Autor Thema: Neues aus dem Königreich 5/2018  (Gelesen 40527 mal)

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Offline Gelehrsamer

Re: Neues aus dem Königreich 5/2018
« Antwort #210 am: 9. Mai 2018, 12:10:04 »
Die Verfassungsbeschwerde kann man mit "well done" kommentieren - aber nur, weil ihr Urheber erkennbar in jeder Hinsicht vollständig "durch" ist.   :D ;D ;D
 
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Re: Neues aus dem Königreich 5/2018
« Antwort #211 am: 9. Mai 2018, 12:34:39 »
Ab hier vorsorglich unter Ausschluss der Öffentlichkeit: Der Fall ist einfach gelagert. Jenseits der Verschwörungstheorien aus dem KRD-Lager ist allein von Interesse, ob dem OLG Naumburg bei seiner Entscheidung alle relevanten Unterlagen vorlagen. Davon ist nach Lage der Dinge auszugehen. Wenn das nicht der Fall wäre, käme eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ernsthaft in Betracht. Wie @Pantotheus an anderer Stelle (weiter oben) schon zutreffend - ich hatte das hingegen nicht auf dem Schirm - erwähnt hat, muss die Verletzung rechtlichen Gehörs im Anschluss an eine Entscheidung des BVerfG v. 30.04.03 (BVerfGE 107, 395) aber zunächst beim Fachgericht gerügt werden - sonst ist die VerfBeschwerde unzulässig. Soweit ersichtlich, ist diese Rüge hier aber unterblieben, weil sogleich eine VerfBeschwerde abgesetzt wurde - und die Frist für die Gehörrüge beim Fachgericht dürfte langsam ablaufen (das Naumburger Urteil wurde am 26.04. ausgefertigt, es läuft eine Wochenfrist ab Kenntnis von der möglichen Gehörsverletzung).

Ob oder ob keine Beschwerde beim Fachgericht erfolgte (der Oberpudel hat ja durchaus auch richtige Anwälte), wissen wir nicht. Ebensowenig, was da an Korrespondenz von seiner Heiligkeit, dem Bepilzten geschickt oder empfangen wurde, da wird ja durchaus gerne mal was unterschlagen.
Und das ist auch das generelle Problem mit dem KRD: Wir wissen nie wirklich, ob wir das ganze Bild sehen (wahrscheinlich sehr selten), und auch, wenn wir über hinreichende Hinweise häufig auf den Rest schließen können, bleiben es doch zunächst erstmal Annahmen (bis dann doch irgendwann mal ein Fitzek an Information um die Ecke kommt). Warten wir es mal ab, ich denke, ein Haftantritt (ob frewillig oder erzwungen) wird uns sicher nicht entgehen. Wie im Haverbeckfall wäre eigentlich ein nicht freiwilliger Haftantritt in unserem Sinne, da es sich dann erstmal ausgefitzt hat mit Hafterleichterungen.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: Neues aus dem Königreich 5/2018
« Antwort #212 am: 9. Mai 2018, 12:37:51 »
da es sich dann erstmal ausgefitzt hat mit Hafterleichterungen.

Da würde uns dann aber "herausragendes" Mimimi wegen Basketballkörben, Geistlichen, fehlendem Geschirr . . . entgehen! Schade eigentlich!  ;D
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Offline kairo

Re: Neues aus dem Königreich 5/2018
« Antwort #213 am: 9. Mai 2018, 12:42:35 »
Also die veröffentlichten 54 Seiten können die Richter ja getrost sofort in die Rundablage werfen. Wobei es mir scheint, dass der Bezopfte da bei Sürmeli und den OPPTlern so einiges abgeschrieben hat. 

Es sind ja 118 Seiten, aber nur 54 sind veröffentlicht. Diese enthalten ausschließlich außerordentlich lehrreiche Definitionen von Rechtsbegriffen nach der Weise Peters des Allergrößten. Damit kann ein Gericht tatsächlich nichts anfangen. Irgendwelche Anträge findet man nicht.
 
