Autor Thema: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau - 7 Ns 672 Js 10435/10 - ab dem 27.6.2017  (Gelesen 68308 mal)

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Offline aitmatow

Valider Staat? Haben die wieder neue Wörter aufgeschnappt?

Scheint so. Und sie wissen wieder einmal nicht, was man damit anfangen soll. Frei nach dem Motto: "Verstehe ich nicht, muss intelligent sein."

Aber das macht ihr Herr und Meister ja ganz genauso, wie man an der letzten Verlautbarung erkennen kann, die wohl aus seiner Feder stammt, zumindest sicherlich in dieser Form von ihm abgesegnet wurde. Darin heißt es:

Zitat
WIR als Staatsoberhaupt üben gemäß der Verfassung Königreich Deutschland Artikel 90 Absatz 1 prärogativ Hoheitsgewalt im Gesamtstaatsgebiet nur über unsere Staatsangehörigen aus.

Staatsgewalt: Wir, Peter, Menschensohn des Horst und der Erika Fitzek, Imperator Fiduziar, gewähltes Oberhaupt und oberster Träger der Hoheitsgewalt, siehe Kopie der unterzeichneten Gründungs- und Verfassungsurkunde

Das Wort "Prärogative" ist mir im Rahmen des fiduziarischen Rhetorik bislang noch nicht aufgefallen. Seine Verwendung scheint neu zu sein. Der Begriff wird im historischen Zusammenhang zumeist hinsichtlich des Absolutismus gebraucht, um das Vorrecht des princeps legibus solutus zu beschreiben, ohne Rücksicht auf Gesetze handeln zu können; in einer konstitutionellen Monarchie ist die Stellung des Herrschers durch die Verfassung beschränkt - eine Prärogative gibt es da nicht. Fitzek schafft es mal wieder, beide Gegensätze (absolut vs. konstitutionell) in einem Satz zu verbinden: die Verfassung ermöglicht ihm Handlungsvollmachten, die in der Verfassung keine Begründung finden müssen. Das kann man erneut als Teil einer Sowohl als auch-Strategie betrachten - oder als dümmliches Gerede eines Möchtegern-Staatenlenkers, der öfter mal etwas aufschnappt und dann ungefiltert (ist ja auch nichts im Oberstübchen da, um zu filtern) an seine Umgebung weitergibt. So oder so: ziemlich geradeaus tut der Minimonarch hier kund, dass es sich bei seinem "Staat" um eine lupenreine Diktatur handelt, bei der die Verfassung nur Kosmetik ist. Nicht einmal seine eigenen Gesetze interessieren den Prärogativpeter, der hier zudem unbedingt nochmal wiederholen muss, wer im KRD das Sagen hat. Und das alles in einem "Beweisantrag" vor dem Gericht eines demokratischen Landes.

 
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Offline Pantotheus

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Re: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau - 7 Ns 672 Js 10435/10
« Antwort #451 am: 19. Juli 2017, 10:17:56 »
Laut KRD-HP ist ja noch ein Termin auf den 10. August angesetzt. http://koenigreichdeutschland.org/de/neuigkeit/erinnerung-aktuelle-gerichtstermine-vor-dem-landgericht-dessau-rosslau.html So lautet auch die Ankündigung auf der Startseite des KRD. Nebenbei: Nach dem Jubiläum der KRD-Gründung scheinen übrigens keine neuen Termine mehr auf.

Nun kann sich in laufender Verhandlung natürlich immer noch etwas ändern. Das KRD ist mit der Aktualisierung seiner HP auch nicht besonders schnell. Vielleicht wissen unsere Agenten an Ort und Stelle bald mehr.

