Autor Thema: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau - 4 Ns 394 Js 27999/44 - ab dem 21.8.2019  (Gelesen 41630 mal)

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Der erste Bericht in der "Lügenpresse".
Zitat

    „König von Deutschland“ Drei Jahre und sechs Monate Haft: Peter Fitzek verurteilt

        Von Ilka Hillger 20.12.19, 11:03 Uhr



        Peter Fitzek wurde vom Dessauer Landgericht verurteilt.
        Der Richter fand deutliche Worte für den selbsternannten König von Deutschland.
        Wie Peter Fitzek das Urteil gegen ihn kommentierte.

    Wittenberg/Dessau -

    Für Peter Fitzek ist die Weihnachtsbotschaft keine gute. Das Landgericht Dessau verurteilte den Wittenberger am Freitag zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten.

https://www.mz-web.de/wittenberg/-koenig-von-deutschland--drei-jahre-und-sechs-monate-haft--peter-fitzek-verurteilt-33643310

Zitat
Peter Fitzek hielt sich mit seinen Äußerungen zum jüngsten Urteil in seiner langen Liste von gerichtlichen Auseinandersetzungen zurück. „So einen Käse habe ich lange nicht gehört“, kommentierte er das Urteil.
:king:

Spoiler
Zitat von: mz
„König von Deutschland“ Drei Jahre und sechs Monate Haft: Peter Fitzek verurteilt

    Von Ilka Hillger 20.12.19, 11:03 Uhr

 

    Peter Fitzek wurde vom Dessauer Landgericht verurteilt.
    Der Richter fand deutliche Worte für den selbsternannten König von Deutschland.
    Wie Peter Fitzek das Urteil gegen ihn kommentierte.

Wittenberg/Dessau -

Für Peter Fitzek ist die Weihnachtsbotschaft keine gute. Das Landgericht Dessau verurteilte den Wittenberger am Freitag zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten.

Die 4. Strafkammer unter Vorsitz von Richter Thomas Knief wies damit die Berufung des Angeklagten zurück und blieb mit ihrem Urteil ein halbes Jahr unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Fitzek, selbst ernannter Monarch seines Fantasiestaates „Königreich Deutschland“, kündigte noch im Gerichtssaal an, gegen dieses Urteil in Revision gehen zu wollen.

Schuldig gemacht hatte sich der 54-Jährige mehrerer Vergehen, wegen derer an etlichen Prozesstagen gegen ihn verhandelt worden ist. Der Wittenberger soll zwischen Juli 2014 und Mai 2016 in 27 Fällen in Verkehrskontrollen geraten sein und konnte der Polizei nur einen Führerschein vorlegen, den er sich selbst für das „Königreich Deutschland“ ausgestellt hatte.

Die Beleidigungen äußerte er gegenüber einem Richter des Wittenberger Amtsgerichtes, den Fitzek als „faschistischen Richter“ bezeichnete, erst während einer Verhandlung und ein weiteres Mal in einem Videointerview.
Richter fällt Urteil über Fitzek

Wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in 27 Fällen und wegen Beleidigung in zwei Fällen hatte ihn das Amtsgericht Wittenberg im März 2017 zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt, wogegen beide Seiten in Berufung gegangen waren.

Richter Thomas Knief hielt am Freitagmorgen die Urteilsverkündung knapp und straff, nachdem er gemeinsam mit den Schöffen in den vergangenen Wochen seit Prozessauftakt Anfang November viele Stunden mit dem Angeklagten und seinen bekanntermaßen ausgedehnten Monologen verbringen musste. „Die Taten stehen fest, der Angeklagte hat sie eingeräumt“, sagte er in seiner Urteilsbegründung.

Fitzek sei natürlich ohne Fahrerlaubnis gefahren. „Er wollte das auch und hat auf diese verzichtet“, so der Richter. Der Landkreis habe dies ebenso richtig festgestellt wie es später auch vom Verwaltungsgericht bestätigt worden war.
Fitzek bezeichnete Richter als „Faschist“

„Der Angeklagte verfügte auch über keine Fahrerlaubnis eines irgendwie gearteten Königreiches, das ist ein Fantasiegebilde, das er da errichtet hat und es konnte keine Fahrerlaubnis erteilen“, sagte Richter Thomas Knief. Den Richter des Amtsgerichtes Wittenberg habe er beleidigt, in dem er ihn als Faschist bezeichnet hatte. Anklage und das amtsgerichtliche Urteil hätten sich bestätigt.

