Die US-Verfassung kennt das "Enumerationsprinzip", d. h. der Bund hat genau die Zuständigkeiten, die in der Verfassung aufgelistet sind. Etwas ungenau ist die "proper and necessary"-Klausel, die besagt, dass der Kongress Gesetze auch dort erlassen kann, wo diese zur Ausführung der Verfassung "proper and necessary" sind, worüber man im Einzelfall jeweils streiten kann, was durchaus gemacht wird, wenn Bundesstaaten sich in ihren Kompetenzen beschnitten fühlen. Ein solches Beispiel ist Obamacare. Die Bundeszuständigkeit wurde vom Supreme Court zwar bejaht, die Begründung dafür ist aber relativ dünn. Eine etwas andere Ausgestaltung der Gesetzgebung hätte durchaus auch für verfassungswidrig erklärt werden können.
Der Präsident hat innenpolitische Zuständigkeiten dort, wo die Verfassung sie ihm zuspricht, das ist v. a. die Verteidigung und das Verhältnis zum Ausland (Diplomatie, Konsularwesen, internationale Verträge). Verhaftungen kann ein Präsident nicht anordnen. Damit die Exekutive dieses Recht erhielte, müsste Krieg oder Bürgerkrieg herrschen. Dann könnte der Präsident den habeas-corups-act, also die richterliche Überprüfung von Haftbefehlen, suspendieren. Dies wurde m. W. einzig von Lincoln während des Bürgerkriegs gemacht.
Was die Bundesjustiz angeht, so hat diese im Inland nur eine begrenzte Zuständigkeit. Bundesgerichte können ggf. angerufen werden, wenn Gerichte der Bundesstaaten Bundesrecht angewendet haben. Das allgemeine Strafrecht liegt allerdings in der Zuständigkeit der Bundesstaaten. Damit eine Straftat in die Zuständigkeit der Bundesjustiz fällt, muss sie sich gegen den Bund richten oder in einem bundesunmittelbaren Gebiet (Washington DC, US-Nationalpark, Armee-Einrichtungen u. dgl.) begangen worden sein. In die Bundeszuständigkeit gehört z. B. der Missbrauch der Post. Dies ist Tucci-Jarraf zum Verhängnis geworden. Gegen eine Bundeseinrichtungen richtete sich etwa der Oklahoma-Attentäter. Folgerichtig wurde er von der Bundesjustiz verurteilt und hingerichtet. Angehörige der Streitkräfte, darunter die Küstenwache und die Nationalgarde, während sie im aktiven Dienst des Bundes steht, unterstehen der Militärjustiz des Bundes, Bundesbeamte und Mitglieder von Organen des Bundes in Ausübung von Hoheitsrechten des Bundes unterliegen der zivilen Gerichtsbarkeit des Bundes. Einige wenige Verbrechen unterliegen allgemein der Gerichtsbarkeit des Bundes, das sind solche Tatbestände wie "treason, felony, bribery", die man nur ungefähr mit Hochverrat, Landesverrat, Landfriedensbruch, Piraterie "übersetzen" kann.
Wenn die Personen, die laut Hartherz unter geheimer Anklage stehen sollten, von der US-Bundesjustiz verfolgt werden sollten, dann müssten sie ein Verbrechen begangen haben, das allgemein der Bundesgerichtsbarkeit vorbehalten ist, eine Straftat gegen den Bund oder einen Bundesbediensteten, ausländische Gesandte, Konsuln u. dgl. begangen oder ihre Tat im Dienst des Bundes begangen haben. Pädophile Handlungen z. B., die ja ein beliebter Vorwurf bei WE sind, gehören nicht zu diesen Straftatbeständen.