Autor Thema: Carola Rackete  (Gelesen 16771 mal)

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Re: Carola Rackete
« Antwort #45 am: 2. Juli 2019, 13:27:43 »
Man muß aber auch weiter denken. Zum einen dürfte eine Ausweisung auch innerhalb der EU nicht folgenlos sein

Ich kann mich da irren und habe das jetzt nicht nachgeprüft. Aber aus der Erinnerung: Die Ausweisung eines EU-Bürgers aus einem EU-Staat ist nur unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen möglich, zu denen (jedenfalls) eine Verurteilung wegen einer schwer wiegenden Straftat gehört. Ausweisung statt Verurteilung wäre danach keine Option.

(Ich würde mich aber erstmal ausweisen lassen und dann dagegen klagen und um einstweiligen Rechtsschutz nachsuchen. Einstweiliger Rechtsschutz soll auch in Italien innerhalb weniger Jahre erreichbar sein).
 
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Re: Carola Rackete
« Antwort #46 am: 2. Juli 2019, 13:46:07 »
Noch interessanter wäre: Ausweisung, Ausreise und sofortige Wiedereinreise :D

@Rechtsfinder nicht ganz. In der Ausübung von Hoheitsrechten können auch die Schiffe anderer Flaggenstaaten betreten werden. Sonst ist das ganze Konzept Küstenwache, Zoll- und Gesundheitsinspektion ja hinfällig. Auch dürfen die Hoheitsstaaten festlegen, welche Besatzungsmitglieder von Bord dürfen (bspw. Deutschland: https://www.deutsche-flagge.de/de/besatzung/dienstbescheinigung/visa). Dafür gibts nationale Vorgaben.

Das Problem im Falle der Sea Watch 3 wird das Verhalten des ital. Schlauchbootes sein. Leider finde ich auf die Schnelle kein Video des "Zusammenstoßes", es ist aber grundsätzlich eine Schlechte Idee(!) sich zwischen Kaimauer und ein größeres Schiff zu begeben. Und gerade in so einer Situation kann man leicht ein Boot übersehen... nur ändert das erstmal nix an einer Anklage, die in meinen Augen wie bei jedem Unfall erstmal gerechtfertigt ist.
 
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Re: Carola Rackete
« Antwort #47 am: 2. Juli 2019, 14:26:14 »
nur ändert das erstmal nix an einer Anklage, die in meinen Augen wie bei jedem Unfall erstmal gerechtfertigt ist.

Gerechtfertigt sind erst einmal Ermittlungen. Eine Anklage setzt in Deutschland voraus, dass nach Einschätzung der StA eine Verurteilung wahrscheinlicher als ein Freispruch ist. Wie das in Italien geregelt ist, weiß ich nicht - aber es wird nicht grundlegend anders sein.

Auch bei Ermittlungen kann U-Haft natürlich zulässig sein. Dafür sind aber Gründe, etwa Flucht- oder Verdunkelungsgefahr, erforderlich. Fluchtgefahr wird regelmäßig vermutet, wenn ein Beschuldigter sind in seine ausländische Heimat absetzen könnte. Das wird auch innerhalb der EU immer noch so gehandhabt, was ich nicht mehr für überzeugend halte (s. Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG).

Im Übrigen wäre es imho eine strunzdumme Selbstgefährdung, sich mit einem Schlauchboot zwischen ein größeres Stahlschiff und eine Kaimauer zu begeben. Abgesehen davon, dass die Gefahr besteht, nicht gesehen zu werden, ist ein größeres Stahlschiff im Verhältnis zu einem Schlauchboot zu groß, zu schwer und zu träge, um bei geringer Geschwindigkeit "mal eben" eine Drehbewegung beim Anlegen zu stoppen. Hier sollte offenbar eine gefährliche Situation provoziert werden, um einen Anklagepunkt zu konstruieren; anders ist das Verhalten des - ähhhh - "Kriegsschiffs" nicht zu erklären.
 
