Autor Thema: Marsha Wiederkehr von "lebensthemen"  (Gelesen 63177 mal)

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Re: Marsha Wiederkehr von "lebensthemen"
« Antwort #210 am: 9. Dezember 2018, 11:25:14 »
@Helvetia Nur zu! Du schreibst ihr ja sonst so freundliche Mails, ganz besonders erbaut scheint sie ja von der Anrede "liebe Tochter" zu sein.
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Re: Marsha Wiederkehr von "lebensthemen"
« Antwort #211 am: 9. Dezember 2018, 11:32:09 »
liebe Tochter
Vielleicht muss man ihr erst einmal erklären, dass die Göttin Helvetia als die Mutter aller Sc hweizer gilt. Aber vielleicht hat sie es mehr mit den Kantonsallegorien, vielleicht rafft sie es, wenn ihr Tigurina schreibt (nein, vermutlich auch nicht).

Lustig fände ich es, Malela mit Rüdi zu verkuppeln. Erstmal hat Morlock dann wieder einen Grund zur Eifersucht und außerdem hätten wir endlich eine Außenstelle Schweiz für die Staatendoofen. Nur bei den Wochentagen wird es langsam eng. Malela müsste sich dann wohl immer Freitags auf den Bellevue stellen und vom Grundgesetz erzählen.
 
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Re: Marsha Wiederkehr von "lebensthemen"
« Antwort #212 am: 9. Dezember 2018, 11:40:52 »
"Arbeiten" und MaLeLa passen irgendwie nicht zusammen. Was bedeutet zudem "IT-Bereich"?
Da habe ich schon von Leuten gehört, die vom "Schreibprogramm" erzählten u. dgl. (Gemeint war übrigens ein Text-Editor.) Aber sie haben alle im "IT-Bereich" oder in der "EDV" gearbeitet.  :-X

Arbeit im "IT-Bereich" oder "in der EDV" bedeutet in diesen Kreisen nichts anderes, als dass man bei irgendeinem Schneeballsystem aktiv war und eine "Downline" hatte die man mehr oder weniger erfolgreich gemanaged oder informiert hat.

"Finanzexperte" oder Arbeit im "Finanzsektor", bei einer Bank oder ähnliches, bedeutet wiederum, dass man an irgendeinem Finanz-Ponzi mitgemacht hat und noch heute darauf wartet, dass "der Adler landet".

Gerade die Schweiz war da viele Jahre lang "der Hotspot" für solcherlei Spielchen und Abzocken. Die "Nigeria-Connection" ist da ein Waisenkind gegen.

Mit ihrem radioaktiven Schmuck oder jetzt auch mit ihrem "Solutions-Baby" versucht Marsha letztendlich ja nichts anderes als selbst mal so ein Schneeballsystem zu starten um endlich mal die zu sein, die oben an der Pyramide steht und das einsacken kann was die anderen an "Downline" anbringen.  ;D
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Re: Marsha Wiederkehr von "lebensthemen"
« Antwort #213 am: 9. Dezember 2018, 11:44:53 »
Ich verstehe eh nicht, was Malela für ein Problem mit der Schweiz hat. Die Schweiz hat das arme, schwarze Mädchen doch aufgenommen und sorgt sogar für seinen Lebensunterhalt. Also ich persönlich finde das sehr nett von der Schweiz!
 
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Re: Marsha Wiederkehr von "lebensthemen"
« Antwort #214 am: 9. Dezember 2018, 11:45:41 »
Das Wappentier von Zürich ist ein Löwe.
Bellevue ist übrigens im epichorischen Dialekt Neutrum.

Aufgewachsen ist MaLeLaleinchen, wenn ich richtig informiert bin, im Aargau. Ob sie daher die verschiedenen Wappentiere und Personifikationen kennt, bleibe dahin gestellt. Dass sie mit Latein etwas anfangen kann, scheint mir höchst unwahrscheinlich.
Nein, MaLeLaleinchen braucht's schon mit dem schweren Dampfhammer, damit sie überhaupt etwas kapiert. Feine Anspielungen tropfen von ihr ab wie von Teflon.
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Re: Marsha Wiederkehr von "lebensthemen"
« Antwort #215 am: 9. Dezember 2018, 12:34:45 »
Malele is back.
Ich hatte sie ehrlich gesagt etwas vermisst. Auf Dauer nur Rüdi und Nikolai ist doch langweilig.

