Autor Thema: (nicht viel) Neues aus dem Königreich 8/2018  (Gelesen 28372 mal)

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Re: (nicht viel) Neues aus dem Königreich 8/2018
« Antwort #165 am: 10. August 2018, 16:39:28 »
Off-Topic:
Kurz zur Terminologie: Der Terminus "Definitionsrecht" findet sich häufig im linken Spektrum zu insbesondere (bspw. sexuellen oder rassistischen) Übergriffen. Kurzfassung: Definitionsrecht ist das Recht zu definieren, ob ein Übergriff vorgelegen hat, d.h. was die Grenzen von Übergriffen sind (physisch, sprachlich, mimisch [Stichwort: Mikro-Agression] etc.). Diese Definitionsmacht soll, so der insb. linke Diskurs, häufig beim Opfer/Ziel des (diskutierten bzw. umstrittenen) Übergriffs liegen.

Diese Ermächtigungsstrategie übernimmt Pöter eindeutig. Selbst den Kontext (in dem der Begriff der Definitionsmacht zmd. mir sehr häufig begegnet ist) der Vergewaltigung bzw. des sexuellen Übergriffs übernimmt er. Bis hin zur Opferrolle.
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Re: (nicht viel) Neues aus dem Königreich 8/2018
« Antwort #166 am: 10. August 2018, 16:40:11 »
Beim Überfliegen der weiteren Begriffsbestimmungen stellt man schnell fest, dass hier im Wesentlichen kopiert wurde. Was 2016 nicht geklappt hat, soll nun 2018 klappen.


Womöglich eine erfolgversprechende Taktik!

Spoiler
Er hofft, dass die Richter des BVerfG irgendwann zermürbt aufgeben, nachdem sie wieder und wieder diesen Schwachsinn ääääh diese "eloquente Konversation" lesen mussten und der Rüge lieber stattgeben als nochmal mehr als 100 Seiten irrwitziger "Rechtsauffassungen" lesen zu müssen!  ;D
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Re: (nicht viel) Neues aus dem Königreich 8/2018
« Antwort #167 am: 10. August 2018, 16:48:44 »
@Evil Dude Ermüdungsstrategie wird beim BVerfG nicht wirken. Das Annahmeverfahren ist ein sehr effizientes Mittel, ausufernde und immer wiederkehrende Eingaben (der Begriff Beschwerde passt nämlich bei diesen nicht richtig) zu entsorgen. Zudem gibt es auch die Missbrauchsgebühr. Wenn das BVerfG sachkundige Mitarbeiter hat, die ihr Geld wert sind, wird einem davon dasselbe auffallen wie meiner Wenigkeit. Dann käme auch eine Missbrauchsgebühr in Frage.
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dtx

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Re: (nicht viel) Neues aus dem Königreich 8/2018
« Antwort #168 am: 10. August 2018, 19:24:00 »
Eine Mißbrauchsgebühr wäre überhaupt nur dann von Interesse, wenn man die abarbeiten oder absitzen ließe, anstatt wieder Anlegergelder veruntreuen zu lassen.
 
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Offline Sandmännchen

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Re: (nicht viel) Neues aus dem Königreich 8/2018
« Antwort #169 am: 10. August 2018, 19:33:36 »
Und das BVerfG vollstreckt seine Gebühren gegebenenfalls selber, ohne die Landesjustiz zu bemühen. Das kann für Überraschungen sorgen.  ;D

Ob Fitzek mal daran denkt, wo die Würde der Leute bleibt, denen nach seinen Ich-mach-nur-Angebote-Geldanlagen nun die Mittel zum Lebensunterhalt fehlen? Oder denen er Schläge angedroht hat? Den Richtern, denen er die Nerven raubt? Natürlich nicht, Fitzek denkt nur ich ich ich. Äh, WIR WIR WIR.

