Autor Thema: Neues aus dem Königreich 12/2017  (Gelesen 17343 mal)

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Offline aitmatow

Re: Neues aus dem Königreich 12/2017
« Antwort #90 am: 17. Dezember 2017, 11:37:26 »
Die gute Ulrike passt absolut zum KRD. Sie findet das Leben an sich offenbar wahnsinnig anstrengend. Manche Dinge sind aber auch stressig.
 
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Re: Neues aus dem Königreich 12/2017
« Antwort #91 am: 17. Dezember 2017, 11:38:23 »
Eine Frage am Rande.

Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, hatte doch Oppermann vorsorglich etwaige Mietverträge bereits zu Beginn kündigen lassen ( also 2015).

Erinnere ich mich da richtig?
Die Erfahrung lehrt uns, dass Liebe nicht darin besteht, dass man einander ansieht, sondern dass man gemeinsam in gleicher Richtung blickt.
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Offline Pantotheus

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Re: Neues aus dem Königreich 12/2017
« Antwort #92 am: 17. Dezember 2017, 11:54:52 »
@mork77 Ja, das trifft zu. Allerdings bestand das Problem darin, dass lange Zeit nicht klar war, wer eigentlich "Mieter" war und gegen wen demnach eine Kündigung zu richten gewesen wäre. Kündigungen gegen "Unbekannt" sind im deutschen Mietrecht nämlich eigentlich nicht vorgesehen. Ob aber die vorgeblichen "Mietverträge", die nicht einmal von einem Vermieter oder dessen Vertreter gezeichnet sind, in einem ordentlichen Zivilprozess Bestand hätten, bleibe einmal dahingestellt.

@Jean Dark Assistenz ist natürlich eine wirklich gute berufliche Empfehlung.  :salut:

@alle Habe mal eine Weihnachtskarte für Fatzke gebastelt.
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Re: Neues aus dem Königreich 12/2017
« Antwort #93 am: 17. Dezember 2017, 13:05:35 »
Die Pubel haben das Geblubber mit Conrad auf ihrem Kanal veröffentlicht.

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Offline Anti Reisdepp

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Re: Neues aus dem Königreich 12/2017
« Antwort #94 am: 17. Dezember 2017, 13:53:40 »
Wie ist das eigentlich mit Mietverträgen, die erst nach Oppermanns Übernahme entstanden sind? Zum Beispiel der möglicherweise mit Ulrike bestehende Mietvertrag. Sie sagt ja oben im Video, sie ist kurz nach Peters Verhaftung eíngezogen.
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Offline Das Chaos

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Re: Neues aus dem Königreich 12/2017
« Antwort #95 am: 17. Dezember 2017, 15:00:06 »
Zitat
Ein Mietvertrag kann auch durch schlüssiges Verhalten, also konkludent, abgeschlossen werden (siehe: BGH ZMR 2005,781,782; BGH WuM 1998,767).

Entscheidend ist in solchen Fällen das tatsächliche Handeln der Parteien. Überlässt jemand einem anderen ein Mietobjekt über einen längeren Zeitraum und der andere zahlt dafür regelmäßig den entsprechenden Mietzins, so geben beide Seiten durch schlüssiges Verhalten zu erkennen, dass sie ein Mietverhältnis eingegangen sind. Insoweit handelt es sich von beiden Parteien um übereinstimmende (stillschweigende) Willenserklärungen, die ihren Ausdruck in tatsächlichem Handeln – Gebrauchsüberlassung gegen Mietzinszahlung – finden.

