Autor Thema: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"  (Gelesen 179923 mal)

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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #1185 am: 18. April 2018, 13:50:18 »
Ich bin ja mal gespannt, ob die Moni vor Gericht auch noch so auf dicke Hose macht

...und ich, ob sie immer noch eine solche braucht.
Gibt es in A im Häfn Kalorienfutter nach Wunsch oder nach Maß? Falls letzteres, dürften da inzwischen etliche Pfunde fehlen...
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 
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Offline Stief

Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #1186 am: 18. April 2018, 14:16:00 »
500 Personen sind auf den Mist mit dem Landbuch reingefallen in 1,5 Jahren?  :o

Ich verstehe das so, dass die 50.000 Euro die Gesamteinnahmen sind, inklusive "Kennzeichen", "Ausweisen" und was es alles noch so gab.
 
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dtx

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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #1187 am: 18. April 2018, 16:20:09 »
Natürlich war im Falle dieser Kasper-Truppe keine reale Gefahr für die österreichische Verfassung oder das Staatsgebiet vorhanden (oder besser: nur eine EXTREM geringe Bedrohung), aber die Tatbestandsmerkmale der Straftat haben diese Leute m.E. wohl tatsächlich erfüllt.

Nun stellt sich der Vollständigkeit halber auch noch die Frage, ob in Österreich begleitend zur Erfüllung der Tatbestandsmerkmale auch noch eine reale Gefahr für die verfassungsmäßige Ordnung hinzutreten müsse, um eine Verurteilung wegen versuchtem Hochverrats zu kassieren. Daß sie Teile des Staatsgebietes (nämlich ihre Grundstücke, auf denen sie ihre "Staaten" errrichteten) ausgliedern wollten, dürfte dabei außer Zweifel stehen.

Es stellt sich die Frage, ob die Justiz einen Weg findet, diese "kleinen Fische" zumindest im Bezug auf diese sehr schwere Straftat "vom Haken zu lassen", weil es doch irgendwie ein mit Kanonen auf Spatzen schießen ist.

Die Frage stellt sich halt, wie man das Vorgehen der "unabsetzbaren Präsidentin" einschätzt: Ist unter gar keinem Gesichtspunkt denkbar, dass sie damit Erfolg haben konnte? Dann müsste - entsprechend dem "untauglichen Versuch" des deutschen Strafrechts - sie vom Vorwurf des versuchten Hochverrates allerdings freigesprochen werden.

Das sehen die Nachbarn offenbar anders. Wie wir wissen, schlagen die lieber beizeiten etwas kräftiger zu, als sich nach eifrigem Hinwarten auf den Kopf spucken zu lassen.

Zitat
Den Mitgliedern wurde auch eingeredet, dass das Grundbuch aufgelassen würde - eine Eintragung in das - frei erfundene - „Landbuch“ sollte da Abhilfe schaffen. Mit 100 Euro konnte man sich ein angebliches Recht auf seinen Besitz dauerhaft sichern, auch Exekutionen wären dadurch nicht möglich. Immerhin rund 50.000 Euro nahmen die Staatsverweigerer damit in eineinhalb Jahren ein.

500 Personen sind auf den Mist mit dem Landbuch reingefallen in 1,5 Jahren? 

Durchaus möglich. Wir wissen ja von ihren Terminkalendern, daß die Kundschaft mitunter an einem Tag mehrere "Versammlungen" abhielt, von der örtlichen Presse, daß die Säle ganz gut gefüllt waren und aus allgemeiner Erfahrung, daß solche Rattenfänger vor allem finanziell verzweifelte Zeitgenossen auf die Beine bringen.

Hoffe das zuständige Finanzamt nimmt sich die Präsidenten und ihre Bande auch noch vor.