Also für meine Würde wäre es wichtig, wenn die Justiz mal langsam in die Pötte käme. Man muss sich für die monatelangen Aktenverschiebereien in Sachsen-Anhalt ja regelrecht fremdschämen.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
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P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 

Offline Neubuerger

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Re: (nicht viel) Neues aus dem Königreich 8/2018
« Antwort #170 am: 10. August 2018, 22:31:03 »
Hinter den Kulissen geschieht großes - das KRD hats doch tatsächlich geschafft, die "Neuigkeiten aus dem Königreich Nr. 8 / 2018" zu verschicken. Jetzt sind die 4h aber wirklich um. Insgesamr nicht wirklich neues, interessant ist aber eigentlich der folgende Part:



Kurzfassung: Wir brauchen Deppen, die für uns arbeiten, ihr Zimmer selber bezahlen und am besten auch noch was zu essen mitbringen. Und wer nicht als Staatsangehöriger löhnt, darf nicht mitspielen. Zu finden ist das ganze hier, diese Ankündigung ist bisher nicht auf der Webseite des KRD veröffentlicht.
Es scheint also um die Mitgliederzahl nicht zum allerbesten zu stehen, Anregungen soll man sich bei einem alten Video von 2015 holen.

KRD "Vision wird Tat" 2015
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« Letzte Änderung: 10. August 2018, 22:33:20 von Neubuerger »
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 

Müll Mann

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Re: (nicht viel) Neues aus dem Königreich 8/2018
« Antwort #171 am: 10. August 2018, 22:44:50 »
Das mit dem Zahlen stimmt nicht ganz, Stastszugehörige sind auch zugelassen. Die unterschreiben nur einen Wisch, dass sie zugekifftzugehörig sind. Spannend finde ich die Beschränkung auf 7 Menschen pro Tag. Als ob die sich vor Ansturm nicht retten könnten. Aber mehr als 7 Deppen haben sie in der Vergangenheit schon zusammen bekommen.

Das sieht fast so aus, als ob sie Spionage oder gar Sabotage befürchten. So kommen nur bekannte Nasen aufs Gelände und selbst die wollen sie im Auge behalten. Tobi Ginsburg wirkt also auch beim KRD.
 

Offline Evil Dude

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Re: (nicht viel) Neues aus dem Königreich 8/2018
« Antwort #172 am: 10. August 2018, 22:55:08 »
Spannend finde ich die Beschränkung auf 7 Menschen pro Tag.

Nach dem Aufenthalt im GmbH-"Sanatorium" ist "King" Mushroom bekanntermaßen nicht mehr so gut in Form!
Vielleicht schafft er nicht mehr als 7x Ohrenlangziehen am Tag!

 ;D
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Re: (nicht viel) Neues aus dem Königreich 8/2018
« Antwort #173 am: 10. August 2018, 23:03:23 »
Juhu! Endlich Unkraut jähten für die Königskinder, die das in den letzten 365 Tagen nicht geschafft haben.
Wofür ich natürlich volles Verständnis habe. Wann hätten sie es denn machen sollen, wo es doch seit April quasi durchgehend geregnet hat?!

Das Ganze wie immer ohne Bezahlung, und nun soll der geneigte Pudel auch die Unterkunft aus der eigenen Schatulle bezahlen und das Essen selbst mitbringen. So lange man seine Persönlichkeit bei den Tätigkeiten Parkplatzeinweisung, Garderobe und Reinigungsdienst weiter entwickeln kann, ist das sicher kein Problem!

Danke, Peter, für so viel Dienst am Gemeinwohl! Unser Wohnmobil ist mir etwas zu eng, ich würde gerne mit meinem Trump-Tower anreisen. Wo auf dem Gelände darf ich ihn parken?
« Letzte Änderung: 11. August 2018, 00:14:43 von Königlicher Hofnarr »
Peter Fitzek: „... dann kommen Dinge aus mir raus, die ich vorher gar nicht wusste!"
 
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Jean Dark

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Re: (nicht viel) Neues aus dem Königreich 8/2018
« Antwort #174 am: 11. August 2018, 09:00:17 »
KRD "Vision wird Tat" 2015
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Off-Topic:
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Aldebaraner

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Re: (nicht viel) Neues aus dem Königreich 8/2018
« Antwort #175 am: 11. August 2018, 09:31:31 »
"Vision wird Tat: Du erlebst mit uns eine tolle Zeit"



Hört sich eher nach Eimersaufen mit den neuesten Ballermann-Hits vorgetragen durch den Fitzel an ...
 
