Autor Thema: Abspaltung von Teilgebieten  (Gelesen 5814 mal)

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Offline mork77

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Re: Abspaltung von Teilgebieten
« Antwort #30 am: 14. Oktober 2016, 21:45:45 »
Grönland ist seit  Inkrafttreten des neuen dänischen Grundgesetzes am 5. Juni 1953  keine Kolonie mehr. Seit dem 21.09.2009 verwaltet sich Grönland selbst. Lediglich die Außenpolitik läuft über Dänemark.

Französisch-Guayana ist ein Überseedepartement. Es verfügt über Sitze in der französischen Nationalversammlung sowie im Senat wie alle anderen Regionen Frankreichs auch.


Ein Überblick findet sich unter Wikipedia "Liste abhängiger Gebiete "

Brauchbar auch die Einträge "französische Überseegebiete " , "britische Überseegebiete" ( bis 1981 Kronkolonien ")  sowie "Außengebiete der Vereinigten Staaten". 

Klassische Kolonien gibt es eigentlich nicht mehr.
« Letzte Änderung: 14. Oktober 2016, 22:00:28 von mork77 »
Die Erfahrung lehrt uns, dass Liebe nicht darin besteht, dass man einander ansieht, sondern dass man gemeinsam in gleicher Richtung blickt.
Antoine de Saint-Exupéry (1900-44), frz. Flieger u. Schriftsteller
 

Offline GeneralKapitalo

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Re: Abspaltung von Teilgebieten
« Antwort #31 am: 15. Oktober 2016, 01:24:11 »
Nun ja, ist halt auch immer so eine Sache, wenn ein Staat seine Kolonien zu Überseegebieten erklärt. Ich sehe das Ganze hier eher aus der historischen und weniger aus der rechtlichen Perspektive. Als Beispiel, erklärte etwa Portugal seine afrikanischen Kolonien während des dortigen Unabhängigkeitskrieges zu Überseegebieten. Angola und Mozambique war das natürlich weniger Recht (ist natürlich klar das es innerhalb des "Estado Novo" keine Autonomie für diese Gebiete gegen hätte, wie z.B. im Falle Dänemarks und Grönlands). Ein anderes Beispiel ist das Russische Kaiserreich das den größten Teil seiner asiatischen Besitzungen als Kolonien betrachtete, obwohl sie nach dem modernen Verständnis des Begriffs keine gewesen wären. Zwar lagen die Gebiet wenn man es genau nimmt auf einem anderen Kontinent, allerdings waren sie, mit einigen Ausnahmen wie etwa Port Arthur direkt mit dem Mutterland verbunden.
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Offline Pantotheus

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Re: Abspaltung von Teilgebieten
« Antwort #32 am: 1. Dezember 2016, 23:11:51 »
Heute ist der 1. Dezember, also ist auch die letzte Ausgabe der ZJS dieses Jahres online. Da stellt mal jemand die Frage, ob das deutsche Verfassungsrecht ein Sezessionsrecht eines Bundeslandes vorsehe oder eine Sezession wenigstens gestatte bzw. ob es eine völkerrechtliche Grundlage dafür gebe: http://zjs-online.com/dat/artikel/2016_6_1061.pdf
Da sich der Aufsatz auf Deutschland bezieht und zudem angenehm kurz ist, sei er hier der allgemeinen Aufmerksamkeit empfohlen.
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Syssi

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Re: Abspaltung von Teilgebieten
« Antwort #33 am: 2. Dezember 2016, 18:57:33 »
Juristen...

Wenn sich ein Gebiet ernsthaft abspalten will und allgemeines Einverständnis herrscht, wird man einen Weg finden, das auch rechtlich irgendwie hinzubiegen. Ist es bereits so weit, dass in einem Gebiet die effektive Staatsgewalt von Separatisten übernommen wurde, helfen juristische Verbote auch nicht mehr. Dann ist nur noch die Frage: Ziehen lassen oder Krieg.
 

Offline Das Chaos

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Re: Abspaltung von Teilgebieten
« Antwort #34 am: 2. Dezember 2016, 19:19:57 »
Juristen...

Wenn sich ein Gebiet ernsthaft abspalten will und allgemeines Einverständnis herrscht, wird man einen Weg finden, das auch rechtlich irgendwie hinzubiegen. Ist es bereits so weit, dass in einem Gebiet die effektive Staatsgewalt von Separatisten übernommen wurde, helfen juristische Verbote auch nicht mehr. Dann ist nur noch die Frage: Ziehen lassen oder Krieg.