"Valide" ist wohl ein Wort, das Fatzke irgendwo aufgeschnappt hat. Man kann z. B. "valide" Ergebnisse erzielen, also solche, die gültig und gesichert sind. "Staatsqualität" ist hingegen schon ein geläufiges Wort.
Den Unterschied zwischen einem föderalen Staat und einem dezentralisierten Einheitsstaat kann man, meine ich, mit Allgemeinbegriffen erklären. Erstens historisch: In fast allen Fällen sind föderale Staaten durch den Zusammenschluss einzelner Staaten zu einem neuen, übergeordneten Staat entstanden. Historisch sind also die allermeisten Gliedstaaten ursprünglich souveräne Einzelstaaten gewesen, die zumindest Teile ihrer Souveränität später auf ein neues Gebilde übertragen haben.
Umgekehrt war bei den dezentralisierten Einheitsstaaten zuerst der Zentralstaat da, der den Regionen Kompetenzen erst nachträglich übertragen hat.
Man kann sich auch anders der Sache nähern und nach der Quelle der Staatlichkeit fragen: Ein Gliedstaat hat seine eigene Verfassung, die er auch (mit gewissen Einschränkungen durch die Verfassung des Zentralstaates) frei ändern kann. Er bestimmt also selbst über seine Organisation als Staat. Eine Region hingegen ist entweder durch die Verfassung des Zentralstaates geregelt oder erhält ein Statut, das vom Zentralstaat oder mit dessen Zustimmung erlassen wird. Die Region ist also in der Art ihrer Organisation nicht frei, sondern vom Zentralstaat abhängig.

Beim KRD greift aber weder das Eine noch das Andere. Streng genommen haben wir es mit dem Versuch einer Sezession zu tun. Sezessionen sind aber im Völkerrecht nicht allgemein erlaubt. Mit der Drei-Elemente-Lehre kann Fatzke hier nicht punkten, er müsste schon nachweisen, dass er sich legal von der BRD abspalten konnte. Im Übrigen ist sein Beweisantrag erstaunlich dünn und listet Kraut und Rüben auf, aber nichts, was stichhaltig wäre.
Vermutlich merkt er nun auch, dass ihm der Allerwerteste auf Grundeis geht, also versucht er es mit der Karte "Ich bin n'Staat". Die zumindest halblegale Masche mit dem "Führerschein aus Paraguay" und die feinsinnige Unterscheidung zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis hat ja eben nicht funktioniert.
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Viele seiner Einlassungen klangen nicht nach Fitzek, mir kam es ständig so vor, als hätte ihm sein Anwalt etwas vorbereitet und er hat es mit seinem Senf garniert und präsentiert.

Besonders schön ist es mit vor einigen Jahren aufgefallen: da redet Fitzek ständig davon, die BRD zu zersetzen. Nach Kontakt mit der BaFin wurde dann "abwickeln" benutzt.
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Re: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau - 7 Ns 672 Js 10435/10
« Antwort #453 am: 19. Juli 2017, 10:21:10 »
Nebenbei: Nach dem Jubiläum der KRD-Gründung scheinen übrigens keine neuen Termine mehr auf.

...

Vielleicht machen sie ja wieder Ferien. Das war eins der dümmlichsten Ergebnisse pudel'scher Gedankenschöpfungsprozesse. Ein Staat, der Urlaub macht.
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Also heute kommen mindestens die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft zu den Beweisanträgen sowie die Abschlussvorträge von Anklage und Verteidigung sowie das (vermutlich längliche) letzte Wort des Angeklagten. Ob dann noch das Urteil verkündet wird hängt sicher von der Länge des gekrönten Schlusswortes ab.

Daraus ergibt sich für mich (nach den Erfahrungen mit Fitzels Einlassungen) nur eine Schlussfolgerung: Keine Verkündung heute. Bei dem Programm müssen sie ja froh sein, wenn sie überhaupt heute fertig werden.
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 
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Müll Mann

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Viele seiner Einlassungen klangen nicht nach Fitzek, mir kam es ständig so vor, als hätte ihm sein Anwalt etwas vorbereitet und er hat es mit seinem Senf garniert und präsentiert.

Vom Anwalt wohl weniger, der Beweisantrag mit dem Videogucken ist vom Anwalt, der Rest nicht. Aber Fitzek schreibt das gerne irgendwo ab. Was er in einem Buch über Staatsrecht gelesen hat plappert er einfach so nach, quasi ein juristischer Papagei.

