Autor Thema: Prozess gegen Aufseher im KZ Stutthof beginnt  (Gelesen 17075 mal)

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Offline Knallfrosch

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Re: Prozess gegen Aufseher im KZ Stutthof beginnt
« Antwort #105 am: 20. März 2020, 15:26:32 »
Bei der - berechtigten - Diskussion über die Öffentlichkeit möge man bitte auch bedenken, dass es sich nur um einen pro forma-Termin handelte, um die Frist nach §229 StPO einzuhalten. Das geht dann in etwa so: "die Hauptverhandlung ... wird fortgesetzt. Ich verlese (irgendwas). Anträge? Danke. Fortsetzungstermin wird bestimmt zu (ein Datum innerhalb der nächste 3 Wochen). Sitzung ist geschlossen."
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Offline Rechtsfinder

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Re: Prozess gegen Aufseher im KZ Stutthof beginnt
« Antwort #106 am: 20. März 2020, 15:33:28 »
Die Nichtzulassung der Öffentlichkeit gefällt mir nicht.
Man hätte vielleicht nur jeden zweiten Stuhl besetzen können.

Es muss Dir auch nicht gefallen, in diesen Zeiten ist das aber wohl umungänglich
Unumgänglich ist das nicht. Mildere Mittel wurden bereits zu Hauf im Faden genannt. Auch COVID-19 rechtfertigt nicht, eines der elementarsten Prinzipien unseres Strafprozesses vollständig auszusetzen. Gerade, wenn es um ei Verfahren mit NS-Bezug geht. Aus dieser Zeit stammt nämlich nicht nur die Erkenntnis, dass Geheimgerichte eine schlechte Idee sind, sondern auch, dass man gerade den Anfängen wehren muss. Selbst ein einzelner Reporter wäre noch immer mehr Öffentlichkeit, als gar keine Öffentlichkeit. Und der kann auch mit Maske und Handschuhen in der hinterletzten Ecke des Saals sitzen.
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Re: Prozess gegen Aufseher im KZ Stutthof beginnt
« Antwort #107 am: 20. März 2020, 15:34:56 »
Bei der - berechtigten - Diskussion über die Öffentlichkeit möge man bitte auch bedenken, dass es sich nur um einen pro forma-Termin handelte, um die Frist nach §229 StPO einzuhalten.

Darauf kommt es nicht an - grundsätzlich hat die gesamte Hauptverhandlung gegen Erwachsene öffentlich zu sein. Nur unter ganz engen Voraussetzungen kann die Öffentlichkeit für Teile davon ausgeschlossen werden.

@Rechtsfinder: so lange Plätze im Saal frei sind, muß man die Leute reinlassen. Notfalls muß man sich auch um einen größeren Saal bemühen.
« Letzte Änderung: 20. März 2020, 15:38:06 von Rabenaas »
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline SchlafSchaf

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Re: Prozess gegen Aufseher im KZ Stutthof beginnt
« Antwort #108 am: 20. März 2020, 16:37:29 »
Ich halte die Freiheit für ein sehr hohes Gut, wenn nicht sogar das Höchste - trotzdem bin ich bereit Einschränkungen hinzunehmen wenn um die Gesundheit geht.
Ich kann mir denken das der Gesetzgeber und die Eltern des Grundgesetzes solche Pandemische Zustände wie wir sie jetzt haben nicht im Blick gehabt haben.
Die ganzen Sicherheitserwägungen können wir uns dann nämlich schenken, wenn wir nicht willens sind sie in diesem Fall einzuhalten, irgendwann ist nämlich die Saalgrösse erschöpft oder wollen wir Prozesse in Stadien verlegen?
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Re: Prozess gegen Aufseher im KZ Stutthof beginnt
« Antwort #109 am: 20. März 2020, 18:10:59 »
irgendwann ist nämlich die Saalgrösse erschöpft


Das LG München hatte irgendwann doch  ein Einsehen und hat einen größeren Saal für das NSU-Verfahren genommen.

Die Frankfurter Hauptverhandlung im Auschwitz-Prozeß fand im Gallus statt.

Derartiger Aufwand bräuchte hier gar nicht betrieben werden.

Aber es sollte doch auch nur der Hauch des Eindrucks eines Geheimprozesses vermieden werden.

Schon um das Endurteil revisionssicher zu machen.
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Offline kairo

Re: Prozess gegen Aufseher im KZ Stutthof beginnt
« Antwort #110 am: 20. März 2020, 18:47:19 »
Gerade, wenn es um ei Verfahren mit NS-Bezug geht. Aus dieser Zeit stammt nämlich nicht nur die Erkenntnis, dass Geheimgerichte eine schlechte Idee sind, sondern auch, dass man gerade den Anfängen wehren muss.

