“Lügt er uns an?”
Angesichts der vielen Toten an jenem 3. Mai 1945 wunderte sich die Vorsitzende Richterin Anne Meier-Göring über diese Aussage. Sie fragte den Gerontopsychiater Bernd Meißnest: “Lügt er uns an?” Der Sachverständige gab darauf keine eindeutige Antwort. Er bestätigte, dass der Angeklagte nicht an Demenz leide und sich an weit und kurz zurückliegende Dinge erinnern können.

Auf Nachfragen der Richterin und des Staatsanwalts sagte Meißnest über den Angeklagten: “Er hat die gleichen Möglichkeiten wie wir alle: Er kann uns Dinge sagen und er kann uns Dinge verschweigen.”

Der Angeklagte berichtete, sein Trupp habe am Vormittag des 3. Mai 1945 den Befehl bekommen, Gefangene vom Strand zum Hafen zu bringen. Auf dem gut zwei Kilometer langen Weg habe er keine Leichen gesehen. “Da lag nichts”, sagte er. Gegen Mittag sei er erneut zum Strand bei Pelzerhaken geschickt worden, um mit anderen SS-Männern Leichen einzusammeln.

400 KZ-Häftlinge am Cap-Arcona-Ehrenmal beigesetzt
Sechs oder sieben Tote hätten sie auf einen Lastwagen gelegt, dann sei der Lkw weggefahren. Auf dem Rückweg zur Stadt hätten sie erfahren, dass die Briten bereits dort seien. Offiziere hätten sie aufgefordert, nach Hause zu gehen. Ob er wirklich nichts von Erschießungen mitbekommen habe, wollte Meier-Göring wissen. “Wenn ich das gesehen hätte, hätte ich das schon längst gesagt”, antwortete der Angeklagte.

Nach Angaben des Historikers Reimer Möller wurden in Neustadt am Cap-Arcona-Ehrenmal rund 400 KZ-Häftlinge beigesetzt. Sie seien von SS-Leuten am Strand erschossen worden oder bei der Cap-Arcona-Katastrophe umgekommen. Die britische Luftwaffe hatte das gleichnamige Schiff und ein weiteres an jenem Tag bombardiert.

Die Briten gingen nach Angaben von Möller von deutschen Truppentransporten aus, tatsächlich waren Tausende Häftlinge aus dem KZ Neuengamme an Bord, von denen die meisten bei dem Angriff starben.

RND/dpa
[close]
https://www.rnd.de/politik/ehemaliger-ss-wachmann-da-ist-keiner-erschossen-worden-FOLSXD3KZ5MH4FJVVXZ444TQXM.html

Kühne Aussage.
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Re: Prozess gegen Aufseher im KZ Stutthof beginnt
« Antwort #136 am: 11. Juni 2020, 17:52:03 »
Ein Kinder- und Jugendpsychiater hat sein Gutachten vorgestellt. Die Einlassung des Angeklagten, er habe von der Versetzungsmöglichkeit nichts gewußt, halte ich durchaus für glaubwürdig.


Zitat
Gutachten im Prozess gegen SS-Wachmann
Unsicherer Einzelgänger

Bruno D. war nach dem Gesetz noch ein Jugendlicher, als er 1944 im KZ Stutthof seinen Dienst antrat. Ein Kinder- und Jugendpsychiater hat jetzt mit dem Angeklagten über die Zeit gesprochen.

Von Julia Jüttner
11.06.2020, 10.21 Uhr
Spoiler
Vier Mal besuchte Stefanos Hotamanidis den 93 Jahre alten Bruno D. in dessen Haus in Hamburg. Vier Mal sprach der Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie mit dem alten Herrn über ein Kapitel in seinem Leben, das derzeit vor dem Landgericht Hamburg verhandelt wird: Von August 1944 bis April 1945 war Bruno D. Wachmann im Konzentrationslager Stutthof. Im Auftrag der SS stand Bruno D. auf einem der Türme, ein Gewehr in der Hand, er war 17 Jahre alt.

Wie schuldfähig war Bruno D. damals, wie einsichtsfähig? Warum arbeitete er dort als Wachmann, warum ließ er sich nicht versetzen, sondern blieb dort? Konnte er aufgrund seiner Persönlichkeitsstruktur und der damaligen historischen, aber auch familiären Umstände Handlungsalternativen für sich erkennen, entwickeln und ergreifen?

Antworten auf diese Fragen soll das vorläufige jugendpsychiatrische Gutachten geben, das Stefanos Hotamanidis im Auftrag der Jugendkammer angefertigt hat. Das Gutachten, das dem SPIEGEL vorliegt, wird an diesem Donnerstag im Gericht vorgestellt.

Viel gehört, nichts gesehen
An sieben Tagen die Woche, zehn bis zwölf Stunden am Tag oder in der Nacht, schob Bruno D. als Wachmann Dienst im KZ Stutthof. Die Nationalsozialisten ermordeten dort insgesamt 65.000 Gefangene, die meisten von ihnen Juden und politische Gegner. Oberstaatsanwalt Lars Mahnke hat Bruno D. deshalb wegen Beihilfe zum Mord in 5230 Fällen angeklagt. Er ist davon überzeugt, dass dieser durch seine Arbeit als Wachmann Beihilfe zum Massenmord geleistet hat, auch wenn er keinen Gefangenen eigenhändig getötet hat.

An den vergangenen 35 Verhandlungstagen hat Bruno D. seine Sicht und seine Erinnerungen geschildert, er hat Fragen beantwortet und sich die erschütternden Berichte der Überlebenden angehört. Er bleibt dabei: Seine Wachdienste auf den Türmen des Konzentrationslagers waren keine Beihilfe zum Massenmord. Er skizzierte sich selbst als Einzelgänger, ohne Austausch mit anderen Wachleuten. Vieles will er nur vom Hörensagen erfahren, vieles nicht gesehen haben.

Auch im Gespräch mit Hotamanidis, dem psychiatrischen Sachverständigen, beschrieb sich Bruno D. als zurückhaltend, introvertiert, schüchtern, fast ängstlich. Als eine Art Eremit, aufgewachsen auf dem Bauernhof seiner Eltern im polnischen Obersommerkau im Kreis Danzig, abseits der Dorfgemeinschaft. Obwohl sein Vater bis 1933 ehrenamtlicher Gemeindevorsteher war. Danach sei die Familie noch mehr aus der Mitte abgerückt, auch weil sie katholisch war. Ab 1939 seien er und seine Eltern als "Polacken" beschimpft worden.

Er hatte "Angst vor möglichen Sanktionen"
Der Erziehungsstil seiner strengen Eltern erfolgte demnach nach dem Prinzip: "Wenn du niemandem etwas tust, tut dir kein anderer was." Eine Parole, die zum Erscheinungsbild des jungen Bruno D. zu passen scheint: Gleichaltrigen gegenüber war er körperlich unterlegen, optisch wirkte er jünger, als er war. Nach Ansicht des Gutachters schottete sich Bruno D. ab und richtete sich ein in einer Opferrolle, aus der er sich zum Außenseiter entwickelte, ohne Freunde und soziale Kontakte.

