Autor Thema: Neues aus dem Königreich 12/2017  (Gelesen 17338 mal)

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Offline Pantotheus

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Re: Neues aus dem Königreich 12/2017
« Antwort #120 am: 20. Dezember 2017, 17:36:53 »
@Elbling @BlueOcean Filibuster ist nach allgemein anerkannter Etymologie in der Tat von der Bezeichnung Flibustier für Kaperfahrer, Freibeuter, Pirat abgeleitet. Beim Filibuster wird ja gleichsam das Rederecht "gekapert", auch die Aufmerksamkeit und Geduld der Anderen. Überhaupt handelt es sich um ein Manöver, mit dem der eigene Wille anderen Leuten aufgezwungen werden soll.
Das Verhalten Fatzkes und seines KRD ähnelt durchaus in verschiedener Hinsicht der Piraterie. Vor allem ging es ja immer darum, auf Kosten Dritter zu leben. Der Unterschied besteht darin, dass das KRD nicht so offensichtlich mit rauchenden Kanonen und gezückten Säbeln daherkam, sondern ein wenig "diskreter" vorging, nichtsdestotrotz aber fremde Geldbörsen kaperte. Bei Bedarf wurde auch Gewalt ausgeübt. Man erinnert sich der einschlägigen Vorstrafen Fatzkes, der gegen ihn ausgesprochenen Hausverbote, seiner "Dehnübungen" und namentlich des legendären Stuhlkreis-Vorfalles.
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Re: Neues aus dem Königreich 12/2017
« Antwort #121 am: 20. Dezember 2017, 17:48:21 »
Das Verhalten Fatzkes und seines KRD ähnelt durchaus in verschiedener Hinsicht der Piraterie.

Wobei man nicht vergessen sollte, dass man mit den Pudeln nicht mal eine Gummiente entern könnte!  ;D
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Re: Neues aus dem Königreich 12/2017
« Antwort #122 am: 20. Dezember 2017, 19:36:54 »
Willst du die Staatsflotte etwa mit einer Gummiente.....

Ach, lassen wir das besser ;D
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Offline Pantotheus

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Re: Neues aus dem Königreich 12/2017
« Antwort #123 am: 20. Dezember 2017, 20:14:55 »
Da muss man wohl differenzieren: Seit der Inhaftierung des obersten Raufboldes dürfte höchstens noch der verhinderte Offiziersanwärter Martin über die körperliche Konstitution verfügen, ein ernsthafter Kämpfer zu sein. Selbst die "Flotte" dürfte körperlich besser trainiert sein als die übrigen Rest-KRDler. Benjamin Blümchen sieht auf den neusten verfügbaren Bildern dünn wie ein Bleistiftstrich aus, Marco der Kurzatmige könnte keine halbe Runde durchhalten (was bei einem Angehörigen eines Volkes, das über Jahrhunderte so viele gefürchtete Söldner hervorbrachte, erstaunen mag).
Natürlich ist mit einem einzelnen Raufbold kein Schiff zu kapern. Das war aber nicht immer so. Unter der verblichenen "Neudeutschen Garde" befanden sich einige durchaus finstere Gestalten, denen ich nicht allein begegnen möchte. Der oberste Raufbold ist allerdings, wie bemerkt, mehrfach durch Handgreiflichkeiten aufgefallen. Die Bildung der "Garde" sprach ja auch für sich. Endlich auch der berüchtigte Stuhlkreis-Vorfall ist bezeichnend.
Aber - und dies scheint mir entscheidend - die bisher bekannt gewordenen KRDler, namentlich jene, die etwas von sich gegeben haben, haben diese ganzen Vorfälle nie kritisiert, sondern stets gebilligt oder schöngeredet. Es scheint also im KRD, selbst noch im jetzigen Rumpf-KRD, nie ernsthaft in Frage gestanden zu haben, dass Fatzkes Übergriffe legitim waren, dass die Schaffung einer "Garde" in Ordnung war, dass es rechtens und ein gebotenes Mittel zum Zweck war, Leute gegen ihren Willen festzuhalten, dass der Besitz einer verbotenen Waffe gut, die dagegen stehenden BRD-Gesetze nicht anwendbar und überhaupt unsinnig seien usw. usf.
Zumindest Möchtegern-Gewalttäter sind die KRDler schon - wie übrigens die RD insgesamt.
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Re: Neues aus dem Königreich 12/2017
« Antwort #124 am: 20. Dezember 2017, 21:54:15 »
Herr Dr. Rehahn benötigt im Moment keine Tomatenpflücker.

Na dann: Attacke! Unternehmen Rückeroberung!

Wenn ich in der 1. Reihe sitzen darf, würde ich tatsächlich mal spenden.
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Offline Wittenberger

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Re: Neues aus dem Königreich 12/2017
« Antwort #125 am: 20. Dezember 2017, 22:31:42 »
Herr Dr. Rehahn benötigt im Moment keine Tomatenpflücker.

Na dann: Attacke! Unternehmen Rückeroberung!

