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„Vorstellungen sind Showveranstaltungen“
Zurzeit kandidiert der 59-Jährige bei der Bürgermeisterwahl in Kernen. Die Gagenforderungen wies der Verlag von Anfang an zurück und das Gericht folgte dessen Argumenten. „Es gibt keinen vertraglichen Anspruch.“ Die unentgeltliche Teilnahme der Bürgermeisterkandidaten an den Podiumsdiskussionen, die der Verlag organisiert hatte, sei bekannt gewesen. Außerdem liege keine Bereicherungsabsicht seitens des Beklagten vor.
Thomas Hornauer sieht das anders. „Im Gegensatz zu den offiziellen Kandidatenvorstellungen der Gemeinden sind das Showveranstaltungen“, beharrt er auch nach dem Urteil am Dienstag. „Als Künstler habe ich deshalb Honorare in Rechnung gestellt.“ Die 75 000 Euro pro Auftritt seien zwar ziemlich teuer, räumt er ein, jedoch habe er die Beträge anhand der Zuschauerzahlen errechnet. Dabei habe er beim ersten Mal in Plüderhausen zuerst nur 50 000 Euro gefordert, sagt er.
Hornauer sieht sich als Zugpferd
Er sei schließlich das Zugpferd gewesen, das den Veranstaltungen dermaßen Publicity einbrachte, dass dafür größere Hallen nötig geworden seien als ursprünglich geplant war. In Welzheim statt der kleineren Eugen-Holy-Halle die größere Justinus-Kerner-Halle. „Sogar der SWR ist gekommen.“
Da er die Rechnungen über seine Werbeagentur gestellt hatte, habe er auf die Gagen sogar Umsatzsteuervorauszahlungen leisten müssen. Dennoch klingt Thomas Hornauer optimistisch und will nicht klein beigeben. „Ich hatte bei allen Wahlen ein super Ergebnis“, ist er überzeugt, auch wenn diese im einstelligen Prozentbereich lagen. Auch juristisch sei er mit dem Verlag noch nicht am Ende.
Außerdem seien die Wahlen eine Möglichkeit für ihn, die von ihm 2008 gegründete Religion des Christbuddhismus in Deutschland bekannt zu machen. „International mache ich das von Thailand aus“, sagt er, wo er einige Monate im Jahr lebt.
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Jeweils 75 000 Euro plus Mehrwertsteuer für seine Auftritte bei ZVW-Wahlkampfpodien im Jahr 2018 in Welzheim, Urbach und Remshalden, dazu weitere 40 000 Euro, weil er im Live-Stream zu einer der Veranstaltungen zu sehen war: Diese Gagenforderung wollte Hornauer nachträglich vor Gericht durchsetzen. Im Juli kam es deshalb zu einer mündlichen Verhandlung am Landgericht Stuttgart.
Hornauer begründete dort die Höhe seines Honorars mit einem Vergleich: „Der Dalai Lama verlangt auch 70 000 Euro - und da haben Sie nur seine Heiligkeit.“ Er, Hornauer, hingegen, sei nicht nur eine „königliche Heiligkeit“, sondern obendrein noch „Unternehmer“, „Medienfachmann“, „Zugpferd“ und „Show-Act“ in „Personalunion“.
Der Zeitungsverlag Waiblingen hatte Hornauer allerdings nie eine Gage in Aussicht gestellt, sondern im Gegenteil das Begehr von Anfang an abgelehnt. Als Hornauer Anfang 2018 in Plüderhausen erstmals um ein Bürgermeisteramt kandidierte, vom Verlag zur dortigen Podiumsdiskussion eingeladen wurde und eine 75 000-Euro-Forderung erhob, signalisierte ihm die Zeitung: Ein Honorar gebe es bei solchen Veranstaltungen grundsätzlich nicht.
Denn eine derartige Podiums-Runde dient einem doppelten Zweck: Den Bewerbern soll sie die Möglichkeit geben, ihre Ideen einem größeren Publikum zu präsentieren; den Besuchern wird die Gelegenheit eröffnet, die Kandidaten im direkten Vergleich zu erleben und sich ein Bild zu machen. Bei den Wahlkampfpodien des Zeitungsverlages Waiblingen ist deshalb der Eintritt frei, und die Bewerber erhalten kein Honorar. Diese Regel gilt ausnahmslos.
Bei der Kandidatenpräsentation in Plüderhausen setzte sich Hornauer deshalb, gewissermaßen aus Protest, nicht auf die Bühne, sondern in den Saal.
Als er danach aber auch in Welzheim, Urbach und Remshalden antrat, lud ihn der Zeitungsverlag auch dort zu den Vorstellungsterminen ein, der Logik folgend, dass kein Bewerber ausgegrenzt werden und jeder die Chance erhalten soll, sich zu präsentieren. Eine Gage wurde erneut nicht in Aussicht gestellt. An diesen drei Terminen nahm Hornauer auf dem Podium teil - danach erhob er seine Honorarforderung und versuchte, sie auf dem Klageweg durchzusetzen.
Am Dienstag verkündete nun das Gericht seine Entscheidung – Richter Rzymann im Wortlaut: „Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.“ Das heißt: Hornauer muss nicht nur den eigenen Anwalt bezahlen, sondern auch den des Zeitungsverlages Waiblingen.
Richter Rzymann begründete: Bereits vor der ersten Wahlkampfveranstaltung in Plüderhausen sei Hornauer „deutlich gesagt“ worden, dass die Zeitung seinem „Ansinnen nicht entsprechen“ werde. Diese Botschaft habe der Verlag vor der zweiten Podiumsdiskussion in Welzheim „wiederholt“. Damit „musste jedem teilnehmenden Kandidaten klar sein“, dass es für so einen Auftritt kein Geld gebe.
Auch aus der Tatsache, dass Hornauer in einem Live-Stream zu sehen war, ergebe sich kein Bezahlungsanspruch. Es sei „nicht erkennbar“, dass Hornauer dabei „urheberrechtlich geschützte Leistungen“ erbracht habe. Die Übertragung habe schlicht, wie bei „allen anderen“ Bewerbern, Hornauers „Teilnahme“ dokumentiert.
Thomas Hornauer kandidert auch in Kernen
Honorar will Hornauer offenbar auch für Auftritte beim Wahlkampf in Kernen haben. Dort wird Ende September ein neuer Bürgermeister gewählt - und auch Thomas Hornauer kandidiert. In einer Mail an den Zeitungsverlag heißt es wörtlich: „Sollten Sie mich wirklich auch als Bürgermeister Kandidat auf der Bühne haben wollen müssen Sie in ihrem Programm Format sicherstellen, dass das Kommunalwahlrecht nicht wieder unterwandert wird. Meine Auftrittsbedingungen werde ich Ihnen dann noch mitteilen in welcher Höhe dieses Mal Aufwandsentschädigung, Reisekosten und Reisespesen Anliegen.“ Die Rechtschreibfehler haben wir nicht korrigiert.