Autor Thema: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau - 7 Ns 672 Js 10435/10 - ab dem 27.6.2017  (Gelesen 68274 mal)

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Offline Gutemine

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Hey, der Beitrag von den Pudeln ist so schön, der muss hier in voller Gänze rein.  ;D


Spoiler
Urteil LG Dessau-Roßlau

11.08.2017

Am gestrigen Tag fand das Gerichtsverfahren in Dessau-Roßlau nach rund sieben Stunden einen Abschluss.

Zu Anfang trug Peter seinen Beweisantrag und seine Einlassung vor und die Beweisaufnahme wurde geschlossen. Es folgte das Plädoyer der Staatsanwältin und das des Verteidigers. Zwischen Peters letztem Wort und der Urteilsverkündung lag eine halbe Stunde: Für 30 Minuten zog sich das Gericht zur Beratung zurück, anschließend wurde das Urteil bekanntgegeben. Es lautet: 2 Jahre und 6 Monate Haftstrafe ohne Bewährung.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da Peter in Revision gehen wird.

Peters Bestreben, Menschen eine Möglichkeit anzubieten, ihre Gesundheit eigenverantwortlich zu fördern und zu erhalten wurde folgendermaßen beurteilt:

Es sei anzunehmen, die Mitglieder von NeuDeutschland hätten nicht gewußt, daß es sich bei der Absicherung durch die NeuDeutsche Gesundheitskasse um eine alternative Absicherung gehandelt habe, bei der kein Rechtsanspruch auf Erstattung aller in Anspruch genommener Leistungen bestehe. Die bei den Mitgliedern hervorgerufene Hoffnung auf Erstattung sei mit einem bestehenden Rechtsanspruchs gleichzusetzen. Damit falle die Tätigkeit der NDGK unter das Versicherungsaufsichtsgesetz. Und selbstverständlich gebe es Geschädigte, auch wenn niemand eine Anzeige erstattet habe. Der Schaden belaufe sich auf mehrere 100.000 Euro.

Peters Intention, den Führerschein als ungewünschtes Vertragsverhältnis aufzulösen, ohne auf die Erlaubnis des Führens eines Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen zu verzichten, wurde wie folgt bewertet:

Die Führerscheinstelle entschied ohne Rücksprache mit Peter eigenmächtig, daß er eben doch die Absicht hatte, mit dem Führerschein auch die Fahrerlaubnis abzugeben. Seine anderslautende Erklärung, die er gemeinsam mit dem Führerschein abgegeben habe, sei nicht zu berücksichtigen. Die Richterin bemerkte dazu noch, es sei ja verständlich, daß Peter es später unbequem gefunden habe, ständig Ärger mit der Polizei zu bekommen und er habe deshalb den Vorgang am liebsten wieder rückgängig machen wollen.

Zuletzt wurde ohne ausreichende Beweislage beschlossen, der paraguayische Führerschein von Peter sei eine Totalfälschung. Grundlage für diese Unterstellung ist das Gutachten eines Sachverständigen, der anhand von wenigen teils gefälschten, teils echten Exemplaren aus dem Archiv des Landeskriminalamtes seine Einschätzung abgab, Peters vorgezeigter Führerschein gehöre wohl eher zu den gefälschten Exemplaren. Daß jede Gemeinde in Paraguay den Führerschein unterschiedlich gestalten darf, wurde nicht berücksichtigt und die eigentlich logische Handlung, die entsprechende Führerscheinstelle zu kontaktieren und nachzufragen, ob ein rechtmäßiger Führerschein für Peter ausgestellt worden sei oder ob man ein gültiges Muster vorlegen könne, wurde nicht mal in Erwägung gezogen.

Insgesamt erweckte die Urteilsverkündung den Anschein, als habe das Urteil schon im Vorfeld festgestanden, ohne Berücksichtigung oder Prüfung der am selben Tag vorgebrachten Beweise. Das engagierte und fundierte Plädoyer von Peters Verteidiger war dort ebenso wenig abgebildet wie das von Peter Geschilderte.

Was genau sich an diesem letzten Prozeßtag im Landgericht Dessau-Roßlau abgespielt hat, erfahrt Ihr in den nächsten Tagen in unserem angeschlossenen Blog. Des Weiteren folgt ein Artikel, der das Urteil ausführlich darstellt und zudem eine Zusammenfassung des gesamten Verfahrens beinhaltet.
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Offline Happy Hater

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Offline Schattendiplomat

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Ich weiß schon was die nächste Strategie sein würd #dramatischeMusik #DamDam

Zitat
Insgesamt erweckte die Urteilsverkündung den Anschein, als habe das Urteil schon im Vorfeld festgestanden, ohne Berücksichtigung oder Prüfung der am selben Tag vorgebrachten Beweise.

