Autor Thema: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle  (Gelesen 171769 mal)

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Offline hair mess

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1575 am: 16. März 2017, 13:17:01 »
...
Wäre das überhaupt möglich gewesen bzw. hätte das für Geschädigte Sinn gemacht?
...

Befugnis zur Nebenklage § 395 StPO wäre nicht gegeben, allenfalls Adhäsionsklage, § 403ff. StPO, die wäre auch sinnvoll gewesen, weil keine Gerichtskosten für den Kläger anfallen und kein Anwaltszwang besteht: Die Forderungen können zu Protokoll der Geschäftsstelle gegeben werden.
Um Geschädigter zu sein, muss  man sich ja nicht als Geschädigter fühlen.
Beispiel. Ich habe ein schönes Weißbier vor mir stehen. Eine Holde trinkt einen Schluck davon, so bin ich geschädigt ohne es jemandem übel zu nehmen.
Erhoffe ich mir  daraus - eventuell noch berechtigt - gar noch einen Vorteil oder sonstigen Nutzen hieraus, sehe ich vielleicht sogar eine Nutzen, obwohl ich tatsächlich geschädigt bin, werde ich mich nicht darüber beschweren. Geschädigt fühle ich mich erst, wenn die Holde durch das Mittrinken stimuliert nicht mir sondern meinem Nachbarn hold werden würde. Dennoch werde ich meiner Dummheit nicht durch Nebenklage allgemeiner Bekanntheit verleihen wollen.
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dtx

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1576 am: 16. März 2017, 13:41:45 »
Bei Peter I. (dem einsitzenden) kann man imho nicht mehr von "jungen Jahren" reden.

Doch, schon. Nach jetzigem Recht müßte er ja noch mindestens sechzehn Jahre malochen bis zur Rente. Und bis dahin kann sich das auch noch weiter nach hinten schieben oder ganz in Luft auflösen. Man kann also durchaus davon ausgehen, daß nach dem Absitzen der Haftstrafen noch zwanzig bis dreißig Jahre zu überbrücken sein werden. Da sitzen viele der 'ehrlichen Dummen' schon lange auf dem Sozialamt oder, wie in Hamburg im Dunstkreis der Binnenalster, in Zelten unter der Brücke.

Und eine beträchtlicher Teil der fehlenden 1,3 Mio dürfte sinnlos verschleudert worden sein. Siehe Bali-Urlaub oder das herumgondeln mit Eurowings (oder war das Air-Berlin) um nachzuweisen, dass der Königreichsdeppen-Pass von Fluggesellschaften "diplomatisch anerkannt" wird. Das hat er doch sicher auch alles mit dem Geld anderer bezahlt.

Wovon denn sonst? Genauso wie die Geldstrafen, die er gesammelt hat wie andere Leute Briefmarken. Man hätte das Geld gar nicht akzeptieren dürfen, wenn so klar ist, daß das Begleichen der Strafe nicht nur keinerlei erzieherische Wirkung entfaltet, sondern dabei sogar eine neue Straftat begangen wird.

Mein Fazit: Er ist gerissen genug, Geld von leichtgläubigen Tr0tteln zu ergaunern, aber nicht intelligent genug, es zusammenzuhalten und dabei möglichst unauffällig zu agieren. Daran ist auch sein aufgeblähtes Ego schuld.

Ersteres könnte ihm durchaus mal eine nachträgliche SV einbringen. Beim zweiten ist er allerdings in guter Gesellschaft, wenn man sich das Schicksal so manchen Lottomillionärs anschaut.

Was mir aber reichlich sauer aufstösst, ist, dass man ihm seine Aussagen als Geständnis auslegt, ...

Ich bin auch der Meinung, daß als ein Geständnis nicht schon ein zufälliges und dummdödeliges Verplappern durchgehen,  sondern in vollem Bewußtsein einer Schuld umfänglich reinen Tisch gemacht werden sollte. Wenn Fitzek etwas zugegeben hat, dann war das Folge der Unterdurchschnittlichkeit seines Sachverstandes und nicht eines Schuldbewußtseins. Ganz im Gegenteil, er war und ist immer noch vollkommen überzeugt, daß er jedes Recht hatte so und nicht anders zu handeln.
Da kann man nur hoffen, daß das Revisionsgericht das auch so sieht und entsprechend würdigt.