Er gehorchte den Eltern, die auf seine Hilfe auf dem Feld angewiesen waren; die kein Radio, keine Zeitung zu Hause hatten, keine politischen Gespräche daheim führten und trotzdem nicht wollten, dass er in die "Hitlerjugend" eintrat.

Als gelernter Bäcker hat sich Bruno D. bemüht, so erzählte er es dem psychiatrischen Sachverständigen, nach seiner Grundausbildung im Juni 1944 in Stettin seinen Militärdienst in einer Feldküche zu leisten. Trotzdem kam er nach Stutthof. Dort will er sich nicht mit Kameraden ausgetauscht haben - "aus Angst vor möglichen Sanktionen".

"Besondere Bedürfnisse der militärischen Disziplin"
Stefanos Hotamanidis stellt in seinem vorläufigen Gutachten fest, dass sich bei Bruno D. durch seinen "einzelgängerischen Lebensstil" ein geringes Selbstwertgefühl und ein isoliertes Dasein verfestigten. Ihm sei nicht bewusst gewesen, dass er "Beihilfe zu strafbaren Handlungen" leistete, sondern vielmehr lebte er in dem Bewusstsein, "seiner Pflicht als Soldat gehorsam unter den damaligen historischen Gegebenheiten nachgekommen zu sein".

Aus jugendpsychiatrischer Sicht, so Hotamanidis, wäre der Vorwurf "am ehesten als Ausdruck seiner Neigung zur Unterordnung und seiner schwachen sozialen Kommunikationsfähigkeit" zu erklären. Zu berücksichtigen seien zudem die damals besondere Lage eines jungen Soldaten und "die besonderen Bedürfnisse der militärischen Disziplin".

Im Tatzeitraum war Bruno D. zunächst als 17-Jähriger im Sinne des Gesetzes noch Jugendlicher: Inwieweit er die erforderliche Einsichts- und Handlungsreife im Sinne des Paragrafen 3 des Jugendgerichtsgesetzes hatte, dass er "etwas Verbotenes" tat, bleibt laut Hotamanidis offen.

Die Schuldfähigkeit steht außer Frage
Ab dem 29. August 1944 gilt der 18-jährige Bruno D. als Heranwachsender. Auch für diesen Zeitraum kann sich der psychiatrische Sachverständige nach 75 Jahren nicht mit Sicherheit auf eine Deutung der Persönlichkeit von D. festlegen. Und doch bestätigt er dem jungen Bruno D. eine gewisse Unreife: durch mangelnde Eigenständigkeit gegenüber den Eltern, mangelnde Selbstbehauptung gegenüber Gleichaltrigen und durch Reifeentwicklung verzögernde Kriegserfahrungen. Was aber die Schuldfähigkeit angeht, legt sich Hotamanidis fest: Diese sei aus Gründen krankhafter Störungen weder eingeschränkt noch aufgehoben gewesen.

Er habe nicht gewusst, dass man einen Antrag auf Versetzung hätte stellen können, sagte Bruno D. bei einem der Gespräche mit dem Gutachter. Auch nicht, dass andere einen solchen Antrag gestellt hätten. "Was musste man auch als Grund angeben?", sagte Bruno D. "Das wäre ja dann Selbstanklage."

Der Prozess, der im vergangenen Oktober begonnen hat, neigt sich dem Ende. Im Juli wird der Beginn der Plädoyers erwartet.
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https://www.spiegel.de/panorama/justiz/hamburg-prozess-gegen-ss-wachmann-welche-reife-hatte-bruno-d-zur-tatzeit-a-839e925a-d529-488d-852f-516f2ef197b5
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Re: Prozess gegen Aufseher im KZ Stutthof beginnt
« Antwort #137 am: 6. Juli 2020, 18:16:12 »
Inzwischen wird plädiert:


Zitat
Stand: 06.07.2020 16:22 Uhr  - NDR 90,3
Drei Jahre Haft im Stutthof-Prozess gefordert

Im Hamburger Prozess gegen den ehemaligen Wachmann Bruno D. im Konzentrationslager Stutthof haben am Montag die Plädoyers begonnen. Der Staatsanwalt forderte drei Jahre Haft für den Angeklagten. Der heute 93-Jährige habe sich der Beihilfe zum Mord in 5.230 Fällen schuldig gemacht. Die damalige Wachmannschaft im KZ Stutthof bei Danzig sei eine Bande von Mördern und Verbrechen gewesen, so der Staatsanwalt wörtlich in seinem Plädoyer. Der Angeklagte habe den Massenmord anerkannt und weggeschaut. Da er damals noch Jugendlicher war, müsste er bei einer Verurteilung nach Jugendstrafrecht bestraft werden.
Spoiler
Signal: Unrecht verjährt nicht
Der Angeklagte hätte wissen müssen, dass er mit seiner Tätigkeit Unrecht begangen habe, sagte der Staatsanwalt. Es fehle aber jeglicher Hinweis, dass er diesen inneren Konflikt auch ausgetragen habe. In einer "Mordmaschine" wie dem KZ Stutthof genüge es nicht, sich einfach wegzudrehen. Das Urteil müsse auch ein Signal sein, dass ein solches Unrecht nicht verjährt. Nach den Plädoyers der Nebenklägervertreter und des Verteidigers soll das Urteil in dem Prozess am 23. Juli gesprochen werden.

Bruno D.: "Habe nie von meiner Waffe Gebrauch gemacht"
Bruno D. war als 17-Jähriger Wachmann im Konzentrationslager Stutthof bei Danzig. Er soll laut Anklage "die heimtückische und grausame Tötung insbesondere jüdischer Häftlinge unterstützt" haben. Zu seinen Aufgaben habe es gehört, die Flucht, Revolte und Befreiung von Gefangenen zu verhindern. Zum Auftakt des Verfahrens im Oktober vergangenen Jahres hatte der 93-Jährige eingeräumt, er sei 1944 zur Wehrmacht eingezogen worden. Weil er nicht frontverwendungsfähig gewesen sei, habe man ihn zum Wachdienst nach Stutthof abkommandiert. Die SS-Uniformjacke habe er nach der Rückkehr von einem Krankenhausaufenthalt anziehen müssen. Er habe viele Leichen in dem KZ gesehen, selbst aber nie von seiner Waffe Gebrauch gemacht. Der Fall wird vor der Jugendstrafkammer verhandelt, weil der Beschuldigte zur Tatzeit zwischen 17 und 18 Jahren alt war.

Warum so spät?
Der Prozess gegen Bruno D. hat 74 Jahre nach den Mordtaten im KZ Stutthof begonnen. Hintergrund ist eine Änderung in der Rechtsprechung bezüglich NS-Verbrechern. 2011 wurde John Demjanjuk, ein ehemaliger Wachmann im deutschen Vernichtungslager Sobibor, wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 28.000 Fällen verurteilt - ohne dass ihm eigenhändige Mordtaten nachgewiesen werden konnten. Seither ermittelt die deutsche Justiz auch gegen Angehörige der Wachmannschaften anderer Konzentrations- und Vernichtungslager, auch wenn sie nicht persönlich für einzelne Tötungen verantwortlich sind.