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Re: Neues aus dem Königreich 5/2018
« Antwort #214 am: 9. Mai 2018, 13:24:04 »
Das generelle Problem bei Schriftsätzen von RD: jede Menge Geschwurbel, aber kein Antrag.
Aber die KRDler und vor allem Fatzke sind ja angeblich rein gar keine RD ...
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Re: Neues aus dem Königreich 5/2018
« Antwort #215 am: 9. Mai 2018, 13:24:50 »
Diese enthalten ausschließlich außerordentlich lehrreiche Definitionen von Rechtsbegriffen nach der Weise Peters des Allergrößten. Damit kann ein Gericht tatsächlich nichts anfangen. Irgendwelche Anträge findet man nicht.

Ich möchte auch vermuten, dass die Motivation der bearbeitenden Richter, in einem Schriftsatz etwas positiv zu Wertendes zu finden, nicht unbedingt gesteigert wird, wenn der überwiegende Teil des Schriftsatzes aus Belehrungen des Gerichts besteht. Denn wie heißt es doch so schön "Der Ton macht die Musik".
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 
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Re: Neues aus dem Königreich 5/2018
« Antwort #216 am: 9. Mai 2018, 13:51:09 »
Denn wie heißt es doch so schön "Der Ton macht die Musik".
Traditionell ausgebildete Juristen kennen im Allgemeinen den alten Wahlspruch: "Fortiter in re, suaviter in modo."
Übersetzt etwa: "Hart in der Sache, sanft im Ton."
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Re: Neues aus dem Königreich 5/2018
« Antwort #217 am: 9. Mai 2018, 13:54:29 »
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Btw: Hat jemand zufällig den Link zur Amazon-Wunschliste des KRD? Finde den nicht mehr.  :-[
« Letzte Änderung: 9. Mai 2018, 13:56:39 von Tuska »
"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder
 
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Re: Neues aus dem Königreich 5/2018
« Antwort #218 am: 9. Mai 2018, 13:56:23 »
Off-Topic:
Und was lernen neumodisch ausgebildete Juristen? Müssen die als Hausaufgabe den Satz "Kommt drauf an" 30mal in ihr i-Phone tippen?
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Re: Neues aus dem Königreich 5/2018
« Antwort #219 am: 9. Mai 2018, 13:58:24 »
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Off-Topic:
Verklagt Euch! (Popcorn hol...)  ;D


@Tuska : Eine Suche im Forum findet es eigentlich.  ;)
https://www.amazon.de/gp/registry/wishlist/25918ILDK201H/ref=topnav_lists_1
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Re: Neues aus dem Königreich 5/2018
« Antwort #220 am: 9. Mai 2018, 14:02:26 »
@Tuska Nee, ditte hev'ick vomme ollen Liebs.

@Helvetia Das fragst Du wohl besser Sürmeli, Carlchen-Pöterchen etc. etc.
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Re: Neues aus dem Königreich 5/2018
« Antwort #221 am: 9. Mai 2018, 14:22:24 »
Das generelle Problem bei Schriftsätzen von RD: jede Menge Geschwurbel, aber kein Antrag.
Aber die KRDler und vor allem Fatzke sind ja angeblich rein gar keine RD ...

Nu komm aber! So was kannst Du doch von der einzig wahren "Rechtskonifere" Peter I. (dem Serienstraftäter) nicht einfach behaupten!
Sicher sind die Richter von der "eloquenten Konversation" Seiner Pilzigkeit so "geblendet", dass sie den Antrag einfach übersehen!

#mussmanwissen

 ;D
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Re: Neues aus dem Königreich 5/2018
« Antwort #222 am: 9. Mai 2018, 16:38:49 »
Die "Verfassungsbeschwerde" von Fitzek ist wieder einmal eine Goldgrube für die Lachmuskeln.

Leider habe ich keine Zeit, das Ding komplett zu zerpflücken, deswegen nur ein paar ganz wenige Perlen mit Kommentaren:

Seite 12:

Zitat
Nun einige prägnante Aussagen aus Wikipedia, in denen zum Ausdruck kommt, daß der Mensch als ein Tier angesehen wird. (Hervorhebungen im zitierten Text wurden durch Uns markiert.)

König Fitzek lernt auf Wikipedia, dass der Mensch zum Tierreich gehört (das sollte ein Kind m.E. bereits im Grundschulalter wissen) und muss diese neu erlernte Information sofort dem Bundesverfassungsgericht mitteilen. Das ist so herrlich naiv.  ;D

Immer wenn Fitzek unter Druck steht, werden seine Schreiben noch abstruser. Wirklich lustig anzusehen.

