Autor Thema: Benjamin Karney - Tikslbg  (Gelesen 15481 mal)

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Benjamin Karney - Tikslbg
« am: 23. Juni 2014, 17:28:06 »
Reichsjurist Benjamin Karney ist wieder aktiv:

Die heiße Kartoffel der Montagsdemo´s
http://www.youtube.com/watch?v=00Kw2NpIIeY

Beschreibung:
Spoiler
"DAS BRD Chaos"
   
..Was läuft hier alles schief ...?

Am besten lässt sich das an einem Beispiel erklären; denn wir haben es hier nicht nur mit
einem Rechtsgebiet zu tun, sondern vielmehr handelt es sich um die Rechtsfolgen aus
Völkerrecht, Staatsrecht, UN Charta und dem Verwaltungsrecht. Wobei der Begriff
`Freiheitliche Demokratische Grundordnung` hier einmal richtig definiert werden
sollte. Was die Grundordnung unseres Landes und unser Grundgesetz betrifft, sollte man
doch einmal hinterfragen: Wer gab dieses GG wem? Allein der Name dieses
Besatzungsstatutes der Westalliierten „Grundgesetz für die Bundesrepublik in
Deutschland“als Verfassungs MÄSIGEN Ordnung, lässt erahnen, was hier seit über 60 Jahren abläuft. Aber halten wir uns an
die Fakten! Anbei eine
Kopie der Urkunde zum GG, woraus eindeutig hervor geht, das dieses GG der
Ratifizierung der Militärgouverneure bedarf. Was auch verständlich ist; denn das GG ist
ein Gesetz zur Herstellung der Ordnung in einem besetzten Gebiet. Dazu schauen sie sich
bitte die Grundsatzrede von Staats- und Völkerrechtler Dr. Carlo Schmid (damals SPD) an,
wo es heißt:
Zitat: „Wir haben hier keinen deutschen oder westdeutschen Staat zu errichten. Was wir
hier zu tun haben, gibt uns die Möglichkeit, gewisser Notstände Herr zu werden, besser
Herr zu werden, als das wir das bisher konnten. Aus diesem Grunde haben uns die Alliierten das GG zur Organisation in einem Teile Deutschlands(Staatsfragment) gegeben.....
Die Art und Weise, wie die Besatzungsmächte die Besatzungshoheit ausüben, bestimmt, wie die Hoheitsbefugnisse auf deutschem Boden verteilt sein sollen......“Hier können Sie sich die entscheidenden Passagen aus der Rede von Dr. Carlo Schmidt anhören:
Carlo Schmid (SPD) BRD ist kein Staat

Nun aber zu einem anschaulichen Beispiel, zu den „Gerichten" in der BRD. Sind das
staatliche Gerichte? Schauen sie sich den §15 des GVG an. Dort hieß es bis 1950: "Alle
Gerichte sind Staatsgerichte". Dieser §15 ist schlicht weggefallen und staatliche Richter,
wie es der Art 101 des GG verlangt, sind folglich auch nicht möglich, da wir doch nur eine
Verwaltung der sogenannten Sieger haben, die nach den Treuhandverträgen der UNCharta
Art. 71-90 die Organisation auf einem Teile Deutschlands regelt.
Artikel 77
(1) Das Treuhandsystem findet auf die zu den folgenden Gruppen gehörenden
Hoheitsgebiete Anwendung, soweit sie auf Grund von Treuhandabkommen in dieses
System einbezogen werden:
a) gegenwärtig bestehende Mandatsgebiete;
b) Hoheitsgebiete, die infolge des Zweiten Weltkriegs von Feindstaaten abgetrennt
werden;
c) Hoheitsgebiete, die von den für ihre Verwaltung verantwortlichen Staaten freiwillig in
das
System einbezogen werden.
(2)Die Feststellung, welche Hoheitsgebiete aus den genannten Gruppen in das
Treuhandsystem einbezogen werden und welche Bestimmungen hierfür gelten, bleibt
einer späteren Übereinkunft vorbehalten.
Artikel 81
Jedes Treuhandabkommen enthält die Bestimmungen, nach denen das Treuhandgebiet
zu verwalten ist und bezeichnet die verwaltende Obrigkeit. Diese, im Folgenden als
"Verwaltungsmacht"
bezeichnet, kann ein Staat oder eine Staatengruppe oder die Organisation selbst
sein.
http://www.un.org/Depts/german/un_charta/charta.pdf
Dabei vergessen auch viele, wenn nicht alle, dass laut Völkerrecht ein Besatzungsstatut
weder vererbt noch auf andere übertragen werden darf. Bei genauer Betrachtung der
sogenannten Wiedervereinigung wird klar, warum der Geltungsbereich des GG gestrichen
wurde - siehe bitte Art. 23 GG alt ...(Einigungsvertrag Art.4 Abs.2:
Artikel 23 GG wurde ersatzlos aufgehoben.)
Die Mitteldeutschen Gebiete haben ganz zu Recht nie ein GG bekommen! Damit der Trick
nicht auffällt, gibt es hier die Nummer mit der Präambel. Auch sollte man sich fragen, wie
zurecht aufgelöste Verwaltungen der DDR wie der BRD (zwei Tote) Wochen nach ihrer
Auflösung fusionieren können?!
Ihnen ist sicher noch nicht aufgefallen, dass im Art. 144 Abs. 2 des GG geregelt ist, wer
wen wohin schickt, um zu regieren.
Art 144GG
2. Soweit die Anwendung dieses Grundgesetzes in einem der in Artikel 23
aufgeführten Länder oder in einem Teile eines dieser Länder Beschränkungen
unterliegt, hat das Land oder der Teil des Landes das Recht, gemäß Artikel 38
Vertreter in den Bundestag und gemäß Artikel 50 Vertreter in den Bundesrat zu
entsenden.