Hättest Du den Aufsatz bis zum Ende gelesen, dann wäre Dir das Dir inhaltlich zustimmende Fazit zur Kenntnis gelangt

Zitat von: Prof. Dr. C.Doerfert
Die behandelten Fragen nach den Möglichkeiten einer Sezession bewegen sich auf einer normativen Ebene, sie behandeln die Rechtslage. Nun hält sich der Lauf der Weltgeschichte nicht immer an Rechtsordnungen. Theoretisch ist auch in Deutschland eine Abspaltungsbewegung denkbar, die aufgrund ihrer politisch-faktischen Dynamik nicht unter Verweis auf fehlende Rechtsgrundlagen zu stoppen ist.
....

 und Du hättest Dir einen Kommentar sparen können.
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 
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Offline Luzifer

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Re: Abspaltung von Teilgebieten
« Antwort #35 am: 2. Dezember 2016, 20:01:39 »
Für mich gibt es für eine Sezession drei Möglichkeiten:

  • Man einigt sich.
  • Man hat die militärische Macht, eine Sezession durchzusetzen.
  • Man hat Freunde, die sie durchsetzen.
 

Offline Das Chaos

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Re: Abspaltung von Teilgebieten
« Antwort #36 am: 2. Dezember 2016, 20:07:36 »
Für mich gibt es für eine Sezession drei Möglichkeiten:

  • Man einigt sich.
  • Man hat die militärische Macht, eine Sezession durchzusetzen.
  • Man hat Freunde, die sie durchsetzen.

... vierte Möglichkeit:

  • Man hat Feinde, die sie durchsetzen (Deutschland 1949)
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Syssi

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Re: Abspaltung von Teilgebieten
« Antwort #37 am: 2. Dezember 2016, 21:18:34 »
Juristen...

Wenn sich ein Gebiet ernsthaft abspalten will und allgemeines Einverständnis herrscht, wird man einen Weg finden, das auch rechtlich irgendwie hinzubiegen. Ist es bereits so weit, dass in einem Gebiet die effektive Staatsgewalt von Separatisten übernommen wurde, helfen juristische Verbote auch nicht mehr. Dann ist nur noch die Frage: Ziehen lassen oder Krieg.

Hättest Du den Aufsatz bis zum Ende gelesen, dann wäre Dir das Dir inhaltlich zustimmende Fazit zur Kenntnis gelangt

Zitat von: Prof. Dr. C.Doerfert
Die behandelten Fragen nach den Möglichkeiten einer Sezession bewegen sich auf einer normativen Ebene, sie behandeln die Rechtslage. Nun hält sich der Lauf der Weltgeschichte nicht immer an Rechtsordnungen. Theoretisch ist auch in Deutschland eine Abspaltungsbewegung denkbar, die aufgrund ihrer politisch-faktischen Dynamik nicht unter Verweis auf fehlende Rechtsgrundlagen zu stoppen ist.
....

 und Du hättest Dir einen Kommentar sparen können.


Is´ mir schon klar, so langsam bin ich nicht - und das weißt du. Und hättest _du_ meinen Kommentar verstehend gelesen, dass hättest du auch erkannt, dass es mir hier viel mehr darum ging, dass sein ganzer Aufsatz sinnbefreit ist. Bedauerlich sogar, dass er das selbst erkennt.
Und ich wollte noch aussagen, dass es bei entsprechender Fakten- oder Willenslage im Rahmen des Völkerrechts immer Möglichkeiten zu einer einvernehmlichen Sezession geben muss. Jeder Bund ist irgendwie "aufkündbar", wenn die Parteien das wollen.
Eine Sezession ist keine Frage der Juristerei mehr, sondern eine Frage der Politik.
 

Offline Pantotheus

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Re: Abspaltung von Teilgebieten
« Antwort #38 am: 2. Dezember 2016, 21:45:35 »
Das ist alles gut und richtig, aber es geht ja in dem Aufsatz darum, ob sich dem in der BRD geltenden Recht ein Anspruch auf Sezession entnehmen lasse. Das ist ja letztlich die Behauptung der RD, "Selbstverwalter", "Gemeindereaktivierer" usw. Den Aufsatz verstehe ich so, dass es nach Auffassung des Autors kein solches Recht gibt, das sich womöglich noch gerichtlich durchsetzen ließe.

