Autor Thema: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau - 7 Ns 672 Js 10435/10 - ab dem 27.6.2017  (Gelesen 68269 mal)

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Offline Landgraf

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Besonderes Schmankerl: Selbst Rico hält die Staatsgründung für ungültig, da nicht auf dem Staatsgebiet geschehen

Hört, Hört! Es kann somit gar keine Reichsbürger geben, weil schon die Reichsgründung 1871 ungültig war! Denn als Gründungstag gilt der Tag der Kaiserproklamation, die bekanntlich am  18. Januar 1871 in Versailles, und nicht auf deutschem Boden stattfand.

So'n Dödel, das Deutsche Reich entstand am 1. 1. 1871, und an diesem Tag trat auch die erste Reichsverfassung in Kraft. Die Kaiserproklamation war ein rein symbolischer Akt.

Schon richtig, einen einzelnen "Reichsgründungsakt" gab es damals gar nicht, die heutige Geschichtsschreibung benutzt den Begriff "Reichsgründungsepoche".
Sowohl das Inkrafttreten der Verfassung am 1. Januar als auch die offizielle Amtseinführung des Kaisers am 18. Januar gelten dabei als wichtige Punkte.

Darum ging es mir mit meinem Beitrag auch gar nicht. Ich wollte nur die Logik der Rechsdeppen lächerlich machen, denn der Ort, wo eine Verfassung unterschrieben wird, ist für die Gültigkeit genauso unwichtig wie der Ort der Proklamation.
2 Dinge sind unendlich: das Universum und die Dummheit der Reichsbürger und Selbstverwalter. Beim Universum bin ich mir aber nicht ganz sicher. (frei nach Einstein)
 

Offline echt?

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Am 10.08. um 13 Uhr könnte ein anderer Aussendienstler.
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Müll Mann

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Am 10.08. um 13 Uhr könnte ein anderer Aussendienstler.

10.8. kann ich vermutlich selber, ich brauche jemanden für den 19.7.
 

Offline echt?

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Da bin ich leider verhindert.
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Offline Pantotheus

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Re: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau - 7 Ns 672 Js 10435/10
« Antwort #154 am: 4. Juli 2017, 19:50:13 »
KRD schlägt bereits zu:
Zitat
Am heutigen vierten Verhandlungstag standen der Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und der Gebrauch eines angeblich gefälschten Führerscheins im Vordergrund.

In Bezug auf die Fahrerlaubnis war deutlich ersichtlich, daß Peter die vertragliche Verbindung zur BRiD durch Rückgabe seines Führerscheins auflösen wollte, aber nicht beabsichtigt hatte, auf die Erlaubnis des Fahrens auf öffentlichen Straßen zu verzichten. Die entsprechende Verzichtserklärung hatte er auch bewußt zurückgewiesen und nicht unterschrieben.

Die Prüfung der Echtheit seines paraguayanischen Führerscheins hatte kein eindeutiges Ergebnis gebracht. In Paraguay werden die Führerscheine von jeder Gemeinde individuell ausgestaltet und ausgestellt. Der Sachverständige nahm an, es könnte sich um eine Fälschung handeln, obwohl er die Frage des Anwaltes, ob er einen Führerschein aus derselben Gemeinde zum Vergleich habe, verneinen musste.
Sowohl Peter als auch der als Zeuge geladene Martin Schulz schilderten glaubhaft den Vorgang zur Erlangung der Fahrerlaubnis in Paraguay. Es gibt dazu beweisendes Filmmaterial, daß uns nach der Razzia im November 2014 entwendet und bisher nicht zurückgegeben wurde.

Am Ende des Verhandlungstages verlas Peter seine Einlassung zum VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz), in der er nochmals klarstellte, daß auch rechtlich gesehen weder im geprüften Zeitraum noch zu einem anderen Zeitpunkt Versicherungsgeschäft stattgefunden hat, für das die BaFin aufsichtspflichtig gewesen wäre.
http://koenigreichdeutschland.org/de/neuigkeit/kurz-buendig-fahren-ohne-fahrerlaubnis-04-07-2017.html
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Müll Mann

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Weil es nachher im Aluhut-Artikel nicht auftauchen wird sei es hier schon einmal erwähnt, der Dokumentensachverständige heißt König  ;)

 
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Re: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau - 7 Ns 672 Js 10435/10
« Antwort #156 am: 4. Juli 2017, 19:57:50 »
Sowohl Peter als auch der als Zeuge geladene Martin Schulz schilderten glaubhaft den Vorgang zur Erlangung der Fahrerlaubnis in Paraguay. Es gibt dazu beweisendes Filmmaterial, daß uns nach der Razzia im November 2014 entwendet und bisher nicht zurückgegeben wurde.