#Verschwörung #dasSystemLiegtInDenLetztenZügen #PeterHatEsNurGutGemeint #KeinerHörtPeterZu und damit wechseln wir zu den üblichen Reichdeppischen Verschwörungsthesen zur NWO! Danke für ihr Aufmerksamkeit!
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dtx

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Ungewohnt flink. Aber spürbar ernüchtert. Das Königreich vermeldet schmucklos: Urteil LG Dessau-Roßlau

Zitat von: KRD
Insgesamt erweckte die Urteilsverkündung den Anschein, als habe das Urteil schon im Vorfeld festgestanden, ohne Berücksichtigung oder Prüfung der am selben Tag vorgebrachten Beweise. Das engagierte und fundierte Plädoyer von Peters Verteidiger war dort ebenso wenig abgebildet wie das von Peter Geschilderte.

Was wieder einmal glatt gelogen sein dürfte. Denn zum einen ist zweifelhaft, inwiefern sich der Zopf zur Sache eingelassen und nicht nur Witze gerissen hat und zum anderen muß das Engagement des Anwalts überschaubar gewesen sein, wenn er  nicht mal um des Honorars willen Revisionsbegründungen zu schreiben bereit ist.

Jetzt wäre noch die Verurteilung einiger Pudel ausständig, die voll Freude und Motivation bei den Straftaten von Herren Fitzek mitgemacht haben.

Aber vermutlich erst, wenn ihr Guru die heiligen Hallen des Roten Ochsen verlassen und seine Strafhaft angetreten hat. Daß Benjamin Blümchen von der Bildfläche verschwunden ist. könnte entweder entsprechende Vorahnungen oder gar die Große Tüte zum Hintergrund haben ...

 

Offline Selbst und ständig

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es scheint sich zu bestätigen, dass die Pudelschar nur über eine unterdurchschnittliche Intelligenz verfügt, denn diese Verschiebung der Realitäten ist doch wohl kaum anders zu erklären:

aus dem KRD-Blog
Zitat
Es sei anzunehmen, die Mitglieder von NeuDeutschland hätten nicht gewußt, daß es sich bei der Absicherung durch die NeuDeutsche Gesundheitskasse um eine alternative Absicherung gehandelt habe, bei der kein Rechtsanspruch auf Erstattung aller in Anspruch genommener Leistungen bestehe.

man hat aber den Leuten nahegelegt, ihren bisherigen Versicherungen zu kündigen und damit hat man den Willen bekundet, ein genehmigungspflichtiges Versicherungsgeschäft zu betreiben.

Zitat
Die Führerscheinstelle entschied ohne Rücksprache mit Peter eigenmächtig, daß er eben doch die Absicht hatte, mit dem Führerschein auch die Fahrerlaubnis abzugeben. Seine anderslautende Erklärung, die er gemeinsam mit dem Führerschein abgegeben habe, sei nicht zu berücksichtigen. Die Richterin bemerkte dazu noch, es sei ja verständlich, daß Peter es später unbequem gefunden habe, ständig Ärger mit der Polizei zu bekommen und er habe deshalb den Vorgang am liebsten wieder rückgängig machen wollen.


Hui, jetzt wird es heftig. Haben die doch tatsächlich dem Peterle -ohne Rücksprache mit dem Souverän-die Fahrerlaubnis entzogen. WAS für einen Vorgang wollte DER rückgängig machen ? Die Behörde hätte dem notorischen Verkehrssünder was gehustet.  Auf so was muss man erst mal kommen -> Wahnsinn

Zitat
Zuletzt wurde ohne ausreichende Beweislage beschlossen, der paraguayische Führerschein von Peter sei eine Totalfälschung. Grundlage für diese Unterstellung ist das Gutachten eines Sachverständigen, der anhand von wenigen teils gefälschten, teils echten Exemplaren aus dem Archiv des Landeskriminalamtes seine Einschätzung abgab, Peters vorgezeigter Führerschein gehöre wohl eher zu den gefälschten Exemplaren. Daß jede Gemeinde in Paraguay den Führerschein unterschiedlich gestalten darf, wurde nicht berücksichtigt und die eigentlich logische Handlung, die entsprechende Führerscheinstelle zu kontaktieren und nachzufragen, ob ein rechtmäßiger Führerschein für Peter ausgestellt worden sei oder ob man ein gültiges Muster vorlegen könne, wurde nicht mal in Erwägung gezogen.

ist völlig uninteressant, ob der Haftempfindliche

a.) gar keine Pappe mitführte
b.) eine KRD-Pappe mitführte
oder
c.) einen Führerschein aus Paraguay mitführte, ob falsch oder echt
oder
d.) alle drei Pappen dabei hatte

Fakt ist: die Fahrerlaubnis wurde ihm entzogen und daraufhin ist er vorsätzlich ohne Fahrerlaubnis weitergefahren. Warum Vorsatz ?
Weil er sich um eine "Ersatzpappe" bemühte. Er wußte genau, dass er keine Fahrerlaubnis mehr hatte.

Zitat
Das engagierte und fundierte Plädoyer von Peters Verteidiger war dort ebenso wenig abgebildet wie das von Peter Geschilderte.