@hair mess
Zitat
Ich geb Dir recht und wünsch mir auch immer eine ideelle Sekunde vor der Übergabe des Geldes an das Gericht, in dem dieser Betrag für zivile oder öffentliche Forderungen gepfändet werden könnte.

Weder, noch. Man kann mit veruntreutem, geklauten oder hinterzogenem Geld legal eigentlich gar nichts machen, außer dreckig grinsend seine Bußgelder und Geldstrafen zu bezahlen. Auch ein verteidigende Anwalt oder Steuerberater kann das nicht annehmen, ohne sich der Hehlerei schuldig zu machen.

@Pantotheus
Zitat
Sie huldigen der reinen Lehre, im Strafverfahren klage der Staat gegen den Bürger, im Verwaltungsgerichtsverfahren der Bürger gegen den Staat und im Zivilverfahren Bürger gegen Bürger. Das kann man so sehen, die Praxis sieht - zumal in Deutschland mit den besonderen Rechtszügen der Sozial-, Finanz- und Arbeitsgerichtsbarkeit sowie mit der Verfassungsbeschwerde - halt meist ein wenig anders aus.

Die 'reine Lehre' blendet aber aus, daß es eines gewissen Wohlstandes bedarf, um im Zivilverfahren an sein Recht (gefühlt oder tatsächlich) zu kommen. Über einen PKH-Antrag wird mitunter erst sehr spät im eigentlichen Verfahren entschieden und es ist durchaus nicht immer offensichtlich, ob der dann auch durchgeht. Deswegen können unsere lieben Berufsbetrüger ja selbst bei klarer Rechtslage immer noch so dreckig grinsend ihren Geschäften nachgehen.

@dieda
Gute Frage. Ein Haftungsfall bedeutet ja nun noch nicht, daß derjenige, der in Anspruch genommen werden könnte, sich dann auch Forderungen der Geschädigten ausgesetzt sieht. Jeder hier kennt den frechen Spruch "Die Peinlichkeit eines Verfahrens liegt ganz bei Ihnen", der nicht nur von berufsmäßigen Betrügern gerne geklopft, sondern auch in vorauseilendem Gehorsam verinnerlicht wird. Es gibt Geschädigte, die träge sind und es gibt Strafverfolger, die man zum Jagen tragen muß.  Oppermann wird auch im Blick haben, daß seine Zeit in dem Verfahren Geld kostet, das er in diesem Leben nicht mehr wiederbekommen wird. Einen Titel gegen Fitzek, Michaelis, Schulz und Co. will sich keiner dreißig Jahre lang eingerahmt übers Bett hängen.
« Letzte Änderung: 16. März 2017, 14:13:58 von dtx »
 

Offline Anti Reisdepp

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1577 am: 16. März 2017, 14:14:21 »
Perlen von Peters Facebookseite. Heute: Andre Ott erklärt die Sachlage