Die Öffentlichkeit der Gerichtsverfahren ist schon eine Errungenschaft der Französischen Revolution. Und die Schauprozesse des Volksgerichtshofs fanden meist vor dicht besetzten Zuschauerbänken statt. Geheimjustiz ist nicht gut, aber Öffentlichkeit allein tut es auch nicht.
 
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Re: Prozess gegen Aufseher im KZ Stutthof beginnt
« Antwort #111 am: 20. März 2020, 19:09:05 »
Öffentlichkeit allein tut es auch nicht


Das ist schon richtig.

Aber gerade die Erkenntnisse aus der NS-Zeit zeigen, man hätte die Nazis verhindern können, wenn man die rechtlichen Vorschriften beachtet hätte.

Das fängt schon beim Hitler-Prozeß 1923 an, für den eigentlich der Staatsgerichtshof beim Reichsgericht zu Leipzig zuständig gewesen wäre.

VTler würden jetzt sagen, die Hamburger haben das extra gemacht, damit die Revision durchdringt ...
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Re: Prozess gegen Aufseher im KZ Stutthof beginnt
« Antwort #112 am: 20. März 2020, 19:30:13 »
Auch wenn vor einer Jugendkammer verhandelt wird?

Ja - der Mann ist doch schon lange erwachsen. § 48 Abs. 3 JGG
Ich muss jetzt doch noch mal darauf eingehen.

Da steht: "Sind in dem Verfahren auch Heranwachsende oder Erwachsene angeklagt, so ist die Verhandlung öffentlich."

Auch … also für mich liest sich das so, daß wenn nach Jugendstrafrecht verhandelt wird und es nur einen Angeklagten gibt, egal wie alt, die Verhandlung nicht öffentlich sein muss.
Wenn es auch noch weitere erwachsene Angeklagte gibt, dann sieht die Sache anders aus.

Aber das ist eine Frage der Semantik, wie man "auch" zu deuten hat. Für mich heißt es so viel wie "neben/zusätzlich zu der nach Jugenstrafrecht angeklagten Person". Aber wie gesagt, IANAL. Und sprachlich lebe ich eh in einer anderen Welt …

Edit: Obwohl, er ist nach Jugendstrafrecht angeklagt und auch Erwachsener … hmmmm.
Ich glaube, ich erkenne meinen Denkfehler.

Edit, die Zweite: Trotzdem könnte das nach meinem Gefühl Raum für Interpretationen lassen.
« Letzte Änderung: 20. März 2020, 20:13:37 von theodoravontane »
"Wenn ich mein Leben noch einmal leben könnte, würde ich die gleichen Fehler wieder machen, aber ein bißchen früher anfangen, damit ich mehr davon habe."

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Re: Prozess gegen Aufseher im KZ Stutthof beginnt
« Antwort #113 am: 20. März 2020, 20:15:23 »
Auch wenn vor einer Jugendkammer verhandelt wird?

Ja - der Mann ist doch schon lange erwachsen. § 48 Abs. 3 JGG
Ich muss jetzt doch noch mal darauf eingehen.

Da steht: "Sind in dem Verfahren auch Heranwachsende oder Erwachsene angeklagt, so ist die Verhandlung öffentlich."

Auch … also für mich liest sich das so, daß wenn nach Jugendstrafrecht verhandelt wird und es nur einen Angeklagten gibt, egal wie alt, die Verhandlung nicht öffentlich sein muss.
Wenn es auch noch weitere erwachsene Angeklagte gibt, dann sieht die Sache anders aus.

Aber das ist eine Frage der Semantik, wie man "auch" zu deuten hat. Für mich heißt es so viel wie "neben/zusätzlich zu der nach Jugenstrafrecht angeklagten Person". Aber wie gesagt, IANAL. Und sprachlich lebe ich eh in einer anderen Welt …

Edit: Obwohl, er ist nach Jugendstrafrecht angeklat und auch Erwachsener … hmmmm.
Ich glaube, ich erkenne meinen Denkfehler.
Wieso Denkfehler, geschätzte @theodoravontane? Deine erste Herleitung mit dem "zusätzlich" erscheint mir auch richtig und logisch. Nur ist es im Sinne der Rechtgelehrten logisch? Ein bissle anders denken ja schon, gelle.
Das ganze Verfahren folgt der Vorstellung, dass der 93jährige Jugendlicher zum Zeitpunkt der Tat war. Aus diesem Grund wird das Verfahren am Jugendgericht nach Jugendstrafrecht verhandelt.
Nur er ist angeklagt und keine zusätzliche Person, die Zeitpunkt der Tat Heranwachsene oder Erwachsene waren.
Tertius gaudens!
 