Hintergrund ist, dass die Wachleute durch ihren Dienst auch die Mord- und Vernichtungsaktionen in den Lagern unterstützt haben. Die Staatsanwaltschaft Hamburg wirft Bruno D. deshalb vor, als "Rädchen der Mordmaschinerie" dazu beigetragen zu haben, dass die von der Nazi-Führung angeordnete "Endlösung der Judenfrage" im KZ Stutthof umgesetzt werden konnte.
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https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Drei-Jahre-Haft-im-Stutthof-Prozess-gefordert,stutthof184.html

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/hamburg-staatsanwalt-fordert-drei-jahre-haft-fuer-frueheren-ss-wachmann-bruno-d-a-933aff40-75af-42d6-813f-05ada55403c4

https://www.rnd.de/politik/kz-wachmann-beihilfe-zum-5230-fachen-mord-staatsanwalt-fordert-drei-jahre-haft-X6ZPYQZAII4OI64WBQY2Y73RWE.html#Echobox=1594036756

https://www.welt.de/regionales/hamburg/article211073327/Staatsanwalt-Drei-Jahre-Haft-fuer-ehemaligen-SS-Wachmann.html
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Re: Prozess gegen Aufseher im KZ Stutthof beginnt
« Antwort #138 am: 15. Juli 2020, 06:43:57 »
Die Nebenklage hat jetzt auch plädiert, aber mehr als eine Aufforderung an den Angeklagten zum Schuldeingeständnis war's wohl nicht.


Zitat
Stand: 14.07.2020 14:03 Uhr  - NDR 90,3
Stutthof-Prozess: Nebenkläger fordern Schuldeingeständnis

Im Hamburger Prozess gegen den ehemaligen Wachmann Bruno D. im Konzentrationslager Stutthof haben mehrere Vertreterinnen und Vertreter der Nebenkläger den Angeklagten zu einem Schuldeingeständnis aufgerufen. Der 93-Jährige habe zugegeben, von August 1944 bis April 1945 als SS-Mann Wachdienst in dem Lager bei Danzig geleistet zu haben, sagte Rechtsanwalt Markus Horstmann am Dienstag. Der Angeklagte sei kein glühender Nazi gewesen, habe aber mitgemacht. "Er könnte heute sagen: Es war falsch, was ich damals gemacht habe." Dazu habe er in seinem letzten Wort noch die Chance. "Es wäre ein großer Schritt", sagte Horstmann. Am Dienstag vergangener Woche hatten bereits vier der 17 Anwälte plädiert und ein Urteil mit Signalwirkung gefordert.
Spoiler
Anwältin: Angeklagter stellt sich dem Prozess
Rechtsanwältin Christine Siegrot zollte dem Angeklagten Respekt dafür, dass er sich dem Verfahren gestellt und vor Gericht gesprochen habe. Angesichts der Zweifel von Gutachtern an seiner Verhandlungsfähigkeit und der Corona-Pandemie wäre es für ihn ein Leichtes gewesen, sich dem Prozess zu entziehen. "Es ist erwähnenswert, dass Sie nicht auf dieses Trittbrett der Verhandlungsunfähigkeit gesprungen sind", sagte Siegrot.

Staatsanwaltschaft fordert drei Jahre Haft
Die Nebenklage-Vertreter schlossen sich der Forderung der Staatsanwaltschaft an. Sie will drei Jahre Haft für den Angeklagten. Der heute 93-Jährige habe sich der Beihilfe zum Mord in 5.230 Fällen schuldig gemacht. Die damalige Wachmannschaft im KZ Stutthof bei Danzig sei eine Bande von Mördern und Verbrechen gewesen, so der Staatsanwalt wörtlich in seinem Plädoyer. Der Angeklagte habe den Massenmord anerkannt und weggeschaut. Da er damals noch Jugendlicher war, müsste er bei einer Verurteilung nach Jugendstrafrecht bestraft werden.

Signal: Unrecht verjährt nicht
Der Angeklagte hätte wissen müssen, dass er mit seiner Tätigkeit Unrecht begangen habe, sagte der Staatsanwalt. Es fehle aber jeglicher Hinweis, dass er diesen inneren Konflikt auch ausgetragen habe. In einer "Mordmaschine" wie dem KZ Stutthof genüge es nicht, sich einfach wegzudrehen. Das Urteil müsse auch ein Signal sein, dass ein solches Unrecht nicht verjährt. Nach den Plädoyers der Nebenklägervertreter und des Verteidigers soll das Urteil in dem Prozess am 23. Juli gesprochen werden.

Bruno D.: "Habe nie von meiner Waffe Gebrauch gemacht"
Bruno D. war als 17-Jähriger Wachmann im Konzentrationslager Stutthof bei Danzig. Er soll laut Anklage "die heimtückische und grausame Tötung insbesondere jüdischer Häftlinge unterstützt" haben. Zu seinen Aufgaben habe es gehört, die Flucht, Revolte und Befreiung von Gefangenen zu verhindern. Zum Auftakt des Verfahrens im Oktober vergangenen Jahres hatte der 93-Jährige eingeräumt, er sei 1944 zur Wehrmacht eingezogen worden. Weil er nicht frontverwendungsfähig gewesen sei, habe man ihn zum Wachdienst nach Stutthof abkommandiert. Die SS-Uniformjacke habe er nach der Rückkehr von einem Krankenhausaufenthalt anziehen müssen. Er habe viele Leichen in dem KZ gesehen, selbst aber nie von seiner Waffe Gebrauch gemacht. Der Fall wird vor der Jugendstrafkammer verhandelt, weil der Beschuldigte zur Tatzeit zwischen 17 und 18 Jahren alt war.

Warum so spät?
Der Prozess gegen Bruno D. hat 74 Jahre nach den Mordtaten im KZ Stutthof begonnen. Hintergrund ist eine Änderung in der Rechtsprechung bezüglich NS-Verbrechern. 2011 wurde John Demjanjuk, ein ehemaliger Wachmann im deutschen Vernichtungslager Sobibor, wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 28.000 Fällen verurteilt - ohne dass ihm eigenhändige Mordtaten nachgewiesen werden konnten. Seither ermittelt die deutsche Justiz auch gegen Angehörige der Wachmannschaften anderer Konzentrations- und Vernichtungslager, auch wenn sie nicht persönlich für einzelne Tötungen verantwortlich sind.

Hintergrund ist, dass die Wachleute durch ihren Dienst auch die Mord- und Vernichtungsaktionen in den Lagern unterstützt haben. Die Staatsanwaltschaft Hamburg wirft Bruno D. deshalb vor, als "Rädchen der Mordmaschinerie" dazu beigetragen zu haben, dass die von der Nazi-Führung angeordnete "Endlösung der Judenfrage" im KZ Stutthof umgesetzt werden konnte.
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https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Stutthof-Prozess-Nebenklaeger-fordern-Schuldeingestaendnis,stutthof186.html

https://www.sueddeutsche.de/panorama/prozesse-hamburg-kz-prozess-nebenklage-vertreter-appellieren-an-ex-wachmann-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-200713-99-778484

https://www.tag24.de/justiz/gerichtsprozesse-hamburg/stutthof-prozess-hamburg-ex-kz-wachmann-bruno-d-ss-nebenklage-schuld-eingestaendnis-1578837


Wenn die Texte einigermaßen gleichlautend sind, so führe ich das auf eine gemeinsame Quelle vermutlich eine Presseagentur, zurück. An eine übergeordnete Macht, eine Verschwörung gar, der die Medien verpflichtet sind, glaube ich eher nicht ...  ;)


Edith sagt: Der Spiegel hat sich offenbar mehr Arbeit gemacht, die Nebenklagevertreter haben offenbar keinen bestimmten Antrag gestellt:

Zitat
Plädoyers im Prozess gegen SS-Wachmann
"Das ist Ihre Chance, Herr D.!"