Das mit dem "validen Staat" könnte einer schlampigen Übersetzung von "valid state" als Gegensatz zu "failed state" entsprungen sein. In dem Buch "Kosovo, Intervention and Statebuilding" taucht ein Absazt auf in dem die Passage "a state is only valid when" auftaucht. Jedoch steht davor "The legal constitution of" und gibt dem Satz dann eine ganz andere Bedeutung.

Zitat
Besonders schön ist es mit vor einigen Jahren aufgefallen: da redet Fitzek ständig davon, die BRD zu zersetzen. Nach Kontakt mit der BaFin wurde dann "abwickeln" benutzt.

Zersetzen ist Stasi-Jargon und spricht dafür, dass Fitzek Kontakte in diese Kreise hatte.
 
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Re: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau - 7 Ns 672 Js 10435/10
« Antwort #456 am: 19. Juli 2017, 10:50:58 »
Aber Fitzek schreibt das gerne irgendwo ab. Was er in einem Buch über Staatsrecht gelesen hat plappert er einfach so nach, quasi ein juristischer Papagei.
Den fett gedruckten Ausdruck muss ich mir merken!  :clap:
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Re: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau - 7 Ns 672 Js 10435/10
« Antwort #457 am: 19. Juli 2017, 10:54:45 »
Nebenbei: Nach dem Jubiläum der KRD-Gründung scheinen übrigens keine neuen Termine mehr auf.

Tja, die "Halbwertszeit" "tausendjähriger Reiche" war noch nie das "Gelbe vom Ei", aber in letzter Zeit geht sie rapide nach unten!
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Da steht ernsthaft das Wort "Staatsqualität". Warum bloß erinnert mich das an "Weltniveau"?

Das Wort "Staatsqualität" gibt es. Es spielt vor allem in der wissenschaftlichen Beschäftigung mit dem Föderalismus eine Rolle, aber auch bei der Frage, ob eine Entität jetzt ein Staat ist oder nicht.

Wenn man z.B. die Frage beantworten will, was Föderalstaaten (z.B. die BRD) von dezentralisierten Einheitsstaaten (z.B. Italien) unterscheidet, ist das relevant. Man könnte sich hinstellen und sagen: Wo ist der Unterschied? In der BRD gibt es halt die Länder als "Zwischenebene", in Italien die "Regionen", das ist doch dasselbe. Ist es aber nicht. Entscheidend ist da der Begriff der Staatsqualität. Diese wird den deutschen Ländern zugesprochen, den italienischen Regionen aber nicht. Auch hier geht man von der Drei-Elemente-Lehre aus. Deutsche Bundesländer haben ein Staatsvolk (wird in den Landesverfassungen erwähnt), ein Staatsgebiet (das ist offensichtlich vorhanden) und auch die Staatsgewalt (Landesregierung mit Verwaltungsapparat und Länderpolizei, eine Legislative, Gerichte). Zudem genießt die Gliederung des Bundes in die Länder in der übergeordneten Verfassung Bestandsschutz, d.h. es ist nicht erlaubt, den Föderalismus zu beseitigen (Art. 79 Abs 3 GG). Bestimmte Länder-Kompetenzen sind an den Bund abgegeben, sei es aus Effizienzgründen oder anderen Erwägungen. Die italienischen Regionen haben sicherlich einige der Merkmale, die ich aufgezählt habe, aber nicht alle. Deshalb haben sie dann keine "Staatsqualität".

Falls es jemanden interessiert: Aus völkerrechtlicher Sicht kommt Gliedstaaten (wie etwa den deutschen Bundesländern) wenn überhaupt (!) nur partielle Völkerrechtssubjektivität zu.
Wirklich interessant sind für Völkerrechtler daher eigentlich fast immer nur die völkerrechtlich souveränen Gesamtstaaten (z.B. BRD, Republik Österreich), nicht die einzelnen Gliedstaaten (Länder, Bundesländer).
 
