Autor Thema: Horst Mahler 2017  (Gelesen 29193 mal)

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Re: Horst Mahler 2017
« Antwort #120 am: 26. November 2018, 17:03:43 »
Meineserachtens dürfte, sogar müsste, Horst Mahler sofort freigelassen werden, wenn er glaubhaft versicherte, dass er morgen stirbe.
Das zu beweisen fällt naturgemäss von vornherein schwer.
Alternativ dazu könnte er auf der Flucht erschossen werden, was zu erwarten jedoch nicht wünschenswert wäre.
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Re: Horst Mahler 2017
« Antwort #121 am: 26. November 2018, 17:14:54 »
Er war doch, obwohl ihm als Anwalt völlig klar gewesen sein muss, was ihm blüht, völlig unbelehrbar.
Und jetzt kommt plötzlich MIMIMI ohne Ende.
Dabei jammern die rechten Deppen ständig, der Rechtsstaat wäre bei Straftätern viel zu milde und könne sich nicht durchsetzen.
Den Deppen kann man es einfach nicht recht machen!

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Re: Horst Mahler 2017
« Antwort #122 am: 26. November 2018, 19:26:55 »
Als Märtyrer wird sich El Horst so oder so aufspielen, entweder wurde seine Gesundheit im Gefängnis ruiniert, als er wegen "Gesinnungsverbrechen" eingesessen hat oder man hat "ihn zum Tode verurteilt" (siehe Screenshot unten), weil er als armer Mensch nicht freigekommen ist. Da wird dann unterschlagen, das er beim letzten Mal, als er entsprechend aus gesundheitlichen Gründen freigekommen ist, erstaunlicherweise trotzdem gesund genug war, um mit Hilfe Dritter nach Ungarn zu fliehen.

Was aber auch zeigte, daß Mahlers Urteilsfähigkeit schon massiv getrübt sein mußte. Eine Flucht innerhalb Europas ist grundsätzlich sinnlos; wennschon, dann mußte er in ein Land gehen, welches nicht ausliefert - und das wiederum wäre mit seinem Gesundheitszustand nicht zu machen gewesen. Orban gebärdet sich zwar innerhalb Europas, wie ein Trumpeltier, aber das auch nur, weil ihn Merkel nicht fallen läßt. Sobald die Generationer deutscher Politiker weg sind, die den Ungarn 1989 hoch anrechnen, wird er sich so Manches zweimal überlegen müssen, wenn er nicht so harsche Ansagen wie Polen kassieren will. Und einen Verlust der EU-Geldern kann er sich schlicht nicht leisten. Wie Mahler unter diesen Bedingungen auf die Idee kommen konnte, Orban werde sich seinetwegen mit Brüssel und Berlin anlegen, wird wohl ewig sein Geheimnis bleiben ...

Von daher ist es eben verständlich, das sich die Justiz nicht gerne von einem notorischen Wiederholungstäter (die letzten antisemitischen Ausfälle hat er ja aus der Haft losgelassen) auf der Nase rumtanzen lassen will, der auch noch die Behandlung verweigert.

Die Verweigerung der Behandlung wäre zwar in gewisser Weise nachvollziehbar, sofern @Neubuerger Recht haben sollte, dann führt sie aber auch jeden Gedanken an eine Entlassung aus gesundheitlichen Gründen ad absurdum. Denn dann wird er sich auch in Freiheit nicht in Behandlung begeben.

Mangeldurchblutung der unteren Extremitäten und eine daraus resultierende Amputation sind übrigens durchaus nicht unübliche Folgen von Diabetes und haben nichts mit irgendwelchen Haftbedingungen zu tun.

Nun, diese Amputationen werden schließlich nicht aus Jux und Tollerei durchgeführt, sondern als lebensrettende Maßnahme. Bleibt ein Diabetiker in dem Stadium ohne Behandlung, liegt er schneller in der Kiste, als er ein Sparticket der Bahn in Anspruch nehmen kann.