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Re: Carola Rackete
« Antwort #48 am: 2. Juli 2019, 14:28:14 »
Ausweisung statt Verurteilung wäre danach keine Option.

Die Ausweisung soll  auch wohl nur begrenzt sein:

Zitat
Möglich sei, dass die freiheitsentziehenden Maßnahmen gegen Rackete komplett aufgehoben werden. Alternativ könnte gegen Rackete ein Aufenthaltsverbot für die Provinz Agrigent verhängt werden, zu der auch die Insel Lampedusa gehört. Letzteres hatte die Staatsanwaltschaft gefordert.

Zudem
Zitat
... habe (Rackete) darüber hinaus angegeben, das Boot der Finanzpolizei, das das Rettungsschiff „Sea-Watch 3“ beim Einlaufen in den Hafen touchiert hatte, nicht gesehen zu haben.
https://www.dnn.de/Nachrichten/Politik/Sea-Watch-Kapitaenin-Carola-Rackete-verteidigt-ihre-Entscheidung-vor-Gericht
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Re: Carola Rackete
« Antwort #49 am: 2. Juli 2019, 16:25:22 »
Off-Topic:
Fluchtgefahr wird regelmäßig vermutet, wenn ein Beschuldigter sind in seine ausländische Heimat absetzen könnte. Das wird auch innerhalb der EU immer noch so gehandhabt, was ich nicht mehr für überzeugend halte (s. Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG).
Ich möchte höflich widersprechen. Erstens muss sich das italienische Prozessrecht nicht für das deutsche Verfassungsrecht interessieren und zweitens sagt die Einzelbestimmung nichts über Reziprozität aus. Zumal da ja noch die im Verfassungstext niedergelegte Einschränkung zu beachten wäre, die offenbar zu oft überlesen wird...
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Re: Carola Rackete
« Antwort #50 am: 2. Juli 2019, 17:34:59 »
Im Übrigen wäre es imho eine strunzdumme Selbstgefährdung, sich mit einem Schlauchboot zwischen ein größeres Stahlschiff und eine Kaimauer zu begeben. Abgesehen davon, dass die Gefahr besteht, nicht gesehen zu werden, ist ein größeres Stahlschiff im Verhältnis zu einem Schlauchboot zu groß, zu schwer und zu träge, um bei geringer Geschwindigkeit "mal eben" eine Drehbewegung beim Anlegen zu stoppen.

Nun ja, die meisten hoheitlichen Akte basieren auf der Hoffnung, daß der Betroffene sie respektieren werde. Wenn der Gerichtsvollzieher Verkehrsmittel pfändet, bspw. eine U-Bahn, so stellt er sich nicht auf freier Strecke ins Gleis, sondern klebt  dem Fahrer am Bahnsteig einen Kuckuck auf die Windschutzscheibe und erklärt ihm, daß er nicht weiterfahren darf. Und dann begleicht die Verkehrsgesellschaft die Forderung (zumindest hat die das damals gemacht).

Ob die italienischen Zöllner explizit angewiesen waren, das Anlegen der Sea Watch 3 notfalls auch unter Einsatz ihres Lebens zu verhindern, weiß ich nicht. Es wäre schließlich auch denkbar gewesen, daß die Beamten den Kai abriegeln und einfach niemand von Bord gehen lassen, wogegen Frau Rackete nichts hätte tun können. Der Tanz mit den Zollbooten dürfte also nur ein Schauspiel fürs Volk gewesen sein.

Hier sollte offenbar eine gefährliche Situation provoziert werden, um einen Anklagepunkt zu konstruieren; anders ist das Verhalten des - ähhhh - "Kriegsschiffs" nicht zu erklären.