Seite 14:

Zitat
Eigene Ausführungen zum Menschen
Der „Mensch“ wird als Maske bezeichnet und in seiner Existenz auf den physischen Körper reduziert.

Als "Maske" wird man doch höchstens von Kopfnuss Kalli bezeichnet, wenn man sich mit ihm anlegt. Fitzek geht wieder in den Knast, so und nicht anderswohl! So kommen kann und auch WIRD! :D

Seite 14:

Hier zitiert Fitzek zuerst aus der 65. Aufage von 2006 - Palandt-Kommentar zu § 1 BGB:

Zitat
Soweit ausländisches Recht völkerrechtswidrig natürlichen Personen (Sklaven) die Rechtsfähigkeit vorenthält, ist es gemäß Einführungsgesetz des Bürgerlichen Gesetzbuches § 6 nicht zu beachten.

Um dann zu dem genialen Schluss zu kommen:

Zitat
Wenn die Versklavung völkerrechtskonform geschieht, ist gegen eine Versklavung nichts einzuwenden. Wäre dies nicht so, hätte es wohl kaum diese Änderung des Kommentars zum § 1 des BGB gegeben!

Nein, Peter. Du hast nur einfach keine Ahnung vom Völkerrecht und bist nicht fähig zu genug sprachlogischem Denken, um den Satz den du zitert hast, zu verstehen.

Sklaverei verstößt gegen ius cogens, also gegen zwingendes Völkergewohnheitsrecht. Sklaverei ist daher universell völkerrechtlich verboten. Das ist, neben dem Folterverbot, eine von wenigen ius cogens Normen im Völkerrecht.

Jeder, der auch nur ein bisschen Ahnung vom Völkerrecht hat, weiß das. Du weißt es nicht, weil du keine Ahnung vom Völkerrecht hast.

Wenn in der von dir zitierten Quelle also steht "Soweit ausländisches Recht völkerrechtswidrig natürlichen Personen (Sklaven) die Rechtsfähigkeit vorenthält [...]" dann impliziert das nicht etwa, dass es völkerrechtskonforme Möglichkeiten zur Versklavung von Menschen gäbe, sondern es betont nur, dass es eben völkerrechtswidrig ist, wenn Staaten in ihrer innerstaatlichen Rechtsordnung Menschen zu Sklaven machen. Du kannst das Wort "völkerrechtswidrig" aus dem von dir zitierten Satz streichen, dann stimmt er immer noch.

Seite 28:

Zitat
Auch die Konvention von Montevideo vom 26. Dezember 1933, als Teil des Unseren Rechten nachrangigen allgemeinen Völkerrechtes, definiert die Rechte und Pflichten und die grundlegenden Erfordernisse für den Aufbau von Staaten, auch wenn hier bereits „Fehler“ enthalten sind, die Wir im Zitat fett markieren.

Die fetten Hervorhebungen sind von Fitzek selbst. Mal abgesehen davon, dass ich mich frage, was an der Konvention von Montevideo, die regionales amerikanisches Völkervertragsrecht darstellt, "allgemeines Völkerrecht" sein soll, finde ich es sehr gut, dass Fitzeks Rechte natürlich dem allgemeinen Völkerrecht vorgehen. Was auch sonst.  ;D

Herrlich, diese Form von Narzissmus kannst du dir echt nicht ausdenken.  ;D



 
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Re: Neues aus dem Königreich 5/2018
« Antwort #223 am: 9. Mai 2018, 17:14:23 »


Peter! PETER!
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Re: Neues aus dem Königreich 5/2018
« Antwort #224 am: 9. Mai 2018, 17:29:43 »
01:14 "Dreizehnte Strafkammer des Landgerichts in Hamburg" ...  :scratch:

Edit: "Das führte dazu, dass das Landgericht Halle (Geht doch!) sagt 'Ok, dann müssen wir den Fall jetzt aufrollen, aber jetzt sind die Verurteilungschancen führ ihn so schlecht, dass wir ihn erstmal auf freien Fuss lassen.' "

Okeh.
« Letzte Änderung: 9. Mai 2018, 17:40:02 von Tuska »
"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder
 
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