Autor Thema: Angela Masch  (Gelesen 56840 mal)

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Offline Neubuerger

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Re: Angela Masch
« Antwort #300 am: 26. April 2018, 13:41:13 »
Zitat

    Bernd Schreiber
    Auch kann man wohl davon ausgehen, dass die Berfungsverhandlung von Angela und Jo in den nächsten 6 Monaten über die Bühne geht, womit dann sowieso gar keine U-Haft möglich wäre.


Schreiber als Jurist...

Das sollen die mal ruhig so annehmen. Umso härter kommt dann der Absturz in die Realität.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: Angela Masch
« Antwort #301 am: 26. April 2018, 14:24:52 »
Zitat
Angela hat bekanntlich einen festen Wohnsitz.
An dem sie sich zur Zeit aus uns unbekannten Gründen nicht aufhält. Da könnte man schon annehmen, daß sie versucht, unterzutauchen. Aber Fluchtgefahr ist eh nur so ein frei erfundenes Unrechtskonstrukt, denn freie und erwachte Menschen dürfen hingehen, wohin sie wollen, immer und ohne staatliche Beschränkungen. Somit können sie gar nicht fliehen. #mussmanwissen
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Offline emz

Re: Angela Masch
« Antwort #302 am: 26. April 2018, 14:41:59 »

Zitat
Bernd Schreiber 
Dimitry Kadyrow Quatsch nicht so ein dämliches Zeug. Haft ist Ländersache, und wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt. In NRW z. B. kommst du bei einer Ersatzfreiheitsstrafe auch dann in den Offenen, wenn du dich nicht selbst gestellt hast.


Schreiber als Jurist... :facepalm: :facepalm: :facepalm: :facepalm:

Weil hier gerade der Offene Vollzug angesprochen wird, hätte ich da mal eine Frage, bezogen auf eine Lebenssituation wie die der Masch. (Auch wenn das hier nicht zum Tragen kommen dürfte)

Was macht man denn im Offenen Vollzug? Ich hatte angenommen, es ginge dabei um die Ausübung einer Berufstätigkeit.

Nun ist aber unsere Angela Arbeitsunfähig geschrieben, wenn man dem Glauben schenkt, was sie in der Vergangenheit so postete. Was macht so jemand dann tagsüber?
 
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Re: Angela Masch
« Antwort #303 am: 26. April 2018, 14:49:58 »
Nun ist aber unsere Angela Arbeitsunfähig geschrieben, wenn man dem Glauben schenkt, was sie in der Vergangenheit so postete. Was macht so jemand dann tagsüber?
Unschätzbare Aufklärungsarbeit im Internet leisten, vermute ich mal. Das ist mehr als ein Beruf, das ist Berufung.
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Re: Angela Masch
« Antwort #304 am: 26. April 2018, 14:52:33 »
Wirbeltiere aufrichten?
Ich bremse nicht für Nazis!
 
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Re: Angela Masch
« Antwort #305 am: 26. April 2018, 17:19:02 »
Na sowas respektloses  ;D
« Letzte Änderung: 26. April 2018, 18:54:35 von systemtreu »
 
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Offline emz

Re: Angela Masch
« Antwort #306 am: 26. April 2018, 17:34:14 »
Wirbeltiere aufrichten?
Sagte Jo Conrad nicht, er habe einen Anwalt kontaktiert und wolle bei der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern und der JVA Vechta für Wirbel sorgen?

Denke mal nicht, dass es klug ist, solche Aussagen zu tätigen, wenn man in Erwartung einer Berufungsverhandlung ist.
 