"Widerstand gegen Vollzugsbeamte" läuft immer. Da bekäme man mit ein bißchen "gutem" Willen auch noch eine Haftstrafe hin, ohne daß dafür unbedingt ein besonders schwerer Fall (§ 113 Abs. 2 Nr. 2 StGB) erforderlich wäre.
« Letzte Änderung: 2. Juli 2019, 18:04:16 von dtx »
 
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Re: Carola Rackete
« Antwort #51 am: 2. Juli 2019, 18:01:53 »
Zumal da ja noch die im Verfassungstext niedergelegte Einschränkung zu beachten wäre, die offenbar zu oft überlesen wird...

Ich war bloß zu faul, das rauszusuchen. Aber gut: Die Möglichkeit, einen dt. Staatsbürger an das Ausland auszuliefern, bestimmt sich maßgeblich nach § 80 IRG. Dort heißt es:

!1) Die Auslieferung eines Deutschen zum Zwecke der Strafverfolgung ist nur zulässig, wenn
1. gesichert ist, dass der ersuchende Mitgliedstaat nach Verhängung einer rechtskräftigen Freiheitsstrafe oder sonstigen Sanktion anbieten wird, den Verfolgten auf seinen Wunsch zur Vollstreckung in den Geltungsbereich dieses Gesetzes zurückzuüberstellen, und
2. die Tat einen maßgeblichen Bezug zum ersuchenden Mitgliedstaat aufweist.
Ein maßgeblicher Bezug der Tat zum ersuchenden Mitgliedstaat liegt in der Regel vor, wenn die Tathandlung vollständig oder in wesentlichen Teilen auf seinem Hoheitsgebiet begangen wurde und der Erfolg zumindest in wesentlichen Teilen dort eingetreten ist, oder wenn es sich um eine schwere Tat mit typisch grenzüberschreitendem Charakter handelt, die zumindest teilweise auch auf seinem Hoheitsgebiet begangen wurde.  ..."

In Fällen, in denen die Tat ausschließlich Auslandsbezug hat (wie hier), steht daher einer Auslieferung grundsätzlich nichts im Wege. Das BVerfG meint dazu:

"... Anders fällt die Beurteilung aus, wenn die vorgeworfene Tat einen maßgeblichen Auslandsbezug hat. Wer in einer anderen Rechtsordnung handelt, muss damit rechnen, auch hier zur Verantwortung gezogen zu werden. Dies wird regelmäßig der Fall sein, wenn die Tathandlung vollständig oder in wesentlichen Teilen auf dem Territorium eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union begangen wurde und der Erfolg dort eingetreten ist. Der Umstand, dass es dem Verfolgten nach Begehung einer Tat möglicherweise gelingt, in seinen Heimatstaat zu fliehen, ist insoweit nicht von ausschlaggebender Bedeutung. ..." (Urt. v. 18.-07.05 - 2 BvR 2236/04, Rn. 88).

Mit der Flucht in den Heimatstaat wird sich ein beschuldigter deutscher Staatsbürger daher der Strafverfolgung in einem anderen EU-Staat nicht entziehen können. Das ist mE auch von einem anderen Staat zu beachten, wenn zu prüfen ist, ob Fluchtgefahr besteht, weil es insoweit um einen Tatbestand aus dem innerstaatlichen Recht des anderen Mitgliedstaates geht, für den es auf die Rechtslage in einem anderen EU-Land (hier die Bundesrepublik Deutschland) ankommt.
 
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Re: Carola Rackete
« Antwort #52 am: 2. Juli 2019, 21:17:59 »
Na, geht doch!


Zitat
Rackete kommt wieder frei
Stand: 02.07.2019 21:00 Uhr

 
Die Kapitänin der deutschen Hilfsorganisation Sea-Watch, Rackete, kommt wieder frei. Ein italienischer Ermittlungsrichter hob den Hausarrest gegen die 31-Jährige wieder auf. Innenminister Salvini will sie ausweisen.

