Autor Thema: AfD im Bundestag  (Gelesen 273648 mal)

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3225 am: 12. November 2020, 15:38:02 »
Für die AfD sind doch überlastete Notaufnahen ein gefundenes Fressen. Da stellt man sich dann hin und kritisiert die Regierung habe nicht ausreichend vorgesorgt. Auch die Förderung der Querdeppen verfolgt letztendlich das Ziel "nachzuweisen", dass die Regierung unfähig ist, die richtigen Maßnahmen zu treffen. Welche das denn sein sollen wird natürlich nicht erklärt.
 
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3226 am: 12. November 2020, 18:51:24 »
Ok, einmal hören wir doch noch von ihm.

Belltower ist nämlich wieder mal gar nicht neutral!






;)
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3227 am: 12. November 2020, 19:40:23 »
Zitat
Höcke darf Geheimdienstarbeit nicht kontrollieren

Die Thüringer AfD-Fraktion wollte ihren Vorsitzenden Björn Höcke in die Kommission entsenden, die Aktionen des Verfassungsschutzes kontrolliert. Doch der Landtag stimmte mit großer Mehrheit gegen ihn.

spiegel.de am 12.11.2020

Der Bock darf nicht gärtnern.  ;D
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3228 am: 13. November 2020, 15:06:21 »
Man wird der lieben Oma Hetz doch noch gratulieren dürfen?!!1!!!11!!!!



Zitat
GÖRLITZ
13.11.2020 05:00 Uhr

Facebook-Affäre beschäftigt Görlitzer AfD
Die Stadtratsfraktion schloss Jens Jäschke wegen eines Glückwunsches an eine Holocaust-Leugnerin aus. Jetzt wird es auch ein Fall für die Partei.
Spoiler
Von
Sebastian Beutler

Der Rauswurf von Jens Jäschke aus der Görlitzer Stadtratsfraktion der AfD könnte für ihn auch in der Partei ein Nachspiel haben.
Auf ihrer nächsten Kreisvorstandssitzung will sich die Görlitzer AfD mit dem Fall befassen und dabei auch Jens Jäschke anhören. Das teilte Kreisvorsitzender Tino Chrupalla auf eine schriftliche Frage von SZ und sächsische.de mit. Wann diese Sitzung stattfindet, schrieb er nicht. Auch ging er nicht auf weitere Fragen ein. So wollten SZ und sächsische.de gern wissen:
Halten Sie als Kreisvorsitzender ein Ausschlussverfahren für den richtigen Weg oder wollen Sie Jens Jäschke in der AfD halten? Bitte begründen Sie Ihre Ansicht.

Wie bewerten Sie Herrn Jäschkes Post im sozialen Netzwerk Facebook, wo er unter das Bild von Frau Ursula Haverbeck geschrieben hat: „Der lieben Dame alles Gute für die kommende Zeit und dass sie uns noch lange erhalten bleiben möge!“ Ist das mit der Programmatik der AfD vereinbar?

Chrupalla vermeidet politische Bewertung
Zugleich aber wies Chrupalla in seiner Antwort-Mail darauf hin, dass "der Ausschluss Jens Jäschkes aus der AfD Stadtratsfraktion Görlitz in die Autorität der Fraktion" falle.  Chrupalla stellt damit die Entscheidung der Fraktion nicht infrage. Andererseits lässt Chrupalla offen, ob er diese Entscheidung richtig findet. Der Kreisvorsitzende, der auch einer von zwei Bundessprechern ist - so heißen bei der AfD die Bundesvorsitzenden -, vermeidet damit  jede politische Bewertung des Vorgangs. Und deutet zugleich an, dass die Entscheidung der Fraktion kein Hinweis auf die der Partei ist. Andere Parteien haben nach dem Rauswurf aus der Fraktion auch einen Parteiausschluss Jäschkes gefordert - als ein Zeichen für Glaubhaftigkeit der AfD in dieser Frage.