So weit so gut... Aber im Art 23 stehen seit 1990 keine Länder mehr !!!

Nun zum Art 78 der Treuhandabkommen (oben): Hier ist die Definition zu beachten, denn
Deutschland ist nicht die BRD(BRiD), auch das vereinte Deutschland, von dem im 2+4-
Vertrag zu lesen ist, ist nicht Deutschland.
So kommt es dann zu der Verwirrung, dass die BRD als Treuhandkonstrukt Mitglied der
UN ist, obwohl Deutschland im Shaef Gesetz Nr. 52 definiert wurde.
Shaef Gesetz Nr. 52
• Artikel VII — (Begriffsbestimmungen) „Deutschland" bedeutet das Deutsche Reich, wie es am 31. Dezember 1937 bestanden hat.

(Deutschland ist Feindstaat, die BRD ist Mitglied der UN!) !! wer nun sagt ach diese Gesetze sind nichtig (SHAEF) der muss leider eines besseren belehrt werden den im GG ist im Art 139 festgehalten das diese Gesetze NICHT von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes berührt werden.

Artikel 139
Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.


So auch im Art. 116 des GG: Dort ist definiert, wer Deutscher ist (Achtung: nicht deutsch!).
Nun fragen Sie sich sicher: Was ist der Unterschied zwischen "Deutscher" und "deutsch"...
Ist das nicht dasselbe?
Nein! Ist es nicht! Siehe Art. 116 GG!
Artikel 116
(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher
Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder
Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit ist oder als Ehegatte oder Abkömmling in dem
Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme
gefunden hat.
(2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem
8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen
entzogen worden ist. Ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten
als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland
genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht
haben.
Was genau steht da? Kurz, die Deutschen(Deutscher/Deutsche) sind alle Abkömmlinge
von
deutscher Volkszugehörigkeit in dem Gebiet des Deutschen Reiches, nach dem Stande
vom 31. Dezember 1937. Das sind die Deutschen...und da steht noch mehr...z.B. Abs. (2),
alle diese Abkömmlinge von deutscher Volkszugehörigkeit sind wieder einzubürgern. Aber
wo?
Dort, wo ihrer Abstammung nach , den Vorfahren die Staatsangehörigkeit zwischen
1933 und 1945, also unter Hitler, illegal entzogen wurde. Dieses wären dann Preußen,
Bayern, Sachsen, Baden usw... Diese Staaten hatten Staatsvolk und bildeten einen Bund,
den Bund Deutscher Staaten(Reich unter Bismarck).
RustaG 1913 § 1
Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die
unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 3 bis 35) besitzt.

Dies ist voll geltend, siehe §1(2)
(StAGebV der BRD). Gebührenfrei sind.....
1. die Einbürgerung nach
a) Artikel 116 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes,
b) § 10 des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes, (hoppla. dieses Gesetz gilt doch
noch?)
Aber was bedeutet dann dieses „deutsch"?
Eine Staatsangehörigkeit schon mal nicht. Denn damals (vor 1934) war Deutscher, wer die
Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat hatte, also Preußen, Bayern usw. Darüber
hinaus hatte jeder Preuße und Bayer, Sachse usw. neben seiner Staatsangehörigkeit die
Reichsangehörigkeit inne. So war er dann auch der Bayer in Preußen und im Inland.
So war das vor dem NS-Regime...Erst Hitler hat mit dem Gleichschaltungsgesetzen
von 1934 „deutsch" als explizite Staatsangehörigkeit erfunden, in dem er die für alle deutschen Völker und Schutzgebiete gedachte Reichsangehörigkeit allein für sich aufrecht hielt ….!
Das Problem ist das das Reich ,ja erst durch die von Souveränen Völkern mit Souveränen Staaten entsendeten Volksvertreter ,in Reichstag wie Bundesrath die äusere Souveränität des Reiches begründeten.
Das Ergebnis des sogenannten Gleichschaltungsgesetzes, dem Gesetz über den Neuaufbau des Reichs, vom 30.Januar 1934. ist nun das diese Reichsangehörigkeit „“deutsch““ die Gesammt deutsche Staatsangehörigkeit begründet welche die
BRD fort sezt !!! Schauen sie doch mal auf ihren Personalausweis. Da
steht unter Nationalität „deutsch", obwohl sie doch laut GG Preußen, Bayern, Sachsen
usw. angehören und wieder einzubürgern wären?
Warum wird uns weiterhin unsere echte Staatsangehörigkeit verweigert? Zumal auch
das eindeutig gegen die Menschenrechte verstößt.

Resolution 217 A (III) der UN - Generalversammlung vom 10. Dezember 1948
Artikel 15
1. Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.
2. Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt
werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln.
Artikel 6
Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden. (zum Thema CDM
später im Text mehr).