Bruno D. war Wachmann im KZ Stutthof. Im Prozess gegen ihn betonen die Nebenklagevertreter, es gehe in diesem Verfahren nicht um eine Strafe für den 93-Jährigen. Sondern um viel mehr.

Von Julia Jüttner
14.07.2020, 17.31 Uhr
Spoiler
Eine Strafe hat Bruno D. bereits vor Prozessbeginn bekommen. 75 Jahre nach Kriegsende wurde er angeklagt wegen Beihilfe zum Mord in 5230 Fällen. Er wurde aus seinem Einfamilienhaus in Hamburg ins Licht der Öffentlichkeit gezerrt. Er, der sich in all den Jahrzehnten keine falsche Identität zugelegt, sich nicht versteckt, nie verheimlicht hat, dass er im Konzentrationslager Stutthof nahe Danzig Dienst geschoben hat.

Im Gegenteil: Mehrfach wurde Bruno D. im Rahmen von Ermittlungsverfahren gegen andere Tatverdächtige befragt, was er erlebt hat von August 1944 bis April 1945, als er dort Wachmann war, 1. Kompanie des SS-Totenkopf-Sturmbanns. Er war damals 17, 18 Jahre alt. Heute ist er 93 und muss sich als Helfer des systematischen Massenmordens vor Gericht verantworten. Für Bruno D. ist das schon Strafe genug, daraus macht er keinen Hehl.

Ihm war das Unrecht, das den KZ-Inhaftierten widerfuhr, bewusst, als er damals auf einem der 25 Wachtürme stand. Er hatte Mitleid mit ihnen, das hat er in den vergangenen Wochen immer wieder in der Hauptverhandlung gesagt. Und dass er "nie geschossen" habe, auch das ist ihm wichtig. Dass er selbst Unrecht begangen haben könnte, das sieht Bruno D. nicht.

"Herr D. war Teil dieser Hölle"
Es ist ein Unrecht, für das die Überlebenden des Konzentrationslagers und deren Hinterbliebene nur schwer Worte finden. Rechtsanwalt Salvatore Barba versucht es, als er sich am 42. Verhandlungstag in Saal 300 erhebt und sagt: "In Nazideutschland haben viele nicht geschossen." Trotzdem seien nicht nur diejenigen Täter, die die Befehle gegeben hätten - auch die, die sie ausführten.

Barba beschreibt, wie die Inhaftierten täglich damit rechnen mussten, erschossen zu werden - von einem Wachmann wie Bruno D. es war. "Sie wussten, aus dieser Hölle kommen sie nicht lebend raus." Pause. "Herr D. war Teil dieser Hölle." Pause. "Ohne Menschen wie ihn hätte es dieses KZ vielleicht nicht gegeben."

Die Nationalsozialisten errichteten Stutthof als Internierungslager, 65.000 Menschen wurden dort ermordet. Sie wurden mithilfe einer Genickschussanlage erschossen, sie wurden erhängt, sie wurden mit Zyklon B vergast; sie erfroren, verhungerten, arbeiteten sich zu Tode. Sie wurden gefoltert, Epidemien ausgesetzt, medizinisch nicht versorgt.

Bruno D. stand auf einem der Türme des Lagers, er bewachte das Gelände und den elektrisch geladenen Stacheldrahtzaun. Seine Aufgabe war es, Flucht, Revolte und Befreiung von Inhaftierten zu verhindern: Mehr als 100.000 Juden und politische Gegner aus 28 Nationen wurden unter menschenunwürdigen Bedingungen gezwungen, im Lager zu bleiben.

Abraham Koryski hat das unzumutbare Leben im KZ vor Gericht beschrieben. Er kam aus Israel angereist nach Hamburg. Es war kein leichter Gang, wie seine Anwältin Christine Siegrot in ihrem Plädoyer betont. Es habe den 92-Jährigen "viele schlaflose Nächte" gekostet - vor seiner Befragung im Gericht und danach. Eindringlich stellte Abraham Koryski als Zeuge dar, wie SS-Offiziere und Wachmänner ihren Sadismus auslebten und Gefangene demütigten, wie pure Todesangst sein permanenter Begleiter war. Seine Schilderungen waren kaum auszuhalten.

Die Launen und der Wahnsinn der KZ-Wachleute
Abraham Koryski war damals 16 Jahre alt, er überlebte den Todesmarsch, den Bruno D. als Wachmann begleiten musste. Aber 90 Angehörige verlor Abraham Koryski im Holocaust. Als ihn die Vorsitzende Richterin Anne Meier-Göring fragte, warum er gekommen sei, weinte Abraham Koryski. Er wolle, dass die Welt erfahre, was passiert sei. Auch wenn es 75 Jahre her sei. "Alle sollen alles wissen."

Das sei es, worum es in diesem Verfahren gehe, sagt seine Anwältin. Dass Täter - auch in hohem Alter - noch zur Rechenschaft gezogen werden. Die Höhe des Strafmaßes, das die Kammer womöglich gegen Bruno D. verhängen wird, sei nicht das Anliegen ihrer Mandanten. Sie habe noch am Wochenende mit Abraham Koryski telefoniert und ihm sei vielmehr ein Anliegen, dass sie Bruno D. noch einmal mitteile, dass er im KZ nie einem Wachmann begegnet sei, der nett zu ihm, dem 16 Jahre alten Jungen, gewesen sei. Vielmehr seien die Gefangenen von den Launen und dem Wahnsinn der Wachleute abhängig gewesen.

Bruno D., die Kopfhörer in seinem dichten, weißen Haar, hört aufmerksam zu. Seine Ehefrau, die Töchter und Enkel haben ihn auch an diesem Tag begleitet. Er selbst sitzt in seinem Rollstuhl Corona-bedingt in einer Kabine aus Plexiglas, rechts von ihm ein Arzt, links von ihm sein Verteidiger. Bruno D. ist für sein Alter geistig erstaunlich fit.

Was ist mit der "moralischen Verantwortung"?
42 Überlebende haben sich dem Verfahren gegen den gelernten Bäcker als Nebenkläger angeschlossen. Ihre Anwälte rechnen Bruno D. an, dass er nicht "den alten, dementen Mann" gemimt hat, der sich in die Verhandlungsunfähigkeit hätte flüchten können. Zumal es im Vorfeld des Verfahrens ein entsprechendes Gutachten gab. Richterin Meier-Göring aber beauftragte einen zweiten Sachverständigen, der Bruno D. eine eingeschränkte Verhandlungsfähigkeit bescheinigte.

Den Ausbruch der Corona-Pandemie hätte Bruno D. ebenfalls zum Anlass nehmen können, sich aus der strafrechtlichen Verantwortung zu ziehen, merkt Nebenklagevertreter Markus Horstmann an. Auch das tat Bruno D. nicht. Der "moralischen und persönlichen Verantwortung" aber habe sich der 93-Jährige entzogen, meint Horstmann. Es wäre ein großer Schritt, wenn Bruno D. - auch nach 75 Jahren - doch noch sagen könnte: "Es war nicht nur Unrecht, was getan wurde - es war auch Unrecht, was ich getan habe."

