Autor Thema: Wolfgang Plan - Schußwechsel mit Reichsdepp in Georgensgmünd / Roth / Bayern  (Gelesen 91812 mal)

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Offline Tuska

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@suicidebycop Wenn du hier mit mehreren Leuten gleichzeitig diskutieren möchtest, dann nutze ggf. die PN-Funktion. Das ewige Wiedergekäue deiner unbelegten (und teils schlicht falschen) Behauptungen stört den Lesefluss. Und es nervt.
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Offline Neuschwabenland

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@Pantotheus

Die Polizei ist der Staatsanwaltschaft in den Rücken gefallen, weil sie interne, disziplinarische Maßnahmen genommen hatte. Damit war die Behauptung der Staatsanwaltschaft, @planlos hätte sich erkundigt und hätte Freunde und Informanten bei der Polizei gehabt per du

Das ist nur einer der Punkte, in dem Du Dich völlig irrst.

Plan hat bei einem Bekannten nachgefragt, ob polizeiliche Aktionen gegen ihn geplant sind.
Das führt in Zusammenhang mit anderen Indizien zum Schluss, dass Plan sehr wohl gewusst (oder zumindest geahnt) hat, dass ihn bald die Polizei aufsuchen wird.

Der betreffende Polizist wollte und/oder konnte ihm darauf aber keine Auskunft geben, weshalb auch die Ermittlungen in diese Richtung eingestellt wurden.

Der Umstand, dass kein Geheimnisverrat stattfand heißt im Umkehrschluss nicht, dass es die Nachfragen nicht gegeben hat.
« Letzte Änderung: 20. Oktober 2017, 17:24:23 von Neuschwabenland »
Erzählt man jemals meine Geschichte soll man sagen, ich ging meinen Weg mit Giganten. Menschen vergehen wie des Winters Weizen, doch das Sonnenstaatland vergeht nie!
 
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Offline Pantotheus

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Der betreffende Polizist wollte und/oder konnte ihm darauf aber keine Auskunft geben, weshalb auch die Ermittlungen in diese Richtung eingestellt wurden.
Laut Pressemitteilung des Gerichts, das die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen den betreffenden Polizisten in diesem Punkt abgelehnt hat, wusste der Polizist gar nichts über ein Verfahren gegen Plan, konnte also gar nichts verraten.
Es war übrigens das Gericht, das die Anklage eingestellt hat, nicht die Staatsanwaltschaft, auch die Polizei nicht, die etwa durch Manipulationen verhindert hätte, dass es zur Anklage gekommen wäre. Übrigens läuft ein Strafverfahren gegen diesen Polizisten, aber wegen einer anderen Sache, die mit dem Fall Plan nichts zu tun hat. Das spricht alles nicht für interne Kungelei.

Die Pressemeldung ist übrigens weiter vorne in diesem Faden eingestellt.

Es wäre wirklich vorteilhaft, wenn wir hier über bekannte Tatsachen diskutieren könnten, statt über wilde Behauptungen oder Spekulationen, die im Widerspruch zu den bekannten Fakten stehen. Weiter wäre es auch ganz hilfreich, wenigstens die Grundzüge eines gerichtlichen Verfahrens zu kennen, wenn man über den Ausgang eines Strafverfahrens spekuliert.
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Offline Gutemine

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Also wenn dass, was die BLÖD da schreibt den Tatsachen entspricht, dann ist das wirklich harter Tobak...

Zitat
Zudem versuchte sie die Glaubwürdigkeit des Hauptbelastungszeugen zu erschüttern. Der Betreiber von Casino-Abenden hatte unter Eid ausgesagt, dass Wolfgang P. die Schüsse auf die SEK-Beamten angekündigt hatte: „Er sagte: Ein paar von denen nehme ich mit, ich gehe nicht alleine.“

Bei seiner Vereidigung hatte der Zeuge auf Aufforderung der Richterin den rechten Arm gehoben. Koller: „Das ist ein professioneller Pokerspieler, der zweimal den Hitlergruß gezeigt hat.“
http://www.bild.de/regional/nuernberg/nuernberg/nuernberg-verteidiger-plaedoyers-reichsbuergerprozess-53605128.bild.html