Also ist die Weiterführung dieses NS-Gesetzes völkerrechtlich zu ahnden, oder ?
Leider nicht, denn im GG steht eindeutig, was den sogenannten Gesetzgeber ans Recht
bindet und was nicht! Dazu kommt, das Sie selber einen anderen Willen bekundet haben,
bei der Anmeldung des Personalausweises. Dazu Abs. (2)Art. 116......und nicht einen
entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben. Im Übrigen ist auch das
*Meldegesetz vom NS Regime installiert worden wie der *Anwaltszwang und andere
Sauereien, welche die BRD fortsetzt .
Der Personalausweis ist nach bundesdeutschem Gesetz im übrigen kein Nachweis, das
der Inhaber die deutsche Staatsangehörigkeit inne hat. Das bestätigt Ihnen jeder
Mitarbeiter der Meldebehörde und ist auch auf der Seite des Bundesministeriums des
Inneren nachzulesen. Aber wenn der Perso meine Staatsangehörigkeit nicht nachweist,
habe ich dann eine oder bin ich dann Ausländer? Schauen wir mal in das
Aufenthaltsgesetz der BRD § 2 AufenthG :
Begriffsbestimmungen
§ 2 Begriffsbestimmungen
(1) Ausländer ist jeder, der nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des
Grundgesetzes ist.
Wenn Sie bis hierher alles aufmerksam verfolgt haben und nun wissen, das der PERSO
ihnen keine Staatsangehörigkeit, sondern nur eine Vermutung äußert (die Vermutung nach
NS-Gesetz von 1934), sollte sich jeglicher Kommentar zum Aufenthaltsgesetz § 2
erübrigen.
Ergo, die meisten Menschen in diesem Land haben sicher keine
Staatsangehörigkeitsurkunde, also keinen Nachweis der expliziten Staatsangehörigkeit,
sondern lediglich eine Vermutung ,sie seien nach § 2 AufenthG Ausländer im eigenen
Land, anderenfalls wäre ja jeder Staatenlose und Ausländer, der einen PERSO erhält,
automatisch Staatsbürger und dem ist NICHT SO!!!Bedeutend schwerer wiegt jedoch der
Fakt, das die Alliierten nun eine Vielzahl von Nazis in Deutschland “vermuten“, welche
entnazifiziert gehören. So lange das so ist, muss man diese Menschen weiter
verwalten - darum Art 120 GG!!!
Art 120GG (Auszug)
Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten und die ….........
oder auch
Art 79 GG (Auszug)
(1)Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des
Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. Bei völkerrechtlichen Verträgen, die eine
Friedensregelung, die Vorbereitung einer Friedensregelung oder den Abbau einer
besatzungsrechtlichen Ordnung zum Gegenstand haben …........

Die Grundrechte

Art. 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist
Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen
Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der
Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und
Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Na, den Trick mitbekommen? .....
Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und
Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. Alles was vor Abs.3 steht, ist nicht
bindend.
Auch ist eine Menschenrechtsverletzung im Strafgesetzbuch nicht verankert, sie existiert
dort nicht!!! Niemand kann in der BRiD wegen einer Menschenrechtsverletzung angezeigt,
angeklagt geschweige denn verurteilt werden ..und das in dem Land, welches
sich fortwährend über Menschenrechtsverletzungen anderswo echauffiert. Aber nach
genauem Lesen des Art.1 GG wird genau das klar.
Art.1 GG
(2) Das deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen
Menschenrechten alsGrundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der
Gerechtigkeit in der Welt.
Na toll : ...in der Welt.... und wer auf dieser Welt nicht diese Grundlagen hat oder sie
anders nennt, erhält Bomben?
Bürgerliche Tod CDM
Hinzu kommt, dass für die Preußen, Bayern, Sachsen usw. der Bürgerliche Tod CDM
ausgeschlossen ist.
Jedoch NICHT für das Bundespersonal! Erkennen kann man seinen Personenstand an
der Art und Weise der Groß- bzw. Kleinschreibung. Hier zeigt sich die Capitis Deminutio
Maxima, die tatsächliche Rechts- bzw Geschäftsfähigkeit des Menschen. Zu diesem
Thema `CDM Capitis Deminutio Maxima`, zu deutsch `maximal eingeschränkte
Bürgerrechte`, kann man ganze Bände füllen. Auf den Punkt gebracht, das war der echte
Kulturkampf zwischen Bismarck und der Kirche, denn Sklaven unter CDM haben keine
Rechte. Das Kirchenrecht ist übrigens wieder in der BRD verankert, mit allem, was
Bismarck einst erfolgreich abgeschafft hatte...siehe Artikel 140 GG.
Hinter diesen Gesetzen verstecken sich dann Pädophile Pfarrer.
Viele wissen gar nicht, was Kirchenrecht bedeutet. Nicht nur der Zwang, dass die BRDVerwaltung
Kirchensteuern eintreibt und abgibt, auch haben die Akteure der Kirche die
Möglichkeit, sich von weltlichen Gerichten fern zu halten. Haben Sie sich noch nie gefragt,
warum bei den zahlreichen Fällen, wo Pfarrer sich an Messdienern usw. vergingen, nicht
einer vor einem Gericht stand? Ganz einfach, hier tritt der Klostertod ein.
Der Klostertod ist eine juristische Konstruktion des Mittelalters. Eine lebende Person
wurde bei Eintritt in einen Nonnen- oder Mönchsorden für die weltliche Rechtsprechung für
tot erklärt und verlor die Rechtsfähigkeit. Ähnlich verhält es sich bei dem oben
beschriebenen Bürgerlichen Tod.
Für Personen mit CDM, also mit maximal eingeschränkten Bürgerrechten, sind
ausschließlich Handelsgerichte zuständig, da diese für Sachen, d.h. für unbeseelte Dinge,
welche man komplett gross schreibt, wie z.B. PETER MÜLLER = CMD. Indes
Peter aus dem Hause Müller = so unterzeichnet ein freier Mensch!
Auch das Wirken des unbewussten, konkludenten Handelns ist vielen Menschen nicht
bewusst, denn damit unterwerfen sie sich ein weiteres Mal der freiwilligen Gerichtsbarkeit
der BRD-Gerichte. Auch dieses Thema kann Bücher füllen und soll hier nicht weiter
verwirren, darum zu meinem Beispiel:
Verbot des Bürgerlichen Todes - Preußische Verfassung vom 5. Dezember1848
Art. 9. "Der bürgerliche Tod und die Strafe der Vermögenseinziehung finden nicht
statt."
Verfassungsurkunde für den preußischen Staat
Preußische Verfassung vom 31. Januar 1850
Art. 10. "Der bürgerliche Tod und die Strafe der Vermögenseinziehung finden nicht
statt."
Verfassungsurkunde für den Preußischen Staat
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Hier Fußnote 2 zu § 1, BGB 1927:
nun aber ........


