Autor Thema: Der Volksleerer - Nikolai Nerling  (Gelesen 1440854 mal)

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Offline John

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #1770 am: 27. Juli 2018, 01:03:11 »
Da habe ich mich gerade erst fertig übergeben, kommt der schon mit dem nächsten Brechmittel!

Er muss liefern...
Sollte er von DuTube Geld bekommen braucht er die Klicks um konstant Einnahmen zu bekommen. Die Einschlägigen Rechner haben für seinen Kanal keine Angaben ausgespuckt. Das gibt ein bissche Hoffnung, dass er nichts, oder nur wenig bekommt. Unabhängig davon muss er im Gespräch bleiben. Stichwort Spenden. Von Hartz IV kann er sich dieses Rumfahren nicht lange leisten.
Und im Thread Die "Gründung" von Staatenlos.info sieht man auch, was passiert, wenn jemand anderes die Deutungshoheit übernimmt. Die Kommission 146 ist in der Bedeutungsloigkeit gelandet, während Rüdi im TV interviewt wird.

Rutscht Nikolai in die Bedeutungslosigkeit ab, hat er kein Geld, keinen Job und keine Fanboys mehr.
Daher: Alles in die Welt werfen, was ihm vor die Linse kommt
I'm gonna build my own nation, with blackjack and hookers.
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #1771 am: 27. Juli 2018, 01:28:05 »
Am besten fand ich, dass er sich wohl langsam mit der neuen germanischen Medizin vertraut macht... Vielleicht erledigt sich ja auf biologische Weise einiges :think:
Ich habe daran so meine Zweifel. Ein "leider" verkneife ich mir, lasse es aber als Subtext mitschwingen ...
Die GNM ist IMO ja die todsichere (sic!) Behandlung bei gravierenden Erkrankungen, allen voran Krebs. Solange er also nicht in absehbarerer Zeit ob einer unbehandelten schweren Krankheit nach Walhalla überzusiedeln droht sehe ich nicht, wie er sich damit einer biologischen Lösung zuführen könnte. Da sind MMS in größeren Mengen und nicht isolierte Freie-Energie-Generatoren am Kraftstrom schon eher geeignet.

Die GNM ist - wenn - dann eher Mittel zum Zweck, in diesem Fall wohl zum Zweck der Geldakquise. Anders kann ich mir das nicht vorstellen.
« Letzte Änderung: 27. Juli 2018, 01:30:25 von theodoravontane »
"Wenn ich mein Leben noch einmal leben könnte, würde ich die gleichen Fehler wieder machen, aber ein bißchen früher anfangen, damit ich mehr davon habe."

Marlene Dietrich
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #1772 am: 27. Juli 2018, 10:11:25 »
Wurde das Land Berlin eigentlich vom Arbeitsgericht zur Fortzahlung seines Gehalts verpflichtet? Ist dazu jemandem etwas bekannt?
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Offline Rabenaas

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #1773 am: 27. Juli 2018, 10:27:11 »
Nein, im Juni war Gütetermin wegen seiner Kündigungsschutzklage. Man hat sich nicht geeinigt, und bis zu einem - nicht zu erwartenden - obsiegenden Urteil des Klägers wird er nicht bezahlt.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #1774 am: 27. Juli 2018, 10:35:26 »
Eine provozierte fristlose Kündigung dürfte zum Ausschluss oder wenigstens zu einer Minderung von ALG I führen.
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #1775 am: 27. Juli 2018, 10:43:28 »
Jein. Eine Sperre wird verhängt, wenn der Gekündigte durch ein ar­beits­ver­trags­wid­ri­ges Ver­hal­ten An­lass für die Lösung des Beschäfti­gungs­verhält­nis­ses ge­ge­ben und da­durch vorsätz­lich oder grob fahrlässig die Ar­beits­lo­sig­keit her­bei­geführt hat.

Eine legale politische Betätigung kann ein Grund für eine fristlose Kündigung sein, nicht aber für eine Sperre beim Arbeitslosengeld.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #1776 am: 27. Juli 2018, 11:02:03 »
ar­beits­ver­trags­wid­ri­ges Ver­hal­ten
Darf ich an Paragraf 3, Absatz 1, Satz 2 TV-L erinnern?
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #1777 am: 27. Juli 2018, 11:10:32 »
Wurde das Land Berlin eigentlich vom Arbeitsgericht zur Fortzahlung seines Gehalts verpflichtet?

Einen Anspruch auf Fortzahlung des gehaltes während eines Arbeitsgerichtsprozesses gibt es nicht. Im Geltungsbereich des BetrVG gibt es einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung, wenn der Betriebsrat der ordentlichen Kündigung widersprochen und der Gekündigte innerhalb von 2 Woche Klage erhoben hat (§ 102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG). Da es sich bei dem Volksentleerten aber um eine außerordentliche Kündigung gehandelt hat und er als Lehrer außerdem nicht in den Anwendungsbereich des BetrVG fällt, ist das hier nicht einschlägig.

Im BPersVG gibt es in § 75 eine entsprechende Regelung, aber auch das ist für den Lehrer als Landesbeschäftigten nicht anzuwenden. Im PersVG Berlin gibt es eine solche Reglung nihct und selbst wenn, dann würde sie bei einer außerordentlichen Kündigung nicht greifen.

