Autor Thema: VG Gelsenkirchen Beschluß 17 L 158/19, 27.2. 2019, kein Waffenschein  (Gelesen 10690 mal)

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Offline Anmaron

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Was heißt "linientreu" bei dir? Jeder darf die Regierung und Verwaltung kritisieren und kann trotzdem "linientreu" sein. Meistens bedeutet es abwertend nur "Mensch, der kein Staatsverweigerer ist", "jemand, der sich an die Gesetze hält" oder Ähniches. Anders gefragt: Was will man von staatsverweigernden Wissenschaftlern erwarten?
« Letzte Änderung: 7. März 2019, 20:59:01 von Anmaron »
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
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Anmaron, M. Sc. univ. Universität Youtübingen
 
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Offline Sandmännchen

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'tschuldigung, aber Sicherheit und Recht auf körperliche Unversehrtheit sind Begriffe, die sich nur teilweise überdecken.

Soweit es um letzteres geht, gibt es ja die Möglichkeit eines Waffenscheins beim Nachweis einer entsprechenden Bedrohungslage, wenn man sich die Mühe gemacht hat, sich im Umgang mit Waffen kundig zu machen und dies ebenfalls nachweisen kann.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
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Müll Mann

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'tschuldigung, aber Sicherheit und Recht auf körperliche Unversehrtheit sind Begriffe, die sich nur teilweise überdecken.

Korrekt. Zumal sich Abwehrrechte immer gegen den Grundrechtsverpflichteten, also gegen den Staat richten, jedoch nicht gegen andere Grundrechtsträger.

Ein aus dem Anspruch auf Sicherheit abgeleitetes Recht auf Waffen tragen wäre also auch wieder ein Leistungsrecht, da es den Staat verpflichtet, das Waffen tragen zu dulden. Das als Abwehrrecht gegen den Staat zu kostruieren, dass der mir Waffenbesitz nicht verbieten kann, wäre nur über die allgemeine Handlungsfreiheit konstruierbar.
 
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Offline Sandmännchen

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Im Sinne meiner eigenen körperlichen Unversehrtheit bin ich sehr froh darüber, dass @aisha_yildirim keine Waffen in der Öffentlichkeit tragen darf.
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Offline Finanzbeamter

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Wenn @aisha_yildirim  unbedingt eine Waffe tragen möchte, darf sie gerne in die USA auswandern. Dort gibt es bekanntlich ein Grundrecht auf Waffenbesitz.
« Letzte Änderung: 7. März 2019, 21:11:21 von Finanzbeamter »
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Es muas a Blede gem, oba es wern oiwei mehra
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@Sandmännchen

Natürlich, es gibt ja auch verfassungsmäßig kein explizites Recht auf Sicherheit. Ich habe lediglich nach einem Artikel gesucht, der anwendbar erscheint. Beim Schutz des Rechtes auf körperliche Unversehrtheit ist die Gewährung eines Waffenscheins allerdings niemals erste Wahl.
 
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Offline Pantotheus

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sicherheit als leistungsrecht stammt von isensee und hat sich nicht durchgesetzt, deshalb ist sicherheit ein abwehrrecht.
Das ist ein Fehlschluss, der jeder Logik widerspricht. Wenn etwas nicht A ist, folgt daraus nur dann, dass es B ist, wenn es außer A nur die Möglichkeit B gibt. Aber neben der Möglichkeit, dass ein Recht ein Grundrecht ist, gibt es auch die Möglichkeit, dass ein Recht zwar ein Recht, aber kein Grundrecht ist; selbst wenn es ein Grundrecht ist, kann es noch ein Abwehrrecht, ein Leistungsrecht oder ein Teilhaberecht sein. Weiter besteht die Möglichkeit, das etwas, was kein Leistungsrecht ist, überhaupt kein Recht ist. Das ist hier aber der Fall: Sicherheit ist eine Staatsaufgabe und daher kein Grundrecht.

und zwar deshalb, weil es ein unveräußerliches recht ist. das bedeutet, keiner darfs mir wegnehmen und ich darf es nicht weggeben. ich stehe voll in dieser verantwortung.
Das ist reinster RD-Sprech. Ein "unveräußerliches Recht" gibt es nicht. Jeder Mensch ist zudem frei, von seinen Rechten Gebrauch zu machen oder auch nicht. Das hat nichts mit "Weggeben" zu tun. Wenn ich darauf verzichte, ein Recht, das mir zusteht, durchzusetzen, habe ich es damit weder "veräußert" noch "weggegeben". In einem anderen Fall kann ich sehr wohl davon Gebrauch machen.
Was soll im Übrigen das Gerede von "voller Verantwortung"? Ein "Recht", das mich zu einem bestimmten Tun zwingt, ist kein Recht, sondern eine Pflicht.

was erwartest du von linientreuen "wissenschaftlern"
Was soll ein "linientreuer Wissenschaftler" sein?
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 
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Was soll ein "linientreuer Wissenschaftler" sein?

Ein Mathematiker, der sich auf Geometrie spezialisiert hat?
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Offline A.R.Schkrampe

Wenn @aisha_yildirim unbedingt eine Waffe tragen möchte, darf sie gerne in die USA auswandern.
Vielleicht reicht bald Italien:
https://www.tagesschau.de/ausland/italien-selbstverteidigung-101.html
 

Offline Schreibtischtäter

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Wieso darf man Rechte nicht weggeben (oder nicht veräußern)? Wer überwacht/sanktioniert, wenn jemand ein Recht weggibt? Wo steht das?