Leider sehen es BVerfG und EGMR als menschenunwürdig an, wenn Häftlinge keine Aussicht haben, vor ihrem Tod aus dem Gefängnis freizukommen.
Wenn ich nicht falsch informiert bin, gilt dies in Bezug auf lebenslange Strafen bzw. Sicherungsverwahrungen, Mahler sitzt aber eine Freiheitsstrafe ab, die befristet ist.

Nach der Reportage über "Rentner hinter Gittern" zu urteilen, die ich hier bereits mehrfach verlinkt habe, soll es durchaus immer wieder mal vorkommen, daß jemand in Haft verstirbt. Der Gefangenensprecher in der Lebensälterenabteilung hatte das so ausgedrückt, daß der "Schlüssel gleich weggeschmissen" werde, wenn er sich noch einmal etwas zu schulden kommen ließe. Ab einem gewissen Alter ist dann auch eine lang genug befristete Freiheitsstrafe ultimativ. Wollte man also @Müll Mann 's Hinweis konsequent zu Ende denken, so würde das quasi Narrenfreiheit für Ü80 bedeuten. Und für Leute in Mahlers Gesundheitszustand sowieso.

Die Frage stellt sich nun, ob ein Mensch, der als Druckmittel, um aus der rechtskräftigen Haft entlassen zu werden, alles tut, um sich selbst zu schaden, menschenunwürdig behandelt wird, wenn der Staat ihm nicht nachgibt.

Das Problem ist ja nun, daß Mahler und seine Umgebung - sofern @Neubuerger Recht hat - dafür einfach nur nichts zu tun braucht. Wäre Mahler daheim, müßten er und seine Leute aktiv werden, um ihm nicht zu schaden. So hat den Hut die Anstaltsleitung auf.

Um eine Ausdrucksweise des BGH zu verwenden: Ein Gefangener, der geistig in der Lage ist, die Folgen seines Tuns abzuschätzen, und der willentlich so handelt, dass er sich selbst schädigt, bleibt Subjekt und wird nicht (jedenfalls nicht durch den Staat) zum bloßen Objekt herabgewürdigt. Ein Zeichen der Menschenwürde ist es gerade, Herr über sein eigenes Verhalten zu bleiben. Zum bloßen Objekt gemacht würde hingegen etwa ein Hungerstreikender, der zwangsernährt würde ...

... oder ein Patient mit "diabetischen Füßen", den man gegen seinen deutlich erklärten Willen operiert?

In dieser Herabwürdigung zum Objekt sieht der BGH in anderen Zusammenhängen einen Verstoß gegen die Menschenwürde.
Natürlich hat der Staat gegenüber einem Gefangenen eine besondere Fürsorgepflicht. Doch darf diese nicht so weit gehen, dass der Gefangene kein Subjekt mehr ist, sondern nur noch Objekt. Ob die Fürsorgepflicht des Staates für Gefangene, die ja qua Gefangenschaft nur noch eingeschränkt für sich selbst sorgen können, so weit geht, dass er bewusste und willentliche Selbstschädigungen verhindern müsse, darf bezweifelt werden, denn dadurch würde gerade die verbleibende Willens- und Handlungsfreiheit des Gefangenen beseitigt und somit ein Kernelement der Menschenwürde.

Wie gesagt: Sofern @Neubuerger Recht hat, muß man da nichts aktiv verhindern (durch eine speziell spartanisch ausgestattete Zelle bspw.). Es kollidiert also die Menschenwürde (den Willen des Gefangenen respektieren und über eine Palliativbehandlung hinaus medizinisch untätig bleiben) mit der Fürsorgepflicht der Anstaltsleitung (zwangsweiser chirurgischer Eingriff). Den Kopf mögen sich andere zerbrechen.

Dies sind nur ein paar kurze Gedanken zum Thema, gewiss gibt es noch viel mehr abzuwägen, doch a priori sehe ich keinen Grund, weshalb der Staat einen Gefangenen, der sich wissentlich und willentlich selbst schädigt, entweder nicht gewähren lassen dürfte oder ihn freilassen müsste.

Eine Freilassung Mahlers würde an der Situation gar nichts ändern. Sie würde freilich die Frage aufwerfen, wieso nicht auch andere freikommen, sobald sie suizidale Absichten äußern.
 