Spoiler
Verteidiger plädieren im Reichsbürger-Prozess„Er hatte Angst, dass der dritte Weltkrieg ausbricht“

von: ADRIAN MÜHLBAUER veröffentlicht am
20.10.2017 - 17:14 Uhr

Nürn­berg – „Es war kein Mord“, sagt An­walt Micha­el Haiz­mann (58). „Reichs­bür­ger“ Wolf­gang P. (50) habe sich „in einer Pa­nik­si­tua­ti­on be­fun­den“ – nur des­halb habe er auf SEK- Mann Da­ni­el E. († 32) ge­schos­sen und ihn ge­tö­tet.

Nach dem Staats­an­walt plä­dier­ten am Landgericht Nürnberg-Fürth die Ver­tei­di­ger im Mord­pro­zess gegen den Kampf­sport­ler. Sie for­der­ten eine Ver­ur­tei­lung wegen fahr­läs­si­ger Tö­tung. Wolf­gang P. habe nicht er­kannt, dass es Po­li­zis­ten waren, die am 19. Ok­to­ber 2016 in sein Haus ein­ge­drun­gen waren – wegen der Si­cher­stel­lung von Waf­fen.

Haiz­mann: „Er sah nur Lam­pen, Schat­ten, hörte Ge­brüll. Er be­fand sich sub­jek­tiv in einer Not­wehr­si­tua­ti­on, die zum Ex­zess führ­te.“

Das Blaulicht und das Martinshorn, mit dem die Polizei ihr Kommen angekündigt hatte, seien nach wenigen Sekunden ausgeschaltet worden. Deshalb habe Wolfgang P. an einen Überfall gedacht. Anwalt Haizmann: „Er hatte Ängste entwickelt, etwa, dass der Dritte Weltkrieg ausbrechen könnte. Ob die schlüssig waren, spielt keine Rolle.“

Anwalt: Mordmerkmale fehlen

Zudem fehle es an den für eine Verurteilung notwendigen Mord­merk­ma­len: „Es gibt keine nie­de­ren Be­weg­grün­de, wo sind die?" Auch Heimtücke scheide aus: „Die Be­am­ten, die mit Schutzausrüstung vor der Wohnung standen, waren nicht wehr- und arg­los.“ Für Daniel E., der als „Zugangstechniker“ keine Vollausrüstung trug, hätte das gelten können – aber nur bis zum ersten Schuss. „Dann war er nicht mehr arglos.“

In ihrem Teil des Plädoyers hatte Anwältin Susanne Koller (57) den „katastrophalen Polizeieinsatz“ gerügt. Wolfgang P. hätte auf dem Weg zu seiner Kampfsportschule gestellt werden können. „Ihn zu observieren, das wäre mit geringem Aufwand möglich gewesen. Dann hätte ihm die Waffen abgenommen werden können.“

Hauptzeuge angeblich unglaubwürdig

Zudem versuchte sie die Glaubwürdigkeit des Hauptbelastungszeugen zu erschüttern. Der Betreiber von Casino-Abenden hatte unter Eid ausgesagt, dass Wolfgang P. die Schüsse auf die SEK-Beamten angekündigt hatte: „Er sagte: Ein paar von denen nehme ich mit, ich gehe nicht alleine.“

Bei seiner Vereidigung hatte der Zeuge auf Aufforderung der Richterin den rechten Arm gehoben. Koller: „Das ist ein professioneller Pokerspieler, der zweimal den Hitlergruß gezeigt hat.“

Der Staats­an­walt hatte in seinem Schlussvortrag le­bens­läng­lich und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld ge­for­dert. Das bedeutet, dass Wolfgang P. nicht nach 15 Jahren einen Antrag auf vorzeitiger Entlassung stellen könnte.

Das Schwurgericht will das Ur­teil am Montag sprechen.
[close]

Und immer wieder Bilder eines breit grinsenden Plan, der ja bekanntlich schwer traumatisiert ist, spätestens seit dem Ortstermin.
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Offline Reichsschlafschaf

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Das Problem der Berichterstattung ist ja immer: wer sitzt da für ein Medium im Saal? Ein im Strafrechtsverfahren erfahrener Jurist, ein sich fortgebildethabender Nichtjurist oder doch nur ein Praktikant. Gerade letzteter düfte nicht alles mitbekommen und nicht alles richtig einordnen können.