Die böse Trollarmee spamt alles voll, ein schönes Beispiel, wie man mit Kritik im Königreich umgeht. Beleidigungen sind jedenfalls keine zu lesen:
« Letzte Änderung: 16. März 2017, 14:24:37 von Anti Reisdepp »
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1578 am: 16. März 2017, 14:50:53 »
@dtx D'accord! Ein Geständnis sollte auch nach meiner Auffassung zumindest bewusst erfolgen, wer sich einfach aus Dummheit, mangelndem Sachverstand oder auch aus übertriebener Einbildung (Arroganz) selbst belastet, sollte deswegen keine Strafminderung erhalten. Aber die Gerichtspraxis sieht nun mal ein wenig anders aus.
Auch was die vermeintlich "reine Lehre" betrifft, sehe ich es anders als die erwähnten gewissen Juristen. Diejenigen, die ich persönlich kenne und die diese Auffassung vertreten, sind allesamt nicht praktizierende Verwaltungsjuristen, ehemalige Anwälte u. dgl. Die Praxis ist eben etwas komplizierter als die Theorie.
Off-Topic:
Ich hatte schon angemerkt, dass in Deutschland die Aufgliederung der Rechtswege der reinen Lehre widerspricht: Die Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit sind gleichsam Auslagerungen der Verwaltungsgerichtsbarkeit, zu denen es in vielen Ländern keine Entsprechung gibt. Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist, auch wenn dies manche Gewerkschafter und bekennende Linke anders sehen, ein Spezialfall des Zivilprozesses. Ähnlich verhält es sich auch mit Handelsgerichten, wo welche existieren: Sie sind Spezialfälle der Zivilgerichtsbarkeit. Vollends nur schwer einzuordnen dürfte die Verfassungsbeschwerde sein, die zwar ihrer Struktur nach der Verwaltungsgerichtsbarkeit parallel geht, aber materiell schon eigenständig ist. Nur der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass es in manchen Staaten auch Militärgerichte gibt, die der klassischen Dreiteilung der Rechtspflege in Straf-, Zivil- und Verwaltungsgerichtsbarkeit widersprechen. Von daher halte ich die "reine Lehre" für zwar theoretisch einleuchtend, aber praktisch verfehlt.
In meiner Heimat ist der Adhäsionsprozess gang und gäbe, damit habe ich persönlich keinerlei Problem, zumal es Zugänge zur Thematik gib, die auch den Wert einer aktiven Beteiligung der Opfer an gerichtlichen Verfahren betonen. Aber das wird nun allmählich off-Topic.
Die Frage ist, ob die Staatsanwaltschaft Revision einlegen und auf die unangemessene Würdigung der Eingeständnisse (um nicht von "Geständnis" zu reden) hinweisen müsste. Ob man dabei schon von einem "Rechtsfehler" sprechen kann, scheint mir unsicher.

@dieda Gegen Fatzke laufen ja noch mehr Verfahren, schon nächste Woche soll es in Dessau weitergehen, verschiedene Verkehrssachen stehen aus, Berufungen usw. Der Unfall von November 2015 ist ja auch noch nicht verhandelt worden, ob die Geschäfte der "Reichsbank" angeklagt werden, wird sich zeigen.
Gegen die Herren Schulz und Michaelis laufen bekanntlich Insolvenzverfahren. Bei den übrigen Beteiligten fragt sich, ob und wie weit sie strafrechtlich belangbar sind. Eine Michaela K. könnte schon in die Bredouille geraten, da sie ja über einen längeren Zeitraum die Geschäfte der "Reichsbank" geführt hat, eine wirkliche Distanzierung ist seither auch nicht zu erkennen.
Wer sonst noch belangt werden könnte, ist unklar. Es gehörte ja zum System Fatzkes, dass er immer die entscheidenden Fäden in der Hand hielt, im Übrigen aber die Verantwortung so zersplitterte, dass niemand so richtig und irgendwie doch alle verantwortlich waren. Vor Gericht zählen aber am Ende nur Beweise. Am ehesten könnte ich mich vorstellen, dass jene Personen belangt werden, die nominell verantwortlich zeichneten, z. B. als "Vereinsvorsitzende". Auch wenn ihnen keine Mitwirkung an der Untreue nachzuweisen ist, wären sie doch auf Grund ihrer Stellung verpflichtet gewesen, die Geschäfte zu überwachen und zu verhindern, dass Untreue begangen wurde. Hier liegt m. E. eine klare Verletzung der übernommenen Pflichten durch Unterlassung vor.