Bei der Strafzumessung differenzierte das Gericht und verhängte für die einzelnen Taten des Fahrens ohne Fahrerlaubnis Strafen zwischen sechs und neun Monaten, die zu einer Gesamtstrafe gebildet wurden. Einbezogen wurden in diese auch Strafen aus vorangegangenen Urteilen des Landgerichtes und der Amtsgerichte.
Staatsanwaltschaft forderte höhere Strafe

„Wir haben eine sehr straffe Gesamtstrafenbildung vorgenommen, die deutlich unter dem bleibt, was die Staatsanwaltschaft für richtig erachtet“, so der Richter in seinen Erläuterungen. Letztlich seien die Taten einer gemeinsamen Idee und Überzeugung entsprungen.

Peter Fitzek hielt sich mit seinen Äußerungen zum jüngsten Urteil in seiner langen Liste von gerichtlichen Auseinandersetzungen zurück. „So einen Käse habe ich lange nicht gehört“, kommentierte er das Urteil. Als der Richter erklärte, man gehe fest davon aus, dass der Angeklagte Revision einlegen wird, meint Fitzek nur knapp:

„Davon können sie ausgehen“. Und schon war er nach dem fünfminütigen Termin unterwegs in das entsprechende Büro des Landgerichtes, um von seinem Rechtsmittel Gebrauch zu machen. Mal wieder ist jetzt das Oberlandesgericht in Naumburg am Zug. (mz)
[close]
« Letzte Änderung: 20. Dezember 2019, 12:32:32 von Schrohm Napoleon »
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So einen Käse habe ich lange nicht gehört
Komisch, das denk ich mir bei Peters Gerede auch immer! ;D
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Peter sollte mehr genießen, was er hat: nochmals Weihnachten zu Hause, wahrscheinlich noch einen schönen Frühling und einen Frühsommer, bevor die Revision entschieden ist.

Frohe Festtage!
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Ob er mir nicht doch ein wenig fehlen wird?

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Mal sehen, wieviele verschwundene Akten und Gehörsrügen das noch braucht. Die anhaltinische Justiz ist immer für Überraschungen gut.
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Re: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau - 4 Ns 394 Js 27999/44
« Antwort #380 am: 20. Dezember 2019, 12:45:58 »
Peter sollte mehr genießen, was er hat: nochmals Weihnachten zu Hause, wahrscheinlich noch einen schönen Frühling und einen Frühsommer, bevor die Revision entschieden ist.
Ist es nicht so, das die Revision (vor dem BGH?) keine Auswirkung darauf hat, ob er eingeknastet wird, oder täusche ich mich da?
« Letzte Änderung: 20. Dezember 2019, 12:47:48 von Finanzbeamter »
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Häh?  :scratch:
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Hallo? Was sind denn das auf einmal für Sentimentalitäten?
Seid ihr alle weich geworden?
Wir reden immerhin über ein Typen der seit vielen Jahren dem Staat auf der Nase rumtanzt, der ein Kind angefahren und verletzt hat, Leute finanziell betrogen hat usw

Ich hab das Gefühl hier müssen manche mal in ein SSL Bootcamp  >:D
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@Finanzbeamter: erst nach Rechtskraft kann vollstreckt werden.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline Gelehrsamer

Da hat es jetzt doch in kleines bisschen mehr gegeben, als (von mir) erwartet. Sollte die Justiz in LSA langsam etwas zupackender gegenüber Extremisten werden? Nach den Berichten von @Gerichtsreporter war der hier amtierende Vorsitzende aber offenbar nicht gewillt, anders als die Richter(innen) in den vorangegangenen Verfahren sich auf der Nase herumtanzen zu lassen.

Eine Frage bleibt aber: Nein, die Frage, ob eine Chance besteht, die Revision zu gewinnen, stellt sich nicht, denn die Chance ist schlicht nicht vorhanden. Interessant ist allein, ob die Justiz in LSA es hinbekommt, ein Revisionsverfahren ausnahmsweise mal formal unfallfrei über die Bühne zu bekommen.