Beschwerde Rüge
gegen Ihr Schreiben vom xxxxxxxxxxxxxx mit Titel
" .............."
mein AZ: xxxxxxxxxxxx (TIP Tag, Monat, Jahr, Fall z.B. Owig)
Rechtsverbindliche Forderungszurückweisung
Beschwerde + Legitimationsnachweis
Ich merke an, das Ihr Schreiben mit
aufgeführten Namen „i. A. Herr/Frau................... „ (ohne Vornamen nicht rechtsfähig) nicht
rechtsfähig sein kann. Wegen mangelnder Rechtsgrundlage desselben + aus meiner Sicht
Vortäuschung falscher Tatsachen (Neue Bundesländer gibt es völker- und staatsrechtlich
nicht!) besteht der Verdacht des Betrugs und der Täuschung im Rechtsverkehr. Es gibt
kein rechtsstaatliches Gesetz ohne Geltungsbereich!!!der § 15 GVG (alle Gerichte sind
Staatsgerichte) ist weggefallen!!
Was für ein"Gericht" sind Sie?
Da auch die Einführungsgesetze des StGB, die ZPO und die StPO tatsächlich mit
dem Geltungsbereich ersatzlos aufgehoben wurden, durch Streichung des §1 EGStPO im
(Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des
Bundesministeriums der Justiz (1. BMJBBG)
k.a.Abk.; G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 866 (Nr. 18); zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 13
G. v.11.08.2009 BGBl. I S. 2713;
Geltung ab 25.04.2006
Artikel 67 Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung
Artikel 67 des 1. BMJBBG ändert m.W.v. 25. April 2006 EGStPO § 1, § 5.
Die §§ 1 und 5 des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung, in der im
Bundesgesetzblatt TeilIII, Gliederungsnummer 312-1,
veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12.
August 2005 (BGBl. I S. 2360) geändert worden ist, werden aufgehoben.)
(§1 EGStpo) aufgehoben!
Die Strafprozessordnung tritt im ganzen Umfang des Reichs gleichzeitig mit dem
Gerichtsverfassungsgesetz in Kraft.
Die Konsequenzen auf die laufende Rechtsprechung sind, dass die Gesetze
wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig sind.
Urteil 3.288(319f):6.309(338,363)
!!! Schon der Zweifel über den Geltungsbereich macht das Gesetz NICHTIG!!!
sowie Urteil (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)
Jedermann muss, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der
Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres
feststellen können. Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist
unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit
ungültig (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147).
Da nun nicht nur Zweifel, sondern Gewissheit über den NICHT - existenten
Geltungsbe-reich herrscht, möchte ich sie darauf aufmerksam machen,
dass Sie an die Freiheitliche Demokratische Grundordnung GG und somit an die
Entscheidungen des BverwGE, bzw. Bundesverfassungsgericht, gebunden sind:
§ 31 Gesetz über das Bundesverfassungsgericht
(Bundesverfassungsgerichtsgesetz - BVerfGG §31 & GG).
Da ist nun der fragwürdige Geltungsbereich "im REICH", sowie die Eingangsformel
des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung .....(EGStPO)2009
k.a.Abk.; G. v. 01.02.1877 RGBl. S. 346; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v.
29.07.2009 BGBl. I S. 2274; Geltung ab 01.01.1964:

Eingangsformel:
Wir verordnen nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt, „
nicht mit dem GG in Vereinbarung zu bringen IST“. Das stellt die Anwendung
von NAZI-Gesetzen dar, da es zu Zeiten vorkonstitutionellen Rechtes weder
Anwaltszwang noch dergleichen gab und diese erst durch die NS-Regierung
etabliert wurde. Dieser Umstand ist noch heute präsent, darum
muss ich zu dem Schluss gelangen, dass es sich um Gesetze der NAZIS handelt.
Auch weil ein aus dem GG resultierender Geltungsbereich nicht mehr aufzufinden
ist, da der Art. 23 GG, welcher bis 1990 einen Geltungsbereich definierte, so nicht
mehr existiert, da mit dem Art.4 des Vertrages zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der
Einheit Deutschlands der GELTUNGSBEREICH Art.23. GG (völkerrechtlich korrekt)
gestrichen wurde.
Einigungsvertrag Art.4 Abs.2:
Artikel 23 GG wurde ersatzlos aufgehoben.
Ein angeblicher Geltungsbereich, der nun in der Präambel zu finden ist, kann
kein gesetzgebender Artikel des GG`es sein.
Der Art 116 GG, wie auch der Art. 127 GG wiederum lassen einen berechtigten
Zweifel über den Geltungsbereich des GG aufkommen.
Art 116 GG
(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger
gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als
Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte
oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom
Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.