Eventuell hat der braune Nikolai aber einen Antrag auf vorläufige Weiterbeschäftigung gestellt. Nach Rechtsprechung des BAG hat der Gekündigte einen Anspruch auf vorläufige Weiterbeschäftigung, wenn die Kündigung offensichtlich unwirksam ist bzw wenn der Weiterbeschäftigung keine überwiegenden Interessen des Arbeitgebers entgegenstehen. Nach Rechtsprechung des LAG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 28.08.2012 - 19 Sa 306/12 Rn. 52) liegt ein solches überwiegendes Interesse Arbeitsgebers an der Nichtbeschäftigung bereits durch den ungewissen Ausgang des Kündigungsschutzprozesses vor. Dies ändert sich jedoch, wenn ein erstinstanzliches Urteil zu einer Unwirksamkeit der Kündigung kommt (was hier nicht ausgeschlossen ist, weil sich das Land Berlin für eine außerordentliche Kündigung zu viel Zeit gelassen hat, ob auch hilsweise ordentlich gekündigt wurde ist mir nicht bekannt).

Wenn es also in die Verlängerung gehen sollte, dann müsste das Land unseren Nikolai wohl wieder bezahlen, weil Freistellung bei vollen bezügen geht natürlich trotz Weiterbeschäftigungsanspruch.

 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #1778 am: 27. Juli 2018, 11:17:07 »
@Müll Mann Im Hinterkopf schwirrt mir herum, der Personalrat habe der Kündigung ausdrücklich zugestimmt.

Fassen wir also mal zusammen: Aller Wahrscheinlichkeit nach wird Nikolang nicht mehr bezahlt, womöglich erhält er aber ALG I.
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #1779 am: 27. Juli 2018, 11:51:01 »
Der Volkslehrer verdient mit seinen YouTube-Kanal kein Geld wie ich das sehe, zumindest wird keine Werbung vor oder während den Videos eingeblendet.

Meines Wissens nach ist es auch gar nicht möglich für ihn seinen Kanal zu monotarisieren, denn YouTube schließt das u.A. für politische Inhalte explizit vom Partnerprogramm aus. Im Grunde können nur Kanäle mit Inhalten die "casual" sind (z.B. Let's Plays, Katzenvideos, ...) Geld mit ihren Videos verdienen.
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #1780 am: 27. Juli 2018, 12:00:15 »
 
Fassen wir also mal zusammen: Aller Wahrscheinlichkeit nach wird Nikol

Unter Verachtung der zu erwartenden seelishen Schäden habe ich mir eben folgendes angetan:   
https://www.youtube.com/watch?v=n4bwT5MfSzE
:puke:

Aus dem Kontext geht hervor,dass diese "Rede" am  03.07.2018 gehalten wurde.
Demnach erhielt der VL die ordentliche Kündigung erst zum 30.06. und bekäme somit noch Gehalt bis einschliesslich Oktober.

Schwer zu ertragen, wenn dem so ist.
 :protest:
Nie geraten die Deutschen so außer sich, wie wenn sie zu sich kommen wollen. (Tucholsky)
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #1781 am: 27. Juli 2018, 12:13:01 »
ar­beits­ver­trags­wid­ri­ges Ver­hal­ten
Darf ich an Paragraf 3, Absatz 1, Satz 2 TV-L erinnern?

Natürlich. Ein Verstoß dagegen rechtfertigt eine fristlose Kündigung seitens des Arbeitgebers, nicht aber eine Sperre für das ALG: das würde das Grundrecht auf Meinungsfreiheit zu sehr einschränken.

Demnach erhielt der VL die ordentliche Kündigung erst zum 30.06. und bekäme somit noch Gehalt bis einschliesslich Oktober.

Es handelt sich um eine hilfsweise ordentliche Kündigung für den Fall, daß die außerordentliche vom Arbeitsgericht gekippt wird.
« Letzte Änderung: 27. Juli 2018, 12:16:03 von Rabenaas »
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #1782 am: 27. Juli 2018, 12:13:09 »

Aus dem Kontext geht hervor,dass diese "Rede" am  03.07.2018 gehalten wurde.
Demnach erhielt der VL die ordentliche Kündigung erst zum 30.06. und bekäme somit noch Gehalt bis einschliesslich Oktober.

Schwer zu ertragen, wenn dem so ist.
 :protest:

Das wichtigste ist doch erst mal, dass er nicht mehr auf (leichter beeinflussbare) Kinder und Jugendliche losgelassen wird!

Die Allgemeinheit muss ihn ohnehin unterhalten, da fallen die paar Monate Lehrergehalt hin oder her auch nicht mehr in's Gewicht!
Zyniker, der - Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung Dinge sieht, wie sie sind, statt wie sie sein sollten.
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #1783 am: 27. Juli 2018, 15:01:05 »
Der Volkslehrer verdient mit seinen YouTube-Kanal kein Geld wie ich das sehe, zumindest wird keine Werbung vor oder während den Videos eingeblendet.

Meines Wissens nach ist es auch gar nicht möglich für ihn seinen Kanal zu monotarisieren, denn YouTube schließt das u.A. für politische Inhalte explizit vom Partnerprogramm aus. Im Grunde können nur Kanäle mit Inhalten die "casual" sind (z.B. Let's Plays, Katzenvideos, ...) Geld mit ihren Videos verdienen.

Welche Werbung sollte man da auch schalten? Ach, halt, die hier vielleicht

Die Erfahrung lehrt uns, dass Liebe nicht darin besteht, dass man einander ansieht, sondern dass man gemeinsam in gleicher Richtung blickt.
Antoine de Saint-Exupéry (1900-44), frz. Flieger u. Schriftsteller
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #1784 am: 27. Juli 2018, 18:44:29 »
Fassen wir also mal zusammen: Aller Wahrscheinlichkeit nach wird Nikolang nicht mehr bezahlt, womöglich erhält er aber ALG I.

Wenn letzteres zutreffen sollte, müsste er „dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen“; was ich stark bezweifle. Tut er das nicht, gibts schnell eine Sperre. Seine Reisetätigkeit steht dem doch eher entgegen.
« Letzte Änderung: 27. Juli 2018, 18:57:00 von Neubuerger »
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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