Ich gehe mal davon aus, daß das ergaunerte Vermögen dem Verfall unterliegt und nicht bloß besteuert wird.
« Letzte Änderung: 18. April 2018, 16:29:55 von dtx »
 
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Offline Rechtsfinder

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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #1188 am: 18. April 2018, 18:04:42 »
Die Frage stellt sich halt, wie man das Vorgehen der "unabsetzbaren Präsidentin" einschätzt: Ist unter gar keinem Gesichtspunkt denkbar, dass sie damit Erfolg haben konnte? Dann müsste - entsprechend dem "untauglichen Versuch" des deutschen Strafrechts - sie vom Vorwurf des versuchten Hochverrates allerdings freigesprochen werden. Hält man es hingegen nur für extrem unwahrscheinlich, dass sie Erfolg hätte haben oder zumindest einen kleinen Aufstand, realen Putschversuch o. dgl. auslösen können, dann muss man sie wohl auch verurteilen.
Aber diese Fragen wird das Gericht klären müssen. Und der OGH ist ja auch noch da.

Naja, also, wie der Kollege Rechtsfinder immer so schön sagt: Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Im "großen Kanton" (liebe Ösis: so nennen die Schweizer die Piefkes) heißt es zur Strafbarkeit des Versuchs im Strafgesetzbuch (StGB):
Zitat
§ 22 Begriffsbestimmung
Eine Straftat versucht, wer nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt.

§ 23 Strafbarkeit des Versuchs
(1) Der Versuch eines Verbrechens ist stets strafbar, der Versuch eines Vergehens nur dann, wenn das Gesetz es ausdrücklich bestimmt.
(2) Der Versuch kann milder bestraft werden als die vollendete Tat (§ 49 Abs. 1).
(3) Hat der Täter aus grobem Unverstand verkannt, daß der Versuch nach der Art des Gegenstandes, an dem, oder des Mittels, mit dem die Tat begangen werden sollte, überhaupt nicht zur Vollendung führen konnte, so kann das Gericht von Strafe absehen oder die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2).

Dazu ein paar Anmerkungen: Es gehört schon zum Grundprinzip des Versuchs, dass etwas nicht klappt. Hätte beim Versuch alles geklappt, dann wäre es ja nicht beim Versuch geblieben, sondern zur vollendeten Tat gekommen. Die Frage ist also nur, was warum nicht klappt.

Insbesondere aus § 23 Abs. 3 StGB können wir ersehen, dass der sog. "untaugliche Versuch", d.h. der Versuch, bei dem schon vorher fest stand, dass er nur schiefgehen konnte, grundsätzlich strafbar ist. Die Strafbarkeit des untauglichen Versuchs ist auch in der Rechtswissenschaft unstrittig (statt aller: Beckemper/Cornelius in: von Heintschel-Heinegg (Hrsg.) Beck'scher Online-Kommentar StGB, 37. Edition Stand 01.02.2018, § 22 Rn. 63). Abs. 3 eröffnet nur für den Fall, dass der Täter "aus grobem Unverstand verkannt" hat (vulgo: einfach zu blöde war), dass es nur schiefgehen konnte, die Möglichkeit zu mildern oder von Strafe abzusehen.

Beispiel: Will also der T den O erschießen, lauert des Nachtens am Waldweg und erschießt das Wildschwein, das er für den O hält, dann handelt es sich vorliegend um einen untauglichen Versuch. Denn unter keinen vorstellbaren Umständen konnte der Schuss auf das Wildschwein zum Tode des O führen. Da T aber glaubte, dass er tatsächlich auf O schieße, handelt es sich um einen strafbaren Mord- oder Totschlagsversuch.

Was allerdings auch nach deutschem Strafrecht straflos bleibt ist der sog. "irreale" bzw. "abergläubische" Versuch. Gemeint damit ist vor allem Magie. Es ist straflos, jemanden totbeten zu wollen. Oder zu versuchen, durch schwarze Magie oder Teufelsanbetung jemanden zu verhexen. Die Schwelle ist hier aber ziemlich hoch angesetzt. Hätte Österreichs selbsternannte Königin der Herzen Briefe ans Christkind oder den Weihnachtsmann zum Nordpol geschickt und diese um Beistand bei der Übernahme der Regierungsgewalt gebeten, dann würde ich das annehmen. Bei Briefen an die Militärpolizei würde ich das allerdings anders sehen. Denn grundsätzlich kann es schon klappen, die Militärpolizei auf seine Seite zu ziehen und damit den Putschversuch zu unternehmen. Soll es ja Gerüchten zur Folge schonmal gegeben haben, sowas…