Ob sich das Mordmerlkmal auf die Arg- und Wehrlosigkeit der Beamten einschränklt oder ob da noch anderes war, das die Statasanwaltschaft vorgebracht hat, weiß man halt nicht.

Gestern las man:
Zitat
Laut Held stehen die drei Mordmerkmale Heimtücke, niedrige Beweggründe und besondere Schwere der Schuld fest. Wolfgang P. habe den Angriff auf die Polizisten geplant - von Notwehr könne keine Rede sein. Vielmehr habe der 50-Jährige bereits im Vorfeld versucht in Erfahrung zu bringen, wann der Einsatz durchgeführt wird. Auch habe er sich über Notwehrmaßnahmen bei staatlichen Einsätzen informiert. Gegenüber einem Zeuge soll er zudem gesagt haben. "Ein paar von denen nehme ich mit."
Die eingesetzten Polizisten seien arg- und wehrlos gewesen. "Sie konnten nicht damit rechnen, durch die Tür beschossen zu werden", sagte der Staatsanwalt. Das Eindringen der Polizisten habe P. wahrgenommen und eine günstige Situation zur Schussabgabe gewählt. Er habe sich sogar auf einen längeren Kampf vorbereitet.

Vor Gericht hätte sich der Angeklagte zwar betroffen gezeigt - seine Reue ist aus Sicht des Staatsanwalts jedoch nur gespielt. "Das ist seine Verteidigungstaktik", sagte Held vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth. Wolfgang P. sei loyal zu Freunden, aber "unerbittlich gegenüber seinen Gegnern".
Spoiler
von CHRISTIAN PACK
Im Prozess um die tödlichen Schüsse von Georgensgmünd fordert die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Haftstrafe für den 50-jährigen Angeklagten. In seinem Plädoyer bewertete Staatsanwalt Matthias Held den Angriff vom Oktober 2016 als Mord sowie als versuchten Mord in drei tateinheitlichen Fällen. Bei dem Routineeinsatz im mittelfränkischen Georgensgmünd war ein 32-jähriger Beamter des Spezialeinsatzkommandos (SEK) ums Lebens gekommen, zwei weitere wurden verletzt.

Laut Held stehen die drei Mordmerkmale Heimtücke, niedrige Beweggründe und besondere Schwere der Schuld fest. Wolfgang P. habe den Angriff auf die Polizisten geplant - von Notwehr könne keine Rede sein. Vielmehr habe der 50-Jährige bereits im Vorfeld versucht in Erfahrung zu bringen, wann der Einsatz durchgeführt wird. Auch habe er sich über Notwehrmaßnahmen bei staatlichen Einsätzen informiert. Gegenüber einem Zeuge soll er zudem gesagt haben. "Ein paar von denen nehme ich mit."
Die eingesetzten Polizisten seien arg- und wehrlos gewesen. "Sie konnten nicht damit rechnen, durch die Tür beschossen zu werden", sagte der Staatsanwalt. Das Eindringen der Polizisten habe P. wahrgenommen und eine günstige Situation zur Schussabgabe gewählt. Er habe sich sogar auf einen längeren Kampf vorbereitet.

Vor Gericht hätte sich der Angeklagte zwar betroffen gezeigt - seine Reue ist aus Sicht des Staatsanwalts jedoch nur gespielt. "Das ist seine Verteidigungstaktik", sagte Held vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth. Wolfgang P. sei loyal zu Freunden, aber "unerbittlich gegenüber seinen Gegnern".


