Autor Thema: Neues aus dem Königreich 5/2018  (Gelesen 40523 mal)

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Offline Pantotheus

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Re: Neues aus dem Königreich 5/2018
« Antwort #225 am: 9. Mai 2018, 17:41:35 »
Wenn in der von dir zitierten Quelle also steht "Soweit ausländisches Recht völkerrechtswidrig natürlichen Personen (Sklaven) die Rechtsfähigkeit vorenthält [...]" dann impliziert das nicht etwa, dass es völkerrechtskonforme Möglichkeiten zur Versklavung von Menschen gäbe, sondern es betont nur, dass es eben völkerrechtswidrig ist, wenn Staaten in ihrer innerstaatlichen Rechtsordnung Menschen zu Sklaven machen. Du kannst das Wort "völkerrechtswidrig" aus dem von dir zitierten Satz streichen, dann stimmt er immer noch.
Derartige "Sprachlogik" ist ein Kernelement von Fatzkes Denken. Entsprechend kläglich sind denn auch seine Folgerungen.
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Offline Neubuerger

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Re: Neues aus dem Königreich 5/2018
« Antwort #226 am: 9. Mai 2018, 17:43:17 »
01:14 "Dreizehnte Strafkammer des Landgerichts in Hamburg" ...  :scratch:

Edit: "Das führte dazu, dass das Landgericht Halle (Geht doch!) sagt 'Ok, dann müssen wir den Fall jetzt aufrollen, aber jetzt sind die Verurteilungschancen führ ihn so schlecht, dass wir ihn erstmal auf freien Fuss lassen.' "

Okeh.

Vielleicht sollte er als Medienrechtler nicht versuchen im Strafrecht zu "wildern".
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Offline Gelehrsamer

Re: Neues aus dem Königreich 5/2018
« Antwort #227 am: 9. Mai 2018, 18:36:44 »
Vielleicht sollte er als Medienrechtler nicht versuchen im Strafrecht zu "wildern".

... zumal die entscheidenden Rechtsfragen im BGB liegen: Das LG Halle wird insbesondere prüfen müssen, ob die Nachrangabrede wegen eines Verstoßes gegen die Regelungen über Allgemeine Geschäftsbedingungen unwirksam ist. Das wird in dem Video aber irgendwie nicht so recht deutlich.

Richtig ist hingegen, dass die Hürden für eine Verurteilung nach der BGH-Entscheidung hoch sind. Unrichtig ist, dass dero Gnaden aus diesem Grunde aus der U-Haft entlassen wurde. Es ging vielmehr um Verhältnismäßigkeit sub specie voraussichtliche Verfahrensdauer vs. Straferwartung.

Dafür kann man Halle mal mit Hamburg verwechseln, fängt ja beides mit "Ha" an.


 
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Offline drxdsdrxds

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Re: Neues aus dem Königreich 5/2018
« Antwort #228 am: 9. Mai 2018, 20:05:40 »
Ich versteh echt nicht warum er übers Wochenende Verfassungsbeschwerden schreibt und nich was Sinnvolles tut. Er könnte die Staatsflotte nageln, Manuel züchtigen oder Jo ein Interview geben. Im Knast hat er doch demnächst genug Zeit zum schreiben.

Zitat von: http://koenigreichdeutschland.org/de/neuigkeit/serie-der-vag-prozess-verwirrung-im-vag-verfahren-nachtrag.html
:fitzek:
Darüber hinaus haben wir den Vorgang der Weitergabe komplett anders in Erinnerung, als er uns nun verkauft wird.

Peters Kopf veräppelt seinen Träger.

 
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Offline Anmaron

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Re: Neues aus dem Königreich 5/2018
« Antwort #229 am: 9. Mai 2018, 20:39:24 »
Zitat von: Seine Petrigkeit
Länge der Begründung: 1 Satz
  :flower: ;D
Das ist das Schlimmste an der ganzen Sache. Mit einem Satz haben die über 170 Seiten abgebügelt.  ;D ;D ;D
« Letzte Änderung: 9. Mai 2018, 20:41:07 von Anmaron »
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
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Offline kairo

Re: Neues aus dem Königreich 5/2018
« Antwort #230 am: 9. Mai 2018, 21:20:06 »
Derartige "Sprachlogik" ist ein Kernelement von Fatzkes Denken. Entsprechend kläglich sind denn auch seine Folgerungen.

Aber man muss zu seiner Rettung sagen, dass er das mit den Sklaven nach Palandt nicht erfunden hat. Nur mal wieder abgeschrieben.
 

Offline Sandmännchen

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Re: Neues aus dem Königreich 5/2018
« Antwort #231 am: 9. Mai 2018, 22:22:05 »
Zitat von: Seine Petrigkeit
Länge der Begründung: 1 Satz
  :flower: ;D
Das ist das Schlimmste an der ganzen Sache. Mit einem Satz haben die über 170 Seiten abgebügelt.  ;D ;D ;D

Das ist das wesentliche am Umgang mit unserer Kundschaft: Keine Extrawürste braten. Komplizierte Begründungen werden so oder so missverstanden, also macht man es so kurz wie zulässig.

Hatte das OLG Naumburg etwa schon Vorerfahrung?

« Letzte Änderung: 9. Mai 2018, 22:27:24 von Sandmännchen »
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Re: Neues aus dem Königreich 5/2018
« Antwort #232 am: 9. Mai 2018, 22:27:54 »

Was noch auffällt, im neuen KRD-Artikel fällt der Satz:

Zitat
Das Verwaltungsgericht in Frankfurt ist bis heute nach Jahren noch zu keinem einstimmigen Beschluß gekommen!