Demnach liegt kein konkludentens Handeln vor, wenn ein Mieter das Mietobjekt zwar nutzt, jedoch keine Miete dafür zahlt.
http://www.mietrecht-hilfe.de/mietvertrag/form-des-mietvertrages/konkludenter-mietvertrag.html
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 
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Re: Neues aus dem Königreich 12/2017
« Antwort #96 am: 17. Dezember 2017, 16:16:11 »
Hier liegt aber der Fall ein wenig anders und komplexer: "Vermieter" zumindest der später Eingezogenen wie Ulrike war ja das ominöse "Wohnreich", über dessen Identität bisher völlige Unklarheit herrscht. Weder ist klar, welche Rechtsform oder Rechtspersönlichkeit dieses "Wohnreich" hat noch wer es im Geschäftsverkehr vertritt noch auch wo es überhaupt seinen Sitz hat. Weiter ist auch nicht klar, welche Rechte es von wem und wie an dem fraglichen Gebäude bzw. Grundstück erworben haben könnte. Auch eine Satzung oder ein Gesellschaftsvertrag des "Wohnreichs" liegt nicht vor.
Von den übrigen Seltsamkeiten dieser angeblichen "Mietverhältnisse" ganz zu schweigen.
Das Konstrukt ist also etwa wie folgt: Mittels "Wohnreich" sollte das Bestehen von Untermietverhältnissen vorgespiegelt werden. Eine Räumung sollte dann zumindest so lange verhindert werden, bis die Untermietverhältnisse rechtskräftig erloschen oder gekündigt worden wären.
Es ist dem gewählten Vorgehen geschuldet, dass das Bestehen dieser Untermietverhältnisse nicht eingehend geprüft wurde. In einem ordentlichen Verfahren dürften diese kaum Bestand haben.
Immerhin hat der Abwickler erreicht, dass ihm eine vollstreckbare Entscheidung ausgestellt und diese vollstreckt, also die Räumung durchgeführt wurde. Dass diese nun nachträglich als nicht rechtsgültig beurteilt wurde, ist ein Schönheitsfehler. Die obsiegenden Kläger können nun auf Kostenerstattung und Schadensersatz klagen, wobei fraglich ist, ob z. B. Zuwendungen Dritter, die als Spende in einer Notlage gegeben wurden, als Kosten oder Schaden anrechenbar sind. Da die Spender nicht damit rechnen durften, je etwas davon zurück zu erhalten, ist wohl eine Entschädigung eher zu verneinen.
Das Grundstück ist vom neuen Eigentümer längst in Besitz genommen worden. Ein Herausgabeanspruch müsste sich wohl gegen den neuen Eigentümer richten, da dieser die tatsächliche Sachherrschaft hat. In einem solchen Verfahren genügt aber die Vorlage von fadenscheinigen Untermietverträgen nicht, die Kläger müssten den Herausgabeanspruch beweisen.
Dann kostet ein solches Gerichtsverfahren auch eine Stange Geld, die den bekannten Rest-KRDlern wohl eher nicht zur Verfügung steht.
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Re: Neues aus dem Königreich 12/2017
« Antwort #97 am: 17. Dezember 2017, 16:40:10 »
Die obsiegenden Kläger können nun auf Kostenerstattung und Schadensersatz klagen, wobei fraglich ist, ob z. B. Zuwendungen Dritter, die als Spende in einer Notlage gegeben wurden, als Kosten oder Schaden anrechenbar sind.

Ohne ein Experte im deutschen Privatrecht zu sein: Selbst wenn die obsiegenden Kläger Anspruch auf Kostenerstattung und Schadensersatz hätten, so könnte der Abwickler diese Ansprüche wohl mit den von den Klägern geschuldeten Mietzahlungen einfach gegenrechnen.

Die so toll obsiegt habenden Kläger würden also wohl keinen Cent sehen, weil sie aller Wahrscheinlichkeit nach, dem Abwickler viel mehr Miete schulden würden, als er ihnen Schadenersatz und Kostenerstattung schulden würde.

Oder liege ich falsch?  ;D
 
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Re: Neues aus dem Königreich 12/2017
« Antwort #98 am: 17. Dezember 2017, 16:54:06 »
Das Recht zur Aufrechnung dürfte hier bestehen, Ausnahmen von diesem Recht sind selten und hier nicht gegeben. Der Abwickler hat ja m. W. zu Beginn seiner Tätigkeit versucht, Mietzahlungen einzutreiben. Die Frage ist auch, ob es weitere aufrechenbare Forderungen gibt, etwa Nebenkosten, Beschädigungen am Gebäude o. dgl.
Das KRD sieht das natürlich anders. Es behauptet ja eben, es hätten Untermietverhältnisse mit dem "Wohnreich" bestanden und diese seien erfüllt worden. Da es dieses "Wohnreich" allerdings als fassbare Rechtspersönlichkeit nicht gibt, dürfte ein Durchgriff auf die einzelnen "Mieter" möglich sein.