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Re: Prozess gegen Aufseher im KZ Stutthof beginnt
« Antwort #114 am: 20. März 2020, 20:20:05 »
Es geht um den Zeitpunkt der Hauptverhandlung. Jugendliche sollen vor einem öffentlichen Anprangern geschützt werden.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Prozess gegen Aufseher im KZ Stutthof beginnt
« Antwort #115 am: 20. März 2020, 20:21:14 »
Das ganze Verfahren folgt der Vorstellung, dass der 93jährige Jugendlicher zum Zeitpunkt der Tat war. Aus diesem Grund wird das Verfahren am Jugendgericht nach Jugendstrafrecht verhandelt.
Nur er ist angeklagt und keine zusätzliche Person, die Zeitpunkt der Tat Heranwachsene oder Erwachsene waren.
Das war genau mein Gedanke, aber wie die Buchstaben des Gesetzes auszulegen sind, wird wohl im Zweifelsfall von den Beteiligten und deren Verständnis des Geschriebenen abhängen.

Es bleibt also spannend. Zumal ja bisher noch kein Urteil erging und somit wohl auch noch kein Grund für eine Revision vorliegt.

Und muss man einen Angeklagten einem gesundheitlichen Risiko aussetzen, damit dem Recht genüge getan wird? Und wer weiß, ob er nicht gefragt wurde und aus Eigeninteresse zugestimmt hat.
« Letzte Änderung: 20. März 2020, 20:26:28 von theodoravontane »
"Wenn ich mein Leben noch einmal leben könnte, würde ich die gleichen Fehler wieder machen, aber ein bißchen früher anfangen, damit ich mehr davon habe."

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Re: Prozess gegen Aufseher im KZ Stutthof beginnt
« Antwort #116 am: 20. März 2020, 20:26:48 »
Seufz...
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Re: Prozess gegen Aufseher im KZ Stutthof beginnt
« Antwort #117 am: 20. März 2020, 20:33:55 »
Seufz...

Ok, ich lasse die Diskussion dazu, aber interessieren würde mich doch noch, was genau Dich seufzen lässt.
Ich mache Fehler, weiß fast nichts und rede sicher oft Unsinn. Aber ich bin neugierig und möchte gerne wissen, wo ich irre.

Danke!
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Re: Prozess gegen Aufseher im KZ Stutthof beginnt
« Antwort #118 am: 20. März 2020, 20:58:25 »
Auch wenn vor einer Jugendkammer verhandelt wird?

Ja - der Mann ist doch schon lange erwachsen. § 48 Abs. 3 JGG
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Mit der Interpretation auf Juristen-Art ist das ja zugegeben so eine Sache. Nicht nur darüber, was denn die richtige Interpretation zu irgendwelchen Sachen ist, sondern auch wie man überhaupt richtig zu diesen richtigen Ergebnissen (die sich dann auch noch zum Teil gegenseitig widersprechen) werden ja Bücher geschrieben.

Der deutsche Jurist kennt vier grundlegende Auslegungsregeln (es gibt noch ein paar mehr, aber die erspare ich uns der Einfachheit halber), die wohl auf einen gewissen Herrn Savigny zurückgehen.

Da ist zunächst die Wortlautauslegung, an der sich die geschätzte Kollegin @theodoravontane in der Sache ja schon mit einigem (aber m.E. nicht durchschlagenden) Erfolg versucht hat. Sie wird auch als grammatische Auslegung bezeichnet und fragt danach, was die Worte bedeuten, die da stehen. So weit, so simpel.

Manchmal aber lässt sich allein aus einer geschriebenen Regel ihr Gehalt nicht erfassen, etwa wenn der Inhalt zu unbestimmt ist oder aber zu Verwechslungen führen kann oder aber es andere Regeln gibt, die vielleicht etwas anderes sagen (bzw. zu sagen scheinen). Daher gibt es dann die drei weiteren, die auf der Basis des Wortlauts aufbauen, aber auch vom Wortlaut begrenzt werden. Während die Wortlautauslegung die wichtigste ist, stehen die anderen Regeln gleichberechtigt nebeneinander. Sie können auch manchmal den Wortlaut reduzieren oder erweitern; der Wortlaut ist also nicht immer die absolute Grenze. Aber meistens, und deshalb belasse ich es erstmal dabei.

Es gibt weiterhin noch die systematische Auslegung, also die Auslegung nach dem Zusammenhang einer Norm. Hier lautet die Frage, wie sich eine Regel in das Geflecht anderer Regeln einfügt. Wenn also beispielhaft § 27 Abs. 1 StGB für das Hilfeleisten bei einer "rechtswidrigen Tat" eines anderen Strafe androht, dann wissen wir durch einen Blick in § 11 Abs. 1 Nr. 5 StGB und systematische Auslegung, dass "rechtswidrige Tat" in diesem Zusammenhang nicht irgendetwas verbotenes, sondern etwas durch ein Strafgesetz verbotenes sein muss.