Ein Gericht in Sizilien hat den gegen die deutsche Sea-Watch-Kapitänin Carola Rackete verhängten Hausarrest aufgehoben. Das berichtet unter anderem die Nachrichtenagentur Ansa. Italienische Justizbehörden hatten den Arrest gegen Rackete angeordnet, weil sie mit dem Schiff "Sea-Watch 3" und 41 Flüchtlingen an Bord ohne Genehmigung im Hafen von Lampedusa angelegt hatte.

Die Staatsanwaltschaft Sizilien leitete daraufhin Ermittlungen wegen des Verdachts der Unterstützung von Menschenhändlern ein. Italien lässt nur Schiffe mit Flüchtlingen anlegen, wenn es Länder gibt, die diese aufnehmen.

Italiens Innenminister Matteo Salvini erklärte, Rackete solle wegen Gefährdung der nationalen Sicherheit des Landes verwiesen werden.
https://www.tagesschau.de/ausland/rackete-sea-watch-freilassung-101.html


Schätze mal, gegen die unsinnige Ausweisung Salvinis gibt es Rechtsmittel.
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Re: Carola Rackete
« Antwort #53 am: 2. Juli 2019, 21:33:21 »
Frank Stollberg teilt auf Facebook den Bericht einer italienischen Zeitung und zitiert aus der Urteils-Begründung einen wunderbaren Satz, der tatsächlich Hoffnung auf eine unabhängige italienische Justiz macht:

Zitat
"Zur Begründung:
Sie hat gehandelt, um die Pflicht zu erfüllen, Migranten in Sicherheit zu bringen". Die Ermittlungsrichterin von Agrigento, Alessandra Vella sprach die Kapitänin in allen Punkten frei."
Artikel Repubblica; https://www.repubblica.it/cronaca/2019/07/02/news/inchiesta_carola_sea_watch_agrigento-230128225/
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Re: Carola Rackete
« Antwort #54 am: 2. Juli 2019, 21:44:31 »
Na da wird das Pack bestimmt vor Freude springen und Trixi Storchenbein bereitet bestimmt ein Tweet vor wo sie Salvini zur unabhängigen italienischen Justiz gratulieren...
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Re: Carola Rackete
« Antwort #55 am: 2. Juli 2019, 21:56:32 »
Ich halte das nach: Salvini ist empört, die Ausführungen der zuständigen Ermittlungsrichterin, Alessandra Vella, sind ziemlich deutlich:

https://www.quotidiano.net/cronaca/carola-rackete-news-1.4675294

Spoiler
Carola Rackete è libera, il gip non convalida l'arresto. Salvini: la spediamo in Germania
Per il giudice il dl sicurezza bis non è applicabile alle azioni di salvataggio. Il vicepremier: "Mi aspettavo pene severe per la comandante criminale"

Ultimo aggiornamento il 2 luglio 2019 alle 21:23

Agrigento, 2 luglio 2019 - Carola Rackete è libera. Il gip di Agrigento, Alessandra Vella, non ha convalidato l'arresto della comandante della Sea Watch, escludendo il reato di resistenza e violenza a nave da guerra e ritenendo che il reato di resistenza a pubblico ufficiale sia stato giustificato da una "scriminante" legata all'avere agito "all'adempimento di un dovere", quello di salvare vite umane in mare. Viene meno dunque la misura degli arresti domiciliari decisa dalla procura che aveva chiesto la convalida della misura restrittiva e il divieto di dimora in provincia di Agrigento.

Il gip sottolinea anche che la scelta del porto di Lampedusa non sia stata strumentale, ma obbligatoria perché i porti dell Libia e della Tunisia non sono stati ritenuti porti sicuri. Secondo il Gip inoltre il decreto sicurezza bis "non è applicabile alle azioni di salvataggio", in quanto riferibile solo alle condotte degli scafisti.

