@kairo Wir sprechen hier vom Verfahren wegen Versicherungsgeschäften, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Urkundenfälschung. Hier endet der ordentliche Rechtsweg mit dem zuständigen OLG. Im Augenblick muss nur noch die Anhörungsrüge vom Tisch. Die Aussichten, dass das OLG die Revisionsbegründungen zur Kenntnis nimmt, prüft und das Urteil bestätigt, sind jedenfalls nicht a priori schlecht.
Das Sürmeli-Urteil bezieht sich m. W. auf eine besondere Fallkonstellation. Der EGMR hatte nämlich festgestellt, dass in der deutschen Rechtsordnung ein Hilfsmittel gegen eine überlange Verfahrensdauer fehlt(e). Ob damit der Gang zum BVerfG in allen Fällen unnötig ist, wird sich zeigen.
Fatzke hat aber jedenfalls bereits Verfassungsbeschwerde eingereicht. Damit hat er sich meiner Meinung nach den Weg zum EGMR vorerst verbaut, denn ich gehe davon aus, dass dieser nicht in ein laufendes nationales Verfahren eingreifen wird. Gegen den Revisionsentscheid des OLG von April ist die Beschwerdefrist zum EGMR auch bereits abgelaufen. Ein nationaler Entscheid letzter Instanz, gegen den die Beschwerde zum EGMR offen stünde, ist daher derzeit nicht erkennbar.
Das andere Verfahren wegen Bankgeschäften und Untreue liegt beim Landgericht, das eine neue Hauptverhandlung durchführen muss. Gegen dessen Urteil wird dann die Revision zum BGH möglich sein. Beim EGMR anfechtbar wäre ggf. dessen Entscheid über die Revision, wenn das Erfordernis, erst Beschwerde zum BVerfG zu führen, verneint wird.