Autor Thema: VG Gelsenkirchen Beschluß 17 L 158/19, 27.2. 2019, kein Waffenschein  (Gelesen 10692 mal)

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Offline Reichsschlafschaf

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Man hat sich wieder zu Wort gemeldet. Die Rechnung wird eiskalt serviert.
Die Verwendung des Wortes "Erinnerung" für "Widerspruch" scheint mir ebenfalls auf einen Rußlanddeutschen hinzuweisen.
"Erinnerung" oder "Appellation" war vor 150 Jahren oder mehr mal üblich

Zitat
Aisha Yildirim
7 Std. ·
kostenrechnung für die einstweilige verfügung bekommen. bezeichnung 5210, streitwert 7500€ macht 203€ mal 1.5 gebührensatz = 304.50€
natürlich prüf ich nach, und siehe da,

"Die Vorschriften dieses Hauptabschnitts gelten für einstweilige Anordnungen und für Verfahren nach § 80 Abs. 5, § 80a Abs. 3 und § 80b Abs. 2 und 3 VwGO."

momentmal, ich hab die einstweilige (wie man im früheren post im anhang sehen kann) nach §123 VwGO gestellt.

tja, in Sachen A gegen B lege ich gegen den Kostenrechnung Erinnerung ein.

oder hab ich was übersehen?

http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi

http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Offline A.R.Schkrampe

liebe reichsbürgerjäger,
...
1. ist das recht auf sicherheit ein menschenrecht bzw ein grundrecht?
...

Wenn man grundrechtberechtigt ist, ist es für einen ein Grundrecht.

Wir sind es.
 

Offline John

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1. ist das recht auf sicherheit ein menschenrecht bzw ein grundrecht?
Definiere mal, was der Unterschied zwischen Menschenrecht und Grundrecht ist.

2. wenn nein, woher nimmt der staat die rechtfertigung und bedürfnis es schützen zu wollen?
Deine vorherige Frage war keine Ja-oder-Nein-Frage.
Einfach mal über das staatliche Gewaltmonopol informieren. Hierzu zum Beispiel mal Thomas Hobbes' Leviathan, oder die Werke von John Locke zu Rate ziehen. Weiterhin hat die Bundeszentrale für politische Bildung eine kurze Abhandlung dazu

3. dient das GG dazu, die individualrechte vor den rechten der allgemeinheit oder die rechte der allgemeinheit vor den individualrechten zu schützen?
wenn letzteres, dann bist du ein "mehrheitler". auf russisch ein bolschewik (siehe übersetzer). und folglich bist du im recht und musst folglich in einem bolschewistischen land leben. ok, und wir kommen nie auf einen nenner.
Weder noch. Das Grundgesetz dient dazu, die Grundlagen des deutschen Staates zu regeln.

4. wenn ersteres, warum denkst du, dass du im recht bist, ein unantastbares, unverletzliches und unveräußerliches recht doch anzutasten?
Weder noch, siehe oben. Rückfrage: Soll damit impliziert werden, dass das Recht auf Waffen ein Menschenrecht sein soll?
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Offline Anmaron

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Reichsbürgerjäger? Da hat man aber viel falsch verstanden!
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
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Offline Rabenaas

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3. dient das GG dazu, die individualrechte vor den rechten der allgemeinheit oder die rechte der allgemeinheit vor den individualrechten zu schützen?
wenn letzteres, dann bist du ein "mehrheitler". auf russisch ein bolschewik (siehe übersetzer). und folglich bist du im recht und musst folglich in einem bolschewistischen land leben. ok, und wir kommen nie auf einen nenner.
Weder noch. Das Grundgesetz dient dazu, die Grundlagen des deutschen Staates zu regeln.

Nein, das Grundgesetz beginnt ja gerade mit den Grundrechten - Abwehrrechten gegen den Staat.

Das mag ich jetzt aber nicht vertiefen. Ein Verfassungsrechtsseminar ist nicht mein Ding.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline John

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Nein, das Grundgesetz beginnt ja gerade mit den Grundrechten - Abwehrrechten gegen den Staat.
Jepp. Was in meinen Augen eine der Grundlagen des deutschen Staates ist. Stichwort Rechtsstaatsprinzip.

Das mag ich jetzt aber nicht vertiefen.
Darum habe ich es auch sehr kurz gehalten ;)
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Müll Mann

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was der Unterschied zwischen Menschenrecht und Grundrecht ist.
Grundrecht ist der Oberbegriff, diese werden unterschieden in Menschenrechte und Bürgerrechte. Hier geht es darum, wer Grundrechtsträger ist. Bei den Menschenrechten ist es jeder mensch und bei den Bürgerrechte sind es nur deutsche Staatsbürger.