Offline Gregor Homolla

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Re: Horst Mahler 2017
« Antwort #123 am: 26. November 2018, 19:48:59 »
Ich finde auch die Idee nicht schlecht, manche Dinge einfach tod zu reden, bevor sie uns selbst den Gefallen tun, uns mehr Zeit für sinnvolle Beschäftigungen zu geben.
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Re: Horst Mahler 2017
« Antwort #124 am: 26. November 2018, 20:15:22 »
Wie Mahler unter diesen Bedingungen auf die Idee kommen konnte, Orban werde sich seinetwegen mit Brüssel und Berlin anlegen, wird wohl ewig sein Geheimnis bleiben ...

Die ganzen neuen Rechten sehen in Orban einen ihrer Propheten (oder so ähnlich). Aber ja, bei neutraler Überlegung hätte man auf diese Idee kommen können...


Die Verweigerung der Behandlung wäre zwar in gewisser Weise nachvollziehbar, sofern @Neubuerger Recht haben sollte, dann führt sie aber auch jeden Gedanken an eine Entlassung aus gesundheitlichen Gründen ad absurdum. Denn dann wird er sich auch in Freiheit nicht in Behandlung begeben.

Das ist halt die Frage. Ich denke, er hat es als Versuch benutzt, aus dem Gefängnis freizukommen. Nur hats diesesmal nicht geklappt.
Der Beschluß der Staatsanwaltschaft, der in diesem Beitrag zu finden ist, enthält auf Seite 2 auch die entsprechenden Informationen, nach denen Mahler die Behandlung verweigert hat.

Nun, diese Amputationen werden schließlich nicht aus Jux und Tollerei durchgeführt, sondern als lebensrettende Maßnahme. Bleibt ein Diabetiker in dem Stadium ohne Behandlung, liegt er schneller in der Kiste, als er ein Sparticket der Bahn in Anspruch nehmen kann.

Es ist eine Notfallmaßnahme. Kein Arzt nimmt Patienten gerne Extremitäten ab.

Das Problem ist ja nun, daß Mahler und seine Umgebung - sofern @Neubuerger Recht hat - dafür einfach nur nichts zu tun braucht. Wäre Mahler daheim, müßten er und seine Leute aktiv werden, um ihm nicht zu schaden. So hat den Hut die Anstaltsleitung auf.

Nein, den hat er nach wie vor selber auf. Wenn er eine medizinisch notwendige Behandlung verweigert (was er ja gerne tun kann), dann ist das seine Entscheidung. Es wird sich zeigen, ob er letztendlich so stark am Leben hängt, das es zu einer zweiten Operation kommt.

Wie gesagt: Sofern @Neubuerger Recht hat, muß man da nichts aktiv verhindern (durch eine speziell spartanisch ausgestattete Zelle bspw.). Es kollidiert also die Menschenwürde (den Willen des Gefangenen respektieren und über eine Palliativbehandlung hinaus medizinisch untätig bleiben) mit der Fürsorgepflicht der Anstaltsleitung (zwangsweiser chirurgischer Eingriff). Den Kopf mögen sich andere zerbrechen.

Ich denke nicht, das ihn da irgendein Arzt operieren würde. Der Mann ist erwachsen und für sein Tun und Handeln selber verantwortlich. Sowas wird üblicherweise entsprechend dokumentiert, danach ist es die Sache des Patienten, was passiert. Wenn er sich später anders entscheidet, kann es zu spät sein oder die Folgen größer.
« Letzte Änderung: 26. November 2018, 20:17:45 von Neubuerger »
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 

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Re: Horst Mahler 2017
« Antwort #125 am: 26. November 2018, 20:17:45 »
q.e.d.
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Re: Horst Mahler 2017
« Antwort #126 am: 26. November 2018, 21:11:58 »
Zitat
Dabei jammern die rechten Deppen ständig, der Rechtsstaat wäre bei Straftätern viel zu milde und könne sich nicht durchsetzen.
Das sind ja keine Straftäter, da ihnen nur die Meinungsfreiheit zensiert wurde, also Justizopfer und zu Unrecht auf Präsenzexemplar gesetzt.
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
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Re: Horst Mahler 2017
« Antwort #127 am: 26. November 2018, 22:07:22 »
Wie gut das "nomen est omen" nicht immer gilt. Der Vater eines guten Freundes ist ein (glücklicherweise nur) Namensvetter. Es gibt auch Horst's ™, die aus ihrem Leben etwas gemacht und der Gesellschaft gedient haben (und es noch tun)