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Offline be-eh

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Falls es jemanden interessiert: Aus völkerrechtlicher Sicht kommt Gliedstaaten (wie etwa den deutschen Bundesländern) wenn überhaupt (!) nur partielle Völkerrechtssubjektivität zu.
Wirklich interessant sind für Völkerrechtler daher eigentlich fast immer nur die völkerrechtlich souveränen Gesamtstaaten (z.B. BRD, Republik Österreich), nicht die einzelnen Gliedstaaten (Länder, Bundesländer).

Das ist verständlich. Einige Gliedstaaten geben sich aber (aus politischen) Gründen Mühe, das zumindest anders aussehen zu lassen. Wenn der bayerische Ministerpräsident Staatsgäste aus dem Ausland begrüßt, steht z.B. die bayerische Polizei Spalier.
 

Offline Happy Hater

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Falls es jemanden interessiert: Aus völkerrechtlicher Sicht kommt Gliedstaaten (wie etwa den deutschen Bundesländern) wenn überhaupt (!) nur partielle Völkerrechtssubjektivität zu.
Wirklich interessant sind für Völkerrechtler daher eigentlich fast immer nur die völkerrechtlich souveränen Gesamtstaaten (z.B. BRD, Republik Österreich), nicht die einzelnen Gliedstaaten (Länder, Bundesländer).

Das ist verständlich. Einige Gliedstaaten geben sich aber (aus politischen) Gründen Mühe, das zumindest anders aussehen zu lassen. Wenn der bayerische Ministerpräsident Staatsgäste aus dem Ausland begrüßt, steht z.B. die bayerische Polizei Spalier.

Lustig, dass du gerade Bayern erwähnst, denn genau Bayern wird als Beispiel im Österreichischen Handbuch des Völkerrechts (5. Auflage, S. 180, RZ 792) zu diesem Thema genannt:

Zitat
Nicht jedes sich als Staat bezeichnende Gebilde, das über Bürger, Gebiet und eigene Regierung verfügt, ist ein Staat im Sinne des Völkerrechts. ZB ist der "Freistaat Bayern" kein solcher Staat, weil seine Regierung eben nicht souverän ist, da Bayern nur einen von 16 Gliedstaaten Deutschlands darstellt.

 ;D
 

Offline Evil Dude

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Der Schwurbelizitätsfaktor = Geschwurbel / Textzeile liegt da ja möglicherweise über 1!

Das könnte sogar für den fiduzierten Horstsohn des Imperators Fuselzar ein Rekord sein!

Mein Highlight:
Zitat
Kopie der Bestallungsurkunde eines Staatsbeamten

Dann sind das Micky-Maus-Heft, das Yps-Magazin und Fix & Foxi auch Staaten! Schließlich haben die eigene Ausweise! Und dass sie die haben belegt ja das Vorhandensein eines Staates!
Oder nur eines Zirkelschlusses?  :scratch:
Jetzt bin ich durcheinander! Schnell ab zum Stuhlkreis! Nur der kann jetzt noch helfen!
 :lol:
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Offline be-eh

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Lustig, dass du gerade Bayern erwähnst, denn genau Bayern wird als Beispiel im Österreichischen Handbuch des Völkerrechts (5. Auflage, S. 180, RZ 792) zu diesem Thema genannt:

Zitat
Nicht jedes sich als Staat bezeichnende Gebilde, das über Bürger, Gebiet und eigene Regierung verfügt, ist ein Staat im Sinne des Völkerrechts. ZB ist der "Freistaat Bayern" kein solcher Staat, weil seine Regierung eben nicht souverän ist, da Bayern nur einen von 16 Gliedstaaten Deutschlands darstellt.