Die Grundrechte können weiter unterschieden werden in status negativus (Abwehrrechte gegenüber dem Staat), status positivus (Handlungspflich für den Staat) und status activus (Teilhaberechte). Ein Grundrecht auf Sicherheit wäre ein Beispiel für eiinen status positivus. Man könnte das Recht auf Sicherheit als einen Teil des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz sehen. Die Idee eines Grundrechts auf Sicherheit stammt von Isensee, hat sich aber nicht durchsetzen können. Sicherheit wird vielmehr als Staatsaufgabe gesehen. Ein Grundrecht auf Sicherheit könnte dazu führen, dass zahlreiche Freiheitsgrundrechte im Rahmen der praktischen Konkordanz auf einmal beschränkbar werden würden.

Zu dem Thema gibt es eine Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags: https://www.bundestag.de/resource/blob/423604/6bc141a9713732fc4bb4334b6d02693b/wd-3-180-08-pdf-data.pdf
 
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Offline Pantotheus

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Vorab: Die deutsche Sprache folgt bestimmten Regeln. Diese mögen sich im Lauf der Zeit zwar ändern, aber dennoch sind diese Regeln verbindlich. Wer sich an diese hält, hat die Chance, verstanden zu werden und auf eine Frage eine Antwort zu erhalten. Zu diesen Regeln gehört auch die Rechtschreibung. Nur zur Erinnerung: Eigennamen, Hauptwörter und Satzanfänge werden mit einem Großbuchstaben am Wortanfang geschrieben.
Und nein, dass man aus dem Ausland stammt, zieht als Ausrede nicht, jedenfalls nicht bei mir.

ad 1: Es gibt kein Recht auf "Sicherheit". Weder das deutsche Grundgesetz noch die einschlägigen internationalen Konventionen und Erklärungen enthalten ein solches "Recht auf Sicherheit". Das wäre auch gar nicht sinnvoll, weil "Sicherheit" nicht genau definiert ist. Es gibt sehr viele verschiedene Ansprüche an "Sicherheit", die ein Mensch haben kann, etwa die Sicherheit seines Arbeitsplatzes und Einkommens, Sicherheit vor willkürlicher Verhaftung u. v. a. m. Ein Recht, eine Waffe besitzen und damit nach Herzenslust Andere abknallen zu dürfen, gibt es nun aber gar nicht.

ad 2: Die Staaten dieser Erde tun viele Dinge, die kein Menschen- oder Grundrecht verlangt. Zum Beispiel unterstützen viele Staaten Forschung, Kunst, wirtschaftliche Unternehmungen u. a. m., obwohl es kein Menschen- oder Grundrecht gibt, dass jemand in seinem Forschungsvorhaben, bei seinem Kunstschaffen oder bei der Gründung eines Wirtschaftsunternehmens vom Staat unterstützt wird. Staaten tun das aber, weil sie sich in ihren Verfassungen die Möglichkeit dazu vorbehalten haben und weil die Entscheidenden - etwa das Parlament - diese Tätigkeiten für sinnvoll erachtet haben. Man spricht hier auch von Staatsaufgaben oder Staatszielen.

ad 3: Das deutsche Grundgesetz regelt den Aufbau, die Organisation und die Aufgaben des deutschen Staates, und zwar in erster Linie auf Bundesebene (die Länder haben eigene Verfassungen). Nur ein geringer Anteil aller Bestimmungen des Grundgesetzes bezieht sich auf Grundrechte. Diese Grundrechte bilden eine "rote Linie", die der Staat nicht überschreiten soll. Oder anders gesagt: Das Grundgesetz bestimmt das Verhältnis zwischen dem Bereich des Staates und dem Bereich der Privaten.

ad 4: Es gibt kein Recht, das nicht auch eine Grenze hat. Die Grenze eines Rechts liegt spätestens dort, wo es mit einem anderen Recht zusammenstößt, anders gesagt: Wenn es absolut gesetzt wird. Genau das ist der Fall, wenn jemand für sich das "unantastbare, unverletzliche und unveräußerliche" Recht auf Waffenbesitz fordert, um nach Belieben Andere abknallen zu dürfen. Dieses Recht stößt sich nämlich mit dem Recht aller Anderen auf körperliche Unversehrtheit und Handlungsfreiheit.

