Selbst wenn das "unser Matthias Möbius" wäre entschuldigt das eben keine Straftat, Selbstjustiz ist mit gutem Grund verboten. Man muss da dann eben den bürokratischen Weg gehen, sich einen Anwalt nehmen und wenn man recherchierbare Fakten hat (wie hier die Sache mit dem Gutachter ohne Tauglichkeit) kann man auch versuchen in der Presse Gehör zu finden (was mit etwas Glück die Sache beschleunigt).
Aber das Kind entführen lassen und verstecken, kann nicht zielführend sein zumal es im Worst-Case die Zeit bis man es wiedersieht nur verzögert. Man müsste schon echt blöd sein das Kind im Versteckt zu besuchen oder gar etwas mit ihm zu unternehmen, der Vater wäre hier den ersten den ich 24/7 beobachten lassen würde. Sprich man wird das Kind eher nicht sehen nach solch einer Aktion, im Heim hat man mit etwas Glück jedoch tatsächlich die Möglichkeit es ab und an zumindest zu besuchen, sofern kein Umgangsverbot (oder wie das heißt) vorliegt.