Dass es daneben immer denkbare Szenarien gibt, wie Gebiete von einem Staat losgelöst oder ein Staat sogar zerfallen kann, steht auf einem anderen Blatt. Den Verfall mehrerer Staaten hat zumindest meine Generation vor Augen: UdSSR, Jugoslawien, Sudan usw. Auch die Geschichte des alten deutschen Reiches (HRR) ist dafür beispielhaft: Umfasste dieses einmal fast ganz West- und Mitteleuropa, so fielen nach und nach Gebiete weg, u. a. Reichsitalien, Arelat, Niederlande, Eidgenossenschaft usw. usf. Die Niederlegung der Kaiserkrone 1806 bewirkte das Ende des Reiches, dessen ehemalige Mitglieder lebten als souveräne (na ja, unter Napoleon eben ...) Staaten fort. Rechtlich-normativ betrachtet, wäre durch die Abdankung des Kaisers das Reich natürlich nicht erloschen, sondern ein neuer Kaiser hätte gewählt werden müssen. In der damaligen Lage hat dazu niemand die Initiative ergriffen, die Dismembration des Reiches wurde faktisch allgemein akzeptiert.
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Offline Tonto

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Re: Abspaltung von Teilgebieten
« Antwort #39 am: 2. Dezember 2016, 22:30:06 »
Dass einige von uns sich noch an die Abdankung des Kaisers erinnern hätte ich jetzt nicht gedacht  :dance: ;D
Man muss die Tatsachen kennen, bevor man sie verdrehen kann.
 

Offline Pantotheus

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Re: Abspaltung von Teilgebieten
« Antwort #40 am: 2. Dezember 2016, 22:33:07 »
Dass einige von uns sich noch an die Abdankung des Kaisers erinnern hätte ich jetzt nicht gedacht  :dance: ;D
An die Abdankung welches Kaisers?
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Offline Tonto

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Re: Abspaltung von Teilgebieten
« Antwort #41 am: 2. Dezember 2016, 22:37:37 »
Dass einige von uns sich noch an die Abdankung des Kaisers erinnern hätte ich jetzt nicht gedacht  :dance: ;D
An die Abdankung welches Kaisers?

Der Beitrag auf den ich mich bezog hatte die Niederlegung der Kaiserkrone im Jahr 1806 genannt, passte möglicherweise aber auch zur Abdankung vom 28.11.1918, bei beiden wären im Internet aktive Zeitzeugen nicht allzu wahrscheinlich.
Man muss die Tatsachen kennen, bevor man sie verdrehen kann.
 

Offline kairo

Re: Abspaltung von Teilgebieten
« Antwort #42 am: 2. Dezember 2016, 23:14:51 »
Die Niederlegung der Kaiserkrone 1806 bewirkte das Ende des Reiches, dessen ehemalige Mitglieder lebten als souveräne (na ja, unter Napoleon eben ...) Staaten fort.

Das war sehr einfach, weil sie das ja schon vorher waren. Das Reich war bestenfalls eine Konföderation, der Kaiser nur ein Oberzeremonienmeister.
 

Offline Sandmännchen

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Re: Abspaltung von Teilgebieten
« Antwort #43 am: 3. Dezember 2016, 12:28:03 »
Der Autor geht nur auf das Ausscheiden ganzer Bundesländer ein. Unsere Kundschaft würde gerne erheblich kleinere Teile ablösen. Da sehe ich kein prinzipielles Hindernis, wenn Bund und Land das möchten; aber halt nur dann.

In der Vergangenheit sind Gebietsteile und ganze Bundesländer hinzugekommen, aber auch hie und da Teile  des Staatsgebietes weggegangen. Alles im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 

Offline Pantotheus

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Re: Abspaltung von Teilgebieten
« Antwort #44 am: 3. Dezember 2016, 19:22:10 »
Gegen Ende bespricht der Verfasser auch Fälle von kleineren Einheiten als Bundesländern.

Der entscheidende Punkt ist aber eben der: Der Verfasser sagt, dass es keinen Anspruch darauf gibt, dass irgendeine Einheit sich von der BRD abspalten darf. Das ist doch wohl genau der Punkt, um den es den RD geht: Dass sie - im Extremfall als Einzelne - sich einseitig rechtsgültig von der BRD "lösen" (was immer das auch heißen soll) könnten.
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