Fazit: Der "untaugliche" Versuch ist zumindst in Deutschland mitnichten automatisch straflos. Im Gegenteil reicht die böse Gesinnung des Täters tatsächlich aus, ihn empfindlich zu bestrafen. Vorliegend bestünde für eine Straffreiheit wegen grob unverstandener Untauglichkeit des Versuchs (im deutschen Recht) sicher eine Möglichkeit der Milderung, die aber keinesfalls garantiert wäre. Und schließlich: Keine Ahnung, was die Alpenrepublik in dieser Frage so umtreibt. Ich hab zwar einen nicht unerheblichen Teil meiner Strafrechtskenntnisse von einer Österreicherin erworben, die hat aber dennoch deutsches Strafrecht gelehrt.

Off-Topic:
Zur Illustration ergänze ich nochmal einen sehr plakativen Fall:
M ist mit seiner Frau F im Urlaub. Er hasst sie insgeheim, ist aber scharf auf ihr Geld, bei einer Scheidung würde er nichts bekommen. Als beide am Strand liegen, will F den schlafenden M animieren, zu ihr ins Wasser zu kommen. Daher schreit sie in gespielter Todesangst laut um Hilfe. M glaubt tatsächlich, dass sie in Todesgefahr ist, sieht aber die Gelegenheit gekommen, sich ihrer zu entledigen und zu erben. Also bleibt er liegen und tut, als schliefe er. F kommt irgendwann aus dem Wasser, der Tag verläuft irgendwie, beide kehren zurück, M erzählt die ganze Geschichte bei einem Bier einem zufällig ebenfalls anwesenden Staatsanwalt.

Der Staatsanwalt wird, nach Deutschland zurückgekehrt, Ermittlungen wegen Mordversuchs aufnehmen und den Fall zur Anklage bringen. M war als Ehemann der F ein sog. "Beschützergarant", hatte also das ihm zumutbare zu unternehmen, sie vor Schaden zu bewahren. Sein Unterlassen wird daher (da er sich eben in einer sog. "Garantenstellung" befand) gleichwertig zu aktivem Tun verstanden. Nach seiner Vorstellung musste die F durch unveränderten Geschehensablauf zu Tode kommen. Sein Motiv war das reiche Erbe, das nennt man auch "Habgier". M hat also einen Mordversuch unternommen.

Das illustriert vielleicht, das zumindest nach deutschem Recht der Versuch recht weitreichend sein kann…
« Letzte Änderung: 18. April 2018, 18:09:28 von Rechtsfinder »
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #1189 am: 18. April 2018, 20:13:54 »
Tja, bei Addis Marsch hätte man auch annehmen können, dass er keinen Erfolg haben könnte.
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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #1191 am: 19. April 2018, 19:55:33 »
Gibt es schon freiwillige Prozessbeobachter?

Wenn es sich von meiner - leider absolut unflexiblen - Arbeitszeit her ausgeht, werde ich gerne vor Ort sein und danach hier berichten.

Allerdings habe ich keine Erfahrung wie man bei so einem Prozess als Zuschauer in den Verhandlungssaal kommt sofern man nicht von der Presse bzw. Angehöriger ist. Ich schätze, es wird weniger Plätze für Zuschauer geben als Bedarf dafür gegeben ist. Für Tipps, wie man als "normaler" Zuschauer einen Platz im Gerichtssaal bekommt, wäre ich sehr dankbar. Gerne auch per PM!
 

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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #1192 am: 20. April 2018, 07:07:30 »
In Deutschland wird erst die Presse eingelassen. DanN geht es nach der Reihenfolge in der anstehenden Schlange. Also, früher Vogel fängt den Reichi.
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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #1193 am: 20. April 2018, 15:37:42 »
"Ein interessanter Rechtsfall": (* s.u.)