Nebenklage: "Das alles ist lebensfremd"
Die Vertreterin der Nebenklage folgte den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte habe im Prozessverlauf hanebüchene Erklärungsversuche präsentiert. Unter anderem die Version, dass IS-Kämpfer seine Wohnung stürmen wollten. Auch die Einbrecher-Theorie sei nicht nachvollziehbar. "Diese kommen in der Regel lautlos und nicht mit Martinshorn, Blaulicht und lauten Rufen", sagte die Anwältin. Außerdem würde ein geübter Schütze einen Warnschuss abgeben, wenn er Einbrecher vermutet. "Aber der Angeklagte gab elf gezielte Schüsse ab. Das alles ist lebensfremd."

Ob der 49-Jährige der "Reichsbürger"-Bewegung angehört oder nicht, sei nicht relevant. "Er lehnt die staatliche Grundordnung ab und hat deshalb letztlich auch die Waffe auf die Polizisten gerichtet", sagte die Nebenklägervertreterin.

Angeklagter: Habe aus Notwehr gehandelt
Der sogenannte "Reichsbürger" Wolfgang P. soll am 19. Oktober 2016 in seinem Haus mehrfach auf SEK-Beamte geschossen haben. Bei dem Einsatz sollten dem Hobby-Jäger dessen rund 30 Waffen abgenommen werden. Von den Behörden war der Mann aus Georgensgmünd als nicht mehr zuverlässig eingestuft worden.


Psychiatrischer Sachverständiger: Angeklagter voll schuldfähig
Die beteiligten Polizeibeamten hatten vor Gericht ausgesagt, dass sie mit den Schüssen durch die geschlossene Tür nicht gerechnet hätten. "Wir wussten zwar von Waffen, die Schüsse waren aber überraschend", sagte ein Zeuge.

Wolfgang P. hatte angegeben, aus Notwehr gehandelt zu haben. Begründung: Er habe einen Einbruch vermutet. Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte den Angeklagten als voll schuldfähig eingestuft.

"Reichsbürger" von Georgensgmünd: "Musste Entscheidung treffen"
Am morgigen Freitag folgt das Plädoyer der Verteidigung. Die Anwälte des Beschuldigten, der seit Mitte Oktober 2016 in Untersuchungshaft sitzt, hatten am ersten Prozesstag kritisiert, dass der Polizeieinsatz dilettantisch durchgeführt und "ein Desaster" gewesen sei. "Es war der Versuch, einen Querulanten zu zähmen", erklärte Rechtsanwältin Susanne Koller. Die Schüsse hätten alleine der Selbstverteidigung in einer Notwehrlage gedient.

Das Urteil wird voraussichtlich am kommenden Montag, 23. Oktober, gesprochen.
[close]
http://www.infranken.de/regional/roth/heimtuecke-und-niedere-beweggruende-lebenslange-haft-fuer-reichsbuerger-von-georgensgmuend;art165839,2970175

Heute nur eine namentlich nicht gezeichnete DPA-Meldung:
Zitat
Die Verteidiger wandten sich gegen den Vorwurf der Heimtücke. Ein Polizist, der mit einer geladenen Waffe ein Haus betritt, müsse mit allem rechnen und sei nicht wehrlos. Den Justizbehörden warf Haizmann vor, ein Exempel statuieren zu wollen, weil P. als sogenannter Reichsbürger einen Polizisten getötet habe.
Spoiler
von DPA
Im Prozess gegen den sogenannten Reichsbürger aus Georgensgmünd hat die Verteidigung auf ein Urteil wegen fahrlässiger Tötung plädiert. Anwalt Michael Haizmann forderte am Freitag vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth eine entsprechend "angemessene Haftstrafe" für seinen Mandanten. Welches Strafmaß ihm vorschwebt, ließ der Verteidiger offen. Bei fahrlässiger Tötung drohen maximal fünf Jahre Haft.

Der 50 Jahre alte Wolfgang P. ist unter anderem wegen Mordes und versuchten Mordes an Polizisten angeklagt. Er hatte bei einem Routineeinsatz der Polizei am 19. Oktober 2016 auf Beamte geschossen; einer starb, zwei weitere wurden verletzt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Haft wegen Mordes gefordert. Sie sieht bei P. auch eine besondere Schwere der Schuld; dies würde eine vorzeitige Haftentlassung ausschließen.