Anlass für den Rauswurf des früheren Fraktionsvizes war dessen Post im sozialen Netzwerk Facebook.
Er teilte die Nachricht, dass die Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck aus einer zweieinhalbjährigen Haft entlassen wurde. Und versah das mit seinen eigenen Worten: "Der lieben Dame alles Gute für die kommende Zeit und dass sie uns noch lange erhalten bleiben möge!" Und das vier Tage, bevor sich die Reichspogromnacht in Deutschland jährte. Am 9. November 1938 steckte ein faschistischer Mob Synagogen in Deutschland in Brand, plünderte jüdische Geschäfte, und Tausende Juden wurden noch in dieser Nacht in Konzentrationslager verschleppt.

Stadtratsfraktion drängt Jäschke auch aus allen Gremien raus
Dass die AfD ihren Görlitzer Stadtrat Jens Jäschke aus der Fraktion ausschloss, stößt auf ein positives Echo. Doch Zweifel bleiben über die Position der AfD.
Für die Stadtratsfraktion begründete deren Vorsitzender Lutz Jankus, der wegen einer früheren NPD-Mitgliedschaft selbst nicht der AfD angehört, gegenüber SZ und sächsische.de den Ausschluss von Jäschke wie folgt: "Wir wollen niemanden in der Fraktion, der möglicherweise eine Holocaust-Leugnerin gut findet und dann auch kein Einsehen zeigt". Die AfD will möglichst schnell auch alle städtischen Gremien mit anderen Vertretern ihrer Fraktion besetzen, wo bislang Jens Jäschke Sitz und Stimme hatte. Jäschke hätte dann nur noch seinen Sitz im Stadtrat, an dem er als fraktionsloses Mitglied auch festhalten will.
[close]
https://www.saechsische.de/goerlitz/politik/facebook-affaere-beschaeftigt-goerlitzer-afd-5315991-plus.html


 :facepalm:
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3229 am: 15. November 2020, 12:06:46 »
Und wieder schlagen die Umfragewerte zu ...:


Zitat
Umstrittener Politiker
Bundesschiedsgericht der AfD bestätigt Pasemann-Rauswurf

Stand: 15. November 2020, 11:18 Uhr

Das Bundesschiedsgericht der AfD hat die Entscheidung aus Sachsen-Anhalt bestätigt: Der Bundestagsabgeordnete Frank Pasemann muss die Partei verlassen. Ihm bleibt nun nur noch der Gang vor ein ordentliches Gericht.
Spoiler
Frank Pasemann (AfD-Politiker)
Der Magdeburger Frank Pasemann sollte bereits Ende 2018 aus der Partei ausgeschlossen werden.

Der Bundestagsabgeordnete Frank Pasemann muss die AfD verlassen. Das berichtet die Deutsche Presseagentur und beruft sich auf einen Beschluss des Bundesschiedsgerichts der Partei. Pasemann gehört dem Kreisverband Magdeburg an. Er wird dem vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuften Flügel zugerechnet, der sich im Frühjahr formal aufgelöst hatte.

Schon 2018 hatte die AfD in Sachsen-Anhalt versucht, Pasemann loszuwerden. Damals lehnte der Bundesvorstand ab. Im zweiten Anlauf setzten sich Pasemanns Gegner durch. Sie beantragten den Rauswurf unter anderem, weil der 60-Jährige eineinhalb Jahre lang seine Mandatsträgerabgabe nicht gezahlt haben soll. Zudem werfen sie ihm parteischädigendes Verhalten und Antisemitismus vor. Pasemann selbst weist die Vorwürfe zurück.

Entscheidung innerparteilich unanfechtbar
Im August hatte das Landesschiedsgericht der AfD in Sachsen-Anhalt entschieden, Pasemann wegen dieser Vorwürfe auszuschließen. Die Schwere der Entscheidung des Landesschiedsgericht könne er so nicht nachvollziehen, "da es sich bei dem Verfahren augenscheinlich um eine personalpolitisch motivierte Kampagne gegen meine Person handelt", teilte Pasemann im Sommer mit Blick auf seinen Rauswurf mit und zog daraufhin vor das Bundesschiedsgericht.