Fehlt nur noch Marcel. :dance:
 
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Re: Marsha Wiederkehr von "lebensthemen"
« Antwort #216 am: 9. Dezember 2018, 13:20:27 »
@Pantotheus Marshas Dialekt scheint mir eher in Richtung Basel-Landschaft zu verweisen...

Nun gut, werfen wir doch mal einen Blick auf den aktuellen "Kinderklau"-Fall.

Die betroffene Mutter kommentiert gerade fleissig bei unserer Malela, und so ist es leicht, herauszufinden, dass es sich um eine Sarah Beeler aus Zürich handelt, die auf ihrem FB-Profil - scrollt man weit genug hinunter, dass man in die Phase vor der grossen "Kinderklau-Aufregung" kommt - den üblichen Reichsdeppen- und Verschwörungsquatsch teilt. In einem der Posts ist beispielsweise die Rede von den drei Päpsten, die vom Vatikan aus die Welt beherrschen, und natürlich stecken auch da "däää Joooodn" dahinter.

Auf Frau Beelers eigenem Profil findet man auch einige Dokumente ihrer Auseinandersetzung mit der KESB, die sie dort öffentlich geteilt hat. So heisst es im für den "Klau" relevanten Schreiben der KESB:

Zitat
... es sachlich angezeigt, D... [dem Kind] eine solche Verfahrensvertretung zu bestellen. Herr Rechtsanwalt D... W... ist bereit und geeignet, die Interessen von D... im vorliegenden Verfahren unter Einschluss allfälliger Rechtsmittel zu wahren und zu vertreten. (...)

(Es folgt eine Passage über die Entschädigung dieses Anwaltes, und dann, Hervorhebungen von mir:)

Zitat
Eine Kooperation mit der Mutter erwies sich bisher als nicht möglich. Es erscheint daher unumgänglich, die vorliegenden Kindesschutzmassnahmen als sogenannt superprovisorische Massnahmen anzuordnen und damit auf eine vorgängige Anhörung der Beteiligten zu verzichten, um den Vollzug der Platzierung der Kinder nicht zu gefährden. Die Massnahmen gelten damit lediglich vorsorglich. Die Behörde hört die Beteiligten möglichst umgehend an und hat danach in einem erneuten Entscheid die Massnahme zu bestätigen, abzuändern oder aufzuheben. Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung (BGE 140 III 289) ist gegen superprovisorische Entscheide kein Rechtsmittel gegeben und nur der anschliessende Bestätigungs-, Abänderungs- oder Aufhebungsenscheid mittels Beschwerde anfechtbar.

Hierzu vielleicht ein kleiner Exkurs zur seit 2013 existierenden Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), die in der Schweiz für Kinderklau zuständig ist (und für Erwachsenenklau, der tatsächlich etwa 2/3 der Fälle ausmacht, aber viel weniger mediale Aufmerksamkeit bekommt. Ein prominentes und aktuelles Beispiel für Erwachsenenschutzmassnahmen der KESB ist der Fall Michael Schumacher.).

Die KESB steht seit ihrem Bestehen unter Dauerbeschuss gewisser Kreise, und teilweise hat sich das KESB-Bashing zu einer Art Volkssport entwickelt - nach meinem Empfinden zu Unrecht. Natürlich arbeiten in dieser Behörde auch nur Menschen, die ihre Tätigkeit mal besser, mal weniger gut ausüben, weshalb es in manchen Fällen zu Fehlentscheiden oder willkürlichen Entscheiden kommt (die natürlich anfechtbar sind). Ich erinnere mich aber noch gut an die Zeit, bevor es die KESB gab. Damals waren für diese Fälle kommunale Vormundschaftsbehörden zuständig, in denen oft kein oder zu wenig geschultes Personal sass, und die Zahl der schlimmen Fälle von Behördenversagen - wir sprechen teils von Fällen, in denen es Tote gab - war meiner Erinnerung nach erheblich grösser als heute: Ca. alle 6 Monate war ein tödliches Familiendrama in den Schlagzeilen, das die Behörde durch rechtzeitiges Einschreiten und Ernstnehmen der Anzeichen hätte verhindern können, usw. Bloss gab es damals keine nationale Behörde, über die sich dann auch die ganze Nation aufgeregt hätte, sondern da standen einzelne Kommunalbehörden in der Kritik, die ausserhalb der Gemeinde niemanden wirklich interessierten und deshalb auch schnell wieder vergessen wurden.