"Reichsbürger" lehnen die Bundesrepublik, deren Organe und Behörden ab und akzeptieren keine amtlichen Bescheide. Bei dem Einsatz sollten die rund 30 Waffen des Jägers beschlagnahmt werden, weil er als nicht mehr zuverlässig galt.

Anwältin Susanne Koller sagte, ihr Mandant sei am Tattag von einem Überfall auf sein Anwesen ausgegangen. Er habe nicht gewusst, dass Polizisten vor seiner Tür standen. Den Einsatz bezeichnete Koller als "dilettantisch" und unnötig. Haizmann warf der Polizei "mangelnde Besonnenheit" vor: Statt das Haus von P. frühmorgens mit einem Spezialeinsatzkommando zu stürmen, hätten Beamte den Bewohner auch per Megafon zum Verlassen seines Anwesens auffordern können.

Die Verteidiger wandten sich gegen den Vorwurf der Heimtücke. Ein Polizist, der mit einer geladenen Waffe ein Haus betritt, müsse mit allem rechnen und sei nicht wehrlos. Den Justizbehörden warf Haizmann vor, ein Exempel statuieren zu wollen, weil P. als sogenannter Reichsbürger einen Polizisten getötet habe.

Das Urteil soll am Montag (23.10.2017, 10.30 Uhr) gesprochen werden.
[close]

http://www.infranken.de/ueberregional/reichsbuergerprozess-fuer-verteidiger-war-es-kein-mord;art55462,2973000#
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Zitat
Den Justizbehörden warf Haizmann vor, ein Exempel statuieren zu wollen, weil P. als sogenannter Reichsbürger einen Polizisten getötet habe.

Klingt so, als hätte Plan lediglich die Garageneinfahrt des Gerichtspräsidenten zugeparkt und solle deshalb in den Knast.
 
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dtx

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Es hat eben nichts mit einem "Exempel" zu tun, daß der von Ursache getroffene Beamte überlebte und Haizmanns Mandant folglich ein Alleinstellungsmerkmal erwarb.
« Letzte Änderung: 21. Oktober 2017, 08:23:44 von dtx »
 

Offline suicidebycop

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der P ist doch gar kein wahnhafter Reichsbürger, der seinen eigenen Staat ausgerufen hat und jedem den Arsch in Scheiben schießt, der sein Reich betritt-ohne Zustimmung(dazu war das Staatsgebiet sogar optisch für jeden sichtbar!)
Der P ist ein Typ, wie du und ich, bißchen spinnert und waffen-verliebt.
Warum soll der P auch wahnhaft sein, wenn er wie Herr U und Herr F sein eigenes Staatsgebiet auf seinem Grundstück ausruft und es mit Waffengewalt verteidigt ?

Das ist total normal, weil eben mindestens zwei genauso "verhaltensoriginell" sind !

Der F hat doch ebenfalls einen "mittleren Verstand" nachgewiesen bekommen, nicht das bei dem ein paar Schrauben locker sind, weil er sich eine Plastikkrone auf die verschrumpelte Murmel gesetzt hat, sich einen Plastik-Hermelinmantel übergeworfen hat und sich selbst zum König gekrönt hat. Das ist doch alles ganz normal-zumindest bei Minderbemittelten !

Alle Argumente, mit denen man die Reichswichtel jahrelang wegsperren könnte, werden von Gutachtern schlicht vom Tisch gewischt.

Jetzt soll der Richter entscheiden, dass der Durchschnittsbürger P, einen Mord innerhalb von 2-3 Minuten geplant und ausgeführt haben soll.
Als Mordmerkmal soll ausreichen, dass der P. erklärt haben soll, wenn sich Leute seiner Habhaft machen wollen, das selbige mit dem Ableben zu rechnen hätten.
Genauso gut hätte er erklären können, dass an seiner Grundstücksgrenze ein allgemeiner Schießbefehl existieren würde. Was hat das mit der Tatausführung zu tun ? Null und nix !
Die Fragestellung, ob das Blaulicht zu sehen war, beantwortet der Gutachter vage.