Dieses hat die Entscheidung nun bestätigt. Das Gericht erklärte Pasemanns Antrag für unzulässig, da er nicht innerhalb der geltenden Frist begründet worden sei. Damit behalte die Entscheidung des Landesschiedsgerichts ihre Gültigkeit und sei innerparteilich unanfechtbar.

Es steht Pasemann allerdings frei, vor einem ordentlichen Gericht gegen den Rauswurf zu klagen. Das Bundesschiedsgericht der Partei gab ihm in seinem Beschluss noch den Hinweis mit, bereits eine kursorische Prüfung des erstinstanzlichen Urteils habe ergeben, dass auch in der Sache selbst das Bundesschiedsgericht "nicht anders hätte entscheiden können".
[close]
https://www.mdr.de/sachsen-anhalt/landespolitik/afd-politiker-pasemann-aus-partei-ausgeschlossen-102.html
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3230 am: 16. November 2020, 12:42:00 »

Nach dem Statement des edlen Protschka stellen sich Fragen, finde ich!   ???

Im Lateinischen würde ich nach dem Genitivus Subiectivus bzw Genitivus Obiectivus fragen.

Macht also
1. Am Mittwoch die Regierung mit der Demokratie Schluß?

2. Oder die afd mit der Demokratie?

3. Wenn 1.: Warum spricht die afd dann bisher schon von einer Diktatur?

4. Wenn 2.: Wie will die afd das schaffen?





Ich bin verwirrt! 
(Ist Protschka eigentlich ein deutscher Name? So mit "a" am Ende?)



;)
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3231 am: 16. November 2020, 14:06:38 »
Na. Des is a Zuastandsbezeichnung. Des is a Protschka, a damischn.
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
Die Demokratie ist so viel wert wie diejenigen, die in ihrem Namen sprechen. (Robert Schuman)

Anmaron, M. Sc. univ. Universität Youtübingen
 
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3232 am: 16. November 2020, 15:24:09 »
In Halle tut man sich auch hervor.

Erst konnte es der Partei ja dort mit den Plexiglascheiben an den Kassen nicht schnell genug gehen.

Und nun ...


Zitat
Corona-Demo in Halle AfD zieht vor Gericht: Partei will Beschränkungen aushebeln

Von Dirk Skrzypczak 16.11.20, 12:58 Uhr

Halle (Saale) -
Vor ihrer Kundgebung gegen die Corona-Diktatur am Montagabend ab 18 Uhr auf dem Hallmarkt in Halle ist der AfD-Landesverband vor das Verwaltungsgericht gezogen. Mit einem Eilantrag will die Partei die von der Polizei angeordneten Beschränkungen aushebeln. Das Gesundheitsamt der Stadt hatte festgelegt, dass bei allen Versammlungen, die am Abend in der Innenstadt angemeldet wurden, sowohl die Maskenpflicht als auch die Abstandsregel gilt. Maximal 200 Teilnehmer sind auf dem Hallmarkt zugelassen. Die AfD rechnet mit mindestens 300 Personen. Eine Entscheidung des Gerichts stand Mittag noch aus.
Spoiler
Bislang wurden vier Kundgebungen auf dem Markt, dem Hallmarkt sowie für den Salzgrafenplatz angemeldet. Das Bündnis Halle gegen Rechts will ab 17 Uhr gegen die AfD sowie Verschwörungstheoretiker protestieren. Dazu hat das Bündnis Aktionen auf dem Markt aber auch vor dem Finanzamt sowie auf der Treppenanlage zwischen Markt und Hallmarkt angemeldet.