Aber wir diskutieren hier über Probleme, die sich gar nicht stellen: Die obsiegenden KRDler sind jetzt am Zug und müssen Klage führen, wenn sie ihre Forderungen durchsetzen wollen. Dass der Abwickler freiwillig zahlt, halte ich für unwahrscheinlich. Die Kläger müssten allerdings ihre Forderungen beziffern und belegen. Angesichts dessen, was im KRD unter "Buchführung" verstanden wurde, und in Anbetracht des sonstigen unvorstellbaren Schlendrians der KRDler hege ich starke Zweifel daran, dass sie überhaupt fähig sind, irgendeine ihrer Forderungen so zu belegen, dass sie vor Gericht überhaupt eine Chance auf Erfolg hätte.
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Re: Neues aus dem Königreich 12/2017
« Antwort #99 am: 17. Dezember 2017, 17:07:59 »
Immerhin hat der Abwickler erreicht, dass ihm eine vollstreckbare Entscheidung ausgestellt und diese vollstreckt, also die Räumung durchgeführt wurde. Dass diese nun nachträglich als nicht rechtsgültig beurteilt wurde, ist ein Schönheitsfehler.
Wobei wir bei der nächsten Lüge der Pudel wären, die durch die Einblendungen in der von den Pudeln veröffentlichten Version des Videos von ihnen selber entlarvt wird.
Das die komplette Räumung, also sämtlicher Pudel, nicht rechtsgültig war, lese ich bei Min. 24:11 anders. :think:
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Re: Neues aus dem Königreich 12/2017
« Antwort #100 am: 17. Dezember 2017, 17:13:06 »
@Autsch ! Psst! Nicht weitersagen: Die fehlenden "Nummern" hatten keinen Widerspruch eingelegt. Wo kein Kläger, da ist auch kein Richter. Im Zivilrecht muss man selbst den Hintern hoch kriegen und aktiv werden.

Die wirklich faustdicken Lügen sind andere. Zum Beispiel wird zum hundertsten oder tausendsten Mal die Lüge wiederholt, Fatzke habe keine Untreue begangen, weil er sich nicht persönlich bereichert habe. Das sagt kein einziges Urteil. Zur Erinnerung (ich wiederhole mich auch): Untreue setzt keineswegs Bereicherung voraus. Vom Vorwurf der Untreue hat, anders als in dem Geschwätz behauptet wird, bisher kein Gericht Fatzke entlastet. Auch die notorische Schwarz-Weiß-Färberei: im KRD sei alles gut, in der BRD hingegen gehe es den Leuten schlecht, seien sie unfrei usw., könnte man als Lüge betrachten, namentlich was den Zustand des KRD angeht, denn dieser ist erkennbar nicht gut.
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Re: Neues aus dem Königreich 12/2017
« Antwort #101 am: 17. Dezember 2017, 17:23:05 »
In dem Video wird noch mehr gelogen bzw. sagen wir die Wahrheit etwas verfälscht. Bei 28:20 wird eine aufgebrochene Tür eingeblendet. Das Foto stammt aber gar nicht aus dem kranken Haus, sondern aus Reinsdorf und ist von 2014 als die Polizei dort die Tür gewaltsam öffnete, weil eben keiner bereit war die Tür freiwillig zu öffnen. Dem Zuschauer wird aber versucht unterzuschieben, dass die Polzei im kranken Haus Türen aufgebrochen hat, obwohl Martin bereit war, alle Türen aufzuschließen. So wahrheitsgetreu arbeiten also die Medien im KRD.