4. Art 127 GG aktuell 2013
Die Bundesregierung kann mit Zustimmung der Regierungen der beteiligten Länder
(Recht der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes), soweit es nach
Artikel 124 oder 125 als Bundesrecht fortgilt, innerhalb eines Jahres nach
Verkündung dieses Grundgesetzes in den Ländern Baden, Groß-Berlin,
Rheinland-Pfalz und Württemberg-Hohenzollern, dieses in Kraft setzen.

Wo genau gilt es denn nun ????

Entweder die Bereinigungsgesetze
Erstes/Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im
Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz (1/2. BMJBBG) sind zu
RECHT voll geltend oder sie wenden Gesetze aus dem 3. Reich an, was Illegal ist
und in Den Haag sowie bei den Alliierten zur Anzeige gebracht wird.
5. Auf Nachfrage beim Bundesministerium der Justiz wurde uns bestätigt, dass alle
Bereinigungsgesetze voll gültig sind!
Nach Art. 13 EMRK haben sie eine wirksame Beschwerdemöglichkeit zu schaffen
(EGMR 75529/01). Bereits letztes Jahr wurde vor dem EGMR bewiesen, dass die
BRD kein wirksamer Rechtsstaat ist. Wie sich auch aus dem Art.133 GG ergibt,
tritt der Bund lediglich in die Rechte des Vereinigten Wirtschaftsgebietes =
Bizone ein, aus diesem Grunde gibt es auch keinerlei Staatshaftung. Somit haften
Sie Herr/Frau.......................... voll privat nach
Landes-Beamten-Gesetz(LBG).
Ihr „Staatsamtliches" Schreiben ist „im Auftrag Herr/Frau ........................
unterschrieben und damit ebenfalls laut BGB und BGH
form- und rechts-unwirksam! BGB §126.
Dazu der Auszug: Behördenperson B für Behördenperson A mit dem Zusatz „i. A."
ist z. B. formunwirksam.
BGH, Urteil vom 19. Juni 2007 - VI ZB 81/05
BGH, Urteil vom 31. März 2002 - II ZR 192/02
BGH, Urteil vom 5. November 1987 - V ZR 139/87
xxxxxx
Ihr Schreiben vom ............. richtet sich
gegen meine Rechte, da dieses Schreiben nicht rechtskräftig sein
kann,*da die Zustellung nicht amtlich erfolgte und zusätzlich die notwendige
rechtskräftige Unterschrift einer tatsächlichen Amtsperson (Urkund-Beamte/er)
fehlte, ein Kürzel ist keine Unterschrift und damit wegen Verstoß & Mangel nach
BGB §§ 125/126 nichtig.
Diese Tatsache hat BRD-Finanzminister Schäuble bei seiner Rede vor Bankern aus
aller Welt, auf dem European Banking Kongress (ECB, 18-20.11.2011) in Frankfurt,
verlautbaren lassen:
Zitat Finanzminister Schäuble:
„Und wir in Deutschland sind seit dem 8.Mai 1945 zu
keinem Zeitpunkt mehr voll souverän gewesen."
Halten sie sich an geltendes deutsches Recht?
Auch der Geltungsbereich der StPO ist nicht hinreichend bestimmt:
BVerwGE 17, 192 =
DVBl 1964, 147, BVerfGE, Band 65, S. 1 und 165.
Mit dem Ersten & Zweiten Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im
Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz (2. BMJBBG) k.a.Abk.; G.
v.
23.11.2007 BGBl. I S. 2614 (Nr. 59); zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v.
05.12.2008 BGBl. I S. 2346; Geltung ab 30.11.2007 wurden nunmehr alle Gesetze
des BRD Bundes Rechts NICHTIG!
Hinzu kommt, das mit Art 4. des 2. BMJBBG das Besatzungsrecht eindeutig
Anwendung findet.
§ 1 Aufhebung der Aufhebung von Besatzungsrecht (doppelte Verneinung )
(1) Die von Besatzungsbehörden erlassenen Rechtsvorschriften (Besatzungsrecht),
insbesondere solche nach Artikel 1 Abs. 3 des Ersten Teils des Vertrags zur
Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 30. März 1955 (BGBl. 1955 II S. 301, 405)
(Überleitungsvertrag), werden aufgehoben, soweit sie nicht in Bundes- oder
Landesrecht überführt worden sind und zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens
Regelungsgebiete betrafen, die den Artikeln 73 , 74 und 75 des Grundgesetzes
zuzuordnen waren.
(2) Von der Aufhebung ausgenommen ist das Kontrollratsgesetz Nr. 35 über
Ausgleichs- und
Schiedsverfahren in Arbeitsstreitigkeiten vom 20. August 1946 (Amtsblatt des
Kontrollrats S.174), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 9. Februar 1950
(Amtsblatt der Alliierten Hohen Kommission für Deutschland S. 103).
3. Ich stelle fest, das Sie als Amts- „Gericht"..............
sowie als „Richter“.............. Dienstgebäude .............Berlin, keine Zulassung nach
der
Reichsverfassung und den fortgeltenden SHAEF-Gesetzen besitzen.