 ;D

Ob es lustig ist, dass ich ausgerechnet Bayern erwähnt habe, ist Ansichtssache. Eins war es sicher nicht: Zufall ;-)
 

Offline Pantotheus

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Re: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau - 7 Ns 672 Js 10435/10
« Antwort #463 am: 19. Juli 2017, 11:55:37 »
Die Frage ist hier ja nicht die, ob ein Gliedstaat ein (souveräner) Staat ist, sondern ob er ein zumindest partielles Völkerrechtssubjekt ist. Dies ist, scheint mir, jedenfalls dann gegeben, wenn ein Gliedstaat mit ausländischen Staaten Staatsverträge geschlossen hat. Ich spreche absichtlich von "Staatsverträgen", um rein privatrechtliche Verträge auszuscheiden: Wenn ein staatlicher Akteur gleich welcher Art einen Vertrag z. B. mit BP über die Lieferung von Heizöl für die eigenen Gebäude abgeschlossen hat, dann ist dies natürlich kein Staatsvertrag im völkerrechtlichen Sinne.
Wenn aber ein Gliedstaat mit einem ausländischen Staat (also nicht mit dem ihm übergeordneten Zentralstaat oder mit einem anderen Gliedstaat, der demselben Zentralstaat untergeordnet ist) einen Vertrag über Grenzfragen, über die Errichtung gemeinsamer Infrastrukturen, über Polizei-Angelegenheiten u. dgl. abgeschlossen hat, dann liegt hier doch wohl ein zumindest partielles Auftreten als Völkerrechtssubjekt vor.
Solche internationale Staatsverträge können etwa belgische Regionen oder Schweizer Kantone eingehen. Zumindest in deren Fall wäre also davon auszugehen, dass sie partiell als Völkerrechtssubjekte auftreten.

Die Debatte über die Staatlichkeit von Gliedstaaten u. dgl. trägt allerdings nichts zum KRD bei. Denn dieses hat ja immer beansprucht, ein souveräner Staat zu sein, nicht ein Gliedstaat der BRD. Dass das KRD aber weder ein Gliedstaat der BRD noch ein souveräner Staat und Völkerrechtssubjekt war, ist aber offensichtlich.

@Evil Dude Dass ein Staat Staatsangestellte, Beamte usw. bestellt (ich verwende einmal diesen Allgemeinbegriff als Oberbegriff für Ernennung, Wahl, Anstellung, Bestallung usw.), ist trivial. Aus der Bestellung von Beamten folgt aber nicht automatisch, dass der Bestellende auch ein Staat sei. In Deutschland gibt es z. B. auch Kirchenbeamten, doch deswegen sind die Kirchen noch keine Staaten.
Am Wort "Bestallung" sollte man sich nicht aufhalten: Es klingt halt "hochtrabend" und irgendwie altertümlich. Wäre das KRD ein souveräner Staat, könnte es natürlich selbst bestimmen, in welcher Weise und Form es Beamte bestellt. Wenn man dem dann "Bestallung" sagen will, meinetwegen! Der Begriff reiht sich ein in die zahlreichen anderen Beispiele, die wichtig und hochtrabend klingen sollen.
Der entscheidende Fehler ist aber der verbotene Rückschluss: Wenn wir den Satz aufstellen:

Ein Staat bestellt Beamte.

Können wir dies formalisieren zu: S -> B
Nun sagt uns aber die Logik, dass aus der Formel S -> B nichts geschlossen werden kann. Wir benötigen immer ein weiteres Element. Wir können also folgern:
1. S -> B
2. S
=> B
Nun gibt es genau einen erlaubten Rückschluss, nämlich den von verneintem B auf verneintes S:
1. S -> B
2. -B
=> -S
Fatzke versucht aber den Rückschluss:
1. S -> B
2. B
=> S
Genau diese Umkehrung ist aber logisch falsch bzw. verboten und daher zum Beweis der vermeintlichen Staatlichkeit untauglich.
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Offline Tuska

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Fatzkes Eingangsfloskel seines beweis Antrags:

Zitat
Zum Beweis der Tatsache, dass der Staat Königreich Deutschland ein völkerrechtswirksam
gegründeter ist und über alle Kriterien eines Staates verfügt ,...

Beim vierten Stichpunkt ("Staatsgebiet") verweist er dann auf den Malteserritterorden. Ein nichtstaatliches Völkerrechtssubjekt.

Und ganz besonders ulkig:

Zitat
• Eintragung Wortmarke „Reichsbank“ und Ausführungen

Siehe https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020130342372/DE
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