Und wenn das dann überstanden ist, glaube ich nicht, dass seine Unbelehrbarkeit angesichts des Nachtatverhaltens und seiner Uneinsichtigkeit eine Chance hat, nach rund 27 Monaten vorzeitig entlassen zu werden. Ich würde mich schon mal mit Lektüre eindecken.
 

Offline Autsch !

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Hey. Aber. Das Programm "Toastbrot und Spiele" konnte nur Fitze liefern. Da können Rüdi und Sürmeli mit ihren Gnadenbroten von der Rentenversicherung nicht mithalten.
Dann die Kostüme. Sürmeli hat gar keins und Rüdis kommen vom aller billigsten Karneval-Ausstatter. Zu Krone, Reichsapfel und Kunstpelz hat es keiner der beiden gebracht.
Auch in Sachen Kulisse schneidet Peter Einspunkt besser ab. Echt angezahlte, reale, stehen hier gegen noch leichter zu durchschauende Lügengebäude der beiden anderen.
Womit wir bei InhaltenTexten wären. Rüdi hat seine bei nur einer einzigen Quelle geklaut, Sürmels Gags schreibt ein mit Amphetaminen gefütterter Zufalls-Wortgenerator vollautomatisch. Fitze klaut seine Texte und Ideen immerhin aus einer Vielzahl esoterischer, antisemitischer und reichsdeppischer Quellen und ist in der Lage sowohl zu variieren, als auch aus eigener Kraft ganz neudeutschen Blödsinn beizusteuern.
Da darf man schon etwas sentimental werden. Das kippt spätestens dann, sobald durch das Wort "rechtskräftig" ausgelöste Freudentränen die Stimmung bestimmen. Ich drücke dem Staatsanwalt, der mit dem Strafmaß nicht zufrieden war, schon ganz fest die Daumen. :rabbit:
[close]
Die Mainstreampresse lügt immer. Das Königreich Deutschland und auch alles, was aus dem Königreich kommt und mit ihm zu tun hat, ist wahrhaftig. (KRD Website)
 
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@dieda

Gesamtstrafenbildung ist nicht so einfach, ich versuche es noch einmal:

Ausgangslage:
  • Eine bezahlte Geldstrafe von 90 TS für eine Körperverkletzung (Fall Nr. 5 aus unserem Wiki)
  • Eine abgesessene Strafe für unerlaubten Waffenbesitz unbekannter Höhe (noch nicht im Wiki, Urteil AG Wittenberg vom 19.11.2014)
  • Eine teilweise abgesessene Freiheitsstrafe für unerlaubten Betrieb von Versicherungsgeschäften, Fahren ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit Urkundenfälschung sowie die EInbeziehung der unter 1 und 2 genannten Urteile.
  • Verurteilung wegen 27x Fahren ohne Fahrerlaubnis, 2 x Beleidigung unter Einbeziehung der Strafe unter 3 (die wiederum die Strafen aus 1 und 2 enthält)

In den USA wäre es einfach. Da werden die Einzelstrafen addiert und fertig. deswegen gibt es dort die hohen Haftstrafen. Nur für die heutigen Taten (14x 6 Monate, 6x 7 Monate, 4x 8 Monate, 3x 9 Monate, 2x 2 Moante) kämen wir dort auf eine Gesamtstrafe von 15 Jahren 9 Monaten plus der noch nicht abgesessene Teil aus Position 3.

Da die Höchstdauer einer Haftstrafe in Deutschland aber bei 15 Jahren liegt, funktioniert das so nicht.

In Deutschland gibt es das Asperationsprinzip. Hier wird die höchste  Einzelstrafe genommen und für jede weitere Einzelstrafe angemessen erhöht. Grund hierfür liegt auch im Strafzweck. Grundsätzlich kann eine Strafe die Funktionen Rache, Generalprävention und Spezialprävention haben. Rache ist in Deutschland kein legitimer Bestrafungsgrund.

Generalprävention bedeutet, dass Menschen von der  Begehung einer Straftat durch die Höhe der Einzelstrafe abgeschreckt werden sollen. Spezialprävention bedeutet, dass der Täter durch die Gesamtstrafe an der Begehung von noch einmal der gleichen Taten gehindert werden soll. Dabei wird davon ausgegangen, dass eine gewissen Haftdauer dafür ausreichend ist, unabhängig von der Zahl der begangenen Straftaten.