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Offline Pantotheus

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Re: (nicht viel) Neues aus dem Königreich 8/2018
« Antwort #176 am: 11. August 2018, 09:53:54 »
Eimersaufen vielleicht, aber in KRD-Eimern sind höchstens Smoothies drin. Nach dem, was man so erfährt, herrscht dort als Küchenmeister auch eher Meister Schmalhans statt des gelernten Kochs Fatzke. Überhaupt erscheinen die Ernährungsgewohnheiten im KRD, sagen wir mal: ein wenig verbesserungsbedürftig.
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Re: (nicht viel) Neues aus dem Königreich 8/2018
« Antwort #177 am: 11. August 2018, 10:09:14 »
Off-Topic:
Ab 4m 24s: Fremdschämen leicht gemacht.

Das ist vermutlich immer noch viel besser als seine handwerklichen Fähigkeiten!  ;D
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Re: (nicht viel) Neues aus dem Königreich 8/2018
« Antwort #178 am: 11. August 2018, 10:47:25 »


Ich habe mir mal die in der Verfassungsbeschwerde enthaltenen Anträge etwas genauer angeschaut:

Zitat
Die Aufhebung aller oben genannten Urteile und des Beschlusses des OLG Naumburg


Treffer! Dieser Antrag entspricht § 95 Abs. 2 BverfGG.

Zitat
Die Feststellung der Verletzung Unserer natürlichen Rechte

Auch das geht noch in die richtige Richtung. Nach § 95 Abs. 1 BverfGG stellt das Gericht im Fall der Stattgabe der Verfassungsbeschwerde fest, welche Vorschriften des Grundgsetzes durch welche Handlung verletzt wurde.

Allerdings prüft das Verfassungsgericht die Verletzung der Grundrechte und bestimmter weiterer Artikel des Grundgesetzes. „Naturrecht“ oder eben „natürliche Rechte“ prüft es nicht, das ist schlicht nicht seine Aufgabe.

Hier könnte man schon stehenbleiben, aber Fitzek hat in seinem ausufernden Definitionsteil das „Naturrecht“ definiert, das sollte man sich nicht entgehen lassen. Auf den knapp viereinhalb Seiten zu diesem Thema findet sich allerdings wenig Greifbares. Zwar wird Fitzek nicht müde zu betonen, dass das Naturrecht über dem Grundgesetz stehen würde, aber letztlich landet er doch wieder beim Grundgesetz, nämlich bei der Menschenwürde (Artikel 1) und bei der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2). Fitzek führt aus, dass das Fahren mit einem selbstgebastelten Führerschein oder das Betreiben einer selbsterfundenen Krankenkasse vom Naturrecht gedeckt sei, so lange niemand sonst daran Schaden nimmt. Damit nimmt er unbewusst ziemlich exakt Stellung zu den Voraussetzungen des Artikel 2 Abs.1 GG.

Aber selbst, wenn das anders wäre, wenn das Naturrecht tatsächlich etwas wäre, das als objektiv geltende, unumstößliche Wahrheit (wie naiv!!!!) über Allem schweben würde: Selbst dann wäre das immer noch eine Verfassungsbeschwerde und selbst dann würde das Verfassungsgericht immer noch (nur) die Verfassung prüfen. Und wenn die Verfassung gegen das Naturrecht verstoßen würde, dann wäre es nicht Aufgabe des Verfassungsgerichts, dies festzustellen. Aber von Gewaltenteilung versteht Fitzek ja ohnehin nicht viel.