Am 23. Juli will die Kammer das Urteil verkünden. Drei Tage zuvor hat Bruno D. noch einmal die Gelegenheit, sich im Rahmen seines letzten Wortes zu den Vorwürfen zu äußern. Horstmann blickt zur Anklagebank und ruft: "Das ist Ihre Chance, Herr D.!"
[close]
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/hamburg-plaedoyers-im-prozess-gegen-ss-wachmann-a-4ae6e706-c845-420c-a765-702475f297a1



Bisher übersehen habe ich das Gutachten der Mediziner:

Zitat
Stand: 27.04.2020 16:29 Uhr  - Hamburg Journal
Stutthof-Prozess: Mediziner erläutern Gutachten

Im Hamburger Prozess gegen den ehemaligen Wachmann Bruno D. im Konzentrationslager Stutthof haben am Montag zwei Mediziner ihre Gutachten erläutert. Der Virologe Dennis Tappe vom Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin informierte am 25. Verhandlungstag über das Fleckfieber. Dieses brach Unterlagen zufolge vermutlich im November 1944 im KZ Stutthof aus. Einige Baracken des Frauenlagers seien Ende Dezember unter Quarantäne gestellt worden, so die Richterin.
Spoiler
Fleckfieber - lebensbedrohliche Krankheit
Nur eine beständige Reinigung der Baracken, Auskochen der Gefangenen-Kleidung sowie regelmäßiges Waschen der Gefangenen hätte die bakterielle Infektion eindämmen können, sagte Tappe und ergänzte: "Unter den gegebenen hygienischen Bedingungen war es nur eine Frage der Zeit, bis sich alle Menschen ansteckten." Fleckfieber werde von Kleiderläusen übertragen. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch sei nicht möglich, so der Epidemiologe. Bei der lebensbedrohlichen Krankheit bekommen Menschen hohes Fieber, das mehrere Tage anhält, starke Kopfschmerzen, und sie können sich aufgrund eines "umnebelten Wesens" nicht mehr selbst versorgen, so Tappe. Die erkrankten Gefangenen in Stutthof wurden in den jeweiligen Baracken sich selbst überlassen.

Schilderungen zum Tod durch Vergasen
Im Anschluss klärte der Rechtsmediziner Sven Anders vom Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) über den Tod durch Vergasen und durch Hunger auf. Er schilderte die Folgen des Vergasens durch Blausäure. Der Tod sei je nach Konzentration in der Luft vermutlich binnen Sekunden eingetreten. Sei die Konzentration - etwa in einem sogenannten Gas-Waggon, der nicht luftdicht abgedichtet war - geringer gewesen, hätten die Menschen vermutlich eine starke Reizung der Schleimhäute und des Halses sowie Schwindel gespürt. Auf Krampfanfälle sei dann Atemstillstand und der Tod gefolgt.

Prozess unter Hygienemaßnahmen
Der Verhandlungstag fand erneut unter besonderen Schutzvorkehrungen statt. Der Angeklagte wurde auf dem Weg ins Gericht und zurück von medizinisch geschultem Personal mit Schutzausrüstung begleitet und vollständig abgeschirmt. Auch für das Transportfahrzeug und innerhalb des Gerichtsgebäudes wurden besondere Hygienevorkehrungen und Abstandsregeln getroffen. Alle Prozessbeteiligten trugen zudem Mund-Nase-Schutzmasken. Pressevertreter konnten die Verhandlung nur von einem anderen Raum über eine Audio-Übertragung verfolgen.

Vorwurf: Beihilfe zum Mord in mehr als 5.000 Fällen
Bruno D. war als 17-Jähriger Wachmann im Konzentrationslager Stutthof bei Danzig. Ihm wird Beihilfe zum Mord in 5.230 Fällen vorgeworfen. Er soll laut Anklage "die heimtückische und grausame Tötung insbesondere jüdischer Häftlinge unterstützt" haben. Zu seinen Aufgaben habe es gehört, die Flucht, Revolte und Befreiung von Gefangenen zu verhindern. Der Fall wird vor der Jugendstrafkammer verhandelt, weil der Beschuldigte zur Tatzeit zwischen 17 und 18 Jahren alt war.

Warum so spät?
Der Prozess gegen Bruno D. hat 74 Jahre nach den Mordtaten im KZ Stutthof begonnen. Hintergrund ist eine Änderung in der Rechtsprechung bezüglich NS-Verbrechern. 2011 wurde John Demjanjuk, ein ehemaliger Wachmann im deutschen Vernichtungslager Sobibor, wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 28.000 Fällen verurteilt - ohne dass ihm eigenhändige Mordtaten nachgewiesen werden konnten. Seither ermittelt die deutsche Justiz auch gegen Angehörige der Wachmannschaften anderer Konzentrations- und Vernichtungslager, auch wenn sie nicht persönlich für einzelne Tötungen verantwortlich sind.

Hintergrund ist, dass die Wachleute durch ihren Dienst auch die Mord- und Vernichtungsaktionen in den Lagern unterstützt haben. Die Staatsanwaltschaft Hamburg wirft Bruno D. deshalb vor, als "Rädchen der Mordmaschinerie" dazu beigetragen zu haben, dass die von der Nazi-Führung angeordnete "Endlösung der Judenfrage" im KZ Stutthof umgesetzt werden konnte.https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Stutthof-Prozess-Mediziner-erlaeutern-Gutachten,stutthof180.html
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« Letzte Änderung: 15. Juli 2020, 07:27:32 von Reichsschlafschaf »
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Re: Prozess gegen Aufseher im KZ Stutthof beginnt
« Antwort #139 am: 15. Juli 2020, 07:31:48 »
Was qualifiziert eigentlich einen "Virologen" dazu, über eine durch Bakterien hervorgerufene Infektionskrankheit zu referieren? Wobei man allerdings wissen muss, dass Prof. Tappe Mikrobiologe, Virologe und Labormediziner ist.
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Re: Prozess gegen Aufseher im KZ Stutthof beginnt
« Antwort #140 am: 20. Juli 2020, 16:24:23 »
Heute hat der Angeklagte sein Letztes Wort gesprochen

https://www.tag24.de/justiz/gerichtsprozesse-hamburg/hamburg-gerichtsprozess-ss-wachmann-konzentrationslager-opfer-freispruch-stutthof-1585093



Der Tagi meint, die Rolle der Helfer sei juristisch schwierig zu fassen. Wenn man sich das Gröning-Urteil durchliest, ist das keineswegs so.
Nun, ja.


Zitat
Prozess zu NS-Verbrechen
Rädchen in der Tötungs­maschinerie

Der 93-jährige Bruno D., einst KZ-Wachmann, steht vor Gericht. Es geht um die Frage, ob Helfer, die nicht in einem Vernichtungslager arbeiteten, wegen Beihilfe zum Mord zu verurteilen sind.