Damit ergibt sich, dass bei der Bildung der Gesamtstrafe die Summe der Einzelstrafen nicht erreicht werden darf. In der Praxis gibt es die Faustformel, dass die höchste Einzelstrafe genommen und für jede weitere Straftat die Hälfte der Einzelstrafe hinzu addiert wird. Im heutige Fall wären das 8 Jahre und 3 Monate gewesen (wieder ohne Position 3).

Es bleibt aber das Problem der Maximalstrafe von 15 Jahren. Sprich 10 Vergewaltigungen führen zur gleichen Haftdauer von 15 Jahre wie 100. Daher wird mit zunehmender Zahl der Einzelstrafen die Bedeutung für die Gesamtstrafe geringer. Für die Mathematiker: Man kann sich das vorstellen wie bei einer geometrischen Reihe. Irgendwann konvergiert die.

Es muss also ausreichend Abstand zu den 15 Jahren gewährleistet werden. Daher spielen die Einzelstrafen bei der Gesamtstrafenbildung einer hohen Zahl von Taten nur eine untergeordnete Rolle. Das ist dann das, wo Verfahren eingestellt werden, weil die zu erwartende Strafhöhe keine Rolle mehr spielen würde.

Exkurs:
Das Urteil im Bankverfahren von 3 Jahren 8 Monaten wurde vom BGH aufgehoben, es existiert somit nicht mehr. Das LG Halle hätte die Sache neu verhandeln und dabei die Vorgaben des BGH zu den Tatbeständen Bankgeschäft und Untreue berücksichtigen müssen. Im Prinzip hätte die Staatsanwaltschaft beispielsweise Anleger finden müssen, die ihr Geld zurückhaben wollen. Dann läge ein Bankgeschäft und für diesen konkreten Fall auch eine Untreue vor. Die Staatsanwaltschaft hat die Chance nicht besonders hoch gesehen, in vielen Fällen diesen Beweis führen zu können. Die Schadenshöhe wäre also deutlich gesunken und damit auch das Strafmaß. Dieses Strafmaß haben Staatsanwaltschaf und LG Halle dannn für so gering gehalten, dass es bei der Gesamtstrafenbildung nicht weiter ins Gewicht gefallen wäre und haben daher das Verfahren eingestellt. Nicht die 3 Jahre 8 Monate sind hier das Maß sondern die zu erwartende Strafhöhe bei einer Neuverhandlung (um 1 Jahr denke ich).

Genaus deswegen die Einstellung beim LG Hannover und in Hof hätte auch noch eine erfolgen können.

Zurück zum heutigen Urteil:

Es sind noch die Positionen 1 und 2 zu behandeln. Diese wurden mit einem Rabatt in 3 berücksichtigt. Da nun bei der Gesamtstrafenbildung in Position 4 ein weiterer Rabatt auf die Einzelstrafen bei der Bildung der Gesamtstrafen gegeben werden muss, hat die Kammer heute festgelegt, dass bereits 1 Monat und 14 Tage als verbüßt gelten. Das ist also die Höhe des Rabattes, der für die Positionen 1 und 2 gegeben wurde.

Peter soll keinen Nachteil haben, dass die anderen Taten erst jetzt abgeurteilt wurden. Er hat die Positionen 1 und 2 bereits bezahlt bzw abgesessen. Der bei der Gesamtstrafenbildung gegebene Rabatt muss also abgezogen werden.

Soweit klar? Nein? Kann ich verstehen.

@Gelehrsamer
Ich sehe für die Revision höchstens das Problem, dass die Strafzumessung heute mit einem "mehr oder weniger" einzigen Tatenentschluss begründet wurde. Wenn man das konsequent weiter denkt, dann würde Tateinheit bestehen und die Strafzumessung deutlich geringer ausfallen. Ich gehe aber davon aus, dass in der Urteilsbegründung das noch revisionsfest ausgeführt wird. Auch in die Diskussion über Handlungseinheit und Tateinheit möchte ich nicht einsteigen.

So, jetzt habe ich Kopfweh. Ihr auch?

Frei nach Loriot: Ein Leben ohne Hut-Mops ist möglich - aber sinnlos.