Autor Thema: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau - 7 Ns 672 Js 10435/10 - ab dem 27.6.2017  (Gelesen 68312 mal)

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Müll Mann

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@Pantotheus
In den KRD-Berichten kannst Du dem Bestätigungsfehler bei der Arbeit zugucken. Die gute Ulrike hat halt nur registriert was in ihr Weltbild passt bzw hat halt einfach Fitzek Statements aufgeschrieben.

Das ist eh ein putziges Bild. In den Verhandlungen am AG Dessau bin ich der einzige mit College-Block gewesen. Die Presseleute vielleicht ncoh mit einem Notizbuch. In einer der folgenden Verhandlungen wurde dann Dr Herb zum Prtokollschreiben verdonnert, er durfte sich dazu sogar neben den Bezopften an den Angeklagtentisch setzen. Trotzdem musste Peter in der nächsten verhandlung zugeben, dass ich besser protokoliere als sein Schreiberling.

Jetzt beim Landgericht sitzen da nahezu alle Pudel mit Block und Stift, aber die wenigsten schreiben. Die gute Ulrike hat sich heute sogar noch ein Gefecht mit einem Justizwachtmeister um einen der Presseplätz mit kleinem Tischchen an der Armlehne geliefert. Geholfen hat das wohl trotzdem nicht viel.

Edith ergänzt:

Hier mal übrigens ein Blogeintrag zu einem Führerschein aus Guarambare

https://parakay.wordpress.com/2009/05/27/wo-gibts-denn-hier-den-fuhrerschein/

Das Bild ähnelt doch sehr dem Ausdruck, den Peter dem Gericht überreicht hat als Beleg dafür, wie ein "echter" Führerschein aus Guarambare aussieht. Peter hat sich sehr über den Stempel in der Mitte echauviert. Bei seinem Führerschein ist der nämlich auch vorhanden, bei den in Bayern aufgetauchten gefälschten Lappen aus Garamabare fehlt dieser jedoch. Laut Peter ist genau dieser Stempel der Beweis dafür, dass sein Führerschein echt ist. Ich fürchte allerdings, dass die Richterin mit ihrer Technikbegabung nicht in der Lage sein, wird diesen Blogeintrag durch eine Bildersuche in Google zu finden.
« Letzte Änderung: 4. Juli 2017, 21:02:03 von Müll Mann »
 
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Re: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau - 7 Ns 672 Js 10435/10
« Antwort #166 am: 4. Juli 2017, 21:14:02 »

Zitat
In Bezug auf die Fahrerlaubnis war deutlich ersichtlich, daß Peter die vertragliche Verbindung zur BRiD durch Rückgabe seines Führerscheins auflösen wollte, aber nicht beabsichtigt hatte, auf die Erlaubnis des Fahrens auf öffentlichen Straßen zu verzichten.

Wie oft denn noch? Das ist auch nach Pudellogik dummes Zeug.

Der Zopf wollte das "Vertragsverhältnis" lösen. Das heisst, er hat auf die Fahrerlaubnis verzichtet, denn darum geht es ja bei diesem "Vertrag". Der Führerschein ist nur das Dokument, das diesen "Vertrag" dokumentiert.
 
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Re: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau - 7 Ns 672 Js 10435/10
« Antwort #167 am: 4. Juli 2017, 21:23:12 »
Auf die Gefahr hin, mich erneut zu wiederholen: Wie auch "Sklave G." bemerkt hat: Das ist "sowohl-als-auch"-"Logik": Zwar will man die "Verträglichkeit" mit der BRD nicht, aber die Fahrerlaubnis irgendwie dann doch. Zwar will man nicht der Versicherungsaufsicht unterstehen, aber doch als "anderweitige Absicherung im Krankheitsfall" durchgehen.
Überhaupt ist das RD-Denke: Wann immer der Staat von einem etwas will (Verbote, Vorschriften, Steuern, Gebühren, Strafen), ist er kein Staat - aber die Vorteile (ALG II, Rente usw.), die einem der angeblich nicht existente Staat bietet, will man dann doch.
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 
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Offline Pirx

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Mal nebenbei, die bisherigen Verhandlungen fanden doch am
27.06.2017
03.07.2017 und
04.07.2017 statt, oder?