Was ist das nun wieder? Unsere auf der wahrhaftigen Berichterstattung des KRD beruhende Prozessliste im Wiki ist unvollständig!
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Re: Neues aus dem Königreich 5/2018
« Antwort #233 am: 10. Mai 2018, 08:55:31 »
Da zieht er sich wohl an "einstimmig" hoch. Vom OLG hat er etwas Einstimmiges bekommen. Den Grund für diese Angabe hat er aber nicht gepeilt.
Ich bremse nicht für Nazis!
 
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Offline Pantotheus

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Re: Neues aus dem Königreich 5/2018
« Antwort #234 am: 10. Mai 2018, 11:24:15 »
Die Strafprozessordnung schreibt für Entscheidungen, die einem Angeklagten nachteilig sind, eine Zweidrittelmehrheit vor. Bei einem Spruchkörper, der aus drei Richtern besteht, gibt es allerdings keinen Unterschied zwischen Mehrheit (zwei von drei Richtern) und der Zweidrittelmehrheit (zwei von drei Richtern). Die Zweidrittelmehrheit kommt somit erst bei Spruchkörpern von vier oder mehr Richtern bzw. Richtern und Schöffen zum Tragen.
Einstimmigkeit verlangt die Strafprozessordnung im Spruchkörper des Revisionsgerichts in folgenden Fällen:
Zitat
§ 349 Entscheidung ohne Hauptverhandlung durch Beschluss
(2) Das Revisionsgericht kann auf einen Antrag der Staatsanwaltschaft, der zu begründen ist, auch dann durch
Beschluß entscheiden, wenn es die Revision einstimmig für offensichtlich unbegründet erachtet.
(4) Erachtet das Revisionsgericht die zugunsten des Angeklagten eingelegte Revision einstimmig für begründet,
so kann es das angefochtene Urteil durch Beschluß aufheben.
In Fatzkes Fall haben wir es offenkundig mit einer Anwendung von Absatz 2 zu tun, selbst nach den Behauptungen auf der KRD-HP hat ja die GStA eine Stellungnahme abgegeben, die Fatzke auch vorlag. Über eine Entgegnung Fatzkes oder seiner Anwälte ist nichts bekannt, eine solche Entgegnung ist auch nicht zwingend. Somit darf nach den Angaben seitens KRD angenommen werden, dass das Verfahren entsprechend oben genannten Bestimmungen gelaufen ist.

Eine vergleichbare Regelung findet sich auch in der Verwaltungsgerichtsordnung:
Zitat
§ 130a
Das Oberverwaltungsgericht kann über die Berufung durch Beschluß entscheiden, wenn es sie einstimmig für begründet oder einstimmig für unbegründet hält und eine mündliche Verhandlung nicht für erforderlich hält. § 125 Abs. 2 Satz 3 bis 5 gilt entsprechend.
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Offline zopfloser

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Re: Neues aus dem Königreich 5/2018
« Antwort #235 am: 10. Mai 2018, 12:00:10 »

Was noch auffällt, im neuen KRD-Artikel fällt der Satz:

Zitat
Das Verwaltungsgericht in Frankfurt ist bis heute nach Jahren noch zu keinem einstimmigen Beschluß gekommen!

Was ist das nun wieder? Unsere auf der wahrhaftigen Berichterstattung des KRD beruhende Prozessliste im Wiki ist unvollständig!

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Offline Gelehrsamer

Re: Neues aus dem Königreich 5/2018
« Antwort #236 am: 10. Mai 2018, 14:00:24 »
Darüber hinaus haben wir den Vorgang der Weitergabe komplett anders in Erinnerung, als er uns nun verkauft wird.

Mal am Rande: Wie kann man einen Vorgang "in Erinnerung" haben, an dem man selbst gar nicht beteiligt war?
 

Offline hair mess

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Re: Neues aus dem Königreich 5/2018
« Antwort #237 am: 10. Mai 2018, 15:40:24 »
Wer verkauft hier den Vorgang der Weitergabe und wer will sowas kaufen?
Aber im Umfeld des Königs wird bekanntermaßen alles verkauft und zu Geld gemacht was geht.
Gerade König selbst ist hier ein Vorbild. Er verkauft Alles und meist seine Gläubigen für blöd.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Offline Pirx

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Re: Neues aus dem Königreich 5/2018
« Antwort #238 am: 10. Mai 2018, 22:26:56 »
Hurra! Endlich darf man sich wieder als Staatshöriger einkaufen. Seit Fitzek da ist, soll der Rubel wieder richtig rollen.
http://koenigreichdeutschland.org/de/neuigkeiten.html
Zitat

Am: 10.05.2018

Die kommende Staatsangehörigkeitsprüfung findet am Freitag, den 1. Juni 2018 statt. Melde Dich jetzt an und werde Staatsangehöriger.
Zitat
Sobald Du zu Deiner Begründung eine positive Rückmeldung (...und das Antragsformular...) erhältst, kannst Du den vollständigen Antrag mit den benötigten Unterlagen an [email protected] senden. Liegen Deine Unterlagen vollständig vor und hast Du die Gebühr entrichtet, kannst Du Dich für einen der nächsten Prüfungstermine entscheiden.

Die Gebühr beträgt 397,- E-Mark.

Verflixt, E-Mark. Euro geht nicht. Da wird bestimmt wieder ein Satz langer Ohren fällig werden.
« Letzte Änderung: 10. Mai 2018, 22:46:22 von Pirx »
 
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Aldebaraner

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Re: Neues aus dem Königreich 5/2018
« Antwort #239 am: 11. Mai 2018, 09:31:13 »
Was sind denn E-Mark?