4. Ich stelle fest, dass ich arglistig getäuscht wurde, da Sie trotz besseren Wissens
verheimlicht haben, dass die StpO/ZpO ungültig sind.
5. Bitte weisen Sie nach, dass Sie als
( Amts- „Gericht"..................... sowie Richter.........im Dienstgebäude ............)
legitim nach SHAEF- Gesetz
als „Amt"(Behörde) handeln, (Nachweis Alliierten Kontroll Nr.).
6. Bitte weisen Sie, Frau/Herr ......... handelnd als „Amtsperson " (Private
Angestellte nach BBG §63 LBG §184), durch Kopie eines Amtsausweises(kein
Dienstausweis), nach, das Sie legitim nach geltendem deutschen Recht sowie nach
SHAEF-Gesetzen handeln.
7. Bitte weisen Sie nach, für welches Land........ Sie tätig sein wollen, da es eine
Gründungsurkunde des Landes.................... sowie auch für die BRD nicht gibt,
Alle sog. Bundesländer wurden durch Alliierte Befehle geschaffen und bilden
nach Jellinek´s allgemeiner Staatslehre kein Staatsvolk mit Identität. Ergo,
können Sie nicht für dieses Land tätig sein(eine Amtshaftung gibt es nicht). Ich
weise Sie nochmals auf die private und persönliche Haftung hin(§§ 179, 823 BGB
§63 BBG §185 LBG).
8.Sollten die angeforderten Nachweise ,nicht binnen 12 Werktagen vorliegen,
betrachten wir Ihr Anliegen als gegenstandslos, des weiteren wird Strafanzeige
gestellt und um die Übermittlung der vollständigen Daten (Namen, Vornamen,
ladungs- und haftfähige Anschrift nach §§ 227,228,229 BGB ersucht, da ein
Strafantrag beim Internationalen Gerichtshof & am Internationalen Strafgerichtshof
in DenHaag sowie beim US Department of Justice, Washington D.C eingeleitet
wird.
DIESES SCHREIBEN IST NICHT ALS EINSPRUCH ZU WERTEN!
Mit freundlichem Gruß
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Sicher ist mir bewusst, dass es sich bei EG/ZPO usw. um Vorkonstitutionelles Recht
handelt, aber ein Staat hätte das schon ändern können, eine Verwaltung kann da
nur pfuschen...
Fazit: Hier stimmt so Einiges nicht. Die Bundesländer, welche einst im Art. 23
GG standen, welche laut GG ja ihre Vertreter in den Bundestag schicken, um den
Gesetzgeber darzustellen, wurden allesamt durch Verordnungen der Alliierten
realisiert und schaffen nach Jellinek der allgemeinen Staatslehre weder Staatsvolk
noch Staatsgebiet für die BRD.
Hinzu kommt, dass diese Bundesländer seit 1990 nunmehr in der Präambel zu
finden sind, welche lediglich ein Vorwort ohne rechtlichen Charakter darstellt. Nun
fragt man sich, für wen genau sind die Damen und Herren der „Ämter" und Politiker
der BRD und oder „Länder" im Amt?
Ganz einfach, sie sind nicht im Amt!! Sie sind allesamt im Dienst, mit
Dienstausweis, Dienstherrn und Weisungsgebundenheit. Mmh, alles sehr
unamtlich. Wenn man bedenkt, dass ein richtiger Beamter im Staatsdienst
eigenverantwortlich handeln darf, so ist dies in der BRD nicht möglich. Frau Merkel
ist schließlich nicht Kanzler, sie ist Geschäftsführende und verteilt
Geschäftsbereiche im Bund - Art.65 GG, welcher nach Art. 133 lediglich in die
Rechte des Vereinten Wirtschaftsgebietes (Bizone) tritt, die Verwaltung der
sogenannten Sieger auf deutschem Boden bis heute. Siehe Art. 180 der aktuellen
Bayrischen Landesverfassung:
Art 180
Bis zur Errichtung eines deutschen demokratischen Bundesstaates(der Staat Bayern) ist die Bayerische
Staatsregierung ermächtigt, soweit es unumgänglich notwendig ist(gegenteiliger Wille Art 116), mit Zustimmung des
Bayerischen Landtags Zuständigkeiten des Staates Bayern auf den Gebieten der auswärtigen Beziehungen,
der Wirtschaft, Ernährung, des Geldwesens und des Verkehrs an den Rat der Ministerpräsidenten der
Staaten der US-Zone oder andere deutsche Gemeinschaftseinrichtungen mehrerer Staaten oder Zonen
abzutreten.
6. Viel Spaß beim Forschen .....und bitte: Glauben Sie nicht einfach meinen Worten,
forschen und hinterfragen Sie selber; glauben können die in der Kirche. Wir wollen
und sollten wissen, nicht glauben!

benjamin Sohn des jürgen vom Clan der karney´s
alias TIKS


wenn wir selber von uns denken diese Staatsangehörigen zu sein gehören wir Verwalltet. bald als EU Bürger.
DIE sagen zurecht wenn die Nazis bleiben wollen Verwallten wir sie.!!

Darum binn ich Preuße.  Gott mit uns.

