Autor Thema: Wolfgang Plan - Schußwechsel mit Reichsdepp in Georgensgmünd / Roth / Bayern  (Gelesen 91808 mal)

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dtx

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Geld ist ja da, man muss nur das Häuschen verkaufen.  ;D

Gut, man könnte argumentieren, daß Plan das sowieso nicht mehr braucht ... Aber der wird es nicht freihändig verkaufen, sondern es auf die Zwangsversteigerung ankommen lassen. Und für den Fall, daß sich Frau Koller da engagieren wollte, hätte ihr der Gesetzgeber erst mal die Kostenvorschüsse vor die Nase gesetzt.
 
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Das Urteil wird diese leuchtenden Augen reichlich eintrüben, mutmaße ich mal.

Eventuell wird es sie auch richtig zum Leuchten bringen. Winken dann doch die Gebühren für die Berufung. Geld ist ja da, man muss nur das Häuschen verkaufen.  ;D

Eine kurze Klug♥♥♥rei: Richtigstellung: gegen das Urteil einer Schwurgerichtskammer ist die Revision zum BGH das einzige Rechtsmittel.
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Das Urteil wird diese leuchtenden Augen reichlich eintrüben, mutmaße ich mal.

Eventuell wird es sie auch richtig zum Leuchten bringen. Winken dann doch die Gebühren für die Berufung. Geld ist ja da, man muss nur das Häuschen verkaufen.  ;D

Daß das ererbte Häuschen bald weg ist, nehme ich ohnehin an.

Plan wäre dann auf voller Linie erfolgreich gewesen.

Hätte er das SEK einfach nur walten lassen und hätte weiter nichts gemacht, hätte sich das eine Lehre sein lassen, sich gebessert und dies auch nachgewiesen, dann hätte er in fünf Jahren möglicherweise wieder die waffenrechtliche Zuverlässigkeit gehabt (falls sonst nichts wäre) und hätte wieder Waffen erwerben dürfen. Falls unter den Waffe eine oder alle sind, an denen sein Herz besonders hängt (weil der Opa damit am West- oder am Ostfeldzug teilgenommen hat oder weil da so schöne Adlerstempel mit Hakenkreuz drauf sind oder whatever) so hätte man seine Waffen bei einem Büchermachen oder einem Schützenkameraden parken können, so daß er genau diese wieder hätte zurückbekommen können.

Mit Vermietung und Grundsicherung hätte sich der Pleitier wahrscheinlich auch wirtschaftlich so einigermaßen über Wasser halten können.

Aber auf die Art und Weise hat er sich wirklich erfolgreich alles kaputt gemacht.
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Hätte er das SEK einfach nur walten lassen und hätte weiter nichts gemacht, hätte sich das eine Lehre sein lassen, sich gebessert und dies auch nachgewiesen, dann hätte er in fünf Jahren möglicherweise wieder die waffenrechtliche Zuverlässigkeit gehabt

Ich denke nicht. Diese Chance hätte höchstens bestanden wenn er gleich auf die erste Aufforderung der Behörde, seine Waffen abzugeben, reagiert hätte. Am Morgen des SEK-Einsatzes war diese klitzekleine Chance längst vertan.
 

Offline Reichsschlafschaf

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... Am Morgen des SEK-Einsatzes war diese klitzekleine Chance längst vertan.

Keineswegs!

Es handelte sich ja bei dem SEK-Einsatz nicht um einen Einsatz wegen einer Straftat.

Sondern einfach nur Unterstützung wegen der vom VG angeordneten "Wegnahme von Waffen".

Hätte Plan oben zum Fenster rausgeschaut, dem SEK freundlich zugerufen "Warten Sie, ich lasse Sie rein!" und hätte sich ansonsten auch kooperativ verhalten, dann hätte er zwar vor dem VG keine Chance gehabt wegen der Aberkennung der Zuverlässigkeit, aber in fünf Jahren immerhin wieder die Chance, die Zuverlässigkeit wieder zuerkannt zu bekommen (braves Verhalten fünf Jahre lang vorausgesetzt, inkl. Zahlung der Grundsteuer fürs Haus und so).

« Letzte Änderung: 21. Oktober 2017, 15:50:25 von Reichsschlafschaf »
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[...] (braves Verhalten fünf Jahre lang vorausgesetzt, inkl. Zahlung der Grundsteuer fürs Haus und so).

Stand da nicht irgendwo in einem Pressebericht auch etwas davon, dass es W. a. d. F. P. auch mit dem Bezahlen von Gebühren und Steuern nicht mehr so genau nahm? Oder bilde ich mir das nur ein?
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Offline Reichsschlafschaf

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...
Stand da nicht irgendwo in einem Pressebericht auch etwas davon, dass es W. a. d. F. P. auch mit dem Bezahlen von Gebühren und Steuern nicht mehr so genau nahm? Oder bilde ich mir das nur ein?
Ja, ich meine das auch gelesen zu haben.

Ob das für eine Straftat, die 60 Tagessätze oder mehr einbringt, gereicht hätte kann ich aber nicht sagen.
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Offline klingsor3

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Er besitzt auch noch ne vermietete Eigentumswohnung. Insofern ist da schon etwas Substanz da.
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dtx

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Er besitzt auch noch ne vermietete Eigentumswohnung. Insofern ist da schon etwas Substanz da.