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Re: Angela Masch
« Antwort #307 am: 26. April 2018, 21:12:49 »
Wirbeltiere aufrichten?
Sagte Jo Conrad nicht, er habe einen Anwalt kontaktiert und wolle bei der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern und der JVA Vechta für Wirbel sorgen?
Was habt Ihr nur mit den Wirbeln? Eine Wirbelsäule (auch Rückgrat) hat von unseren Kunden definitiv niemand.
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Re: Angela Masch
« Antwort #308 am: 26. April 2018, 21:21:13 »
Nun ist es an sich nicht Zweck einer Geldstrafe, dass damit andere als die bestrafte Person belastet werden.

Sicher nicht. Nur war eben die deutsche Justiz da noch nicht mal konsequent genug, fast schon offensichtlich veruntreute Gelder zurückzuweisen, ganz zu schweigen davon, daß eine StA Überweisungen unbeteiligter Dritte zurückbuchen würde. Da fragt erst recht keiner, ob das geborgt oder geschenkt ist.
 
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Re: Angela Masch
« Antwort #309 am: 26. April 2018, 21:27:48 »
Denke mal nicht, dass es klug ist, solche Aussagen zu tätigen, wenn man in Erwartung einer Berufungsverhandlung ist.
Dass es wohl nicht klug sein mag, ist eine Sache.
Wir sprechen aber von Jo Conrad, dessen einziger Bildungsabschluss nach den mir vorliegenden Informationen ein Taxischein ist.
Je nach dem, welcher Art der geplante "Wirbel" ist, kann dieser zu erneuten Auftritten vor Strafgerichten führen, aber dann nicht mehr nur als Beifang.
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Offline emz

Re: Angela Masch
« Antwort #310 am: 27. April 2018, 23:37:44 »
Ein Blick auf Maschs FB-Seite und man kommt schon wieder nicht mehr aus dem Lachen. BeDumm protzt mal wieder mit seiner Heldentat im Jahre 2013, wie er eine Richterin und die Staatsanwaltschaft durch die Polizei verhaften lassen wollte, nur machte die Polizei nicht mit und alle seine Beschwerden landeten ... ja wo landeten sie denn? Jedenfalls nicht dort, wo sich jemand bemüßigt fühlte, ihm zu antworten. Aber Hauptsache er ist stolz.
Zitat
Bernd Schreiber
Hast du einen Clown gefressen, versuchts du dich hier als Komiker?
Nur mal zur Erinnerung, ich habe bisher sämtliche Strafverfahren gegen mich gewonnen. Genau deswegen ist ja mein Zentralregisterauszug sauber.
Und ich habe sogar schon eine Richterin und die anwesenden Staatsanwälte vorläufig festgenommen, wegen wissentlicher Verfolgung Unschuldiger.
Kannst hier nachlesen, wenn du das kannst und verstehst.
Spoiler
https://verhafter.wordpress.com

Nachfrage bei der Polizei
28 Mai

Am 27.5.2013 war es nun zwei Monat her, als die legendäre Gerichtsverhandlung, mit zwischenzeitlicher Festnahme der Richterin und der STA, stattfand. In dieser Sache ergab sich auch die Notwendigkeit eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Polizei zu stellen, weil diese Strafvereitelung im Amt betrieb.

Da bisher nur eine Eingangsbestätigung vorliegt, wurde nun folgendes Schreiben an die Polizei nötig.



    Sehr geehrte Frau Scholz,

    haben Sie sich eigentlich schon Mal die Frage gestellt, ob Sie wirklich die geeignete Person für die Ausübung der Dienstaufsicht sind?

    Wie Ihnen in meiner Dienstaufsichtsbeschwerde geschildert, gab es am 27.3.2013 eine Gerichtsverhandlung, bei der ich über den Notruf die Polizei zu Hilfe rief. Telefonisch wurde mitgeteilt, dass kein Streifenwagen geschickt wird.

    Daraufhin wurde eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei Ihnen eingereicht. Eine Eingangsbestätigung wurde ausdrücklich innerhalb einer Woche gefordert. Allein dafür brauchten Sie zwei Wochen.