Verzicht nach (StaG §26)
wegen Täuschung gem. (§ 35 StaG)/BGB § 119
& Anordnung nach (§ 23 StaG)

Hiermit reiche ich ....max......................... Sohn/Tochter des
....klaus..................aus
dem Hause......mustermann......................
geb am ........11.01.1980................... in .........Berlin...............................
Schriftlich gemäss (§ 26 StaG) den Verzicht der Staatsangehörigkeit
„deutsch"
ein und fordere somit die Bestätigung (Entlassungsurkunde) gemäss (§ 23
StaG) der Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit aus folgenden
Gründen:
1934 wurde die eigenständige Staatsangehörigkeit der deutschen
Gliedstaaten zugunsten einer einheitlichen deutschen Zwangs-
Staatsangehörigkeit abgeschafft. Das war ein Ergebnis des sogenannten
Gleichschaltungsgesetzes, dem „Gesetz über den Neuaufbau des Reichs"
vom 30. Januar 1934, dem am 5. Februar die entscheidende und von
Reichsinnenminister Wilhelm Frick erlassene Verordnung über die
deutsche Staatsangehörigkeit folgte.
Als Abkömmling eines ...Preußischen.... Staatsangehörigen, welcher unter
dem NS-Regime zwischen 1933-1945 mit den sogen.
Gleichschaltungsgesetzen,
seiner ...Preußischen... Staatsangehörigkeit beraubt wurde, verzichte ich
hiermit auf die Staatsangehörigkeit „deutsch" und distanziere mich von
jeglichen NS-Gesetzen und Verordnungen.
Ich bin gewillt und in der Lage meine .......Preußische.........................
Staatsangehörigkeit gemäss (§24 StaG) binnen eines Jahres, als
Abkömmling eines ...Preußen....... nach RuStaG/(StaG)
vorzuweisen.
__
selbst unterschrieben
__
Ort.Datum
[close]
Weiterführende Links:
http://wiki.sonnenstaatland.com/wiki/Benjamin_Karney
http://sonnenstaatland.wordpress.com/2013/03/24/tiks-der-youtube-nazi-namens-benjamin-karney/
 

Offline Das Chaos

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Re: Benjamin Karney - Tikslbg
« Antwort #1 am: 23. Juni 2014, 17:41:07 »
Reichsjurist Benjamin Karney ist wieder aktiv:
...
Heute in der Lennéstr.:
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 

Offline D.B.Cooper

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Re: Benjamin Karney - Tikslbg
« Antwort #2 am: 23. Juni 2014, 19:25:31 »
Da hab ich mal ne Frage: Ist TIKS verwandt mit dem DDR-Showmaster Jürgen Karney? Stichwort: bong. Optisch halt ich das nicht mal für abwegig.
Das Problem der Welt ist, dass intelligente Menschen voller Zweifel und Dumme voller Selbstvertrauen sind.
 

Offline drxdsdrxds

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Re: Benjamin Karney - Tikslbg
« Antwort #3 am: 23. Juni 2014, 19:38:44 »
Könnte stimmen. Im Spoiler steht das hier:

Zitat
benjamin Sohn des jürgen vom Clan der karney´s
alias TIKS

P.S. Großbuchstaben versklaven Euch!
 

Offline D.B.Cooper

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Re: Benjamin Karney - Tikslbg
« Antwort #4 am: 23. Juni 2014, 19:50:22 »
Ach du Sch****. Na der wird sich ja bedanken, sollte er das wissen.
Das Problem der Welt ist, dass intelligente Menschen voller Zweifel und Dumme voller Selbstvertrauen sind.
 

Offline drxdsdrxds

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Re: Benjamin Karney - Tikslbg
« Antwort #5 am: 23. Juni 2014, 20:25:03 »
Viel gibt das Netz dazu nicht her;

Hier ein Bericht der Superillu (lohl) über Jürgen Karney und seine neue Liebschaft.

Zitat von:  http://www.superillu.de/exklusiv/ostdeutschlands-populaerster-radio-und-tv-moderator-juergen-karney-ist-neuer-fruehmoderator
Im Sommer 2011 waren beide noch verheiratet. Sie gingen auseinander, verloren sich aus den Augen und trafen sich per Zufall ein halbes Jahre später wieder. Antje war inzwischen geschieden. Jürgen und seine Frau Elke kämpften nach 27 Jahren Ehe mit Problemen, die im Februar 2013 mit einer Scheidung endeten. „Das war die beste Lösung, die verstanden auch unsere Töchter“, sagt der 59-Jährige.

Wie alt mag Benjamin wohl sein? 27 Jahre oder älter. Es könnte passen wenn man davon ausgeht den Töchtern bedarf es noch an Obdach durch ihre Eltern. Benjamin ist ja schon dabei die große weite Welt zu verstehen. (Oder auch nicht)

Über eine Elke Karney aus Berlin (im passenden Alter) ist auch einiges im Netz zu finden.

Das bekommen wir bestimmt noch raus...  ;D
 

Offline drxdsdrxds

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Re: Benjamin Karney - Tikslbg
« Antwort #6 am: 23. Juni 2014, 20:44:31 »
Für den Moment glaube ich das ist eine Ente.

Die Familie Karney macht einen durchaus sozialen und anschaulichen Eindruck im Netz. Angefangen bei Jürgen, dann Elke und auch die 2 Töchter... kann mir nicht vorstellen das Benjamin auch aus dem Hause kommt. Er wäre das tief-dunkel-schwarze Schaf das man als Kind schon in den Keller gesperrt und die Schlüssel weggeworfen hat.
 