Nell'interrogatorio di garanzia che si è tenuto ieri nel tribunale di Agrigento, la comandante della Sea Watch 3 aveva rivendicato tutte le scelte fatte negli ultimi venti giorni (e cioè dal 12 giugno, giorno in cui la nave battente bandiera Olandese aveva soccorso una sessantina di migranti a 47 miglia dalla Libia). Compresa quella di entrare in porto a Lampedusa, forzando il blocco della guardia di finanza, per far scendere a terra i naufraghi.

La rabbia di Salvini

Immedaita la reazione del ministro dell'Interno: "Per la magistratura italiana ignorare le leggi e speronare una motovedetta della Guardia di Finanza non sono motivi sufficienti per andare in galera - è il commento di Salvini - Nessun problema: per la comandante criminale Carola Rackete è pronto un provvedimento per rispedirla nel suo Paese perché pericolosa per la sicurezza nazionale". E ancora: "Dalla giustizia mi aspettavo pene severe per chi ha attentato alla vita di militari italiani, evidentemente sbagliavo", aggiunge Salvini, che definisce la comandante della Sea Watch "ricca fuorilegge".

"Tornerà nella sua Germania, dove non sarebbero così tolleranti con una italiana che dovesse attentare alla vita di poliziotti tedeschi. L'Italia ha rialzato la testa: siamo orgogliosi di difendere il nostro Paese e di essere diversi da altri leaderini europei che pensano di poterci trattare ancora come una loro colonia. La pacchia è finita".


IL PREFETTO - Intanto il Viminale rende noto che il prefetto di Agrigento ha disposto nei confronti di Carola Rackete un provvedimento di allontanamento dal territorio nazionale con accompagnamento alla frontiera. Ma il provvedimento dovrà prima essere convalidato dall'autorità giudiziaria.

La difesa di Carola Rackete
La Rackete, 31 anni, era indagata per resistenza a pubblico ufficiale e resistenza con violenza nei confronti di una nave da guerra dopo che la Sea Watch ha speronato la motovedetta delle fiamme gialle. "Mi ero resa conto dell'ormeggio in banchina della motovedetta ma credevo sinceramente che i finanzieri si spostassero mentre io mi avvicinavo - si è difesa Carola -. Ho commesso un errore, non volevo colpirli".

Nel colloquio col giudice, durato poco meno di tre ore, la Rackete è stata "collaborativa, serena ed estremamente lucida", avevano ammesso i pm. Il procuratore Luigi Patronaggio e l'aggiunto Salvatore Vella ieri hanno chiesto la convalida dell'arresto, ritenendo che la manovra di "schiacciamento" sulla banchina della motovedetta sia stato fatto "con coscienza e volontà". Patronaggio ha anche dichiarato che non sussisteva nessuno stato di necessità che giustificasse la scelta di violare il decreto sicurezza bis ed entrare a Lampedusa perché "la Sea Watch aveva ricevuto, nei giorni precedenti, assistenza medica ed era in continuo contatto con le autorità militari per ogni tipo di assistenza". In ogni caso, per il magistrato, era sufficiente il divieto di dimora ad Agrigento come misura cautelare.

​La Sea Watch ad Agrigento
Intanto, la Sea Watch 3, sotto sequestro da sabato mattina, ha lasciato oggi Lampedusa. La nave da 600 tonnellate, scortata dalle motovedette della Guardia di finanza, si è diretta al porto di Licata (Agrigento). Qui resterà sotto sigilli per consentire ulteriori accertamenti tecnici della Procura.