Eine Einliegerwohnung in seinem Haus oder in einer Wohngemeinschaft? Ein vernünftiger WEG-Verwalter (davon gibt es zugegebenermaßen nicht allzu viele) wird in so einem Fall die Miete pfänden, sobald die Wohngelder ausbleiben und er mit Plan keinen Vertrag über eine Sondereigentumsverwaltung abgeschlossen hat.
 

Offline Reichsschlafschaf

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Bisher übersehen (weil ich zu diesem Zeitpunkt den "Aktivisten" nicht auf dem Schirm hatte) und grad erst entdeckt:

Langhans hatte offenbar Geld um zum 2.Prozeßtag am 30.August nach Nürnberg zu fahren, wurde vielleicht nicht eingelassen und schwallert nun über den Prozeß.

Nur so einige Punkte, die er nennt:
- Die vier PVB "versteckten" sich nicht hinter der Glastür, sondern sollten sie öffnen
- Plan wurde nicht "unverhofft überfallen", das war zu diesem Zeitpunkt längst klar
- Plan hatte keine "Erlaubnis zum Führen von Waffen" (= Waffenschein), sondern lediglich eine Besitzerlaubnis (= Waffenbesitzkarte). Gut, ein ehem. Fachanwalt für Solzialrecht muß vom Waffenrecht keine Ahnung haben. Dann solle er aber auch nichts dazu sagen.
- Mit der Behauptung, jeder, der irgendwann mal seinen Perso verbrannt habe, unterläge diesen einschneidenden Maßnahmen, ist völlig daneben. Das Urteil des VG Gera z.B. zeigt ja eben, daß bloße Sympathebekundung für die Reichsbürgerszene allein nicht ausreichen, um den Waffenbesitz zu entziehen. Die NJW kann er sich vielleicht nicht mehr leisten. Aber das kann man auch im Internet recherchieren.

Wie er darauf kommt, die Bundesrepublik habe sich im Saal 600 des Gerichts "rein gewaschen", ist mir schleierhaft. Zur Zeit der Nürnberger Prozesse gab es die Bundesrepublik noch gar nicht. Sie wurden auch nicht von der Bundesrepublik geführt

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Vielleicht liest er in der NJW ja nur die Stellenanzeigen. Dürfte ihm aber auch wenig bringen.
 

Offline emz

...
Langhans hatte offenbar Geld um zum 2.Prozeßtag am 30.August nach Nürnberg zu fahren, wurde vielleicht nicht eingelassen und schwallert nun über den Prozeß.
...
Wie er darauf kommt, die Bundesrepublik habe sich im Saal 600 des Gerichts "rein gewaschen", ist mir schleierhaft. Zur Zeit der Nürnberger Prozesse gab es die Bundesrepublik noch gar nicht. Sie wurden auch nicht von der Bundesrepublik geführt

Mein erster Gedanke war, der Langhans wird doch nicht etwa seinen Ausweis verbrannt oder abgegeben haben, so dass man ihn gleich vom Hof gejagt hat?

Das mit dieser "Reinwaschung", das tut einfach weh, das tut richtig aua.

Habe ich das mit der überbordernden Polizeipräsenz jetzt richtig verstanden? Bei einer Rockerbande wäre diese angemessen gewesen, aber weil die Reichsbürger keine homogene Gruppe darstellen nicht?

Übrigens käme ich als Systemschaf nie auf die Idee, dass allein die Anwesenheit bei einem "Reichsbürger"- Prozess mich als Anhänger selbiger Ansichten erscheinen lassen könnte. Da unterscheidet sich meine Denkungsweise grundlegend von der Langhans'.

 

dtx

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Übrigens käme ich als Systemschaf nie auf die Idee, dass allein die Anwesenheit bei einem "Reichsbürger"- Prozess mich als Anhänger selbiger Ansichten erscheinen lassen könnte. Da unterscheidet sich meine Denkungsweise grundlegend von der Langhans'.

Das ist eine Parallele zu Lessings "Die Trauben sind sowieso zu sauer." Denn wenn Langhans diese Meinung tatsächlich verträte, wäre er nicht nach Nürnberg gefahren. Lebkuchen kriegt er auch im Supermarkt um die Ecke.
 
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Er besitzt auch noch ne vermietete Eigentumswohnung. Insofern ist da schon etwas Substanz da.

Eine Einliegerwohnung in seinem Haus oder in einer Wohngemeinschaft? Ein vernünftiger WEG-Verwalter (davon gibt es zugegebenermaßen nicht allzu viele) wird in so einem Fall die Miete pfänden, sobald die Wohngelder ausbleiben und er mit Plan keinen Vertrag über eine Sondereigentumsverwaltung abgeschlossen hat.

Es ist eine separate ETW, keine Einliegerwohnung. Die Mieterin hatte sich nach der Tat mal geäußert, dass die Miete schon seit einiger Zeit an ein den Insolvenzverwalter zu entrichten ist.
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Eine Einliegerwohnung in seinem Haus oder in einer Wohngemeinschaft? ...

Es ist eine separate ETW, keine Einliegerwohnung. Die Mieterin hatte sich nach der Tat mal geäußert, dass die Miete schon seit einiger Zeit an den Insolvenzverwalter zu entrichten ist.

Hm, und da sprichst Du von "Substanz"? Die Begeisterung der lieben Frau Koller, eine fundiert begründete Revision  einzureichen, dürfte sich in überschaubaren Grenzen halten.