Nun ja, Rausekeln kann man versuchen. Bei WE bin ich mir aber nicht sicher, ob das klappt, der Typ sitzt doch den lieben langen Tag lang nur vor der Kiste, sucht auf dubiosen Portalen nach "Meldungen" und verbreitet sie zusammen mit seinen selbst erfundenen "Zuschriften" in seiner Echokammer. Nach seinem Gesichtsausdruck zu folgern, ist er so belämmert, dass man ihn auch z. B. durch Lärm nicht aufrütteln kann, kriegt er wohl gar nicht mit.
@Müll Mann Der Polizeieinsatz an sich dürfte nicht reichen. Man könnte aber z. B. argumentieren, dass bei Leuten wie Dingo die wiederkehrenden Polizeieinsätze den anderen Mietern nicht mehr zumutbar seien. Bei Drogenhandeln kann man - wie ggf. bei einem Wohnungs-Bordell - den steten Kundenstrom als "unzumutbar" ansehen.
Fristlos kündigen kann man ja auf jeden Fall mal, die Frage ist halt, ob man damit durchkommt.
Zahlt der Mieter lange genug nicht, hat man gleich gemahnt und setzt zum frühesten möglichen Zeitpunkt die Klage an, kriegt man ihn vergleichsweise schnell heraus. Bei WE scheint mir dieser Hebel am ehesten Erfolg zu versprechen. Er bettelt ja jetzt schon, und wenn er eine saftige Geldstrafe kriegt, dürfte es mit den zwei Mieten schwer werden.