Nicht, dass ich jetzt wirklich glaube, dass man von dem angeblichen Verwaltungsakt tatsächlich Filmaufnahmen gemacht hätte: Wäre es dann nicht im Vorfeld der Verhandlung Aufgabe des Anwalts gewesen, das Filmmaterial aus der Beschlagnahme als Beweismittel anzufordern?  :scratch:
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 
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Re: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau - 7 Ns 672 Js 10435/10
« Antwort #157 am: 4. Juli 2017, 20:09:47 »
Während der Hauptverhandlung kann der Angeklagte - also Fatzke - jedes Beweismittel zu jedem beweisbaren und beweisbedürftigen Sachverhalt beantragen oder anregen. Dazu bedarf er keines Anwalts.
Die ganze Geschichte mit dem angeblich beschlagnahmten Filmbeweis riecht aber sehr nach Schutzbehauptung.
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Zitat
In Bezug auf die Fahrerlaubnis war deutlich ersichtlich, daß Peter die vertragliche Verbindung zur BRiD durch Rückgabe seines Führerscheins auflösen wollte, aber nicht beabsichtigt hatte, auf die Erlaubnis des Fahrens auf öffentlichen Straßen zu verzichten.

Also wenn ich die "vertragliche Verbindung zur Schweiz durch Rückgabe seines Führerscheins auflösen will" hat die Schweiz das Recht mir die Erlaubnis des Fahrens auf öffentlichen Straßen zu untersagen.

Zitat
Wird der Führerausweis der Behörde freiwillig zurückgegeben, so hat dies die Wirkung eines Entzuges. Die Behörde hat die Rückgabe schriftlich zu bestätigen.
Art 32

https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19760247/index.html#a32

Und in der BRiD?

Zitat
Der Verzicht auf eine Fahrerlaubnis wird in § 2 a Abs. 1 S.6 Straßenverkehrsgesetz genannt und dort mit der Entziehung der Fahrerlaubnis gleichgestellt.

http://www.fahrschule-online.de/rueckgabe-des-fuehrerscheins-formlos-moeglich-1811251.html

Ich glaube, da gibt es nichts herum zu schwurbeln.
 
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Re: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau - 7 Ns 672 Js 10435/10
« Antwort #159 am: 4. Juli 2017, 20:27:47 »
Während der Hauptverhandlung kann der Angeklagte - also Fatzke - jedes Beweismittel zu jedem beweisbaren und beweisbedürftigen Sachverhalt beantragen oder anregen. Dazu bedarf er keines Anwalts.

Von dieser Möglichkeit macht Sitzek auch, zum Entsetzen der Richterin, regen Gebrauch.

Die ganze Geschichte mit dem angeblich beschlagnahmten Filmbeweis riecht aber sehr nach Schutzbehauptung.

Das ist das übliche Mimimi "Wegen der bösen BaFin kann ich mich nciht richtig verteidigen." Das kommt seit dem ersten Raubüberfall in allen Verfahren vor. Wir erinnern uns an die Bilder, Peter steht neben einer Laterne in irgend einer Pampa.

Ansonsten Klassiker:
Martin erzählt lang und breit, dass er sich genau erinnern könne, dass sie mit dem Taxi zu einem weit entfernten Fotografen gefahren sind, weil das Bild unbedingt mit rotem Hintergrund sein müsse. Die Richterin hebt den Führerschein hoch, der Fotohintergrund ist so hell-blau-grau.
Darauf Martin: Ja, das rote Hemd hatte Peter damals an. Wir haben dann den roten Hintergrund mit Photoshop reingemacht, kann ich mich genau erinnern.
(Peter hatte vorher lang und breit erklärt, dass er wegen des roten Hintergrundes für das Foto kein rotes Hemd anziehen durfte).

Die Richterin nur trocken: Der Führerschein mit dem roten Hintergrund ist der in dem anderen Verfahren, in Halle.

Martin erzählt, dass das mit dem Führerschein ewig gedauert hätte, deswegen hätten sie den nicht abholen können, der musste mit der Post nach Deutschland geschickt werden.
Peter hatte vorher erzählt, dass er den Führerschein gebraucht habe weil sie ja viel unterwegs waren. Mit dem Führerschein konnte er dann selber fahren und wurde ganz oft von der Polizei kontrolliert und durfte immer wieter fahren. Also fragte er Martin, ob sie denn nicht zusammen Auto gefahren seien und dabei kontrolliert wurden.
Martin kann sich plötzlich ganz genau erinnern, dass sie ja damals mit seiner Kreditkarte ein Auto geleased hätten und die Kontrollen hätte es gegeben, aber hauptsächlich wegen der Maut.