Demonstranten dürfen nicht Fußwege oder andere Plätze für die Versammlungen nutzen
Auch die Initiative Omas gegen Rechts will gegen die AfD-Kundgebung demonstrieren. Rechtsextremist Sven Liebich hat seine Kundgebung auf dem Markt für 19.15 Uhr angesetzt. Laut Stadt sind auf dem oberen und unteren Markt jeweils nur 250 Teilnehmer der Kundgebungen zulässig, auf dem Salzgrafenplatz sind es 150. Wie Oberbürgermeister Bernd Wiegand (parteilos) am Sonntag erklärte, sei es nicht gestattet, Fußwege oder andere Plätze für die Versammlungen zu nutzen.

„Zunächst sind die Leiter der Versammlungen dafür verantwortlich, dass diese Beschränkungen auch umgesetzt werden. Sofern die Polizei bzw. die Versammlungsbehörde hier Verstöße feststellen, wird unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit eingeschritten“, sagte Ralf Karlstedt, Sprecher der Polizeiinspektion Halle, der MZ. Angaben zu Einsatzstärken will die Polizei erst nach Einsatzende bekanntgeben. (mz)
[close]
https://www.mz-web.de/halle-saale/corona-demo-in-halle-afd-zieht-vor-gericht--partei-will-beschraenkungen-aushebeln-37623338


Es gibt immer noch keine PM des Gerichts dazu, wohl aber eine ältere:

Zitat
(VG HAL) Eilantrag gegen Maskenpflicht in Halle abgelehnt
05.11.2020, Halle (Saale) – 12/2020

Verwaltungsgericht Halle
Das Verwaltungsgericht Halle hat mit Beschluss vom 4. November 2020 einen Eilantrag gegen die von der Stadt Halle mit der Allgemeinverfügung Nr. 7/2020 insbesondere in der Innenstadt angeordnete Pflicht zum Tragen einer Mund-​Nasen-Bedeckung abgelehnt.
Spoiler
ruchs gegen die in der Allgemeinverfügung Nr. 7/2020 der Stadt Halle angeordnete Maskenpflicht begehrten. Dies betraf einerseits die in Nr. 1 dieser Verfügung angeordnete Pflicht zum Tragen einer Mund-​Nasen-Bedeckung im Innenstadtring, der Leipziger Straße, und des Hans-​Dietrich-Genscher-Platzes. Zum anderen war das in Nr. 2 dieser Allgemeinverfügung angeordnete Tragen einer solchen Bedeckung in allen Bereichen des öffentlichen Raumes des übrigen Stadtgebietes außerhalb von Gebäuden betroffen.

Das Gericht hat den Eilantrag vollumfänglich abgelehnt.

Zur Begründung wies es insbesondere darauf hin, dass die Stadt Halle nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtet gewesen sei, notwendige Schutzmaßnahmen zu treffen. Denn aktuell sei nach dem Lagebericht des Robert-​Koch-Instituts (RKI) in allen Bundesländern ein weiterer Anstieg der Infektionen im Rahmen der Covid-​19-Pandemie festzustellen. Bei dieser Pandemie handele es sich um eine sehr dynamische und ernst zu nehmende Situation. Auch wenn die Fallzahlen in der Stadt Halle derzeit noch vergleichsweise niedrig seien, sei ein drastischer Anstieg der Fallzahlen ohne weitere Gegenmaßnahmen zu befürchten.

Der Stadt Halle stehe bezüglich der Art und des Umfanges von notwendigen Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz ein Ermessen zu, wonach sie insbesondere auch Personen verpflichten kann, bestimmte Orte oder öffentliche Orte nur unter bestimmten Bedingungen zu betreten. Ermessensfehler seien insoweit auf Seiten der Stadt Halle nicht ersichtlich. Sie habe den Sachverhalt hinreichend ermittelt, verschiedene Handlungsalternativen überprüft und die betroffenen Belange in ein angemessenes Verhältnis gesetzt. Das Tragen einer Mund-​Nasen-Bedeckung sei zur Reduzierung des Infektionsrisikos geeignet, da das RKI eine Verringerung des Infektionsrisikos hierdurch für plausibel hält. Der Empfehlung des RKI komme insoweit eine besondere Bedeutung zu, da der Gesetzgeber dem RKI nach dem Infektionsschutzgesetz eine besondere Rolle eingeräumt habe. Die von der Stadt Halle in der Nr. 1 der Allgemeinverfügung bezeichneten Plätze zeichnen sich durch einen lebhaften Fußgängerverkehr aus, bei dem die Einhaltung des Mindestabstandes nicht in jedem Fall gewährleistet sei und auch nach dem RKI ein erhöhtes Infektionsrisiko bestehe.