PROTESTE - A Salisburgo la visita del presidente Sergio Mattarella è stata 'movimentata' da una manifestazione per la liberazione dell'attivista tedesca,  con tanto di slogan in italiano come 'Libertà per Carola' e 'Antifascismo'. A Strasburgo, gli eurodeputati della Sinistra Gue, di diversi Paesi, dal Portogallo alla Danimarca alla Germania hanno esposto cartelli a sostegno di Carola.
[close]

Die Begründung der Ermittlungsrichterin wird in den ersten zwei Absätzen wiedergegeben. Soweit mein Italienisch reicht, wird ungefähr ausgeführt:

1. Widerstand und Gewalt gegen ein Kriegsschiff lägen nicht vor. Hinsichtlich des Widerstands gegen eine Amtsperson liege ein gesetzlicher Rechtfertigungsgrund vor, weil die Beschuldigte gehandelt habe in Erfüllung der Pflicht, um menschliches Leben auf See zu retten ("... sia stato giustificato da una 'scriminante' legata all'avere agito 'all'adempimento di un dovere', quello di salvare vite umane in mare").

2. Libysche und tunesische Häfen seien nicht sicher und deshalb keine Option, so dass das Anlaufen von Lampedusa notwendig ("obbligatoria") gewesen sei. Die angewendeten Vorschriften würden nur für Schmuggler gelten, nicht aber für Lebensretter ("non è applicabile alle azioni di salvataggio").

3. Salvini beschimpft das Gericht und die Beschuldigte und will sie weiterhin des Landes verweisen. Nur wird auch das nicht funktionieren.
« Letzte Änderung: 2. Juli 2019, 21:59:02 von Gelehrsamer »
 
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Re: Carola Rackete
« Antwort #56 am: 2. Juli 2019, 22:23:27 »
Danke Merkel!
Schließlich hat die deutsche linksradikale Schikeria für das Urteil gesorgt!

An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Re: Carola Rackete
« Antwort #57 am: 2. Juli 2019, 22:34:45 »
Ich halte das nach: Salvini ist empört, die Ausführungen der zuständigen Ermittlungsrichterin, Alessandra Vella, sind ziemlich deutlich:

https://www.quotidiano.net/cronaca/carola-rackete-news-1.4675294

Zitat
Carola Rackete è libera. Il gip di Agrigento, Alessandra Vella, non ha convalidato l'arresto della comandante della Sea Watch, escludendo il reato di resistenza e violenza a nave da guerra e ritenendo che il reato di resistenza a pubblico ufficiale sia stato giustificato da una "scriminante" legata all'avere agito "all'adempimento di un dovere", quello di salvare vite umane in mare. Viene meno dunque la misura degli arresti domiciliari decisa dalla procura che aveva chiesto la convalida della misura restrittiva e il divieto di dimora in provincia di Agrigento.

Il gip sottolinea anche che la scelta del porto di Lampedusa non sia stata strumentale, ma obbligatoria perché i porti dell Libia e della Tunisia non sono stati ritenuti porti sicuri. Secondo il Gip inoltre il decreto sicurezza bis "non è applicabile alle azioni di salvataggio", in quanto riferibile solo alle condotte degli scafisti.

...

La Sea Watch ad Agrigento
Intanto, la Sea Watch 3, sotto sequestro da sabato mattina, ha lasciato oggi Lampedusa. La nave da 600 tonnellate, scortata dalle motovedette della Guardia di finanza, si è diretta al porto di Licata (Agrigento). Qui resterà sotto sigilli per consentire ulteriori accertamenti tecnici della Procura.

Der Gockel meint dazu:

Zitat
Carola Rackete ist kostenlos frei. Die Ermittlungsrichterin von Agrigento, Alessandra Vella, hat die Festnahme des Kommandanten der Sea Watch nicht bestätigt. Sie schloss das Verbrechen des Widerstands und der Gewalt gegen ein Kriegsschiff aus und war der Ansicht, dass das Verbrechen des Widerstands gegen einen Beamten durch eine "Entlastung" gerechtfertigt war gehandelt haben "um eine Pflicht zu erfüllen", um Leben auf See zu retten. Somit ist das der von der Staatsanwaltschaft, die die Bestätigung der restriktiven Maßnahme und des Aufenthaltsverbots in der Provinz Agrigent beantragt hatte, beschlossene Hausarrestverbot nicht mehr gültig.