Was diesen Horst angeht, mmn einfach nur ein Lehrbeispiel dafür, das der Spruch "ich habe mich weiter entwickelt" nicht selten negativ ist. Wobei die Entwicklung vom linken zum rechten Terroristen ist eingedenk "Wer zu weit nach links läuft...." manchmal - wenn auch auf den ersten Blick paradox- naheliegend.
« Letzte Änderung: 26. November 2018, 22:09:00 von desperado »
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Re: Horst Mahler 2017
« Antwort #128 am: 26. November 2018, 22:11:58 »
Es gibt auch Horst's ™, die aus ihrem Leben etwas gemacht und der Gesellschaft gedient haben (und es noch tun)

Äh... doch nicht Seehofer?!  :o :o :o
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Horst Mahler 2017
« Antwort #129 am: 26. November 2018, 22:26:06 »
Es gibt auch Horst's ™, die aus ihrem Leben etwas gemacht und der Gesellschaft gedient haben (und es noch tun)

Äh... doch nicht Seehofer?!  :o :o :o

Weil du es bist

D O C H  :lol:
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Re: Horst Mahler 2017
« Antwort #130 am: 5. Dezember 2018, 21:10:35 »
Horst Mahler ist operiert worden, sein zweites Bein wurde amputiert und es geht ihm wohl soweit gut. Soviel zu "liegt im sterben und braucht palliative Pflege". Seine Frau hat sich offensichtlich noch einmal um eine Haftunterbrechung bemüht, die aber von der Staatsanwaltschaft in München wieder abgelehnt wurde, kein Wunder, das die sich nur einmal verarschen lassen (bei der ersten Haftverschonung) und das gerade auch wegen der "Wunderheilung" nicht nochmal mit sich machen lassen. Soweit Udo Voigts Facebookseite.

« Letzte Änderung: 5. Dezember 2018, 21:30:16 von Neubuerger »
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Re: Horst Mahler 2017
« Antwort #131 am: 5. Dezember 2018, 21:22:20 »
"Es geht ihm gut" - eben soll er ja noch im Sterben gelegen haben, eine neuerliche Wunderheilung.
Anders, als es die Kommentatoren behaupten, sitzt er nicht deswegen ein, weil er seine freie Meinung äußerte. (Ich weiß, wir wiederholen uns.)
Zudem hat er, wenn ich das richtig mitbekam, das erste Bein nicht im Gefängnis verloren, sondern es wurde ihm während der deswegen gewährten Haftverschonung abgenommen, worauf er dann umgehend nach Ungarn ausbüchste.
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Re: Horst Mahler 2017
« Antwort #132 am: 5. Dezember 2018, 22:18:53 »
Ich kann mir ja wirklich noch ein Stück Respekt abverlangen für Menschen, die ihr Leben lang für etwas standen oder kämpften, ganz abgesehen von Intension und Ideologie, egal ob ich dies unterstütze oder nicht.

Aber dieses rechts, links, irgendwo, dann doch woanders, Hauptsache: Unruhe stiften und Hass säen? Das sind einfach nur im Innern verrottete Menschen, denen es egal ist, wogegen sie giften oder kämpfen.
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Re: Horst Mahler 2017
« Antwort #133 am: 5. Dezember 2018, 22:20:30 »
wogegen sie giften oder kämpfen
Gegen den Staat natürlich, hauptsache gegen den Staat.

 
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Re: Horst Mahler 2017
« Antwort #134 am: 5. Dezember 2018, 22:23:38 »
Hauptsache, Andere mit in den Abgrund ziehen!
Das Leid der Anderen wiegt dann das eigene auf.
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