Zitat
Die Feststellung der Verletzung völkergewohnheitsrechtlicher Vorschriften und völkerrechtlicher Verträge

Hier kann nach oben verwiesen werden. Das Verfassungsgericht prüft im Rahmen der Verfassungsbeschwerde die Verfassung, nicht völkerrechtliche Bestimmungen.
Zitat
Die Feststellung, daß das Königreich Deutschland ein von der BRD unabhängiger, eigenständiger Staat ist und o. g. Entscheidungen rechtswidrig in das Selbstbestimmungsrecht dieses Staates eingreifen

Das hätte er wohl gerne. Nachdem die oberen Landesgerichte, auf die er lange gesetzt hat, nicht so gemacht haben, wie er wollte, versucht er es jetzt eben beim Bundesverfassungsgericht. Man bekommt es ja nicht über die Lippen, aber selbst wenn das Gericht das so sehen würde, dürfte es so nicht tenorieren. Dem Gericht ist es untersagt, sich mit dem Ziel der Klärung allgemeiner Rechtsfragen gutachterlich zu äußern (Hömig in Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BverfGG, 53. EL Februar 2018, Rn. 76).

Zitat
Die Feststellung, daß in die grundlegenden Rechte des Beschwerdeführers durch die o.g. Entscheidungen rechtswidrig eingegriffen wurden.

Jetzt also wieder die Feststellung einer Rechtsverletzung. Was aber der Unterschied zwischen „Naturrecht“ und „grundlegenden Rechten“ sein soll, ist nicht ersichtlich. Auch eine gesonderte Definition gibt es dazu (welch Überraschung) nicht.

Zitat
Stellung zu nehmen zur Fragestellung des Nichtbestehens eines Alleinvertretungsanspruches der BRep für die deutschen Völker auf deutschem Gebiete zu handeln

Das ist jetzt eindeutig. Das Bundesverfassungsgericht hat nicht die Aufgabe (ich wiederhole: nicht die Aufgabe), für Fitzek Rechtsgutachten zu erstellen. Was bildet sich dieser Hanswurst eigentlich ein?!

Zitat
Stellung zu nehmen zur Fragestellung des Nichtbestehens des alleinigen Anspruches auf deutsches Territorium durch die BRep und „Deutschland“

Siehe oben.

Zitat
Die Eintragung auf Verzicht der Fahrerlaubnis im Verkehrszentralregister zu löschen und anzuweisen, daß das Dokument des Königreiches Deutschland als Ersatz für einen brep. Führerschein zu gelten hat, welcher in Verbindung steht mit einer eigenständigen Erlaubnis des Königreiches Deutschland zum Führen eines Kfz im öffentlichen Straßenverkehr.

Es ist eher weltfremd anzunehmen, dass ein Vertreter des Gerichts irgendwo auftaucht und mit dem Rotstift irgendetwas löscht. Das dürfte das Gericht aber auch nicht. Das Gericht darf den Trägern öffentlicher Gewalt nicht im Sinne eines Verpflichtungsausspruches irgendeine Handlung auferlegen (Hömig, aaO). Das es die Handlung nicht einfach von selbst vornimmt, versteht sich von selbst.
Zitat
Die Feststellung, daß das Königreich Deutschland ein von der BRD unabhängiger, eigenständiger Staat ist und o. g. Entscheidungen rechtswidrig in das Selbst- bestimmungsrecht dieses Staates, und damit rechtswidrig in Unsere natürlichen Rechte, die sich auch in Art. 2 Abs. 1 GG erkennen lassen, eingreifen

Siehe oben.

Zitat
Den in der BRep zuständigen Stellen die Anweisung zu geben, die fortwährende Zession mit dem letztlichen Ziel der unechten Sezession zu vereinbaren, hilfsweise der Sezession dadurch Raum zu geben, daß o. g. Begehren [Anträge] Beachtung finden

siehe oben.

Zitat
Höchst hilfsweise die Feststellung zu treffen, [falls die Richter des BVerfG aus politischen Gründen oder aus Parteiabhängigkeit die Staatsqualität des Königreiches Deutschland nicht erkennen können :-) ], daß das Königreich Deutschland eine Weltanschauungs- und Religionsgemeinschaft ist und o. g. Entscheidungen rechtswidrig in das Selbstbestimmungsrecht dieser Weltanschauungs- und Religionsgemeinschaft und damit in Art. 4 Abs. 1 und 2 GG eingreifen, zudem anzuweisen, ihr den Körperschaftstatus zuzuerkennen und durch Devolution umfassende Kompetenzen zuzusprechen.