Wolfgang Janisch
Aktualisiert: 19.07.2020, 15:35
Spoiler
Sein Lebensabend sei «zerstört», klagte Bruno D. vor einigen Monaten im Landgericht Hamburg – und ein wenig hat er recht. Es wäre besser gewesen, man hätte ihn mit seinen 93 Jahren nicht auf die Anklagebank setzen müssen, den einstigen SS-Wachmann im Konzentrationslager Stutthof im heutigen Polen, 37 Kilometer östlich von Danzig.

Es wäre besser gewesen, man hätte dies längst getan, vor 40, 50 oder 60 Jahren: eine Anklage wegen Beihilfe zum Mord formuliert, einen Prozess geführt, ein Urteil gefällt. Aber weil dies nicht geschah, muss der Prozess gegen den damals 17-jährigen SS-Wachmann nachgeholt werden. Mord verjährt nicht, das ist eine fundamentale Grundentscheidung, getroffen vor dem Hintergrund der NS-Verbrechen.

Der verspätete Prozess gegen Bruno D., angeklagt wegen Beihilfe zum Mord in 5230 Fällen, ist ein weiteres Beispiel für das Versagen der deutschen Justiz. Jahrzehntelang legte sie die Hände in den Schoss, statt die kleinen Helfer beim Massenmord vor Gericht zu stellen.

Es geht um die Vernichtung durch Arbeit in einem militärisch-industriellen Komplex.

Lars Mahnke, Ankläger
Wer an der Strassenecke aufpasst, um einem Mörder den Rücken zu decken, macht sich der Beihilfe zum Mord schuldig. Wer aber auf dem KZ-Turm Wache schob, blieb jahrzehntelang unbehelligt. Erst das Urteil gegen John Demjanjuk, dem Wachmann von Sobibór, brachte 2011 die Wende. Wegen Beihilfe zum Mord in Tausenden Fällen wurde der damals 91-jährige Demjanjuk zu fünf Jahren Haft verurteilt.

Nach dem Demjanjuk-Urteil konnten Wachleute aus reinen Vernichtungslagern auch dann wegen Beihilfe zum Mord schuldig gesprochen werden, wenn ihnen keine konkrete Tatbeteiligung nachgewiesen werden konnte. 2015 wurde der «Buchhalter von Auschwitz», Oskar Gröning, zu vier Jahren Haft verurteilt und 2016 Auschwitz-Wachmann Reinhold Hanning zu fünf Jahren.

Am kommenden Donnerstag soll das Urteil in Sachen Bruno D. verkündet werden, ein weiteres Helferurteil – aber vielleicht auch eine rechtliche Neuerung. Oberstaatsanwalt Lars Mahnke sprach in seinem Plädoyer von der «Vernichtung durch Arbeit in einem militärisch-industriellen Komplex». Also ein organisierter Massenmord, aber eben nicht in einem Vernichtungslager wie Auschwitz und Sobibór, wo alles auf die möglichst effektive Tötung ausgerichtet war.

Rolle der Helfer ist juristisch schwierig zu fassen
Im KZ Stutthof war das Morden, wenn man das so ausdrücken darf, unübersichtlicher. Menschen wurden im Gas oder per Genickschuss ums Leben gebracht. Aber viele Lagerinsassen starben unter den mörderischen Bedingungen der Zwangsarbeit, an Entkräftung oder an Typhus oder Fleckfieber, weil es keine medizinische Versorgung gab. Die Rolle der Helfer wird damit juristisch schwerer greifbar. Schon deshalb, weil es ihnen leichterfällt zu behaupten, sie hätten das nicht gewusst oder nicht gewollt.

Sollte aber Oberstaatsanwalt Mahnke mit seinem Ansatz Erfolg haben, dann wäre das ein wichtiger Schritt für die juristische Aufarbeitung der Strafbarkeit von Wachleuten in jenen Lagern, die nicht zu den «reinen» Vernichtungslagern zählten. Etwa Buchenwald oder Sachsenhausen – hier sind nach Auskunft der Zentralen Stelle für die Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg noch elf Verfahren offen. Mag sein, dass mögliche Angeklagte zu alt sind. Historisch wäre die Feststellung dennoch wichtig, was unter den Bedingungen der Konzentrationslager als Beihilfe zum Mord zu gelten hat.

Dabei hatte es schon kurz nach dem Krieg Ansätze gegeben, auch all jene Helfer juristisch zur Verantwortung zu ziehen, denen keine unmittelbare Teilnahme an den Morden der Nazis nachgewiesen werden konnte. Im März 1963 verurteilte das Landgericht Bonn – ein Jahr später bestätigt durch den deutschen Bundesgerichtshof – mehrere Angeklagte, die im Vernichtungslager Chełmno ihren Dienst verrichtet hatten.

Der Wachposten am Eingangstor, der Fahrer des Vergasungswagens, der für den Zufahrtsweg zuständige Bauleiter: Sie alle hatten für den reibungslosen Ablauf der Tötungsaktionen gesorgt. Diese Helfer waren die Rädchen, welche die Mordmaschinerie am Laufen hielten. Auch in den Prozessen zu Vernichtungslagern wie Treblinka, Belzec oder Sobibór war die Justiz von einer arbeitsteiligen Massenvernichtung ausgegangen.

Das galt selbst für einen Angeklagten, der in Sobibór zuerst in der Bäckerei geholfen und dann im «Schuhkommando» die Schuhe der Ermordeten eingesammelt hatte. Das Landgericht Frankfurt entschied schon 1950, dass «alle im Lager Sobibór Tätigen in einen Geschehensablauf eingespannt waren, dessen einziges Ziel die Tötung der Juden war. (...) Jede dieser Tätigkeiten war für den Betrieb notwendig.»

Atomisierung des Massenmords
Die Abkehr von dieser Rechtsprechung löste ausgerechnet das historisch so bedeutende Auschwitz-Urteil von 1965 aus. Danach fiel es den ohnehin nicht sonderlich verfolgungswilligen Staatsanwaltschaften leichter, die Akten der kleinen Helfer rasch wegzulegen. Denn das Landgericht Frankfurt nahm eine Atomisierung des Massenmords vor, mit der Folge, dass dafür nur noch verantwortlich sein sollte, wer eigenhändig an ganz konkreten Morden beteiligt war – nachweisbar, möglichst mit Datum und Uhrzeit. Selbst wer zur berüchtigten Selektion an der Rampe eingeteilt war, konnte davonkommen.

Einem SS-Arzt hielt das Landgericht Frankfurt seine Behauptung zugute, er sei immer verspätet dort eingetroffen und habe sich abseitsgehalten. Zugunsten eines weiteren Angeklagten argumentierte das Landgericht, es sei nicht nachgewiesen, dass er das Bewusstsein gehabt habe, durch seine Anwesenheit an der Rampe «einen kausalen Tatbeitrag zu den Vernichtungsaktionen zu leisten». Vier Jahre später bestätigte der Bundesgerichtshof das Urteil: Der Massenmord in Auschwitz sei kein fest umgrenzter Tatkomplex gewesen, vielmehr hätten die Tötungen im Lager «aus den verschiedensten Gründen stattgefunden».