Dann gibt es die historische Auslegung. Die fragt einerseits nach der Entstehungsgeschichte der Regel (Wer hat sich diese Regel warum ausgedacht?) und dann nach Veränderungen (Wie lautete die Regel früher und wann hat man sie warum wozu verändert?).

Und es gibt die sog. teleologische Auslegung. Wer Griechisch kann: telos. Wer nicht: Das ist die Auslegung nach dem Sinn und Zweck einer Regel, also die Antwort auf die Frage, was die Regel eigentlich soll.

Und das ist der Punkt, den der Kollege @Rabenaas ansprach: Sinn und Zweck der Norm ist der Schutz der Jugendlichen vor einem öffentlichen Pranger. Und in der Betrachtung des Gesamtsystems ist festzuhalten, dass das JGG davon ausgeht, dass vorwiegend Jugendliche vor Gericht stehen. Es ist gerade nicht der Regelfall, dass sich ein über 90-Jähriger vor einer Jugendkammer verantwortet. Daher ist das "auch" in der zitierten Regel wohl eher als "(auch)" zu lesen.

Und ansonsten hilft eine genaue Lektüre des Abs. 2 weiter. Da steht nämlich drin, wer bei ansonsten nichtöffentlicher Verhandlung ausnahmsweise zugelassen werden darf. Presse gehört nicht dazu. Mit anderen Worten: Bereits dass bislang immer Presse im Gericht saß, zeigt deutlich, wie die Regel auszulegen ist. Ansonsten hätte nämlich das Gericht bislang die Rechte des Angeklagten gravierend verletzt. Das nennt sich dann übrigens "Umkehrschluss", ist hier aber dadurch verkompliziert, dass das eigentlich ein naturalistischer Fehlschluss, da Schluss vom Sein aufs Sollen darstellt. Das Argument daher nur am Rande und mit der weiteren Voraussetzung garniert, dass das Gericht es bislang alles richtig gemacht hat.
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Re: Prozess gegen Aufseher im KZ Stutthof beginnt
« Antwort #119 am: 20. April 2020, 11:31:53 »
Heute - an Führers Geburtstag - veröffentlicht die RP die Sorgen von Efraim zuroff:


Zitat
Nazi-Jäger wegen Corona-Krise besorgt : Weltweite Strafverfolgung von NS-Kriegsverbrechern gefährdet
Spoiler
Jerusalem Die Corona-Krise gefährdet nach Einschätzung des Nazi-Jägers Efraim Zuroff aus Jerusalem die weltweite Verfolgung von Nazi-Verbrechern. 2019 wurden in Hunderten Fällen Ermittlungen aufgenommen.



„Die Strafverfolgung von Nazi-Kriegsverbrechen ist immer noch möglich, wird aber immer schwieriger“, sagte Zuroff nach einer Mitteilung von Sonntagabend. „Das Coronavirus ist eine unvorhergesehene Katastrophe, die möglicherweise die letzten Bemühungen, Nazi-Kriegsverbrecher für ihre Untaten zur Verantwortung zu ziehen, beenden wird.“

Nach einem Bericht des Simon-Wiesenthal-Zentrums, dessen Direktor in Jerusalem Zuroff ist, gab es von April 2018 bis Dezember 2019 drei Verfahren gegen Nazi-Kriegsverbrecher. Zwei fanden in Deutschland statt, eines in den USA. In Deutschland handelte es sich um ehemalige SS-Wachleute aus dem Konzentrationslager Stutthof bei Danzig. Im gleichen Zeitraum seien in sieben Ländern Ermittlungen in insgesamt 251 Fällen aufgenommen worden, davon 194 in Polen und 50 in Deutschland. Anfang dieses Jahres liefen in Deutschland demnach noch 24 Ermittlungsverfahren.

Zuroff sagte der Deutschen Presse-Agentur, dass gerade in Deutschland viele Anstrengungen unternommen würden, um Nazi-Verbrecher zur Rechenschaft zu ziehen. „Ich habe Angst, dass das Coronavirus das stoppen wird. Die Verdächtigen gehören zur gefährdetsten Altersgruppe - ebenso wie die Opfer.“ Er habe die Sorge, dass Angeklagte und Zeugen letztlich vor einem Urteil sterben könnten.
(anst/dpa)
[close]
https://rp-online.de/panorama/coronavirus/nazi-jaeger-corona-krise-gefaehrdet-weltweite-strafverfolgung_aid-50130435
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