Das ist alles gut und richtig, aber es geht ja in dem Aufsatz darum, ob sich dem in der BRD geltenden Recht ein Anspruch auf Sezession entnehmen lasse. Das ist ja letztlich die Behauptung der RD, "Selbstverwalter", "Gemeindereaktivierer" usw. Den Aufsatz verstehe ich so, dass es nach Auffassung des Autors kein solches Recht gibt, das sich womöglich noch gerichtlich durchsetzen ließe.
Dass es daneben immer denkbare Szenarien gibt, wie Gebiete von einem Staat losgelöst oder ein Staat sogar zerfallen kann, steht auf einem anderen Blatt. Den Verfall mehrerer Staaten hat zumindest meine Generation vor Augen: UdSSR, Jugoslawien, Sudan usw. Auch die Geschichte des alten deutschen Reiches (HRR) ist dafür beispielhaft: Umfasste dieses einmal fast ganz West- und Mitteleuropa, so fielen nach und nach Gebiete weg, u. a. Reichsitalien, Arelat, Niederlande, Eidgenossenschaft usw. usf. Die Niederlegung der Kaiserkrone 1806 bewirkte das Ende des Reiches, dessen ehemalige Mitglieder lebten als souveräne (na ja, unter Napoleon eben ...) Staaten fort. Rechtlich-normativ betrachtet, wäre durch die Abdankung des Kaisers das Reich natürlich nicht erloschen, sondern ein neuer Kaiser hätte gewählt werden müssen. In der damaligen Lage hat dazu niemand die Initiative ergriffen, die Dismembration des Reiches wurde faktisch allgemein akzeptiert.