Wieso steht dann im heutigen KRD-Bericht folgendes?
Am heutigen vierten Verhandlungstag standen der Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und der Gebrauch eines angeblich gefälschten Führerscheins im Vordergrund.
Tippfehler? Kann ja mal passieren.
Was steht im KRD-Bericht zur Verhandlung am 03.07.2017?
Heute fand der dritte Verhandlungstag der Gerichtsverhandlung im Landgericht Dessau-Roßlau zum Vorwurf des unerlaubten Versicherungsgeschäftes statt.
Nanu? Und wie war das am 27.06.2017?
Am zweiten Verhandlungstag wurde erneut der Vorwurf gegen Peter beleuchtet, er habe ein Versicherungsgeschäft betrieben, das unter die Zuständigkeit der BaFin (Bundestanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) falle.
Man helfe mir! Ich habe jetzt mehrfach mit den Fingern und Zehen abgezählt. Meine Rechnung ist anders. Ich habe allerdings auch nur zehn Klassen POS und keine Schetenin-Schule.
 

Müll Mann

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@Pirx

Falsch ist die Zählung der Zwergpudel nicht, aber ungewöhnlich.

Lösung: Im März fand der nach Zwergenlogik erste Verhandlungstag statt. Damals war Petrus Pluralis noch durch Rico the shoe anwaltlich verberaten. Es zeigte sich jedoch, dass Rico als Zeuge bestätigen sollte, dass er seinem Mandanten gesagt habe, dass dieser trotz Führerscheinrückgabe noch weiter fahren dürfte. Anwalt und Zeuge geht aber nicht im gleichen Verfahren.

Somit musste der Prozess unterbrochen werden, damit sich El Zopfo einen neuen Anwalt suchen konnte. Problem ist dabei § 229 StPO, nach dem eine Verhhandlung nur maximal 3 Wochen unterbrochen sein darf. Ansonsten wird von vorne begonnen.
 
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Offline Wittenberger

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Re: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau - 7 Ns 672 Js 10435/10
« Antwort #170 am: 4. Juli 2017, 21:41:19 »
Auf die Gefahr hin, mich erneut zu wiederholen: Wie auch "Sklave G." bemerkt hat: Das ist "sowohl-als-auch"-"Logik": Zwar will man die "Verträglichkeit" mit der BRD nicht, aber die Fahrerlaubnis irgendwie dann doch.

Es war noch anders: Zunächst wollte er tatsächlich "die Vertraglichkeiten" lösen. Ein König fährt auch so, mit königlichem Führerschein. Das ging erschreckend lange gut, die Bußgeldbescheide hat er ignoriert. Das ging ja sogar so weit, dass er mit den Phantasiekennzeichen beim Polizeirevier vorfuhr und die Polizisten wenig mit ihm anfangen konnten. Das alles sah er als Bestätigung.

Als unser Staat das größere Besteck heraus holte, fiel ihm ein (oder wurde ihm gesagt), dass da noch das Schlupfloch Führerschein/Fahrerlaubnis ist.
 
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Offline Pirx

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@Pirx
Falsch ist die Zählung der Zwergpudel nicht, aber ungewöhnlich. ...
Ah ja stimmt. Danke, ich vergaß. Puh, gut, dass ich keinen Riesenkübel Häme ausgeschüttet und mich damit massig blamiert habe.  :-[
 

Offline BlueOcean

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Hoffentlich fragt der Schöffe noch weswegen der Obersouverän sich eigentlich durch Annahme eines Führerscheins der Vertraglichkeit der Republik Paraguay unterworfen hat. Die Antwort würde mich mal interessieren.
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Offline dieda

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Das war wohl irgendwie ein wenig anders:
 :scratch:
Im Rahmen der bilateralen Gespräche wurde mit dem Bruder vom Stellvertreter des Parlamentspräsidenten von Paraguay im gegenseitigen Einvernehmen beschlossen, dass Peter großzügig auf die gewaltsame Besetzung der Republik Paraguay verzichtet. Da aber auch das mitgeführte Bestechungsgeld aus den "gemeinwohlfördernden" Vereinskassen nicht ganz ausreichte, dass paraguayanische Parlament dazu zu bewegen, zumindestens Peterchens In-einer Nacht-Verfassung zu übernehmen, kam man dann schließlich darüber überein, dass wenigstens noch eine echte südamerikanische Straßenlaterne dem KRD beitritt. Oder so...  :shifty:

Der bewegende Staatsakt der einträchtig transkontinental- verbrüderten Groß- Funzeln war mal unter dieser Adresse zu bewundern:
http://www.koenigreichdeutschland.de/files/koenigreich/de/bilder/Projekte/Paraguay/Peter_in_Paraguay.jpg

Hat vielleicht jemand noch das herrliche Bildchen für die Nachwelt gesichert?
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Offline Gutemine

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Ich kann das hier bieten...viel ist es nicht.
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Offline Gerntroll

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Re: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau
« Antwort #176 am: 5. Juli 2017, 06:58:22 »
Zitat
Jetzt beim Landgericht sitzen da nahezu alle Pudel mit Block und Stift, aber die wenigsten schreiben.

Ähm, kenne ich das nicht irgendwoher?


Manche Leute besitzen soviel Meinung und Ahnung, da kann gar kein Platz mehr für Wissen sein.
 
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Ich möchte noch gerne eine kleine Beobachtung anmerken.

Oftmals haben wir hier darüber diskutiert, ob Fitzek seine eigenen Ideen über eine "völkerrechtskonforme Staatsgründung" und seine damit verbundene Stellung als "Staatsoberhaupt" wirklich selbst glaubt, oder ob ihm eigentlich klar ist, dass das Unwahrheiten sind.

Ich hatte zu dieser Diskussion dann beigetragen, dass es wohl nicht nur die binäre Einteilung zwischen "Komplett-von-einer-Idee-überzeugt-sein" oder "Wissen-dass-die-eigenen-Behauptungen-nicht-stimmen" gibt, sondern auch ein "Glauben-dass-man-glaubt".

Letzteres zeichnet sich dadurch aus, dass die Person zwar glaubt, an eine nicht mit der Realität übereinstimmende Idee wirklich zu glauben, aber durch ihr Verhalten zeigt, dass sie durchaus über das Wissen verfügt, wie die Realität tatsächlich beschaffen ist.

Nun zeigt meiner Meinung nach ein kleines Detail in Müll Manns großartigem Prozessbericht, dass bei Fitzek vermutlich ein Fall von "Glauben-dass-man-glaubt" vorliegt.

Man sehe sich nämlich folgende Beobachtung von Müll Mann an:

Zitat
Zu Beginn der Verhandlung benutzt Fitzek noch das bei ihm übliche „wir“ (pluralis majestatis), gegen Ende landete er immer häufiger beim „ich“.

Wäre Fitzek nun "Komplett-von-einer-Idee-überzeugt" so würde er wohl ohne Probleme durchgehend den Pluralis Majestatis verwenden. Denn wäre er wirklich von der Staatseigenschaft des KRD, seiner Rolle als Staatsoberhaupt, der Gültigkeit seiner KRD-Verfassung und seiner daraus folgenden Rolle als "Oberster Souverän", der im Pluralis Majestatis von sich selbst spricht, überzeugt, dann wäre es für ihn nur natürlich, statt "ich" das Wort "Wir" zu benutzen.

Doch kostet es ihn offenbar Mühe, zu versuchen, den Pluralis Majestatis durchgehend zu benutzen. Mehr noch, es gelingt ihm nicht einmal, dies während einem einzigen Verhandlungstag durchzuhalten.

Folglich weiß ein Teil von Fitzek, dass seine Ideen auf denen seine Nutzung des "Pluralis Majestatis" fußt, in der Realität keinen Bestand haben. Kurz: Zumindest ein Teil von ihm ist sich bewusst, dass seine Ideen mit der Realität nicht in Einklang zu bringen sind.

Er ist also nicht bis ins "Innerste" von der "Staatlichkeit des KRD" mit allen daran hängenden Folgen überzeugt. Vielmehr mag er zwar selbst glauben, dass er daran fest und komplett glaubt, doch das Verhalten, welches er zeigt, indiziert das Gegenteil.
 