Das schwierige Verhältnis der heutigen Bevölkerung zur KESB wird in folgendem Artikel äusserst treffend zusammengefasst:

Die böse KESB

Daraus zitiere ich folgende Passagen:

Zitat
Damit die KESB handeln kann, ist er erforderlich, dass sie von einer Kindswohlgefährdung Kenntnis erhält.

Zitat von: Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB)
Art. 443 ZGB
A. Melderechte und -pflichten
1 Jede Person kann der Erwachsenenschutzbehörde Meldung erstatten, wenn eine Person hilfsbedürftig erscheint. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen über das Berufsgeheimnis.
2 Wer in amtlicher Tätigkeit von einer solchen Person erfährt, ist meldepflichtig. Die Kantone können weitere Meldepflichten vorsehen.

Jede Person kann somit eine Gefährdungsmeldung machen: Privatpersonen, Beistände, Lehrer, Sozialarbeiter, Gemeindemitarbeiter oder Ärzte. Letztere müssen allerdings zunächst vom Berufsgeheimnis entbunden werden. Eine Gefährdungsmeldung kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Dabei sind konkret die Umstände zu schildern, die auf eine Kindswohlgefährdung schliessen lassen.

Die KESB klärt den Sachverhalt von Amtes wegen ab und tätigt die erforderlichen Abklärungen (Art. 314 Abs. 1 i.V.m. Art. 446 Abs. 1 und ZGB), insbesondere wird den Betroffenen das rechtliche Gehör (Art. 29 Abs. 2 BV) gewährt. Der Abklärungsprozess dauert in der Regel mehrere Wochen oder Monate. Erst wenn der Sachverhalt geklärt ist, entscheidet die KESB über erforderliche Kindesschutzmassnahmen. Nur bei einer akuten Gefährdungssituation entscheidet die KESB sofort.

Während der Abklärungsphase ist es empfehlenswert, wenn die Betroffenen mit der KESB kooperieren, auf Bedenken der KESB eingehen, selbst Vorschläge machen. Man kann viel erreichen, wenn man einfach mit den Leuten redet. Ein rein konfrontatives Verhalten der Betroffenen wirkt sich jedoch meist kontraproduktiv aus.

Sobald eine Gefährdungsmeldung eingegangen ist, müssen die Betroffenen darauf bedacht sein, dass sie keine Gründe produzieren, welche die KESB zum sofortigen Handeln nötigt. Wenn eine akute Gefährdungssituation vorliegt, kann die KESB superprovisorisch ‒ also ohne Anhörung der betroffenen Personen ‒ Kindesschutzmassnahmen erlassen. Zudem wird regelmässig die aufschiebende Wirkung von Rechtsmitteln (Beschwerde) entzogen (Art. 450c ZGB), weshalb der superprovisorische bzw. vorsorgliche Entscheid in der Regel bis zum Endentscheid Geltung hat.

Beispiel: Bei der KESB wurde eine Gefährdungsmeldung eingereicht, weil Frau K. ihre Kinder zu wenig beaufsichtige. Bei der persönlichen Befragung der Eheleute K. wurde offensichtlich, dass es sich um schwierige familiäre Verhältnisse handelt. Da die KESB sich ein besseres Bild von der Situation machen wollte, kündigte die KESB einen Hausbesuch an. Bei diesem Hausbesuch rastete Frau K. völlig aus, warf mit Sachen um sich und die Wohnung machte auch einen desolaten Eindruck. Da die KESB nun von einer aktuellen Gefährdungssituation ausgehen musste, entzog sie den Eltern superprovisorisch die Obhut über die Kinder und platzierte diese fremd. Wenn sich Frau K. beim Hausbesuch zusammengerissen hätte, wäre ein Obhutsentzug kaum notwendig geworden. Die KESB hätte dann wohl zunächst mit familienbegleitenden Massnahmen versucht, die Situation für die Kinder zu verbessern.