    Inzwischen liegt mir auch die von der Amtsrichterin zunächst verweigerte Akte als Kopie vor. Neben den Seiten 95 und 110 war noch eine Aktennotiz ganz besonders interessant. Dabei geht es um einen Anruf von Ihnen. Lt. Aktennotiz baten Sie um einen Anruf der Richterin, die in diesem Fall die Täterin war, und wollten von ihr wissen, ob diese Person etwas gegen mich unternommen hätte.

    Frau Scholz, was könnten Sie an meiner Dienstaufsichtsbeschwerde, und an meinen Veröffentlichungen nicht verstanden haben? Hier nochmals in aller Deutlichkeit.

    Ich war hier das einzige Opfer einer Straftat.

    Bei der Richterin und den beteiligten der STA handelte es sich um, zumindest mutmaßliche, Straftäter. Dies gilt ebenso für den Polizeibeamten.

    Muss man sich nicht die Frage stellen, ob Sie für die Bearbeitung der Dienstaufsichtsbeschwerde überhaupt geeignet sind, wenn Sie offenbar Opfer mit Täter verwechseln? Wenn Sie die Täter befragen, ob diese gegen das Opfer nochmals vorgehen wollen?

    Würden Sie auch einen Bankräuber befragen, ob er beabsichtige gegen die Bank juristisch vorzugehen, weil die Bank dem Täter nicht genügend Kohle raus gerückt hat?

    Hier könnte man doch den Eindruck gewinnen, dass Sie vermuten, dass Polizisten, Richter und Staatsanwälte grundsätzlich keine Straftaten begehen, oder dass die Gesetze für diese Personengruppe entweder nicht gelten, oder nicht zu beachten sind.

    Ich darf darauf hinweisen, dass es ihre Pflicht ist die Dienstaufsicht über Polizeibeamte auszuüben. Es ist nicht ihre Pflicht Verfehlungen ihrer Beamten zu decken oder schön zu reden. Und es ist auch nicht ihre Pflicht, gegen Bürger vorzugehen, die Opfer von Straftaten wurden. Auch dann nicht, wenn es sich bei den Straftätern um Polizisten, Richter oder Staatsanwälten handelt.

    Lt. §344 StGB ist die vorsätzlich und wissentliche Verfolgung von Unschuldigen durch Amtspersonen ausdrücklich eine Straftat. Seite 95 und 110 der Strafakte belegen eindeutig, dass Gericht und STA mich, vorsätzlich und wissentlich, als Unschuldigen verfolgten.

    Lt. §258 StGB ist auch die Strafvereitelung im Amt eine Straftat. Der von der Dienstaufsichtsbeschwerde betroffene Beamte hat also ebenfalls eine Straftat begangen.

    Einzig die vorläufige Festnahme der Straftäter, hier die Richterin und der STA, war gesetzlich zulässig. Somit war ich die einzige Person, die sich an das Recht gehalten hat, die erneut keine Straftat begangen hat.

    Vielleicht sollten Sie also mal den Sinn und Zweck ihres Anrufs bei einer der Täterin, hier der Richterin, erklären. Auch bin ich der Meinung, dass zwei Monat nach der Strafvereitelung im Amt meine Dienstaufsichtsbeschwerde mal bearbeitet sein dürfte. Ich darf daher um entsprechende Mitteilung, evtl. einen Zwischenbericht bitten. Was wurde bisher unternommen?

    Wie wird sichergestellt, dass die Gelsenkirchener Polizei nicht weiterhin Strafvereitelung im Amt betreibt?