Der Anwalt kämpfte wohl eher gegen seinen Mandaten und dessen abwegige "Rechtsideen", von denen sich der RA ständig distanzierte. Wenn die Aussagen des Mandanten dann auch noch straf-mildernd Berücksichtigung finden, weil sie als Geständnis gewertet wurden, dann ist auch keine Basis mehr da, irgendwo einen Freispruch begründen zu können
 
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Offline Tonto

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Dabei wird der Peter für jeden verbüßten Monat eine Jungfrau bekommen!


Zählen da die Pudel auch dazu?  :-X :-[
Man muss die Tatsachen kennen, bevor man sie verdrehen kann.
 
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Offline Gerntroll

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Zitat
Insgesamt erweckte die Urteilsverkündung den Anschein, als habe das Urteil schon im Vorfeld festgestanden...

Stimmt, weil euer Spackokönig eine Flachpfeife ist und nichts sachdienliches und/oder vernünftiges vorzubringen hatte. .  ;D ;D ;D
« Letzte Änderung: 11. August 2017, 22:09:03 von Gerntroll »
Manche Leute besitzen soviel Meinung und Ahnung, da kann gar kein Platz mehr für Wissen sein.
 
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Insgesamt erweckte das Urteil über die Urteilsverkündung den Anschein, als habe dieses schon im Vorfeld festgestanden, ohne Berücksichtigung oder Prüfung des am selben Tag ergangenen Urteils.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 

Offline vollstrecker

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Wie jetzt? Ich dachte, der Dennis bloggt unabhängig vom KRD...
 
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Offline Resting Bench

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« Letzte Änderung: 12. August 2017, 04:56:46 von Resting Bench »
 
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Offline hotztheplotz

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Warum haben denn die schlauen Amtmänner sich nicht selbst mit den dortigen Behörden in Kontakt gesetzt? Fitzel bzw. sein Anwalt hatten doch Akteneinsicht.
Aber auf die Idee kam dann der Superjurist wohl nicht. Und die Deppentruppe tut sowieso nichts ohne Anweisung.
« Letzte Änderung: 12. August 2017, 05:52:44 von hotztheplotz »
 
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Offline KarlKlammer

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Kunststück. Meines Wissens hat am letzten Tag keine Beweisaufnahme stattgefunden, so dass Beweise von diesem Tag naturgemäß nicht berücksichtigt werden konnten, weil sie nicht existieren. Bei den "Beweisen" dürfte es sich bestenfalls um völlig sinnlose Beweisanträge gehandelt haben.

Zitat
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Die Plädoyers sind für das Urteil und dessen Begründung auch unwichtig. Sie fassen nur die Ergebnisse der Verhandlung aus Sicht der Verteidigung beziehungsweise aus Sicht der Staatsanwaltschaft zusammen, tragen das Urteil aber nicht. Vermutlich hat das Gericht allerdings sowohl das Plädoyer als auch den Vortrag von Fitzek erwähnt, ist beidem allerdings inhaltlich nicht gefolgt. Das kann allerdings niemanden wundern, der sich mit Fitzek etwas intensiver auseinandergesetzt hat.
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dtx

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Und die Deppentruppe tut sowieso nichts ohne Anweisung.

Zum einen das und zum anderen hätte man für das Anschreiben und für die Antwort einen Übersetzer - Spanisch oder Guaraní - gebraucht. Solange man dort ist und den Eindruck erweckt, jemandem ein Grundstück abkaufen zu wollen, wird man gepampert. Aber das hat ja auch mal sein Ende.

Bei den "Beweisen" dürfte es sich bestenfalls um völlig sinnlose Beweisanträge gehandelt haben.

Es soll sich um einen Beweisantrag gehandelt haben, den Sitzek aus Langeweile noch einmal stellte, nachdem der an einer der Vortage schon einmal abgeschmettert worden war.

Vermutlich hat das Gericht allerdings sowohl das Plädoyer als auch den Vortrag von Fitzek erwähnt, ist beidem allerdings inhaltlich nicht gefolgt.

Wieso auch. Fitzek ist ja bekanntlich nicht beizubringen, daß das ein echtes Gericht ist und keine Außenstelle des Anhaltischen Theaters.
« Letzte Änderung: 12. August 2017, 09:16:43 von dtx »
 

Offline Evil Dude

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Warum haben denn die schlauen Amtmänner sich nicht selbst mit den dortigen Behörden in Kontakt gesetzt? Fitzel bzw. sein Anwalt hatten doch Akteneinsicht.
Aber auf die Idee kam dann der Superjurist wohl nicht. Und die Deppentruppe tut sowieso nichts ohne Anweisung.

Weil sie selbst am besten wußten, dass es sich um eine Fälschung handelt, die sie in irgendeiner Kaschemme in Asuncion für "ein paar Bier und Empanadas" von einer zwielichtigen Gestalt gekauft hatten! Die hatten doch nur gehofft, dass das Gericht bei der Latte an anderen Straftaten den zusätzlichen Aufwand scheut und die Strafe so etwas geringer ausfällt!
Wie drücke ich nur meine Gefühle aus, dass es nicht geklappt hat?  :dance: :laugh_above: :lol: :beer: :evil6:
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