Vorab: Die deutsche Sprache folgt bestimmten Regeln. Diese mögen sich im Lauf der Zeit zwar ändern, aber dennoch sind diese Regeln verbindlich. Wer sich an diese hält, hat die Chance, verstanden zu werden und auf eine Frage eine Antwort zu erhalten. Zu diesen Regeln gehört auch die Rechtschreibung. Nur zur Erinnerung: Eigennamen, Hauptwörter und Satzanfänge werden mit einem Großbuchstaben am Wortanfang geschrieben.
Und nein, dass man aus dem Ausland stammt, zieht als Ausrede nicht, jedenfalls nicht bei mir.
ad 1: Es gibt kein Recht auf "Sicherheit". Weder das deutsche Grundgesetz noch die einschlägigen internationalen Konventionen und Erklärungen enthalten ein solches "Recht auf Sicherheit". Das wäre auch gar nicht sinnvoll, weil "Sicherheit" nicht genau definiert ist. Es gibt sehr viele verschiedene Ansprüche an "Sicherheit", die ein Mensch haben kann, etwa die Sicherheit seines Arbeitsplatzes und Einkommens, Sicherheit vor willkürlicher Verhaftung u. v. a. m. Ein Recht, eine Waffe besitzen und damit nach Herzenslust Andere abknallen zu dürfen, gibt es nun aber gar nicht.
ad 2: Die Staaten dieser Erde tun viele Dinge, die kein Menschen- oder Grundrecht verlangt. Zum Beispiel unterstützen viele Staaten Forschung, Kunst, wirtschaftliche Unternehmungen u. a. m., obwohl es kein Menschen- oder Grundrecht gibt, dass jemand in seinem Forschungsvorhaben, bei seinem Kunstschaffen oder bei der Gründung eines Wirtschaftsunternehmens vom Staat unterstützt wird. Staaten tun das aber, weil sie sich in ihren Verfassungen die Möglichkeit dazu vorbehalten haben und weil die Entscheidenden - etwa das Parlament - diese Tätigkeiten für sinnvoll erachtet haben. Man spricht hier auch von Staatsaufgaben oder Staatszielen.
ad 3: Das deutsche Grundgesetz regelt den Aufbau, die Organisation und die Aufgaben des deutschen Staates, und zwar in erster Linie auf Bundesebene (die Länder haben eigene Verfassungen). Nur ein geringer Anteil aller Bestimmungen des Grundgesetzes bezieht sich auf Grundrechte. Diese Grundrechte bilden eine "rote Linie", die der Staat nicht überschreiten soll. Oder anders gesagt: Das Grundgesetz bestimmt das Verhältnis zwischen dem Bereich des Staates und dem Bereich der Privaten.
ad 4: Es gibt kein Recht, das nicht auch eine Grenze hat. Die Grenze eines Rechts liegt spätestens dort, wo es mit einem anderen Recht zusammenstößt, anders gesagt: Wenn es absolut gesetzt wird. Genau das ist der Fall, wenn jemand für sich das "unantastbare, unverletzliche und unveräußerliche" Recht auf Waffenbesitz fordert, um nach Belieben Andere abknallen zu dürfen. Dieses Recht stößt sich nämlich mit dem Recht aller Anderen auf körperliche Unversehrtheit und Handlungsfreiheit.
Noch ein Wort zum Umgang mit dem Begriff "Bolschewik": Wörter haben keine feststehende Bedeutung. Ein Wort ist zunächst nur eine Folge von Lauten (in der gesprochenen Sprache) bzw. eine Folge von Zeichen (in der Schrift), der eine bestimmte Bedeutung nur beigelegt wird. So gibt es eine ganze Reihe von Beispielen, dass Wörter im Laufe der Zeit eine andere Bedeutung erhalten haben, als sie ursprünglich hatten. "Bolschewik" ist ein solches Wort. Dem ursprünglichen Wortsinn nach mag es einfach "Mehrheitler" (deutsch wohl eher: Angehöriger einer Mehrheit) bedeutet haben, seinen spezifisch politischen Sinn hat es aber durch die Geschichte der russischen sozialistischen bzw. kommunistischen Partei erhalten. Die damalige Mehrheit wurde eben als "Bolschewiki" bezeichnet, seither steht das Wort für einen bestimmten Kurs innerhalb des Kommunismus, der v. a. durch Lenin geprägt wurde.
Die Bolschewiki waren allerdings nicht die Mehrheit der damaligen Russen, noch nicht einmal der politisch aktiven Russen. Bei der ersten (und zugleich letzten) einigermaßen freien Wahl erreichten die Bolschewiki nur wenige Sitze, die provisorische Regierung unter Lenin schritt dann auch alsbald dazu, den gewählten Rat aufzulösen und fortan diktatorisch zu regieren. Außerhalb der russischen Alltagssprache hat "Bolschewik" daher einen bestimmten Sinn erworben, der eine ganz bestimmte politische Richtung bezeichnet. Das ist der gegenwärtige Sprachgebrauch. Im Übrigen siehe oben zu den Regeln der deutschen Sprache!