Autor Thema: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer  (Gelesen 40833 mal)

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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #195 am: 19. Oktober 2018, 23:46:23 »
Zitat
Zum Geschehen außerhalb des Gerichtssaals sei noch bemerkt, daß ein Prozeßbeobachter einen Kugelschreiber nicht mit in den Gerichtssaal hinein nehmen durfte, weil auf diesem „AfD“ stand. In der Pause ist es ihm gelungen, den Aufdruck „AfD“ von dem Kugelschreiber abzukratzen, so daß er ihn anschließend mitführen durfte.

 :rotfl:
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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #196 am: 20. Oktober 2018, 00:03:14 »
So, der Feind hat den nächsten Bericht veröffentlicht:
---

Zitat
Der Beginn der Verhandlung des gestrigen 17. Prozeßtages war – für die Prozeßbeobachter unerwarteterweise – von 9:00 Uhr auf 11:00 Uhr verlegt worden ...

demgegenüber:

Zitat von: ... vom 16.Przesstag
Zum Schluß des 16. Prozeßtages wurden weitere Termine verkündet und die Verhandlung um 12:15 Uhr für beendet erklärt. Der nächste Verhandlungstermin ist Donnerstag, der 18.10.2018, 11:00 Uhr.

 :think:
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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #197 am: 20. Oktober 2018, 00:42:48 »
Am Ende wird ein angeblicher Antrag der Verteidigung verlinkt. Authentizität erscheint mir nicht von vorn herein unplausibel. Was spannende Rückschlüsse auf die Einbezogenheit des Blogautors zulässt.

Der Antrag selbst ist durchaus lesenswert. Bemerkenswert auch, dass die tatsächlich zu glauben scheinen, dass "Wir haben doch von nichts gewusst!" 70 Jahre und etliche Regalmeter Bücher und Wochen, eher Monate an Bewegtbild- und Tonaufnahmen später immer noch funktioniert. Faszinierend.

Nachtrag: Der Schriftsatz liest sich sehr reichsbürgerlich. Das Strafgesetzbuch wird als "StGB" zitiert, das Völkerstrafgesetzbuch als "VstGB-BRD" (richtig wäre übrigens ein großes "S" gewesen…), das Grundgesetz als "GG-BRD". Wenn da jemand subtil subversiv sein wollte, dann ist das wohl gefitzt…
« Letzte Änderung: 20. Oktober 2018, 00:52:32 von Rechtsfinder »
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #198 am: 20. Oktober 2018, 09:16:08 »
Leuchter hat im Zündel-Prozess nicht als Gutachter fungiert. Zündel wollte das gerne, aber das Gericht hat sowohl Leuchter als auch seinen Report zerlegt.

Was den Rechtsanwalt angeht, so hat er sich mit seinen Kapriolen für den Posten des Pressesprechers des saudischen Königshauses mehr als qualifiziert.

Lügner, die durch Lügner verteidigt werden.

Holocaustleugner und ihre Mischpoke sind schon ein armseliger Haufen.

Hab mir gerade das vermeintliche Anwaltsgeschreibsel durchgeschaut.
Nee, nicht schon wieder die 4 Millionen Opfer in Auschwitz. Jahrzehntelang hat da ein Schild mit der Zahl gehangen, ja. Die Forschung wusste es schon 1945 besser. Höß wusste es 1945 besser. An der Gesamtzahl von ca. 6 Millionen ändert das auch nichts.

Zumindest ist jetzt amtlich, dass die Schäfers wohl weder eine Schule besucht noch jemals ein Geschichtsbuch gelesen haben. Zumindest nach vermeintlicher Aussage ihres Anwaltes.

Wie gesagt, Lügner, die von Lügnern verteidigt werden.

Widerliches Pack, durch und durch!
« Letzte Änderung: 20. Oktober 2018, 09:32:37 von mork77 »
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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #199 am: 20. Oktober 2018, 10:43:42 »
Den "Beweisantrag" habe ich inzwischen überflogen, halte ihn aber nicht für das, was er zu sein vorgibt, also nicht für einen Beweisantrag. Zunächst einmal unterstellt der "Antrag", dass unklar sei, was mittels "Holocaustleugnung" geleugnet werde, also was der Gegenstand des Holocaust sei. Dabei fragt sich schon, ob damit nicht eine reine Wiederholung des (abgelehnten) Antrags auf Verfahrenseinstellung gegeben ist. Der Antrag auf Einstellung des Verfahrens wurde ja eben genau mit demselben Argument begründet, dass unklar sei, was da eigentlich geleugnet worden sei soll, die Anklage sei daher nicht spezifisch.
Mit dieser Argumentation hat die Verteidigung allerdings bereits Schiffbruch erlitten, man könnte sich wohl auf den Standpunkt stellen, dass ein Aufwärmen dieses "Arguments" nur der Verfahrensverschleppung diene, also querulatorisch sei.