Ob die sieben Zwerge etwas mit der Vokabel "Alarmaufschaltung" anfangen können?
 

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Re: Neues aus dem Königreich 12/2017
« Antwort #126 am: 21. Dezember 2017, 09:38:02 »
Zitat
Ob die sieben Zwerge etwas mit der Vokabel "Alarmaufschaltung" anfangen können?

Dann käme auch tatsächlich endlich mal eine private Sicherheitsfirma, statt der Polizei. Ob die Pudel den Unterschied erkennen werden?
 

Offline Stief

Re: Neues aus dem Königreich 12/2017
« Antwort #127 am: 21. Dezember 2017, 09:59:35 »
Angenommen, sie würden es schaffen: Wäre in diesem Fall eine sofortige Räumung wegen verbotener Eigenmacht (ggf. mit einer neuen einstweiligen Verfügung) möglich, oder würde die Tatsache, dass die einstweilige Verfügung im Bezug auf einige Pudel aufgehoben wurde, diesen einen wie auch immer gearteten Schutz zubilligen?
 

Offline Pantotheus

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Re: Neues aus dem Königreich 12/2017
« Antwort #128 am: 21. Dezember 2017, 10:33:28 »
@Stief Eine gerichtliche Entscheidung ist grundsätzlich eine Einzelfallentscheidung und wirkt "inter partes", also zwischen den am Verfahren Beteiligten. (Es gibt auch Ausnahmen, etwa dass Urteile auch gegenüber Dritten Wirkung entfalten oder dass sie dauerhafte Geltung haben. Beides ist etwa bei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts der Fall, mit denen Gesetze für verfassungswidrig erklärt werden bzw. nicht.) Eine Entscheidung, die also zwischen den KRDlern und dem Abwickler ergangen ist, betrifft grundsätzlich nicht das Verhältnis zwischen den KRDlern und dem gegenwärtigen Grundeigentümer.
Zudem handelt es sich bei der erwähnten Entscheidung um eine Feststellungsklage, nicht um eine Gestaltungsklage. Mit der Feststellungsklage wird etwas festgestellt, hier die Rechtswidrigkeit der vorläufigen Räumungsanordnung. Mit der Feststellung, dass die Räumung rechtswidrig war, kann man allerdings vorerst recht wenig anfangen. Schadensersatz oder die Herausgabe des Grundstücks muss man in einem neuen Verfahren verlangen und dort ggf. auch beweisen.
Anders wäre es bei einer Gestaltungsklage: Dann würde das Gericht über die Ausgestaltung eines Rechtsverhältnisses entscheiden. "Gestaltung" kann sehr viel Verschiedenes sein, etwa die Eigentumsverhältnisse an einer Sache, die Ausgestaltung einer Gesellschaftsform o. dgl. Die Feststellung der Rechtswidrigkeit der vorläufigen Räumungsanordnung allein bildet nur die Grundlage für weitere Schritte, sagt aber nichts darüber aus, welche Rechte den KRDlern etwa an dem Grundstück zustünden.

Wenn die KRDler versuchen, das Gelände erneut zu besetzen, sind zwei Szenarien denkbar. Das erste besteht darin, dass die KRDler auf frischer Tat ertappt und vom Wachschutz, der Polizei usw. vertrieben werden. Dann können sie am Grundstück keinerlei irgendwie geartete Rechte erlangt haben.
Das zweite Szenario besteht darin, dass die KRDler es nicht nur schaffen, in das Gebäude einzudringen, sondern sich dort auch festsetzen. Dann kann es sein, dass sie tatsächlich "Besitz" erworben haben, d. h. die tatsächliche Verfügungsmacht. Wenn nun der neue Eigentümer die Räumung schnell betreibt, dann könnte in diesem Fall die verbotene Eigenmacht als Grund Bestand haben. Auf jeden Fall wäre der "Besitz" der KRDler nicht rechtens, da es dafür keinen rechtlichen Grund gäbe, sondern sie ihn mittels verbotener Eigenmacht, sprich: Einbruch, erlangt haben.
Das ist aber nur die privatrechtliche Seite. Dass ein solches Eindringen sehr wahrscheinlich auch Straftatbestände erfüllen würde und es ggf. auch möglich wäre, die Eindringlinge z. B. wegen Hausfriedensbruchs zu belangen und ggf. festzunehmen, steht auf einem anderen Blatt. Privatrechtlich wäre durch das Begehen von Straftaten eine "unerlaubte Handlung" gegeben, die sich auf den rechtsgültigen Erwerb von Rechten in der Regel schädlich auswirkt.
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Re: Neues aus dem Königreich 12/2017
« Antwort #129 am: 21. Dezember 2017, 22:11:28 »
Zitat
die sich auf den rechtsgültigen Erwerb von Rechten in der Regel schädlich auswirkt
Hast du den neuen Lehrfilm von Peter Fitzek, "Einbruch wird Eigenheim" noch nicht gesehen?
Es kommt nur auf das richtige Mindset an, im KRD gilt der Grundsatz "Wer wohnt, hat Recht!"