Danach wurden Verfahren gegen die Wachmannschaften der Vernichtungslager routinemässig eingestellt, jahrzehntelang. «Das war Grundkonsens», sagt Thomas Will von der Zentralen Stelle für die Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg. Geändert hat sich das erst 2011 mit dem Demjanjuk-Urteil: Der einzige Zweck im Vernichtungslager Sobibór sei der Massenmord gewesen, urteilte das Landgericht München – womit jede Wache eine «Förderung des Hauptzwecks» gewesen sei. Sogar den Bereitschaftsdienst zählte das Münchner Gericht zu den Mordhelfern.

«Niemand sollte das Lager lebend verlassen»
Wird das Landgericht Hamburg nun den Schritt wagen, den Oberstaatsanwalt Mahnke fordert? «Die historischen Erkenntnisse zwingen heute zu der Annahme, dass die Differenzierung zwischen Vernichtungslager und Arbeitslager so nicht mehr aufrechtzuerhalten ist.» Im KZ Stutthof seien unter den Häftlingen ständig Selektionen vorgenommen worden. Ihnen seien auch Wasser, Nahrungsmittel, Medikamente und ärztliche Versorgung vorenthalten worden. Dies ist nach Ansicht von Mahnke «grausamer Mord durch Herbeiführung und Aufrechterhaltung lebensfeindlicher Bedingungen». Oder wie es Thomas Will von der Ludwigsburger Zentralstelle formuliert: «Niemand sollte das Lager lebend verlassen.»

Das Urteil vom kommenden Donnerstag dürfte vor allem von historischer Bedeutung sein, könnte aber auch rechtliche Folgen haben. Nach Auskunft von Will betrifft eines der insgesamt 14 Verfahren der Zentralen Stelle das KZ Mittelbau-Dora in Thüringen. Die Häftlinge arbeiteten unter unmenschlichen Bedingungen in einer unterirdischen Rüstungsfabrik. Ob dies ebenfalls «Vernichtung durch Arbeit» war, auch darauf könnte der Hamburger Richterspruch eine erste Antwort enthalten.
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https://www.tagesanzeiger.ch/raedchen-in-der-toetungsmaschinerie-151102816970


Urteilsverkündung ist dann wohl am Donnerstag, dem 23. Juli.
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Re: Prozess gegen Aufseher im KZ Stutthof beginnt
« Antwort #141 am: 23. Juli 2020, 11:19:58 »
Es hat eine Bewährungsstrafe gegeben:


Zitat
Stutthof-Prozess:

Einstiger SS-Wachmann zu Bewährungsstrafe verurteilt

VON MATTHIAS WYSSUWA, HAMBURG-AKTUALISIERT AM 23.07.2020-11:08

Die Staatsanwalt hatte dem einstigen Wachmann im Konzentrationslager Stutthof Beihilfe zum Mord in 5230 Fällen vorgeworfen.

er frühere SS-Wachmann Bruno Dey ist der Beihilfe des Mordes in 5232 Fällen schuldig. Das sagte die Richterin Anne Meier-Göring bei ihrer Urteilsverkündung am Donnerstag im Hamburger Landesgericht. Er wird zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Dey war von August 1944 bis April 1945 im deutschen Konzentrationslager Stutthof nahe Danzig Wachmann. Das hatte er nie bestritten, jedoch gesagt, dass er bei sich keine Schuld sehe. Er habe persönlich niemanden Leid zugefügt.
Spoiler
Er musste sich seit Oktober vergangenen Jahres vor dem Hamburger Landgericht verantworten. Die Anklage hatte ihm Beihilfe zum Mord in 5230 Fällen vorgeworfen, er soll „die heimtückische und grausame Tötung insbesondere jüdischer Häftlinge“ mit seinem Dienst unterstützt zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Jugendstrafe von drei Jahre gefordert, die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. In dem Konzentrationslager Stutthof waren insgesamt etwa 110.000 Menschen eingesperrt, 65.000 starben. Von den 5230 Morden, zu denen Dey Beihilfe geleistet haben soll, zählen 30 durch eine Genickschussanlage, 200 durch Vergasung und 5000 durch die Aufrechterhaltung von lebensfeindlichen Umständen: viele Gefangene starben im Herbste/Winter 1944 bei einer Typhus-Epidemie.

Das Urteil in Hamburg dürfte eines der letzten zu den Verbrechen der Nationalsozialisten sein, schon wegen der langen Zeit die seitdem vergangen ist. Vor Kurzem wurde in Wuppertal ein weiterer früherer Wachmann aus dem KZ Stutthof angeklagt, jedoch ist noch unklar, ob er verhandlungsfähig ist. Wachmänner wie Dey sind erst in den vergangenen Jahren, vor allem nach den Urteilen gegen John Demjanjuk und Oskar Gröning, in den Fokus der Strafverfolgung gekommen. Nun war es nicht mehr zwingend notwendig, ihnen konkrete Taten und Beiträge zu Morden nachweisen zu müssen. Es reicht, dass sie mit ihrem Dienst das System der Ermordungen aufrecht erhalten haben.

In seinem Plädoyer äußerte der Staatsanwalt, Bruno Dey sei der Beihilfe zum Mord an 5230 Menschen überführt. Daran bestehe kein Zweifel. Er habe als Wachmann wissen müssen, dass Menschen vergast oder im Krematorium durch Genickschuss hingerichtet wurden. Er habe das Unrecht erkannt – und er habe einen anderen Weg wählen können. Dey habe sich auch nicht in einem Befehlsnotstand befunden, es fehle jeder Hinweis auf einen inneren Konflikt. Es habe die Möglichkeit gegeben, sich versetzen zu lassen. Er habe aber für sich beschlossen, den beobachteten Morden durch Weggucken, Wegducken und Weitermachen zu begegnen. „Das ist Beihilfe zum Mord“, sagte der Staatsanwalt.

Deys Verteidiger hatte hingegen argumentiert, dass die Zugehörigkeit zur Wachmannschaft allein nicht als Beihilfe zum Mord gelten könne und dass der Angeklagte seinen Dienst damals nicht als Teilnahme an dem Verbrechen erkannt habe. Aus damaliger Sicht sei der Dienst in einem Konzentrationslager kein Verbrechen gewesen. Nach seinem moralischen Verständnis habe er sich mit seinem Wachdienst nicht an den Grausamkeiten im Lager beteiligt.

Dey hatte in seinen letzten Worten gesagt, ihm sei erst durch den Prozess das ganze Ausmaß der Grausamkeiten und des Leids bewusst geworden. Er wolle sich bei den Opfern, die durch diese „Hölle des Wahnsinns“ gegangen sind, und ihren Angehörigen und Hinterbliebenen entschuldigen. „So etwas darf nie wieder passieren.“
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https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/stutthof-prozess-einstiger-ss-wachmann-zu-bewaehrungsstrafe-verurteilt-16872939.html


Seit dem Letzten Wort am Montag hatten sich die Kommentatoren warm gelaufen: Vor allem in Tag24, Tag24-Dresden, Tag24-Leipzig hieß es, Merkel, in Ruhe lassen, verjährt, Wehrmacht, der Opa hat es auch erzählt, man hat alte Filme gesehen, es war damals kein Unrecht, weil Mord nicht strafbar war, es war gar kein Mord, weil es ja der Staat angeordnet hatte.