Siehe ein letztes Mal oben. Ich könnte mir vorstellen, dass dieser letzte Antrag der erste Antrag beim Verfassungsgericht ist, der mit einem Smiley versehen ist. In diesem Klammerzusatz erhebt Fitzek schwerste Vorwürfe und meint das dann noch mit einem Smiley garnieren zu müssen. Offenbar hat er nicht die Eier in der Hose, diese Konfrontation auszuhalten, sondern versucht sie, mit dem Smiley irgendwie abzumildern. Ich kann es mir vorstellen: Sollte Fitzek irgendwann mal vor einem Verfassungsrichter stehen (man bewahre das Land davor) und diesen Vorwurf wiederholen, dann würde er ihn auch in dieser Situation nur mit einem falschen Lächeln (dafür über das ganze Gesicht) vortragen können. Aus meiner Sicht sollte er dann lieber die Fresse halten.

Noch eine kurze allgemeine Anmerkung. Verfassungsbeschwerden müssen nicht mit Anträgen verbunden sein. Sollte das Gericht in dem Geschwafel einen Verfassungsverstoß erkennen können, dann würde es dem nachgehen, auch wenn die Anträge in sämtliche falsche Richtungen wuchern. Aber die Anträge sind meines Erachtens dennoch relevant, weil sie ja zeigen, was Fitzek in seinem Größtenwahn und in seiner größten Dummheit zu erreichen sucht.

Offline kairo

Re: (nicht viel) Neues aus dem Königreich 8/2018
« Antwort #179 am: 11. August 2018, 11:27:36 »
Ich habe mir mal die in der Verfassungsbeschwerde enthaltenen Anträge etwas genauer angeschaut:

Zitat

Zitat
Höchst hilfsweise die Feststellung zu treffen, [falls die Richter des BVerfG aus politischen Gründen oder aus Parteiabhängigkeit die Staatsqualität des Königreiches Deutschland nicht erkennen können :-) ], daß das Königreich Deutschland eine Weltanschauungs- und Religionsgemeinschaft ist und o. g. Entscheidungen rechtswidrig in das Selbstbestimmungsrecht dieser Weltanschauungs- und Religionsgemeinschaft und damit in Art. 4 Abs. 1 und 2 GG eingreifen, zudem anzuweisen, ihr den Körperschaftstatus zuzuerkennen und durch Devolution umfassende Kompetenzen zuzusprechen.

Siehe ein letztes Mal oben. Ich könnte mir vorstellen, dass dieser letzte Antrag der erste Antrag beim Verfassungsgericht ist, der mit einem Smiley versehen ist.

Mit solchen Fragen hat sich das BVerfG ja schon beschäftigt, wenn auch wohl ohne Smiley. In seiner Entscheidung 2 BvR 1500/97 ging es vor allem um das Erfordernis der Rechtstreue, das man an eine solche Körperschaft stellen muss. Da wird Peter der Größte wohl Schwierigkeiten haben, erstens weil er mit dem Recht der Bundesrepublik schon verschiedentlich kollidiert ist (wobei er als Repräsentant seines Operettenkönigreichs agierte und sich auf diesen Status berief) und zweitens weil er ja meint, für ihn gelte es nicht und er dürfe daher z. B. auf den Straßen der Bundesrepublik mit seinem Auto umherfuhrwerken wie die Axt im Walde.

Die Verleihung dieses Status ist übrigens Sache der Länder, nicht der Justiz, auch nicht der Länderjustiz, sondern der Regierungen. Aber wieso will er von einem fremden, sogar feindlichen Land einen solchen Status verliehen bekommen?

Ohnehin ist es nicht gar zu logisch, zugleich darauf zu bestehen, das KRD sei eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und die Verleihung dieses Status zu verlangen.
 
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