 

Offline Sandmännchen

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Ich hätte hier ein Recht auf Errichtung von Privatschulen umständehalber abzugeben, mag jemand zugreifen?
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Müll Mann

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Ein "unveräußerliches Recht" gibt es nicht. Jeder Mensch ist zudem frei, von seinen Rechten Gebrauch zu machen oder auch nicht.
Die Menschenwürde wird als nicht veräußerlich angesehen. Auf sie kann nicht verzichtet werden. Beispiele: Das Zwergenwerfurteil (VG Neustadt 7 L 1271/92 = NVwZ 1993, 98) oder das Peepshow-Urteil (BVerwGE 64, 274).

Wenn @aisha_yildirim unbedingt eine Waffe tragen möchte, darf sie gerne in die USA auswandern.
Selbst da braucht es in den meisten Staaten eine concealed carry permit.
 
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Offline Pantotheus

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Was die USA und das "Recht auf Waffentragen" angeht, so ist die Auslegung des 2nd Amendment bis heute umstritten. Unstrittig ist, dass die Bestimmung dem Bund untersagt, das Recht der Staaten, eine Miliz zu haben und zu bewaffnen, durch unmittelbare oder mittelbare Eingriffe zu beschränken oder gar zu unterbinden. In der Praxis haben aber viele Staaten eigene Gesetze, die den Gebrauch von Waffen regeln und auch einschränken. Zudem erstreckt sich die Auslegung dieser Bestimmung nicht auf jegliche Waffe. So behauptet etwa niemand, dass es einem einzelnen Bürger den Besitz von Massenvernichtungswaffen wie Giftgas oder Atombomben gestatte.
Zudem gilt beim Einsatz einer Waffe das "back to the wall"-Prinzip: Zwar hat Recht dem Unrecht nicht zu weichen, aber ein Waffeneinsatz ist grundsätzlich nur dann frei von strafrechtlicher Verantwortung, wenn derjenige, der sich mit der Waffe verteidigte, buchstäblich oder dem Sinne nach "mit dem Rücken zur Wand" stand. Es ist also z. B. nicht straflos, sich in einen handfesten Streit auf offener Straße einzumischen und dann, wenn man den Kürzeren zu ziehen droht, die Waffe zu ziehen und zu schießen.
Auch das "clean hands"-Prinzip der Equity wird bisweilen herangezogen. So gab es in den USA einige Fälle, die einem Fall in Deutschland recht ähnlich waren. Bei diesem Fall ging es um jemanden, der von der Biker-Szene bedroht wurde, selbst aber auch keine völlig weiße Weste hatte. Als die Polizei eine Hausdurchsuchung abhalten wollte, sich aber nicht zu erkennen gab, sondern die Haustür aufzubrechen versuchte, gab er nach Vorwarnung einen Schuss durch die Tür ab in der Meinung, die Biker brächen ein. Der BGH hat ihn letztlich freigesprochen.
Das "clean hands"-Prinzip verwehrt es in den USA aber in ähnlichen Fällen demjenigen, der in eine Straftat verwickelt ist, sich gegen die Polizei zu wehren, selbst wenn diese sich nicht zu erkennen gegeben hat.
Kurz: Auch in den USA gibt es kein unbedingtes Recht, Waffen zu tragen, vor allem aber nicht, sie unbeschränkt einzusetzen.
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Offline Evil Dude

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Zitat
die schußwaffe ist das einzige mittel, mit dem man sich verteidigen kann.
Nö! Man (vielleicht nicht Du) kann sich auch verbal verteidigen, oder mit bloßen Händen, mit einem Stein, einem Stock, einem Messer, einer Axt . . .

Zitat
wenn nicht, gib den polizisten keine schußwaffen, die brauchen sie ja nicht.

Polizisten sind über jedem Tag froh, an dem sie die Schußwaffen nicht brauchen!
Leider brauchen Sie sie trotzdem, möglicherweise auch wegen solcher "Leuchten" wie Dir!

Prämisse bereits falsch, "Schlußfolgerung" ebenso!
Zyniker, der - Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung Dinge sieht, wie sie sind, statt wie sie sein sollten.
Wörterbuch des Teufels - Ambrose Bierce
 
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Müll Mann

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das hätt ich gerne vom verfassungsrichter schwarz auf  weiss
Wozu? Das sind doch auch "linientreue Wissenschaftler"

wenn die rechtsprechung ein recht auf sicherheit der bevölkerung ableitet
Tut sie das?

GG art. 1 abs 2 in verbindung mit EMRK art. 5
Der Art. 5 EMRK regelt den Schutz der Freiheit und das Verfahren zur Freiheitsentziehung. "Freiheit und Sicherheit" werdne als Einheit gesehen, einen eigenen Anspruch auf Sicherheit neben der Freiheit gibt Art. 5 EMRK nicht. Wenn Du mehr liest als Absatz 1 Satz 1, dann wirst Du feststellen, dass sich der ganze Rest des Art. 5 EMRK nur mit der Freiheit befasst. Steht übrigens auch in dem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags auf Seite 15, dieses ist Dir ja nach Deiner Aussage bekannt.

 
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