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Müll Mann

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Das mit "ich" und "wir" sehe ich etwas anders. Für mich ist das eher ein zuverlässiges Erkennungszeichen, wenn der König in Bedrängnis oder emotional aufgewühlt ist. Solange er sich unter Kontrolle hat verwendet er konsequent das "wird". Das sind Situationen in denen er über das nachdenken kann, was er sagt. Wenn er sich jedoch aufregt, dann fällt er in den ursprünglich gelernten Sprachstil zurück, dann ist er beim gewohnten "ich". Von seinen 51 Lebensjahren hat er das "wir" ja nur die letzten 5 Benutzt, damit nicht mal 10 % seiner Lebenszeit.

Die Richterin machte sich gestern übrigens den Spaß ihn bei seiner ERklärung zur Zeugenaussage von Michaela bei jedem "wir" mit der Frage zu unterbrechen, ob er jetzt von sich oder NeuDeutschland sprechen würde. Irgendwann erklärte Peter genervt, dass "ich" die geborene Person aus Fleisch und Blut sei und "wir" er in seiner Funktion als oberster Wasauchimmer.
 
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Offline Happy Hater

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Das mit "ich" und "wir" sehe ich etwas anders. Für mich ist das eher ein zuverlässiges Erkennungszeichen, wenn der König in Bedrängnis oder emotional aufgewühlt ist. Solange er sich unter Kontrolle hat verwendet er konsequent das "wird". Das sind Situationen in denen er über das nachdenken kann, was er sagt. Wenn er sich jedoch aufregt, dann fällt er in den ursprünglich gelernten Sprachstil zurück, dann ist er beim gewohnten "ich". Von seinen 51 Lebensjahren hat er das "wir" ja nur die letzten 5 Benutzt, damit nicht mal 10 % seiner Lebenszeit.

Das von mir fett markierte würde ja mit der von mir postulierten These genau übereinstimmen. Hat Fitzek Zeit und innerliche Ruhe, dann kann er entsprechend seinem Ideenkonstrukt das "Wir" verwenden. Sobald er keine Zeit hat zu überlegen oder unter Druck steht, fällt dieser Filter weg und er verwendet das bei ihm unterbewusst immer noch als "korrekt" verankerte "ich."

Ja, er hat vielleicht das "Wir" erst 10% seiner Lebenszeit verwendet, aber ist das wirklich die wahrscheinlichere Erklärung für sein Verhalten? Wenn er wirklich bis ins Innerste seit 5 Jahren daran glauben würde, dass das "Wir" korrekt ist, würde er dann immer noch das "ich" verwenden?

Also auch wenn ich nun z.B. nach sagen wir 30 Lebensjahren erst seit 3 Jahren verheiratet wäre, würde ich unter Druck auf die Schnelle auf die Frage nach meinem Familienstand nicht "ledig" antworten, nur weil das ca. 90% meiner Lebenszeit lang die richtige Antwort war. Ich würde auch unter Zeitdruck antworten: "Verheiratet". Ich glaube auch kaum, dass es vor einer Ehefrau eine gute Ausrede wäre zu sagen: "Hoppla, hab ich gerade gesagt, dass ich "ledig" wäre? Sorry, wir sind ja erst drei Jahre verheiratet, ich bin es noch so gewohnt "ledig" zu sagen auf diese Frage."  ;D


Die Richterin machte sich gestern übrigens den Spaß ihn bei seiner ERklärung zur Zeugenaussage von Michaela bei jedem "wir" mit der Frage zu unterbrechen, ob er jetzt von sich oder NeuDeutschland sprechen würde. Irgendwann erklärte Peter genervt, dass "ich" die geborene Person aus Fleisch und Blut sei und "wir" er in seiner Funktion als oberster Wasauchimmer.

Was in diesem Fall meiner These nach einer Erweiterung seines Glaubenskonstruktes um einen neuen Aspekt ist, der dazu dient, einen neuen Riss zwischen seiner Glaubenswelt und der Realität ("Wir" - "ich") zu kitten.

Aber gut, natürlich gibt es einen Haufen anderer möglicher Erklärungen für Fitzeks Verhalten, als die von mir vorhin postulierte, das ist mir völlig klar. Ich persönlich denke nur, dass die Variante "Fitzek-glaubt-nicht-komplett-an-seine-eigenen-Gedankenkonstrukte" eine der wahrscheinlicheren Erklärungen ist.
 
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