Die Anordnung der Maskenpflicht sei auch verhältnismäßig. In Anbetracht des verfolgten legitimen Zieles eines effektiven Infektionsschutzes sei der hiermit verbundene Grundrechtseingriff hinzunehmen. Die Belastung erschöpfe sich im Tragen einer Mund-​Nasen-Bedeckung in wenigen kurzzeitigen Alltagssituationen und ist im Vergleich zu der bestehenden Maskenpflicht in Geschäften von zeitlich geringerer Intensität. Die Stadt Halle durfte insbesondere auch Regelungen treffen, die vermutlich gesündere und weniger gefährdete Menschen Beschränkungen auferlegen, wenn hierdurch stärker gefährdeten Menschen ein gewisses Maß an gesellschaftlicher Teilhabe und Freiheit gesichert werden könne.

Der Beschluss ist anfechtbar.

VG Halle, Beschluss vom 4. November 2020 – 1 B 420/20 HAL -.

Impressum:
Verwaltungsgericht Halle
Pressestelle
Thüringer Straße 16
06112 Halle (Saale)
Tel: 0345 220-​2320
Fax: 0345 220-​2332
Mail: presse.vg-​[email protected]​anhalt.de
Web: www.vg-​hal.sachsen-​anhalt.de
[close]
https://vg-hal.sachsen-anhalt.de/aktuelles/pressemitteilungen/?tx_tsarssinclude_pi1%5Buid%5D=140253&tx_tsarssinclude_pi1%5Baction%5D=single&tx_tsarssinclude_pi1%5Bcontroller%5D=Static&cHash=f90d761b247b05b57d2d51ddab818138
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3233 am: 16. November 2020, 18:20:44 »
Leider Bezahlschranke, aber die Kriminellen in der afd sind ja bekannt:


Zitat
Die nächste Anzeige gegen AfD-Mann Schiller

Münster - Die Schlammschlacht in Münsters AfD geht in die nächste Runde. Dabei steht erneut der Vorsitzende Martin Schiller im Mittelpunkt. Das dürfte ihm allerdings nicht gefallen. Von Dirk Anger
Montag, 16.11.2020, 18:00 Uhr
https://www.wn.de/Muenster/4314137-Kreisverband-kommt-nicht-zur-Ruhe-Die-naechste-Anzeige-gegen-AfD-Mann-Schiller

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3234 am: 17. November 2020, 17:42:28 »
Opfer!    :o



Zitat
Keine Ausnahmegenehmigung für AfD-Landesparteitag

Die Stadt Neumünster durfte der AfD Schleswig-Holstein eine Ausnahmegenehmigung für die Abhaltung ihres Landesparteitags mit über 100 Teilnehmern verweigern. Das hat das Verwaltungsgericht Schleswig in einem Eilverfahren entschieden (Az. 1 B 152/20). Es kann noch Beschwerde eingelegt werden.

Von KN-online (Kieler Nachrichten)
https://www.kn-online.de/Lokales/Neumuenster/Keine-Ausnahmegenehmigung-fuer-AfD-Landesparteitag-in-Neumuenster
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3235 am: 18. November 2020, 11:58:38 »
Ja, die Straftäter von der afd ...