11 Schüsse durch die Tür können nicht "fahrlässig" sein. Zumindest hier Tötungsabsicht= Ja

- keine Planung
- keine niedrigen Beweggründe
- das Opfer war nicht arglos
- Verwechslung mit Einbrechern, nicht auszuschließen
- keine Wahnhaftigkeit, dank Gutachter
- Polizeieinsatz fehlerhaft? Uneindeutigkeiten und Planungsmängel nicht auszuschließen
 

Offline Reichsschlafschaf

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Es hat eben nichts mit einem "Exempel" zu tun, daß der von Ursache getroffene Beamte überlebte und Haizmanns Mandant folglich ein Alleinstellungsmerkmal erwarb.

Es ist eher umgekehrt: Plan wollte ein Exempel statuieren.

Nämlich dafür, daß "man" zum Widerstand gegen den Staat mit Waffengewalt berechtigt ist.
Für derartige Gedanken gab es lange Zeit großen Beifall in allen möglichen Foren.
Selbstverständlich ist die Argumentation Blödsinn. Art. 20/4 GG, der gerne herangezogen wird, reicht dafür natürlich nicht aus.

Letzte Woche gab's noch eine einzelne Stimme, die gepostet hat "Man darf sich gegen Maßnahmen des Staates aufgrund §32 StGB verteidigen" (sinngemäß), aber ansonsten ist es von der Reichi- und Prepperszene derzeit ziemlich still, was das betrifft.

Überhaupt will ja fast keiner mehr seit dem 19. Oktober 2016 als "Reichsbürger" bezeichnet werden.

Es ist einfach so, daß Ursache und vor allem Plan, exemplarisch gezeigt haben, was sich für ein Gewaltpotential hinter dieser Szene verbergen kann.

Und etwas anderes wollten sie auch nicht: derart an das Licht der Öffebntlichkeit gezerrt werden.

Insofern stimmt das Exempel. Aber eben andersrum.
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Dein Schreibdurchfall ...
Ich finde, dass Deine Sperre mehr als überfällig ist!

Also wenn es dem Angesprochenen nur oder vor allem darum ginge, sich an dem Freispruch des Konditors von den HAs festzuklammern, welcher ja dem Vernehmen nach für reichlich leuchtende Augen unter Waffennarren gesorgt haben soll, wäre das eine Option. Denn damit wäre der Mann hier tatsächlich am falschen Platz.
 

Offline Reichsschlafschaf

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Das Urteil wird diese leuchtenden Augen reichlich eintrüben, mutmaße ich mal.

Der Bericht des BR zum Schlußplädoyer:




Und Langhans will uns seinen Rasierschaum, äh Senf dazu auch nicht vorenthalten.

Auch er schwallt etwas von "Exempel":

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Offline Noldor

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Und Langhans will uns seinen Rasierschaum, äh Senf dazu auch nicht vorenthalten.

Wie kann man nur auf die depperte Idee kommen, seinen Senf währen des Rasierens ins Internet zu schwafeln?

Ich habe schon Angst, dass sich die Reichis Kameras in die Kloschüssel einbauen.
Einen Vorteil hätte das aber; Man könnte den Ton abstellen und würde trotzdem mitbekommen was sie schwafeln. >:D
 
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Das Urteil wird diese leuchtenden Augen reichlich eintrüben, mutmaße ich mal.

Vielleicht. Vielleicht auch nicht, denn der Strafverteidiger hat den Blödsinn ja nicht begangen und muß sich die Jacke nicht anziehen, wenn der Fall aussichtslos ist.

Wie kann man nur auf die depperte Idee kommen, seinen Senf währen des Rasierens ins Internet zu schwafeln?

Das hat er von Fridi. Gut, die läßt wenigstens dann noch die Kamera aus, aber anders ist eben öffentliche Peinlichkeit ihres Levels nicht zu überbieten.

« Letzte Änderung: 21. Oktober 2017, 12:26:07 von dtx »
 

Offline Reichsschlafschaf

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Zitat
Das Urteil wird diese leuchtenden Augen reichlich eintrüben, mutmaße ich mal.

Eventuell wird es sie auch richtig zum Leuchten bringen. Winken dann doch die Gebühren für die Berufung. Geld ist ja da, man muss nur das Häuschen verkaufen.  ;D
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