Dann käme auch tatsächlich endlich mal eine private Sicherheitsfirma, statt der Polizei. Ob die Pudel den Unterschied erkennen werden?

Wenn die Mitarbeiter für eine große Aktiengesellschaft arbeiten, ist denen das scheiß egal.
Aber wenn sie bei einer GmbH angestellt sind, gibt es in Kürze einen Volksaufstand! Sowas lassen sie sich nicht bieten!
« Letzte Änderung: 21. Dezember 2017, 23:18:23 von Königlicher Hofnarr »
Peter Fitzek: „... dann kommen Dinge aus mir raus, die ich vorher gar nicht wusste!"
 
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Re: Neues aus dem Königreich 12/2017
« Antwort #130 am: 22. Dezember 2017, 01:22:09 »
Vielleicht sind Hopfen und Malz noch nicht gänzlich verloren. Einen gewissen Trend zu etwas mehr Realismus kann man den Königreichlosen nicht absprechen. Wie diese Vergleiche zeigen:

"Das ist alles legal, sonst säße ich schon längst im Knast!" Peter Fitzek, 2015
"Haftbeschwerde! Wird Peter endlich freigelassen?" KRD-Website, 2017

"Die Zeit, in der Wir ihr System schonten, ist nahezu vorbei, da Wir es bald ersetzen können." Peter Fitzek, 2014
"Zur Zeit können wir nichts machen. Wir müssen abwarten." Benjamin Michaelis, 2017

"Wenn ihr alle mitmacht wird KaDaRi das neue Amazon." Peter Fitzek, 2014
"Bitte spendet auf unserer Amazon-Wunschliste." KRD-Website, 2017

"Lehrfilm zum Aufbau stabiler Gemeinschaften", Peter Fitzek, 2013
"Leerfilm zum Aufbau eins stabielen Kleiderschrank", Ryu Chan, 2017

"Wir gründen einen Staat." Peter Fitzek, 2012
"Wir suchen eine Unterkunft." Martin Schulz, 2017
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Re: Neues aus dem Königreich 12/2017
« Antwort #131 am: 22. Dezember 2017, 16:25:33 »
Schon dachte ich, dieses Jahr gäbe es nichts Neues mehr aus dem KRD. Aber dann erhielt ich eine Meldung beim Aufruf der Blog-Seite.
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Re: Neues aus dem Königreich 12/2017
« Antwort #132 am: 22. Dezember 2017, 16:47:36 »
 :o
Das heisst hoffentlich nicht:
Die Rote Armee ist unterwegs um das KRD zu "befreien"!
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Re: Neues aus dem Königreich 12/2017
« Antwort #133 am: 22. Dezember 2017, 17:48:53 »
Krd-blog.de nach wie vor 404er, vielleicht die Rechnung nicht bezahlt?!

Ebenfalls gab es gestern noch eine neuen KRD Mutmaßung: Peter an Silvester in Freiheit?
http://koenigreichdeutschland.org/de/neuigkeit/peter-an-silvester-2017-in-freiheit.html
Spoiler
Das Landgericht Halle geht davon aus, daß der Bundesgerichtshof noch in diesem Jahr das Urteil in dritter und letzter Instanz verkünden wird.

Es geht um das Verfahren zum Vorwurf des Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz. Wegen dieses Vorwurfs sitzt Peter seit Juni 2016 in Untersuchungshaft. Im Oktober hat er erneut einen Antrag auf Haftprüfung gestellt.

In einer Haftprüfung wird beschlossen, ob der weitere Freiheitsentzug durch Untersuchungshaft verhältnismäßig ist. Die bisher von Peter eingereichten Anträge auf Haftprüfungen waren nicht erfolgreich. Die Begründung war vor allem, es bestehe Fluchtgefahr – auch weil nicht geklärt sei, wo das Geld aus den Kapitalüberlassungen geblieben sei. Wie bereits in einem parallelen Verfahren zum VAG im Urteil des OLG richtiggestellt wurde, hat Peter das ihm anvertraute Geld ausschließlich in gemeinwohlorientierte Projekte investiert. Darüber haben wir hier bereits berichtet.

Der von Peter am 19. Oktober 2017 eingereichte Antrag auf Haftprüfung wurde abgelehnt. In der Begründung steht unter anderem, daß das Verfahren voraussichtlich noch in diesem Jahr abgeschlossen werde.

 



Die übliche maximale Dauer einer Untersuchungshaft von 6 Monaten ist längst um das Doppelte überschritten. Die Haftbedingungen sind menschenunwürdig. Wir können Peter nur wünschen, daß das Landgericht mit seiner Vermutung richtig liegt und der Bundesgerichtshof bis zum Jahresende sein Urteil gefällt hat.

Den Haftprüfungsantrag und die Antwort des Landgerichts Halle seht Ihr hier in ganzer Länge.
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Ein für Dich! :-)
 
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Re: Neues aus dem Königreich 12/2017
« Antwort #134 am: 22. Dezember 2017, 18:10:55 »
Klar ist Peter an Sylvester wieder in der Freiheit!
2019!!
 
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