Obiges Beispiel scheint mir grosse Ähnlichkeiten mit dem Fall von Sarah Beeler aufzuweisen, soweit wir diesen kennen. Denn dieser ist offenbar folgendermassen abgelaufen:
Jemand hat bei der KESB Zürich eine Gefährdungsmeldung betreffend D. (den Sohn von Frau Beeler) gemacht, worauf die Behörde begonnen hat, den Sachverhalt abzuklären. Anscheinend ist unsere Frau Beeler, statt mit der Behörde zu kooperieren, entweder beim Besuch der KESB durchgedreht oder hat sie auf sonst irgendeine Weise davon überzeugt, dass sie derart einen an der Waffel hat, dass man ihr Kind besser erst mal vor ihr in Sicherheit bringen sollte. Nicht auszuschliessen ist bei unserer Kundschaft auch, dass D. unter irgendwelchen pseudomedizinischen Vorstellungen seiner Mutter zu leiden hatte. Beeler schreibt jedenfalls auf Facebook:

Zitat von: Sarah Beeler
man unterstellt mir in dem legalen Wisch, Wahn. Die haben mir bei meiner Wohnung aufgelauert, ich war aber grad bei einer Freundin ums Eck und habe mich danach ins Cafe Frankental begeben, wo ich später Bernhard treffen wollte. Dort habe ich mich mit zwei Polizisten die Pause hatten unterhalten und dann kamen plötzlich N... und der andere Polizist, ich müsse in meine Wohnung mit ihnen gehen. Ich habe dann B... angerufen, ob er sofort kommen kann und habe im Cafe auf ihn gewartet. N... hat weiter daraufhin gedrängt in meine Wohnung zu gehen, auf meine Frage ob er denn einen Durchsuchungsbefehl hat, meinte er, er brauche keinen. Ausgewiesen hat N... sich übrigens auch nicht. N... ist der Polizist rechts auf dem Bild mit den Tattoos.

Natürlich nennt Beeler auf Facebook den Namen der Polizisten und hat auch ein Foto gepostet. Desgleichen nennt sie den Namen der Bearbeiterin von der KESB.
Am Montag scheint sie dort einen Termin zu haben, wobei sie der Behörde lustigerweise eine Mail geschrieben hat mit der Bitte, diesen zu verschieben. Dabei dürfte es sich um den Anhörungstermin handeln, aufgrund dessen die Behörde ihren weiteren Entscheid fällt.
Frau Beeler scheint nicht zu peilen, dass sie wohl am ehesten mit einigermassen vernünftigem Verhalten an besagtem Termin wird erreichen können, dass sie ihr Eigentum ihren Sohn zurückerhält.  :facepalm:
Auch Malela scheint nicht verstanden zu haben, dass der Sohn erst mal nur vorübergehend entzogen wurde und der definitive Entscheid noch aussteht. Die Deppen scheinen eher geradewegs auf eine Verlängerung des Kindesentzugs hinzusteuern.  :facepalm:

Ich denke mal, die zuständige Beamtin bei der KESB und der Polizist, der fotografiert und mit Namen genannt wurde, könnten sich auch für diese öffentliche Ausstellung interessieren.  >:D

« Letzte Änderung: 9. Dezember 2018, 13:26:17 von Helvetia »
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Re: Marsha Wiederkehr von "lebensthemen"
« Antwort #217 am: 9. Dezember 2018, 13:41:08 »
Kann die Erwachsenenschutzbehörde nicht den Depplev davor schützen, sich weiter zum Löffel zu machen?
 
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Re: Marsha Wiederkehr von "lebensthemen"
« Antwort #218 am: 9. Dezember 2018, 16:21:31 »
@Müll Mann Nö. Dafür ist er zu wenig meschugge. Sich öffentlich zum Horst Machen ist irgendwie Teil der persönlichen Freiheit.
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Re: Marsha Wiederkehr von "lebensthemen"
« Antwort #219 am: 9. Dezember 2018, 21:52:53 »
Anscheinend hat die gute Frau Beeler auch in Österreich schon die Behörden beschäftigt, wo man festgestellt hat, dass sie in der Schweiz bereits polizeibekannt und für "psychisch auffällig" befunden worden ist.
Offenbar hat die Dame falsche Vorwürfe gegen eine Person namens G... erhoben. (Da sich Beeler offenbar schon vor dem "Klau" ihres eigenen Kindes mit den "pädophilen Kinderklauern" beschäftigt hat, gingen diese falschen Vorwürfe möglicherweise in diese Richtung  :spekulatius:).
Was Frau Beeler an dem von ihr hochgeladenen Dokument am meisten stört, ist hingegen die Tatsache, dass ihr Name in Majuskeln geschrieben wird  :facepalm:
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Re: Marsha Wiederkehr von "lebensthemen"
« Antwort #220 am: 10. Dezember 2018, 08:03:15 »
Heißt Malela Marscha-Lebensthemen-Labertasche?
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Re: Marsha Wiederkehr von "lebensthemen"
« Antwort #221 am: 10. Dezember 2018, 09:48:53 »
MaLeLa=Marscha Lan Leonie
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Re: Marsha Wiederkehr von "lebensthemen"
« Antwort #222 am: 10. Dezember 2018, 13:03:00 »
Eigentlich heisst sie ja jetzt "Miss Solution" und versucht uns hier gerade am Beispiel "Kinderklau" zu demonstrieren, wie überaus fähig sie doch im Lösen der Probleme anderer Leute ist  ;D :facepalm:

