WE leistet mal wieder den Gesinnungs-Offenbarungseid:
Neu: 2018-08-18:
[15:10] Anderwelt: Wer regiert eigentlich Deutschland – gewählte Politiker oder selbstherrliche Juristen?
[16:00] Brillianter Artikel! In neuen Kaiserreich wird mit der Juristerei aufgeräumt. Auch heisst die neue Regierung nicht so, sondern Expertenrat. Mit echten Experten für ihr Fach drinnen. Den gibt es schon mehrere Monate.WE.
[11:45] Jouwatch: SPD-Klüngel: Wer ist die Richterin, die Sami A. nach Deutschland zurückholt?
So werden heute Höchstrichter-Posten besetzt. Bedingungen: rote Frau.WE.
Halten wir also fest: WE behauptet, unter dem neu-alten Kaiser würde es eine "Regierung" namens "Expertenrat" geben, der aus "echten Experten für ihr Fach" bestehen würde. Zugleich behauptet er aber auch, dass im Kaiserreich "mit der Juristerei aufgeräumt" werden würde. Das bedeutet offenbar, dass WE Juristen nicht für "echte Experten für ihr Fach" hält. Weiter bedeutet es offenbar auch, dass es im "Kaiserreich" keine Gewaltenteilung und keinerlei gerichtliche Überprüfung von Entscheidungen anderer Stellen geben würde. Dieses Kaiserreich wäre dann also kein Rechtsstaat, sondern ein obrigkeitlicher Willkürstaat.
Natürlich wird das neue Kaiserreich kein rechtsstaat, das wäre ja noch schöner, dann wäre es ja gar kein richtiges Kaiserreich
Schon im Römisch-Deutschen Reich hat seinerzeit das reichskammergericht zu Wetzlar die ganze Politik verdorben, in dem es der gerechten Selbstherrlichkeit der Lokal
führer-Fürsten zuweilen Grenzen setzte. Das hat das ganze deutsche Wesen auf Jahrhunderte verdorben, so etwas darf nie wieder Passieren.
Sogenannte "Juristen" waren noch nie Experten für ihr Fach. Genau genommen ist der Begriff "Jurist" auch nur eine politisch korrekte Tarnung des links-grün versifften Faschistenregimes, dass die aufrechten Thoitschen den ganzen Tag über knechtet, versklavt und weil es so viel Spaß macht gleich noch mehr knechtet. Sie verbieten ihm sogar zur allgemeinen Volksbelustigung Hysterienspiele durchzuführen, bei denen der rote Hahn auf das Dach der Behausungen fremdvölkischer Elemente und anderer Formen der personifizierten Rassenschande gesetzt wird. So etwas kann kein Experte sein, denn dass das um der thoitschen Volkshygiene not tut und der Gesundheits des Volkskörpers zu Diensten ist, weiß nun wirklich jedes Kind.
Davon einmal abgesehen, beginnt der Begriff "Jurist" mit "Ju". "Ju" sind übrigens auch die Anfangsbuchstaben des Begriffs "Jude", ein Schelm wer böses dabei denkt.
Die Justiz ist für jeden, der 2 und 2 zusammenzählen kann und weiß, dass es 3 ergibt, nichts anderes als eine perfide Chiffre zur Bezeichnung des Diktats des internationalistisch-marxistisch verseuchten Finanzjudentums über die deutsche Rasse.
Dann wird auch noch ein - inhaltlich sehr dünner - Artikel von Jouwatch verlinkt, in dem die Präsidentin des OVG Münster als "oberste Richterin" von NRW bezeichnet wird. WE selbst spricht von "Höchstrichter-Posten".
Offensichtlich haben also weder Jouwatch noch WE eine Ahnung vom Aufbau der Gerichtsbarkeit in Deutschland: Da fünf Gerichtszweige nebeneinander stehen, gibt es insofern kein oberstes oder höchstes Gericht. Höchste oder oberste Gerichte wären streng genommen nur die Gerichte des Bundes, weil mit diesen in der Regel der Instanzenzug endet.
Das sind unbelegte Behauptungen und Nebelkerzen des medialen Mainstream-Terrorismus. Wie oben dargelegt, kann man die Spitze der "Justiz" in Deutschland gazn einfach benennen, es handelt sich natürlich um den Zentralrat der Juden. Alle anderen sind nur Marionetten desselben und der zionistischen Wallstreetilluminaten.
Protokollarisch wird der Präsident des Bundesverfassungsgerichts ähnlich behandelt wie ein Parlamentspräsident auf internationaler diplomatischer Ebene. Er verkörpert gleichsam die Gerichtsbarkeit im diplomatischen Protokoll.
Die einzigen Protokolle die der aufrechte Thoitsche zu kennen braucht, sind diejenigen der Weisen von Zion!
Auf Landesebene sind "oberste" Gerichte die Oberlandesgerichte (in Berlin "Kammergericht" genannt), die Landes- oder Oberverwaltungsgerichte, die Landesarbeitsgerichte, Landessozialgerichte und die Finanzgerichte, über denen nur der Bundesfinanzhof steht. Insofern kann man keines der oberen Gerichte der Länder als "oberstes Gericht" oder gar "Höchstgericht" bezeichnen, schon gar nicht einzelne Richter(innen) dieser Gerichte.
Es wird Zeit, dass damit aufgeräumt und die Zuständigkeit des Volksgerichtshofes wiederbelegt wird, das ist übersichtlicher und weniger jüdisch.
Ich hoffe nichts vergessen zu haben.