Dann wird beantragt, das Gericht solle "erörtern". Konkrete Angaben, welche Beweise oder welche Art von Beweisen zu erheben seien, habe ich nicht finden können. Somit fehlt es dem Antrag an dem, was einen Beweisantrag ausmacht, nämlich an der Nennung der zu erhebenden Beweise.
Schlimmer noch: Der Begriff "Erörterung" deutet an, dass es hier eher nicht um die Abnahme von Beweisen geht, sondern eigentlich um eine rechtliche Einschätzung. Ein Beweisantrag kann sich aber nicht auf Rechtsfragen, sondern nur auf Tatsachen beziehen. Ein etwaiger Hinweis auf anzuwendende Gesetzesbestimmungen oder eine Darlegung der eigenen rechtlichen Würdigung des Sachverhalts gehört nicht in einen Beweisantrag, sondern in den Schlussvortrag.
So richtig klar wird auch nicht, welchem Beweisziel die vorgeschlagenen "Erörterungen" dienen sollen. (Klar, im Grunde sieht der Verfasser wohl, dass er sich, wenn er das Beweisziel offen ausspräche, die Holocaustleugnung zu eigen machen würde, weshalb er dieses wohlweislich nicht deutlich nennt.)
Kurz: Ein Beweisantrag, der seinen Namen verdient, sieht völlig anders aus. Das vorliegende Papier wirkt eher so, als ob man bei Fatzke in die Lehre gegangen wäre.
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Müll Mann

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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #200 am: 20. Oktober 2018, 10:52:23 »
So richtig klar wird auch nicht, welchem Beweisziel die vorgeschlagenen "Erörterungen" dienen sollen. (Klar, im Grunde sieht der Verfasser wohl, dass er sich, wenn er das Beweisziel offen ausspräche, die Holocaustleugnung zu eigen machen würde, weshalb er dieses wohlweislich nicht deutlich nennt.)

Genau darum geht es, eine öffentliche Bühne zu haben, um die Shoa straffrei leugnen zu können.

 

Offline Gregor Homolla

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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #201 am: 20. Oktober 2018, 11:29:05 »
Die Idee, Fred ArmLeuchter als KronLeuchter zu laden, ist etwa so neu, wie den Bock zum Gärtner ausbilden zu wollen.
Hat sich Herr Leuchter seit 1988 denn irgendwelche Qualifikationen erworben, die ihn als Gutachter für irgendetwas ausweisen könnten?
 :think:

 
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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #202 am: 20. Oktober 2018, 13:01:33 »
Mal eine vielleicht dumme Frage.

Seit wenn wird die Judenvernichtung in Konzentrationslagern als "Holocaust" bezeichnet?
In meiner Jugend- und jungen Erwachsenenzeit war der Begriff, mindestens bei uns, nicht gebräuchlich.

Die Enstehung der Bezeichnung "Holocaust" verbinde ich mit einem Film aber ich weiss im Moment nicht mit welchem.
 
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Offline Gutemine

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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #203 am: 20. Oktober 2018, 13:10:46 »
@Noldor

Es gibt auch die Begriffe "Shoa" (diese wird, nach meiner Kenntnis, primär von Juden selbst verwendet) oder einfach die "Massenvernichtung in KZs".

Zu meiner Schulzeit (die dürfte sogar länger her sein als Deine) waren sowohl "Holocaust" als auch "Shoa" gebräuchlich, wobei uns Shoa geläufiger war, nicht zuletzt da meine Schule viele Jüdinnen vor der Shoa gerettet hat und es eine sehr intenive Vernetzung mit der jüdischen Gemeinde gab.

Der Film den Du meinst heißt "Holocaust - Die Geschichte der Familie Weiß"

https://de.wikipedia.org/wiki/Holocaust_%E2%80%93_Die_Geschichte_der_Familie_Weiss

Ich denke, es ist sehr abhängig von der Schule bzw. auch dem (Bundes)Land oder der Stadt, welcher Begriff hier verwendet wurde oder wird.

Edit:
Ich habe gerade gesehen, es gibt bei Lügipedia auch einen Artikel zur Geschichte und Entwicklung des Wortes Holocaust.
https://de.wikipedia.org/wiki/Holocaust_(Begriff)
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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #204 am: 20. Oktober 2018, 13:20:23 »
Zu meiner Schulzeit gab es diese Begrife überhaupt nicht.
Der Versuch, etwas in ein Wort zu fassen, was so unfassbar ist, ist selbst unfassbar! :nono:
« Letzte Änderung: 20. Oktober 2018, 13:30:58 von Gregor Homolla »
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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #205 am: 20. Oktober 2018, 13:31:38 »
Ich bilde mir ein, dass der Begriff Holocaust vor der von @Gutemine bereits genannten Fernsehserie nicht oder zumindest kaum in der "GmbH" benutzt wurde.
Zumindest nicht da auf dem Land, wo ich aufgewachsen bin. Es gab dort aber wohl auch vor dem Krieg kaum Juden, das half sicher auch beim Verdrängen.
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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #206 am: 20. Oktober 2018, 13:42:41 »
Zu meiner Schulzeit (die dürfte sogar länger her sein als Deine) waren sowohl "Holocaust" als auch "Shoa" gebräuchlich, wobei uns Shoa geläufiger war, nicht zuletzt da meine Schule viele Jüdinnen vor der Shoa gerettet hat und es eine sehr intenive Vernetzung mit der jüdischen Gemeinde gab.