Interessanter ist natürlich die zivilrechtliche Haftung: Wer muss für den finanziellen Schaden aufkommen? Grundsätzlich könnten die strafrechtlich verurteilten Personen in Anspruch genommen werden. Derzeit ist das aber einzig Peterleang, so weit wir wissen, und dieses Urteil ist erst gerade ergangen, aber noch nicht in Rechtskraft erwachsen. Weiter könnten Klagen sich gegen diejenigen richten, die auf Grund ihrer nominellen Stellung, wie eben ausgeführt, über die getreue Verwaltung der Gelder hätten wachen müssen. Ferner stellt sich auch die Frage der solidarischen Haftung der Mitglieder einer Vereinigung, die faktisch nur eine GbR ist.
Auch dabei stellen sich wiederum einige Schwierigkeiten in den Weg: Erstens dürfte es schon mal unklar sein, wer jeweils Mitglied wovon war, da dies bei Fatzkes Konstrukten grundsätzlich undurchsichtig war und da die Aufzeichnungen auch über die Personen, nicht nur über die Finanzen, mangelhaft sind. Zweitens bindet ein Strafurteil die Zivilgerichtsbarkeit nicht unmittelbar. Dies wäre anders, wenn im Strafurteil im Rahmen des Adhäsionsprozesses ein zivilrechtlicher Anspruch zumindest dem Grundsatz nach zugesprochen worden wäre. Drittens bedeutet dies, dass die möglichen Geschädigten erstmal klagen müssten, danach auch noch die Vollstreckung ihrer Ansprüche betreiben. Wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter. Ich glaube nicht, dass sich da eine nennenswerte Zahl von Geschädigten aufraffen wird, rechtlich gegen die KRDler vorzugehen.
Für den Abwickler dürfte sich durch das Urteil nur so viel geändert haben, dass er nicht mit der baldigen Rückkehr des obersten Querulanten rechnen muss. Der Auftrag zur Abwicklung stammt ja nicht vom Gericht, sondern von der BaFin.

Idealerweise hätte ein Strafverfahren verdeckte Vermögenswerte zum Vorschein gebracht, die dann hätten eingezogen werden können. Da solche Werte entweder nicht vorhanden sind oder so versteckt sind, dass nur Fatzke auf sie zugreifen kann, ist es dazu nicht gekommen. Eingezogene Werte hätten ggf. zu Gunsten der Geschädigten verwertet werden können. Das hätte mögliche zivilrechtliche Ansprüche leichter durchsetzbar gemacht.

Aber am Ende gilt halt: Wo nichts ist, ist auch nichts zu holen. Diese alte Weisheit werden wohl einige Geschädigte am Ende lernen müssen, auch wenn sie sich selbst immer noch vormachen, sie seien gar nicht geschädigt.
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 
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dtx

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1579 am: 16. März 2017, 15:33:41 »
In meiner Heimat ist der Adhäsionsprozess gang und gäbe, damit habe ich persönlich keinerlei Problem, zumal es Zugänge zur Thematik gib, die auch den Wert einer aktiven Beteiligung der Opfer an gerichtlichen Verfahren betonen. Aber das wird nun allmählich off-Topic.

Nicht ganz. Man darf aber bei der Betrachtung auch nicht vergessen, daß ein Parteienvortrag etwas anders zu bewerten ist als eine Zeugenaussage. Freilich hätte das nicht das Problem der Anleger sein sollen.

Die Frage ist, ob die Staatsanwaltschaft Revision einlegen und auf die unangemessene Würdigung der Eingeständnisse (um nicht von "Geständnis" zu reden) hinweisen müsste. Ob man dabei schon von einem "Rechtsfehler" sprechen kann, scheint mir unsicher.

Die StA wird in diesem Verfahren nichts mehr machen. Dazu ist ihr das Gericht zu dicht auf den Fersen geblieben.

Am ehesten könnte ich mich vorstellen, dass jene Personen belangt werden, die nominell verantwortlich zeichneten, z. B. als "Vereinsvorsitzende". Auch wenn ihnen keine Mitwirkung an der Untreue nachzuweisen ist, wären sie doch auf Grund ihrer Stellung verpflichtet gewesen, die Geschäfte zu überwachen und zu verhindern, dass Untreue begangen wurde. Hier liegt m. E. eine klare Verletzung der übernommenen Pflichten durch Unterlassung vor.