    Ich darf um kurzfristige Mitteilung bitten, und verbleibe,

    mit stets freundlichen Grüßen

    B. Schreiber



Das nächste Schreiben dann in etwas 5 Wochen:

„In meinemm letzten Schreiben hatte ich innerhalb von zwei Wochen um Antwort gebeten. Da möglicherweise aus innerbetrieblichen Umständen eine Antwort in dieser Zeit nicht möglich war, habe ich noch eine freiwillige Nachfrist von weiteren 14 Tagen abgewartet.
Nun bitte ich sie nochmals …. (dann eine Frist von 1 Woche ab dortigen Posteingang).
… Ihre Antwort ist für mich deshalb jetzt dringend erforderlich weil …. (andere Behörde) auf meine Zuarbeit wartet.

mit freundlichen Grüßen“



Das nächstfolgende Schreiben dann in 3 Wochen:

Leider haben sie nicht auf mein Schreiben vom … sowie nicht auf mein Schreiben vom … reagiert. Das istb für mich sehr ungewöhnlich, denn üblicherweise erhalte ich auch mene Anfragen in einer angemessenen Zeit eine Antwort oder einen Zwischenbescheid, wenn sich die Antwort verzögert.

Sollte ich innernhalb …. (dann eine Frist von 1 Woche ab dortigen Posteingang) wieder nichts von Ihnen hören, muß ich davo ausgehen, daß sie nicht gewillt sind, meine Fragen sachgerecht zu beantworten.

In diesem Falle werden ich prüfen (ganz wichtig: nur prüfen, den prüfen kann man ja alles und das istb immer ergebnisoffen) qwelche weiteren Schritte ich unternemen muß, um in meiner Angelegenheit eine sachgerechte Antwort zu erhalten.

Hochachtungsvoll

Verteiler:
* Behörde
* vorgesetzte Behör
* Abgeordneter, Parlament usw,



Im allgemeinen liegt dann spätestens nach 3 Monaten eine Sachantwort vor, die inhaltlich nicht unbedingt den Erwartungen entsprechen muß, aber es ist eine schriftliche Antwort der Behörde, teilweise sogar als Verwaltungsakt einzustufen.
[close]

Ach ja, vielleicht will ja auch noch jemand wissen, um was es bei dieser legendären Gerichtsverhandlung ging.
Hier die von BeDumm höchstselbst verfasste Pressemitteilung dazu.

Spoiler
Rollstuhlfahrer verhaftet Richterin und zwei Staatsanwälte.
Veröffentlicht am 14. April 2013 von beamtendumm

 PRESSEMITTEILUNG

Rollstuhlfahrer verhaftet Richterin und zwei Staatsanwälte.

Diese Gerichtsverhandlung des Amtsgerichts Gelsenkirchen am Mittwoch dem 27.3.2013 verlief völlig anders, als üblich. Nach Verlesung der Anklage sprach der Rollstuhlfahrer Bernd S. die vorläufige Verhaftung wegen Verfolgung Unschuldiger aus, und forderte anschließend telefonisch einen Streifenwagen an.

Wieder war der bekannte Justizkritiker Bernd S. von der Staatsanwaltschaft Essen angeklagt. Wieder gab es aber gar keine Straftat. Wieder wurde das Strafverfahren am Ende eingestellt. Aber so ein Verfahrensablauf gab es bisher noch nie in Deutschland. Da das AG Gelsenkirchen einsturzgefährdet ist, fand die Verhandlung beim AG Gelsenk.-Buer statt. Richterin B. hatte bereits mehrfach, auch mit ungesetzlichen Mitteln, versucht Bernd S. zu verurteilen. Bereits vier Strafverfahren gab es. Nie kam es zu einer Verurteilung.

Jetzt wurde dem Justizkritiker vorgeworfen, er habe 2009 eine falsche Versicherung an Eides statt abgegeben. „Da ich überhaupt keine eidesstattliche Versicherung abgegeben habe, sondern eine Klage zur Niederschrift beim Amtsgericht, kann ich auch keine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben haben“, so Bernd S.

