Ich bin sehr gespannt auf die psychiatrische Exploration die es im Rahmes des Strafverfahrens eigentlich geben wird müssen.
Es stellt sich die Frage, ob ein/e oder mehrere der Angeklagten schuldunfähig sind.
Gute Frage. Aber das aus (nord-)deutscher Sicht zu diskutieren, scheint wenig zielführend. Denn am hier prominentesten Beispiel sieht man ja, daß sich die Deppen an einer behördlich attestierten Id!otie selbst nicht stören, sondern allenfalls dann das Weite suchen, wenn der persönliche Kontakt zu einem verheerenden Eindruck führte. Zumindest deute ich die Tatsache so, daß Sürmeli in unmittelbarer Folge seines Italienbesuches Streß mit den dortigen Betrügern hatte und auch bei den doch angeblich dämlichen Österreichern nicht mehr durchweg gelitten ist. Aber die Justiz sieht hier tatenlos zu, wie er einem nach dem anderen Deppen das Fell über die Ohren zieht.
Gerade wenn (schwerer) Betrug vorgeworfen wird, wird die Staatsanwaltschaft nämlich auch den Nachweis führen müssen, dass die Angeklagten wirklich wissentlich andere Menschen über Tatsachen getäuscht zu haben. ...
Sieht man sich die Informationen in den Zeitungsartikeln an, dann ist stark anzunehmen, daß die Staatsanwaltschaft sich auch das angesehen haben muß. Zumindest diejenigen, die sich - mit Unterstützung durch ihnen wohlgesonnene Hoteliers und Gastwirte - an der letzten Kohle der notorisch klammen Deppenschaft bereichert, ihren eigenen Lebensunterhalt damit finanziert und dafür gesorgt haben, daß man sie nicht wegen unbezahlter Geldbußen eintüten kann, dürften genau gewußt haben, was sie taten.
Zumindest war die Ungerin im Gegensatz zu vielen ihrer subalternen Schafe nicht besachwaltet, obwohl sie doch hinreichend häufig darum gebeten hat.
Dann würde aber ein Tatbestandsmerkmal für Betrug wegfallen, da sie ja gar niemanden täuschen wollten. Wenn man so etwas aber wirklich glaubt, so ist auf der anderen Seite § 11 des österreichischen StGB wohl nicht weit und wenn dieser einschlägig wird, so könnte statt einer Haftstrafe eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher die Folge sein.
Könnte. Ob sie das ist, ist aber - hierzulande - die Frage. In der letzten Nacht wurden 26 Leute festgesetzt und vier zur Einvernahme mitgenommen - das ist ein Drittel er Sippschaft, gegen die Ermittlungen laufen sollen. Und ich halte die österreichischen Behörden für schlagkräftig genug, in jedem Bundesland durchschnittlich ein Dutzend Leute heimsuchen und mitnehmen zu können, anstatt die zur Fahndung auszuschreiben und denen dann tagelang nachzulaufen, nachdem man sie erst aufgescheucht hat.