Offline A.R.Schkrampe

Re: Benjamin Karney - Tikslbg
« Antwort #7 am: 23. Juni 2014, 20:52:33 »
Warum soll dem nicht so sein? Hier http://www.bz-berlin.de/artikel-archiv/gas-rechnung-ueber-fast-30-000-euro ist es doch vergleichbar. Gut, man soll nicht nach dem Äußeren und erst recht nicht nach Fotos gehen, aber Mahjos Töchter machen auf mich einen guten Eindruck, adrett und clever. Sie scheinen -zum großen Glück- nicht allzu viel vom Vater mitbekommen zu haben.
 

Offline Ferkel

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Re: Benjamin Karney - Tikslbg
« Antwort #8 am: 23. Juni 2014, 20:59:25 »
Na ja clever... vom Äußeren auf die Cleverness schließen... ach Krampe.

Es gab mal ein Video von der Kleinen da hat sie irgendwas über Pferde vorgelesen. Starke Leseschwäche war auf jeden Fall gegeben.
Und ich mache NEUE EIGENE Regeln. Und da ist mir alles alte ♥♥♥GAL, denn es gilt für mich nicht. ICH bin ein göttliches Wesen, handle NUR im Naturrecht und ich passe MIR die WELT an so wie es mir gefällt und es mein göttlicher Auftrag ist. - Peter Fitzek, König von Deutschland, geistig gesund?
 

Offline A.R.Schkrampe

Re: Benjamin Karney - Tikslbg
« Antwort #9 am: 23. Juni 2014, 21:27:22 »
Nun ja, ich bin halt von den Mainstreammedien eingelullt - und hatte die Eindrücke im Kopf, die dort bezüglich Hartz IV-Kindern vermittelt werden. Und ich habe an das gedacht, was von Leuten in meinem Umfeld, die in Sozialberufen in abgestürzten Stadtteilen arbeiten, erzählt wird. Okay, es sind natürlich die "Highlights", die weitergegeben werden.
 

Offline drxdsdrxds

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Re: Benjamin Karney - Tikslbg
« Antwort #10 am: 23. Juni 2014, 21:29:20 »
Es gab mal ein Video von der Kleinen da hat sie irgendwas über Pferde vorgelesen. Starke Leseschwäche war auf jeden Fall gegeben.


Der BZ-Artikel vom 23.12.2011spricht von J. (14), Mario (56) K. (11).
Ich nehme an es liest K. im Alter von 13;
Naja... Veröffentlicht am 26.06.2013
http://www.youtube.com/watch?v=wy0t68A6UJg
http://www.youtube.com/watch?v=_PUandI2Rdc

Ich kann das nicht einschätzen, aber beruflich habe ich mit älteren Kindern mit weitaus größeren Problemen zu tun. Für mich wirkt das eher noch harmlos.  :think:

Im Fall Familie Karney sind alle hier genannten doch sehr Netzaktiv - außer vielleicht Benjamin (weil der immer sofort eins auf die Mütze bekommt - höhö). Karneys Töchter sind beide "onstage" und "backstage" tätig. Arbeiten teilweise für die großen privaten deutschen Propagandasender mit 3-4 Buchstaben. Wie gesagt, ich gehe davon aus es ist eine Ente. Die Familie würde mir leid tun, wenn es so wäre.

 

Müllmann

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Re: Benjamin Karney - Tikslbg
« Antwort #11 am: 23. Juni 2014, 21:55:52 »
Also im Vergleich zur Lesefähigkeit von Mario ist das doch prima. Meine eigene Tochter ist zwar einen Tick jünger, liest aber auch nicht besser.
 

Offline A.R.Schkrampe

Re: Benjamin Karney - Tikslbg
« Antwort #12 am: 24. Juni 2014, 13:30:30 »

Ich kann das nicht einschätzen, aber beruflich habe ich mit älteren Kindern mit weitaus größeren Problemen zu tun. Für mich wirkt das eher noch harmlos.  :think:


Mir fällt auf, daß Mahjos Tochter einen leichten nicht-muttersprachlichen Akzent hat, teils asiatisch, teils wie Englisch-Muttersprachler Deutsch reden.  :think:
 

Offline PeterPetersen

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Re: Benjamin Karney - Tikslbg
« Antwort #13 am: 24. Juni 2014, 19:40:53 »
Hing TIKS schon immer mit TTA und Konsorten rum? So ganz teilen sie ja nicht unbedingt ihre Ansichten, grade im Bezug auf die Montagsdemos. Hat er einfach keine anderen Freunde gefunden? :D
Famous last words:

"Denken Sie nicht, dass ich irgendwie krank bin, so wie ich aussehe. Oder glauben Sie, dass mein Gesicht eine Landkarte ist? JA, sie ist eine Landkarte, um Ihnen den rechten Weg zu zeigen!"
A. Stoll, erster Aldebaraner

"Ich gehe nicht in den Knast!"
M. Dienel, Knastgänger
 

Offline Ferkel

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Re: Benjamin Karney - Tikslbg
« Antwort #14 am: 24. Juni 2014, 19:56:40 »
Hing TIKS schon immer mit TTA und Konsorten rum? So ganz teilen sie ja nicht unbedingt ihre Ansichten, grade im Bezug auf die Montagsdemos. Hat er einfach keine anderen Freunde gefunden? :D

Die waren schon zu Köths Zeiten dicke Kumpels.
Und ich mache NEUE EIGENE Regeln. Und da ist mir alles alte ♥♥♥GAL, denn es gilt für mich nicht. ICH bin ein göttliches Wesen, handle NUR im Naturrecht und ich passe MIR die WELT an so wie es mir gefällt und es mein göttlicher Auftrag ist. - Peter Fitzek, König von Deutschland, geistig gesund?