Edith meint: Die Gute weiss wirklich nicht, was sie will. Schon macht sie wieder so ne Art Rückzieher von allem. Naja, wenn man in einem früheren Leben schlechtes Karma gesammelt hat, dann leidet man eben in diesem Leben an einem Helfersyndrom. Da kann sie irgendwie auch nichts dafür, oder eben doch, weil sie in ihrem früheren Leben offenbar ein A.schloch war.

https://www.facebook.com/marshaleonie/posts/10218250403520264
« Letzte Änderung: 10. Dezember 2018, 13:18:25 von Helvetia »
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Re: Marsha Wiederkehr von "lebensthemen"
« Antwort #223 am: 10. Dezember 2018, 20:53:37 »
Während Malela, erschöpft vom Spucken ziemlich grosser Töne, sich plötzlich wieder verkrochen und vermutlich für immer aus dieser Angelegenheit verkrümelt hat, geht es weiter im grossen "Kinderklau-Fall":

[facebook]https://www.facebook.com/silvia.aivlis.54943/posts/2260658460819686[/facebook]

Zitat von: Sarah Beeler
Die KESB weigert sich weiterhin mir zu sagen wo D... ist. Seit Freitag durfte ich noch nicht einmal mit ihm telefonieren.

In den Kommentaren wird sie des öfteren gefragt, ob sie denn nun rechtliches Gehör erhalten habe. Heute dürfte in der Tat der Termin bei der KESB gewesen sein, doch die einzige Bemerkung, die sie sich dazu entlocken lässt, lautet:

Zitat von: Sarah Beeler
ich verhandle nicht mit denen...

Unter einem anderen Post hat sie geschrieben, sie würde ihren Sohn ganz einfach "zurückfordern". Tja, so wird man seinen Sprössling dauerhaft los.

Derweil plaudern diverse Schwachmaten in den Kommentaren fröhlich darüber, dass sie ihre negativen KESB-Erfahrungen (negativ vermutlich deswegen, weil sie ähnlich dumm gehandelt haben) zu einem schockierenden Enthüllungs-E-Book verarbeiten wollen. Sogar ein "Filmemacher" bietet seine Mitwirkung an, und eine Deppin, die mir schon als schwachsinnige Kommentatorin zu mehreren von Beelers Posts aufgefallen ist, meint, sie kenne den Sektenexperten Hugo Stamm, ob sie den mal kontaktieren solle. Das wird von den Deppen positiv aufgenommen.  :facepalm:
Hierzu muss ich sagen, ich kenne Herrn Stamm ebenfalls (ein kleines bisschen) und bin mir ziemlich sicher, dass, wenn er sich überhaupt für dieses Mimimi interessiert, sein Interesse und die daraus resultierenden Veröffentlichungen so gar nicht nach dem Geschmack dieser Deppen ausfallen würden  ;D :banghead: :facepalm:
Einmal mehr bin ich schockiert, wie viele exorbitant dumme Menschen in meinem Land leben.
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Re: Marsha Wiederkehr von "lebensthemen"
« Antwort #224 am: 10. Dezember 2018, 21:58:29 »
In den Kommentaren wird sie des öfteren gefragt, ob sie denn nun rechtliches Gehör erhalten habe.

Hat sie wohl kaum, denn dieses Recht hat man vor Gericht, nicht bei Behörden. Da läuft und heißt es anders.
 
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