Da deutete sich ja etwas an. Mir ist da aber nicht ganz klar geworden, wie Rene S. in den Genuß kam, von Fitzek in den Ruin getrieben worden zu sein. Hat da die Bafin noch etwas ausgelobt?

Interessanter ist natürlich die zivilrechtliche Haftung: Wer muss für den finanziellen Schaden aufkommen?

Solange keiner einen geltend macht, keiner oder (im Falle von Gantz bspw.) der Steuerzahler. Da stünde dem JobCenter vermutlich ein Ersatzanspruch zu. Die Erfahrungen der Vergangenheit zeigen aber, daß die hergeborgten und im Schnellverfahren geschulten Leute zu keiner Initiative willens und in der Lage sind. Wenn da mal ein paar Verfahren wegen Lohndumpings angeleiert wurden, stand es gleich in der Zeitung.

Für den Abwickler dürfte sich durch das Urteil nur so viel geändert haben, dass er nicht mit der baldigen Rückkehr des obersten Querulanten rechnen muss. Der Auftrag zur Abwicklung stammt ja nicht vom Gericht, sondern von der BaFin.

Idealerweise hätte ein Strafverfahren verdeckte Vermögenswerte zum Vorschein gebracht, die dann hätten eingezogen werden können. Da solche Werte entweder nicht vorhanden sind oder so versteckt sind, dass nur Fatzke auf sie zugreifen kann, ...

Den Rest der Beute preiszugeben, hätte ja das ganze Konstrukt ad absurdum geführt. Fitzek war ja nicht an einer wirklichen Strafmilderung interessiert (daß er die aufgedrängt bekam, ist eine andere Sache) und er mußte sich nicht belasten.
 
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Offline Wilki

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1580 am: 16. März 2017, 15:40:15 »
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Die böse Trollarmee spamt alles voll, ein schönes Beispiel, wie man mit Kritik im Königreich umgeht. Beleidigungen sind jedenfalls keine zu lesen:


Dass die Medien so schnell einen Artikel zum Urteil präsentieren können, wundert ihn natürlich. Er ist eben das KRD Tempo gewohnt. Da dauert so etwas schon mal Tage bis die staatliche Presseagentur meldet, dass das Staatsoberhaupt im Ausland zu einer Haftstrafe verurteilt wurde und wohl die nächsten Jahre abwesend sein wird. Ist ja jetzt auch nicht sooo wichtig. Viel wichtiger ist die Meldung von heute, dass man sich ab sofort zum VwT Anfang April anmelden kann.
 

dtx

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1581 am: 16. März 2017, 15:51:52 »
Die Deppen sind eben zu blöd den Unterschied zu begreifen, den Mobiltelefone in den Fingern von Reichsdeppen, die damit nur den Saal mit Klingeltönen abdröhnen und Straftaten nach § 201 begehen wollen und den Arbeitsmitteln akkreditierter Journalisten ausmachen, die sich - bei Strafe des Verlustes ihrer Arbeitsmöglichkeiten - zu benehmen wissen. Seriöses Arbeiten  geht ja auch den Plärrern der Szene, wie Hegeler und Heerlein, völlig ab.
« Letzte Änderung: 16. März 2017, 15:54:26 von dtx »
 
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1582 am: 16. März 2017, 17:01:19 »

Gegen die Herren Schulz und Michaelis laufen bekanntlich Insolvenzverfahren.

Hier ist immer wieder von laufenden Insolvenzverfahren betr. Schulz und Michaelis die Rede. Habe ich etwas übersehen? Nach den bisherigen Veröffentlichungen des Insolvenzgerichts wurden zwar jeweils Anträge auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt und ein vorläufiger Insolvenzverwalter ernannt. Eröffnet wurde aber noch kein Verfahren. Es würde mich nicht wundern, wenn die Verfahrenseröffnung mangels Masse abgelehnt wird. Eine Verfahrenseröffnung setzt grundsätzlich voraus, dass das Vermögen des Schuldners ausreicht, die Verfahrenskosten zu decken.
Ich weiß nicht immer, was ich will, aber ich weiß immer, was ich nicht will.
 