Der Film den Du meinst heißt "Holocaust - Die Geschichte der Familie Weiß"

https://de.wikipedia.org/wiki/Holocaust_%E2%80%93_Die_Geschichte_der_Familie_Weiss

Ich denke, es ist sehr abhängig von der Schule bzw. auch dem (Bundes)Land oder der Stadt, welcher Begriff hier verwendet wurde oder wird.

Edit:
Ich habe gerade gesehen, es gibt bei Lügipedia auch einen Artikel zur Geschichte und Entwicklung des Wortes Holocaust.
https://de.wikipedia.org/wiki/Holocaust_(Begriff)


Ich komme aus der Schweiz, also keine Bundesländer sondern Kantone. ;)

Und bei uns wird man die Jahre des 2. WKs auch etwas anders angeschaut haben als in Deutschland.  [Ironie]Bei uns waren ja alle gegen die Nazis während des 1000 jährichen Reiches. [Ironie off]

Beim Geschichtsunterricht bin ich nie ins 20. Jahrhundert vorgedrungen. Hat halt mit meinem Schulabbruch zu tun.

Aber was da zwischen 1933 bis 1945 geschah erfuhr man auch ohne Geschichtsunterricht. Zum Beispiel in der Familie.

Apropos Schulzeit, ich habe Jahrgang 1951.

Zum Film: es wird "Holocaust - Die Geschichte der Familie Weiß" sein.



 
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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #207 am: 20. Oktober 2018, 15:07:05 »
Zum  Sammelbegriff für die Judenverfolgung wurde der Begriff Holocaust in den USA spätestens Anfang der 60er im Rahmen des Eichmann-Prozess‘. Nach Europa und Deutschland kam der Begriff  mit der Fernsehserie 1978.

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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #208 am: 20. Oktober 2018, 19:39:25 »
Zum  Sammelbegriff für die Judenverfolgung wurde der Begriff Holocaust in den USA spätestens Anfang der 60er im Rahmen des Eichmann-Prozess‘. Nach Europa und Deutschland kam der Begriff  mit der Fernsehserie 1978.


Das ist etwa das was ich auch zum Begriff "Holocaust" in Erinnerung habe.

Das ist natürlich ein einprägendes Wort für die Greueltaten des NS-Regimes.

Vorher kannte man nur: Massenmord an Juden, Konzentrationslager, Ausschwitz,Dachau und andere Vernichtungslager, Zwangsarbeit bis zum Sterben oder Menschenversuche (medizinische Exerpimente)

Da wurden auch unter dem Mantel der Forschung Menschenleben geopfert.

Dass mit der Schuldzuweisung für die Jahre 1933 bis 1945 an die Menschen, die heutzutage in Deutschland leben Schluss sein sollte dürfte klar sein. Das will aber nicht heissen, dass man sagt, wir sind nicht schuld also vergessen wir alles was vor uns war.

Aber die Aufklärung über das dunkelste Kapitel der deutschen Geschichte darf nicht im Papierkorb landen.
Diese Aufklärung muss ohne Ideologie wenn es geht faktenbasiert von statten gehen. Und Fakten gibt es genug, auch wenn die alten und neuen Nazis davon nichts wissen wollen.
« Letzte Änderung: 20. Oktober 2018, 19:41:04 von Noldor »
 
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Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #209 am: 21. Oktober 2018, 21:48:25 »
Zitat
Dass mit der Schuldzuweisung für die Jahre 1933 bis 1945 an die Menschen, die heutzutage in Deutschland leben Schluss sein sollte dürfte klar sein. Das will aber nicht heissen, dass man sagt, wir sind nicht schuld also vergessen wir alles was vor uns war.
Das ist genau das was die heutigen Rechten einfach nicht begreifen wollen. Den Unterschied zwischen (persönlicher) Schuld und der Verantwortung, dass so etwas nie wieder passiert. Und die hat jeder und jede Deutsche/r, ob er/sie will oder nicht...
Da kann man doch sagen: "Beim SSL haben wir etwas gelernt!"
https://www.youtube.com/watch?v=9uZLrHiCMhQ
 
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