Bild 1 aus dem aktuellen bewusst.tv Video.
Bild 2 abgesägter Türgriff aus dem MDR Exakt Video
Bild 3 Tür mit kaputten Glasscheiben und abgesägtem Griff.
« Letzte Änderung: 17. Dezember 2017, 17:24:45 von Anti Reisdepp »
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Re: Neues aus dem Königreich 12/2017
« Antwort #102 am: 17. Dezember 2017, 17:24:42 »
Die fehlenden "Nummern" hatten keinen Widerspruch eingelegt.
… waren also anscheinend von der Rechtmäßigkeit der Verfügung überzeugt. :whistle:
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Re: Neues aus dem Königreich 12/2017
« Antwort #103 am: 17. Dezember 2017, 19:46:19 »
Also ich lese im Umkehrschluss nur die frohe Botschaft:

Die Räumung gegen Nr. 5, 7, 11 und 16 (unsere Amtmännchen?) war demnach rechtmäßig.

Punkt.

Dazu passt auch das:

Zitat von: Wiki
Fehlerhaftigkeit des erlangten Besitzes

Besitz, der durch verbotene Eigenmacht erlangt wurde, ist fehlerhaft (§ 858 Abs. 2 BGB). So begründet die Besitzentziehung zwar neuen Besitz des Störers, dieser ist jedoch nicht in gleichem Maße geschützt. So steht einem fehlerhaft Besitzenden beispielsweise kein Anspruch auf Wiedereinräumung des Besitzes zu, wenn wiederum ihm der Besitz durch verbotene Eigenmacht entzogen wurde (§ 861 Abs. 2 BGB).

Eine vorsätzliche Täuschung des Abwicklers durch die Nr. 5, 7, 11 und 16  und/oder die Verantwortlichen von "Wohnreich" über das Bestehen dieser weiteren Untermietverhältnisse käme in der Gesamtschau und nach umfangreichem Schriftverkehr hier nun auch noch in Betracht. Die Opfer Untermieter waren schließlich bei Antragstellung der e.V. schon bekannt.

Aber egal wie die "Nr. 5, 7, 11 und 16 Gbr.& Co. KG" es mal wieder hingetrickst haben, es sind und bleiben eben einfach nur Ganoven.

Gibt es für den Abwickler Rechtsmittel?
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Re: Neues aus dem Königreich 12/2017
« Antwort #104 am: 17. Dezember 2017, 20:56:21 »
Gibt es für den Abwickler Rechtsmittel?

Hm, mit welchem Ziel? Sofern ich @Pantotheus richtig verstanden habe, war die Prüfung der angeblichen Mietverträge in diesen Verfahren weder möglich noch erfolgt. Das Gericht hat auch keine neuen ausgestellt. Nun halte ich Oppermann und Fehse nicht für blöd. Der eine hatte keine Zeit, die Fitzekschen Phantasieprodukte durch die Instanzen hinweg prüfen zu lassen, dann wäre der Käufer weg gewesen. Also besser jetzt etwas weniger erlöst als später gar nichts.
Der andere hat für sich einen Honoraranspruch generiert, was per se nicht unehrenhaft ist, um so weniger, als das Verfahren für die Mandanten vermutlich nicht verloren gehen würde. Er hat ihnen aber anscheinend nicht direkt angeraten, jetzt auch Schadensersatzklagen einzureichen, denn das hätten sie schon durch die Gegend geplärrt.

Oppermann hat völlig zu Recht die Kenntnis von Mietverträgen bestritten, weil das, was die Pudel ihm vorgelegt haben (wenn überhaupt) eben keine waren. Und mehr müßte er vermutlich auch in eventuellen Schadenersatzprozessen nicht tun. Die Pudel müßten dagegen rechtsgültige Mietverträge, die erfolgten Mietzahlungen (s. @Das Chaos ) und den erlittenen Schaden beweisen. Wenn sie nur bei einem dieser Schritte stolpern, kriegen sie nichts. Folglich werden sie, solange sie noch irgendwie Zugang zum Internet haben, den jetzt erstrittenen Beschluß wie eine Monstranz vor sich hertragen und im Übrigen alle Viere grade sein lassen.
 
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