Was wird jetzt eigentlich aus Monikas Katzen, wenn sie länger im feindlichen Ausland residiert? Sind die Katzen wenigstens lebenderklärt?
Wahrscheinlich wird Monika für die Kampfkatzen Kriegsgefangenensold nach der HLKO fordern.
Ansonsten ist die Anklage wegen Hochverrrat meines Erachtens nicht völlig abwegig.
StGB § 242. (1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt die Verfassung der Republik Österreich oder eines ihrer Bundesländer zu ändern oder ein zur Republik Österreich gehörendes Gebiet abzutrennen, ist mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren zu bestrafen.
(2) Ein Unternehmen im Sinn des Abs. 1 liegt auch schon bei einem Versuch vor.
Monika hat a) versucht, das Bundesheer dafür zu nutzen, Repräsentanten des Staates Österreich vor Gericht zu stellen ( Androhung von Gewalt) und b) versucht, Gebiete von der Republik Österreich abzutrennen. Beweise dafür finden sich reichlich im Netz. Sicherlich ist auch bei den Hausdurchsuchungen den Ermittlern so einiges in die Hände gefallen.
Man plant wohl ein Exempel zu statuieren.
Natürlich kann man auch warten, bis der erste Polizist stirbt oder angeschossen wird, wie man es in der Bundesrepublik zu tun pflegt...
Zum Vergleich, Hochverrat in der Bundesrepublik
§ 81 Hochverrat gegen den Bund
(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt 1.
den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder
2.
die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,
wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
Auch in Deutschland könnte man gegen den einen oder anderen der Reichsbürgerszene durchaus § 81 anwenden. Aber auf dem rechten Auge hatte die Justiz in Deutschland ja schon immer eine gewisse Sehschwäche.