Noch ein Wort zum Umgang mit dem Begriff "Bolschewik": Wörter haben keine feststehende Bedeutung. Ein Wort ist zunächst nur eine Folge von Lauten (in der gesprochenen Sprache) bzw. eine Folge von Zeichen (in der Schrift), der eine bestimmte Bedeutung nur beigelegt wird. So gibt es eine ganze Reihe von Beispielen, dass Wörter im Laufe der Zeit eine andere Bedeutung erhalten haben, als sie ursprünglich hatten. "Bolschewik" ist ein solches Wort. Dem ursprünglichen Wortsinn nach mag es einfach "Mehrheitler" (deutsch wohl eher: Angehöriger einer Mehrheit) bedeutet haben, seinen spezifisch politischen Sinn hat es aber durch die Geschichte der russischen sozialistischen bzw. kommunistischen Partei erhalten. Die damalige Mehrheit wurde eben als "Bolschewiki" bezeichnet, seither steht das Wort für einen bestimmten Kurs innerhalb des Kommunismus, der v. a. durch Lenin geprägt wurde.
Die Bolschewiki waren allerdings nicht die Mehrheit der damaligen Russen, noch nicht einmal der politisch aktiven Russen. Bei der ersten (und zugleich letzten) einigermaßen freien Wahl erreichten die Bolschewiki nur wenige Sitze, die provisorische Regierung unter Lenin schritt dann auch alsbald dazu, den gewählten Rat aufzulösen und fortan diktatorisch zu regieren. Außerhalb der russischen Alltagssprache hat "Bolschewik" daher einen bestimmten Sinn erworben, der eine ganz bestimmte politische Richtung bezeichnet. Das ist der gegenwärtige Sprachgebrauch. Im Übrigen siehe oben zu den Regeln der deutschen Sprache!
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Offline John

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@Müll Mann
Mir ist der Unterschied schon klar. Mich hätte jetzt mal die reichsideologische Definition interessiert.

Ich hätte @aisha_yildirim gerne mal mit den vage beantworteten  Fragen eine Diskussionsgrundlage geboten
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Offline Anmaron

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Zitat
Und nein, dass man aus dem Ausland stammt, zieht als Ausrede nicht, jedenfalls nicht bei mir.
Wie viele müssten dann Ausländer sein, wenn man draus einen Umkehrschluss machte! Oft bekomme ich bei der Kritik der generellen Kleinschreibung als Antwort: "Aber das macht doch jeder so", wobei ich dann entgegne: "Das macht es nicht richtig" und "Im Internet schreibe ich so, aber richtige Texte korrekt", dann entgegne ich: "Dann soll ich deinen Text nicht ernst nehmen?" - Meistens ist es nur Faulheit. Texte ohne Satzzeichen und Absätze werden auch immer moderner. Das gab es im antiken Griechenland auch. "Back to the roots"?

Zitat
Wörter haben keine feststehende Bedeutung.
So weit muss man da nicht greifen, um welche zu finden. Nur als weitere Beispiele: Arier, Macho, Freier, Dirne, Faschismus, Kommunismus (sogar Nordkorea wird an allen Ecken als kommunistisch bezeichnet)... Von manchen Wörtern sind auch weitere Bedeutungen veraltet geworden, beispielsweise "erkennen".
« Letzte Änderung: 7. März 2019, 20:42:56 von Anmaron »
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Woher hast Du den Gedanken, dass "Sicherheit ein Abwehrrecht" sei?
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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Lesen bildet:

zu 1.
Art 2 GG

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Daraus lässt sich verfassungsrechtlich ein "Recht auf Sicherheit" ableiten... mit der Einschränkung der gesetzlichen Eingriffsmöglichkeit und der Begrenzung auf das Individuum. Die individuellen Rechte haben ihre Grenze in den Rechten anderer und können durch Gesetze eingeschränkt werden.

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (unverbindlich, also NICHT einklagbar)

Artikel 3 (Recht auf Leben und Freiheit)

    Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person

zu 2.
Die Regelungspflichten ergeben sich aus den Grundrechten, die zu schützen sind. Darüber hinaus sind in den Artikeln 73 und 74 die Gesetzgebungskompetenzen geregelt. In Art 73, Absatz 1 Nummer 12 ist übrigens das Waffenrecht explizit genannt ;)

zu 3. Sowohl als auch ;) Das Verfassungsgericht hat immer wieder Fälle, bei denen die Rechte des Individuums gegen die Rechte der Allgemeinheit/einer Gruppe abgewogen werden müssen. Dies ist genausowenig abschliessend geklärt wie die Konkurrenz zwischen den Grundrechten. Was Bolschewik in diesem Zusammenhang hier zu suchen hat ist schleierhaft, zumal historisch betrachtet die von Lenin geführte Fraktion der "bolschewiki" in der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei Russlands eine Minderheit war... die nur einmal eine Mehrheit erhielt, weil andere Fraktionen die Versammlung unter Protest verlassen hatten. Es war eine reine Propaganda-Eigenbezeichnung, welche die wahren Verhältnisse nicht widerspiegelte.

zu 4. der Staat darf Grundrechte einschränken und deren Umsetzung regeln. Dies geschieht in D durch Gesetze, die durch die Legislative erlassen, durch die Exekutive umgesetzt und die Judikative geprüft werden. Das ist im Art 20, Absatz 2 und 3 geregelt.