Martin kann sich genau erinnern, dass sie in Nueva Colombia waren, auf dem Führerschein steht aber Guarambare.

usw

Offline Chemtrail-Fan

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@Müll Mann :
Karma geht grad nicht, aber ein Danke ist noch drin.
Ansonsten die Frage, ob Du meine nächste Zahnarztrechnung übernimmst, ich hab grade ziemlich heftig in die Tischkante beißen müssen vor Lachen...
 ;D
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Müll Mann

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Ansonsten die Frage, ob Du meine nächste Zahnarztrechnung übernimmst, ich hab grade ziemlich heftig in die Tischkante beißen müssen vor Lachen...

Dann will ich Dein Gebiss mal komplett ruinieren, auf dass Du Mario Konkurrenz machen mögest.

Als wir beim Führerschein des Königreiches angekommen waren (der Eintagesführerschein war übrigens nur ein Entwurf) und dass der ja Peter eh gestatten würde auf bundesdeutschen Straßen zu fahren fragt doch der eine Schöffe glatt:

Zitat
Hatten Sie denn eine Vertraglichkeit mit der Bundesrepublik Deutschland, die Ihnen gestattete auf bundesdeutschen Straßen zu fahren?

Der Richterin entgleiten für einen Moment die Gesichtszüge, sie sieht vermutlich schon die Ablehnung wegen Befangenheit vor ihrem gesitigen Auge und sich den ganzen Sermin noch einmal hören, mit einem neuen Schöffen. Aber Peter schwurbelt unbeirrt über die diversen Wiener Übereinkommen die er ja ratifiziert habe, weil Straßenverkehrsrecht ist allgemeines Völkerrecht. #mussmanwissen

Ich habe hier noch so 50 Seiten mit Kalauern, das überleben Deine Zähne nie
« Letzte Änderung: 4. Juli 2017, 20:46:15 von Müll Mann »
 
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dtx

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Die Richterin hatte also mit der Voraussicht, daß es Blödsinn sei, den Martin als Zeugen zu laden, nicht ganz unrecht. Da können wir ja froh sein, daß sie diesem Gedanken nicht nachgegeben hat. Man stellle sich nur vor, der Mann wäre mal als Truppführer einer Aufklärungseinheit losgeschickt worden ...
« Letzte Änderung: 4. Juli 2017, 20:44:04 von dtx »
 
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Re: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau - 7 Ns 672 Js 10435/10
« Antwort #163 am: 4. Juli 2017, 20:45:16 »
@Müll Mann Dass Fatzke Beweise beantragt, ist sein ihm zustehendes Recht. Angesichts seiner mir bekannten Beweisanträge fragt sich aber, ob es sinnvoll sei, dass er davon Gebrauch macht und dann auch noch so exzessiv.
Dass seit den Beschlagnahmen die Ausrede dauernd kommt, das und das hätte man ja belegt, aber es sei leider, leider mitgenommen worden und daher nicht verfügbar, wissen wir. Die "Buchführung", die angeblich beschlagnahmt worden war, entpuppte sich z. B. als Kiste voller Einzahlungsbelege. Es bleibt aber halt nach wie vor eine Ausrede.
Schulzens Aussage scheint mir wenig wert. Ihm fällt passenderweise immer das ein, was Fatzke gerade hören möchte. Zudem verwickelt er sich offensichtlich in Widersprüche. Auch das ist nichts Neues, solche Widersprüche gab es ja bereits zuhauf. Das KRD ist inhaltlich eigentlich nur eine Sammlung von Widersprüchen.

Weiter vorne habe ich mir erlaubt, einen "Bericht" des KRD dem zugehörigen Ausschnitt aus Deinem Prozessbericht gegenüber zu stellen. Was jedenfalls mir auffällt, auch am heutigen "Bericht", ist die vorgebliche Klarheit und Eindeutigkeit, die das KRD jeweils behauptet. Liest man hingegen einen nicht derart voreingenommenen Bericht, dann sieht es damit schon erheblich anders aus.

Den Schöffen kann ich ja gut verstehen. Ich stelle es mir schwer vor, bei dem ganzen Unsinn, den Fatzke und seine KRDler verzapfen, ruhig zu bleiben. Meine Bewunderung gilt allen, die sich das von Berufs wegen anhören müssen, und natürlich unseren verdienten Prozessberichterstattern.
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Offline dieda

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Sollte passen.
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Tolereranzparadoxon: "Denn wenn wir die uneingeschränkte Toleranz sogar auf die Intoleranten ausdehnen, (...) dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen.“ Karl Popper
 
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