Kurzes Filmchen:
https://twitter.com/LarsWienand/status/1328993302474088448


 ::)
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3236 am: 18. November 2020, 14:41:24 »
Die dürfen aber auch nix:    :o


Zitat
AfD-Abgeordnete dürfen Oppositionsklage nicht beitreten

Es geht um ein sogenanntes Normenkontrollverfahren zu einer 2018 verabschiedeten Neuregelung der Parteienfinanzierung.

18.11.2020 - 10:09, okb/dpa

Spoiler
Foto: dpa/Uli Deck
Das Bundesverfassungsgericht lehnte den AfD-Antrag ab.
KarlsruheDas Bundesverfassungsgericht hat den Antrag von 30 aktuellen und früheren AfD-Bundestagsabgeordneten abgelehnt, einer Klage von FDP, Linken und Grünen . Ein solcher Beitritt sei gesetzlich nicht vorgesehen, teilte das Gericht mit. Zudem hätten die bisherigen Kläger nicht zugestimmt (Az. 2 BvF 2/18).

Mit der 2018 beschlossenen Neuregelung hoben SPD und CDU/CSU die Obergrenze für die Parteienfinanzierung an. Dagegen wenden sich die Fraktionen von FDP, Linken und Grünen mit einer Normenkontrollklage, für die es mindestens ein Viertel aller 709 Bundestagsabgeordneten braucht. Da die AfD allein nicht genügend Abgeordnete hat und die übrigen Fraktionen nicht mit ihr zusammen klagen wollten, wandten sich mehrere Abgeordnete der Partei direkt an das Bundesverfassungsgericht.

Ihr Antrag sei allerdings unzulässig, entschieden die Richter. Es gebe keine gesetzliche Regelung für den Beitritt zu einem Normenkontrollverfahren. Zudem hätten die klagenden drei Parteien vorab zustimmen müssen, was sie nicht taten. Bundestagsabgeordnete dürften in dem vorliegenden Fall nicht gezwungen werden, „mit Abgeordneten gemeinschaftlich aufzutreten“, mit denen sie nicht zusammenarbeiten wollten, so das Gericht.
[close]
https://www.berliner-zeitung.de/news/afd-abgeordneten-duerfen-oppositionsklage-nicht-beitreten-li.119661

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3237 am: 18. November 2020, 17:46:01 »
Zitat
Abgeordnete berichten von Einschüchterungsversuchen im Reichstag

Der Bundestag debattierte über die Reform des Infektionsschutzgesetzes. Dabei soll es Parlamentariern zufolge zu Einschüchterungsversuchen durch mehrere Personen gekommen sein.

spiegel.de am 18.11.2020

So weit ist es schon gekommen: die AfD lädt leute in den Reichstag, welche Parlamentarier anderer Parteien bedrängen und bedrohen. Als nächstes werden sie noch Sturmabteilungen gründen...
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3238 am: 19. November 2020, 09:12:58 »
Jetzt aber mal was Positives zur afd, denn jeder ist zu etwas nütze!  ;)



Zitat
Grüne wollen Ex-Mittel der AfD für Projekt gegen Rassismus verwenden

Durch den Verlust des Fraktionsstatus der AfD werden im Landtags-Haushalt in Schleswig-Holstein 500 000 Euro frei. Das Geld sollte in ein Landesprogramm gegen Rassismus fließen, fordert Grünen-Fraktionsvize Petersdotter.
https://www.kn-online.de/Nachrichten/Schleswig-Holstein/Gruene-wollen-Ex-Mittel-der-AfD-fuer-Projekt-gegen-Rassismus-verwenden
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3239 am: 19. November 2020, 15:29:59 »
Wie es scheint, wurde das Urteil gegen Matthias Renkel, siehe hier
https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=1421.msg304809#msg304809

auch in zweiter Instanz bestätigt. Das wird die Partei "DIE PARTEI" sicher freuen.  ;)

https://www.waz.de/staedte/witten/landgericht-bestaetigt-urteil-gegen-afd-ratsherr-aus-witten-id230945048.html
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 
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