Die Untersuchungsrichterin weist auch darauf hin, dass die Wahl des Hafens von Lampedusa nicht ausschlaggebend willkürlich, sondern zwingend war, da die Häfen von Libyen und Tunesien nicht als sichere Häfen galten. Nach Angaben des Magistrats gilt die Sicherheitsverordnung bis "nicht für Rettungseinsätze", da sie sich nur auf das Verhalten der Schmuggler bezieht.

...

In der Zwischenzeit verließ die am Samstagmorgen beschlagnahmte Sea Watch 3 Lampedusa. Das 600 Tonnen schwere Schiff, das von Patrouillenbooten der Guardia di Finanza begleitet wurde, fuhr in Richtung Hafen von Licata (Agrigento). Hier wird es unter Siegel bleiben, um weitere technische Kontrollen durch die Staatsanwaltschaft zu ermöglichen.

3. Salvini beschimpft das Gericht ...

Daß der mit der Justiz auf Kriegsfuß steht, hatte ja schon Frau Rackete festgestellt.
 
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Re: Carola Rackete
« Antwort #58 am: 2. Juli 2019, 23:06:32 »
Die ersten beiden Absätze holpern bei Google noch ein bißchen. Im Italienischen wird bislang nicht gegendert. Es handelt sich aber um eine Ermittlungsrichterin. Und nicht um einen "Staatsanwalt", wie Herr Mandic meint wissen zu wollen. Ohne Garantie könnte man die ersten beiden Absätze wohl wie folgt eindeutschen:

"Agrigento, 2. Juli 2019 - Carola Rackete ist frei. Die Ermittlungsrichterin von Agrigento, Alessandra Vella, hat die Festnahme der Kommandantin der Sea Watch nicht bestätigt. Sie schloss das Verbrechen des Widerstands und der Gewalt gegen ein Kriegsschiff aus und war der Ansicht, dass das Verbrechen des Widerstands gegen einen Amtsträger durch einen gesetzlichen "Entlastungsgrund" gerechtfertigt war, weil Rackete in Erfüllung der Pflicht gehandelt habe, Leben auf See zu retten. Das Hausverbot, das die Staatsanwaltschaft verhängt hatte und dessen Bestätigung neben der Bestätigung des Aufenthaltsverbots in der Provinz Agrigent beantragt worden war, ist somit nicht mehr gültig.

Die Untersuchungsrichterin weist auch darauf hin, dass die Wahl des Hafens von Lampedusa nicht instrumentell, sondern notwendig war, weil es sich bei den Häfen von Libyen und Tunesien nicht um sichere Häfen handelt. Nach Ansicht der Ermittlungsrichterin ist im Übrigen die Sicherheitsverordnung nicht auf Rettungseinsätze anwendbar, da sie sich nur auf das Verhalten von Schmugglern bezieht".

Nachtrag: Ein Bild von Signora Vella gibt es im Anhang.



 
« Letzte Änderung: 2. Juli 2019, 23:16:27 von Gelehrsamer »
 
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Re: Carola Rackete
« Antwort #59 am: 3. Juli 2019, 07:58:52 »
Schließlich hat die deutsche linksradikale Schikeria für das Urteil gesorgt!

Außerdem sind die Richterin und Rackete? Na? Genau: Frauen!

Und Frauen halten immer zusammen, weiß man ja.

Dazu sind sie beide unheimlich reich, Rackete schon deswegen, weil der Vater internationaler Waffenhändler ist.

Und weil sie so reich sind, hat Deutschland einige Milliarden (!) nach Italien überwiesen!

Beide sind Illuminaten, Bilderberger, Freimaurer oder alles zusammen!

Aufgedeckt haben das Juristische Koniferen für Internationales Seerecht und den Codice della Naviagzione, die sich gerade zufällig auf Couchurlaub in Deutschland befinden!


;D
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