Doch selbst wenn man die Klage als eidesstattliche Versicherung bezeichnet, lag keine strafbare Handlung vor, da der Vorwurf nichts mit der Klage zu tun hatte. Das sah auch die Richterin so. Bereits vor Monaten teilte sie der Staatsanwaltschaft auf Seite 95 der Akte mit, dass Bernd S. gar keine Straftat begangen habe, und das Verfahren daher einzustellen sei. Spätestens jetzt war also den Strafverfolgungsbehörden bekannt, dass der Justizkritiker keine Straftat begangen hatte.

Auf Seite 110 der Akte antwortet die STA, dass man trotzdem die Einstellung verweigert. Spätestens jetzt wurde vorsätzlich, wissentlich die Verfolgung Unschuldiger betrieben, was lt §344 StGB eine Straftat darstellt.

Nach Verlesung der Anklage erhob sich der Rollstuhlfahrer, und verteilte an die Richterin und die STA den Gesetzestext zu §344 StGB, erklärte, dass sie vorsätzlich, wissentlich die Verfolgung Unschuldiger betreiben und forderte deren Personalien. Dies wurde von der Richterin und den beiden Staatsanwälten verweigert. Daraufhin wurde der Gesetzestext zu §127 StGB verteilt.

Wird jemand auf frischer Tat betroffen …, so ist, wenn … seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.

Daraufhin wurde die vorläufige Festnahme ausgesprochen. Anschließend wurde die Polizei über Notruf informiert. Da die Polizei sich weigerte einen Streifenwagen zu schicken, und damit Strafvereitelung im Amt betrieb (§358 a) , packte der Justizkritiker seine Sachen und verließ den Sitzungssaal.

Das Strafverfahren wegen der angeblich falschen eidesstattlichen Versicherung wurde dann, ohne weitere Einlassung zur Sache eingestellt. Es wurde auch der Zentralregisterauszug vorgelesen. Dort gab es keine Einträge. Dies obwohl es durch die STA über 10 Ermittlungsverfahren gegen den Justizkritiker gab.

Inzwischen wurden Strafanzeigen gegen einen Rechtsanwalt als Anzeigenerstatter, die Richterin, die Staatsanwaltschaft und den Polizisten gefertigt.

Bereits 2002 sorgte Bernd S. für Schlagzeilen. Damals gab es eine Hausdurchsuchung. Es wurde eine Sachbeschädigung vorgeworfen, die damit begründet wurde, dass der Justizkritiker sich regelmäßig Gerichtsverhandlungen angesehen habe, und dabei ein T-Shirt mit der Aufschrift PROZESSBEOBACHTER trug. Selbst für die Polizei war das kein Grund für eine  Hausdurchsuchung.

Kurz danach wurde der Justizkritiker 3 bzw. 4 Tage verhaftet, weil einem Richter das Prozessbeobachter T-Shirt nicht gefiel.
[close]
 
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Offline systemtreu

Re: Angela Masch
« Antwort #311 am: 28. April 2018, 07:22:44 »
Will er dann am 08.05. um 10.50 Uhr auch Richter und Staatsanwalt verhaften?  :scratch:
 
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Re: Angela Masch
« Antwort #312 am: 29. April 2018, 02:26:15 »
Brandheiße „News“ zum Verbleib von Angela

Zitat
noch mal angela ist in sicherheit in meuschefitz. in einer wagenburg. bis die polizei auftaucht ist sie auch dort weg
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
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Re: Angela Masch
« Antwort #313 am: 29. April 2018, 02:51:47 »
Zitat
noch mal angela ist in sicherheit in meuschefitz. in einer wagenburg. bis die polizei auftaucht ist sie auch dort weg
Eine Wagenburg? Haben die sich im Jahrhundert und dem Kontinent vertan?
Naja, so muss die Polizei zumindest einfach nur den Hufspuren folgen …

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Re: Angela Masch
« Antwort #314 am: 29. April 2018, 03:10:25 »
Nur kurz den Hufspuren folgen und nach etwa 500 Metern, wo der verausgabte Gaul am Wegesrand japst, den Spuren folgen, die nach Nilpferd ausschauen.
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