Hätte er die Geschäftsnummer vergessen, wäre die Antwort sicher knapp ausgefallen:
Sehr geehrter Herr Peter,
leider können wir Ihre Beschwerde vom 08.04.2014 nicht zuordnen.
Haha, es kommt noch besser. Nachdem ich mir das raumraubende Gekrakel unter der Beschwerde genauer angesehen habe, hab ich festgestellt, dass er handschriftlich als "Peter I F" abgezeichnet und nicht etwa wirklich unterzeichnet hat. Eine Paraphe und keine Unterschrift!
Man sollte ihm postwendend alle zigtausend Seiten mit Reichsdeppenbegründungen zusenden und faxen und vorsichtshalber die Dokumente drei Mal täglich mailen, die offenkundig, klar und unwiderleglich beweisen, dass eine Paraphe im Rechtsverkehr keinesfalls geeignet ist die Formerfordernis einer Unterschrift zu ersetzen.
Reichströdelfehler erster Güte (Basiswissen). Beschwerde abgelehnt. Und zur Strafe muss er bei Frühwald, Sürmeli und Ebel zum reichsbedepperten Nachhilfe-Seminar auf eigene Kosten.
Und komme er nur nicht mit der Ausrede, dass "IF" in Wirklichkeit doch nur "in Fertretung" heißen solle...