Offline Das Chaos

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1583 am: 16. März 2017, 17:06:06 »
...
 Eine Verfahrenseröffnung setzt grundsätzlich voraus, dass das Vermögen des Schuldners ausreicht, die Verfahrenskosten zu decken.

Von dem Grundsatz macht die Verbraucherinsolvenz eine Ausnahme, gem. § 4a InsO können die Verfahrenskosten gestundet werden.
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 

Offline Evil Dude

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1584 am: 16. März 2017, 17:14:21 »
Was mir aber reichlich sauer aufstösst, ist, dass man ihm seine Aussagen als Geständnis auslegt, obwohl er mit keinem Wort darauf eingegangen ist, wo die 1,3 Mio hingekommen sind.
Er hat sich stellenweise um Zopf und Kragen geschwurbelt, das könnte man durchaus als Mini-Teilgeständnis werten. Dass er dafür ein Leckerli von der Kammer bekommen hat, macht es eher noch witziger.  ;D

Ist zu doof um zu merken dass er sich selbst belastet weil er sich für viel schlauer als seine Anwälte hält ist aber kein Geständnis und sollte imho auch nicht als solches gewertet werden. Auch wenn er das Geld nur anderen Reichstr0tteln abgenommen hat sollte man nicht vergessen, dass für einige ein erheblicher und vermutlich bei einigen sogar existenzbedrohender finanzieller Schaden entstanden ist. Die liegen dann irgendwann der Allgemeinheit auf der Tasche, während der Deppenkönig möglicherweise eine schönen Batzen auf die Seite geschafft hat.

Von einem Eingeständnis, dass er das Geld einfach genommen hat habe ich nichts gehört, von Reue erst recht nicht. Daher sollten sich seine Äußerungen meiner Meinung nach auch nicht strafmildernd auswirken.
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Offline Resting Bench

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1585 am: 16. März 2017, 17:21:02 »
Ein Kurzbericht von N24:
 
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1586 am: 16. März 2017, 17:30:55 »
Ich hoffe, ihr liefert nicht irgendwelchen Mitlesern Hinweise für Revisionsgründe von wegen Fitzeks unbeabsichtiges Geständnis und verschwurbeln und so... ;D
Das Problem der Welt ist, dass intelligente Menschen voller Zweifel und Dumme voller Selbstvertrauen sind.
 

Offline Tuska

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1587 am: 16. März 2017, 17:31:17 »
Zitat von: Resting Bench
https://www.youtube.com/watch?v=bMeh5JeuRS0

"Es gibt ja genug Revisionsgründe. Von daher wirds halt auf nächster Ebene entschei- entschieden würden."
— Martin Schulz, hauptberuflich Pressesprecher des KRD und weiterhin optimistisch
« Letzte Änderung: 16. März 2017, 17:34:54 von Tuska »
"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder
 

Offline Gutemine

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1588 am: 16. März 2017, 17:35:26 »
Der Rechtsgeleerte Schulz weiß: "Es gibt ja genug Revisionsgründe, von daher...."

Also wenn ich mir die Prozessberichte (auch die geistig wirren der Zwerge) so durchlese, komme ich zu dem Schluss, dass die Richterin peinlich darauf geachtet hat keine Revisionsgründe zu "produzieren".

Vielleicht sollte ihm doch mal jemand sagen, dass eine Revision nicht bedeutet, dass der ganze Auftrieb erneut stattfindet. Aber halt...es sind ja alles Geleerte.... :facepalm: :facepalm:
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #1589 am: 16. März 2017, 18:12:56 »
Ist die Blonde mit Brille im Hintergrund die neue Flamme von Schulz? Ist sie die neue Staatsflotte, wenn Martin jetzt das Sagen hat? Oder reicht es nur zum Geleitzug? Fragen über Fragen...
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