Man sieht deutlich die Defizite im Osten, die Kommentatoren in westlichen Medien (Welt, n-tv) bzw. die Kommentatoren mit "westlichem Hintergrund" (Wohnort, Ausbildung) argumentieren erheblich differenzierter bzw haben die Änderung in der Rechtsprechung verstanden. Bei den Kommentatoren "aus dem Osten" hat man überwiegend das Gefühl, dasjenige zu lesen, was man "bei uns im Westen" noch um 1970 herum gehört hat oder das "Schwamm drüber, es muß endlich mal Schluß sein" eines FJS. Merkel, Merkels Gäste, Merkels Eid kommen vor, wir sollten uns um jetzige Probleme kümmern, laßt doch den alten Mann, der ist gestraft (!) genug  (womit bitte?). Wichtig ist, ob die Kommentatoren "dabei waren" oder der Richter (es ist eine Vorsitzende), so war halt die Zeit, sie war "nicht schön" (hallo, es geht um das Ermorden von Menschen durch Hunger, Krankheiten und völlig willkürliche Maßnahmen bei Erfüllung des Tatbestands der Grausamkeit!) und anderer Müll.
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Re: Prozess gegen Aufseher im KZ Stutthof beginnt
« Antwort #142 am: 23. Juli 2020, 11:48:25 »
Bewährung... das ist eine Verhöhnung der Opfer.

Erst macht die deutsche Justiz jahrzehntelang nichts. Erst über 50 Jahre nach Kriegsende kommt eine neue Generation von Staatsanwälten und Richtern darauf, daß auch die einfachen SS-Männer in den KZ ja wohl einen strafwürdigen Beitrag zu den Massenmorden geleistet haben - und dann werden Wackelgreise vor Gericht gestellt, denen man nach rechtsstaatlichen Maßstäben regelmäßig nichts mehr anhaben kann. Wenn sie nicht eh schon verhandlungs- oder haftunfähig sind, kommen angesichts der Monstrosität der Verbrechen nur noch lächerliche Strafen raus.

Wohlgemerkt, juristisch ist das ja (leider) richtig. Aber wie muß sich ein KZ-Überlebender bei solchen Urteilen fühlen?
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Re: Prozess gegen Aufseher im KZ Stutthof beginnt
« Antwort #143 am: 23. Juli 2020, 12:01:49 »
Bewährung... das ist eine Verhöhnung der Opfer.


Sehe ich auch so.

Deshalb hoffe ich - wie im Fall Gröning auf die Revision zum BGH, diesmal durch die Staatsanwaltschaft.
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Re: Prozess gegen Aufseher im KZ Stutthof beginnt
« Antwort #144 am: 23. Juli 2020, 12:04:44 »
Was bringt das noch? Der Mann sitzt im Rollstuhl und ist nur eingeschränkt verhandlungsfähig (noch!), was würde bei einer neuen Hauptverhandlung rauskommen (so er die noch überlebte)?
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Re: Prozess gegen Aufseher im KZ Stutthof beginnt
« Antwort #145 am: 23. Juli 2020, 12:07:30 »
Bewährung... das ist eine Verhöhnung der Opfer.


Sehe ich auch so.

Deshalb hoffe ich - wie im Fall Gröning auf die Revision zum BGH, diesmal durch die Staatsanwaltschaft.

Sarkastisch könnte man die Frage stellen ob du möchtest das er in der Zwischenzeit verstirbt und dann quasi als straffrei gestorben ist.
Der Mann ist 93, die Wahrscheinlichkeit das er bis zu einem rechtskräftigen Urteil lebt ist nicht sehr groß.
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Re: Prozess gegen Aufseher im KZ Stutthof beginnt
« Antwort #146 am: 23. Juli 2020, 12:11:41 »
Der Mann ist 93, die Wahrscheinlichkeit das er bis zu einem rechtskräftigen Urteil lebt ist nicht sehr groß.


Mir würde schon reichen, wenn der BGH feststellt, daß auch dieses Urteil rechtsfehlerfrei erging. So wie bei Gröning.

Noch schöner wäre natürlich, wenn der BGH keine Bewährung zuließe und noch viel schöner, wenn es drei oder vier Jahre wären.

Auf den Tod eines Menschen soll man nicht spekulieren und die Täter leben lange.

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Re: Prozess gegen Aufseher im KZ Stutthof beginnt
« Antwort #147 am: 23. Juli 2020, 12:22:01 »
Sarkastisch könnte man die Frage stellen ob du möchtest das er in der Zwischenzeit verstirbt und dann quasi als straffrei gestorben ist.

Da er über 90 ist, wird die Verurteilung gar nicht erst im BZR eingetragen (§ 24 Abs. 2 BZRG ).

Noch schöner wäre natürlich, wenn der BGH keine Bewährung zuließe...

Kann der BGH gar nicht: er kann das Urteil lediglich auf Rechtsfehler überprüfen, es gegebenfalls aufheben und zur erneuten Hauptverhandlung ans LG zurückverweisen.


« Letzte Änderung: 23. Juli 2020, 12:32:50 von Rabenaas »
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Re: Prozess gegen Aufseher im KZ Stutthof beginnt
« Antwort #148 am: 23. Juli 2020, 12:38:01 »
Noch schöner wäre natürlich, wenn der BGH keine Bewährung zuließe und noch viel schöner, wenn es drei oder vier Jahre wären.
Sowas stellt der BGH nicht fest. Strafzumessung ist Sache des Tatrichters. Die Revisionsinstanz kann nur überprüfen, ob die Strafzumessung eine Verletzung des Gesetzes darstellt. Die Sonderfälle, in denen das Revisionsgericht selbst die Strafzumessung festlegen kann, sind in § 354 StPO gereglt.

Eine Ausnahme ist vollendeter Mord, weil hier nur eine lebenslange Freiheitsstrafe als Rechtsfolge in Frage kommt. Entscheidet die Revisionsinstanz also, dass mindestens ein Mordmerkmal erfüllt ist, dann kann sie auch die lebenslange Freiheitsstrafe selbst entscheiden. Ansonsten kann das Revisionsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft auch auf die Mindeststrafe entscheiden (relevant in den Fällen, dass die Revisionsinstanz das Bestehen von Qualifikationsmerkmalen feststellt. Dann kann auf Antrag der Staatsanwaltschaft auch die Mindeststrafe des qualifizierten Tatbestandes festgesetzt werden, ohne Rückverweisung an die letzte Tatsacheninstanz).
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Re: Prozess gegen Aufseher im KZ Stutthof beginnt
« Antwort #149 am: 23. Juli 2020, 15:04:38 »
Eine Ausnahme ist vollendeter Mord, weil hier nur eine lebenslange Freiheitsstrafe als Rechtsfolge in Frage kommt.

Jein - faktisch ist die Mindeststrafe für Mord 3 Jahre Bau: kommt in Betracht insbesondere bei verminderter Schuldfähigkeit, Kronzeugenregelung; auch kann in seltenen Fällen im Falle heimtückischer Tötungen "Lebenslänglich" unangemessen und die Strafe nach § 49 StGB zu mildern sein (der "Klassiker": ein/e über Jahre mißhandelte/r Partner/in weiß sich nicht mehr anders zu helfen und tötet den/die schlafenden Peiniger/in).

Uff, noch gendergerecht ausgedrückt.
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