Zitat
Graz. Ein interessanter Rechtsfall beschäftigt Österreich. Dort müssen sich demnächst zwölf sogenannte „Staatsverweigerer“ vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Graz erhob Anklage gegen die Beschuldigten, acht von ihnen wird versuchte Bestimmung zum Hochverrat vorgeworfen – ein Delikt, das etwa in Deutschland nicht mehr justiziabel ist. Der Tatzeitraum umfaßt rund eineinhalb Jahre bis April 2017. Weitere Anklagepunkte sind „staatsfeindliche“ Verbindung, versuchte Bestimmung zu Nötigung einer Regierung und zum Amtsmißbrauch, außerdem schwerer gewerbsmäßiger Betrug.

Die Ermittlungen gegen mehrere führende Persönlichkeiten im sogenannten „Staatenbund Österreich“ liefen seit Oktober 2016, bevor am 20. April 2017 in einer ersten Verhaftungswelle 26 Verdächtige festgenommen wurden. Nun liegt die Anklageschrift gegen zwölf Personen vor. Zwei von ihnen – unter ihnen die Präsidentin des Vereins – befinden sich nach wie vor in Untersuchungshaft.

Das Verbrechen der versuchten „Bestimmung zum Hochverrat“ liegt laut Staatsanwaltschaft deshalb vor, weil einige der Angeklagten mehrmals versucht haben sollen, Angehörige des österreichischen Bundesheeres zu Verhaftungen auf der Grundlage von selbst ausgestellten Haftbefehlen zu bewegen. Ziel sei es gewesen, eine „militärische Übergangsregierung“ zu bilden „und dabei alle ,Schlüsselpositionen‘ zu besetzen. Mangels Mitwirkung der betreffenden Führungsoffiziere des österreichischen Bundesheeres sowie dessen Generalstabschefs sei es beim Versuch geblieben.

Das Verbrechen der staatsfeindlichen Verbindungen wird allen zwölf Angeklagten vorgeworfen, weil der Verdacht besteht, die Beschuldigten hätten seit Oktober 2015 „Verbindungen, deren Zweck es war, auf gesetzwidrige Weise die Unabhängigkeit, die Staatsform oder eine verfassungsmäßige Einrichtung der Republik Österreich oder eines ihrer Bundesländer zu erschüttern“, gepflegt, indem sie den „Staatenbund Österreich“ im Oktober 2015 gründeten, der mehr als 2600 Mitglieder hatte. In Österreich steht auf Hochverrat eine Freiheitsstrafe von zehn bis 20 Jahren, auf staatsfeindliche Verbindung sechs Monate bis fünf Jahre.

Beobachtern zufolge handelt es sich beim „Staatenbund Österreich“ um ein Pendant zur bundesdeutschen „Reichsbürger“-Szene. (mü)

http://zuerst.de/2018/04/20/anklage-wegen-hochverrats-prozess-gegen-staatenbund-oesterreich/

(* in der Darstellung der quasi-offiziellen NPD-Zeitschrift, was besser erwähnt werden sollte. Moderation)
« Letzte Änderung: 27. April 2018, 01:17:25 von BlueOcean »
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #1194 am: 20. April 2018, 18:05:27 »
Was lesen meine müden Augen?

Zitat
acht von ihnen wird versuchte Bestimmung zum Hochverrat vorgeworfen – ein Delikt, das etwa in Deutschland nicht mehr justiziabel ist.

Ich bin mir sicher, dass ich irgendwo im Untergeschoss eine Abhandlung archiviert habe, in der ich mich u.a. damit befasst habe, dass die "versuchte Anstiftung zum Hochverrat" (ich habe mal frei aus dem Österreichischen übersetzt, in Deutschland sehr wohl strafbar ist. :facepalm: Ich hätte das auch dieser "Zuerst" gemailt. Aber dann habe ich mir die Postille angeguckt. Sieht ja schon eher zweifelhaft aus… :scratch:
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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #1195 am: 20. April 2018, 19:28:08 »


Zur Feier des Tages genehmige ich mir gerade ein kühles Blondes.  :beer:

Heute vor genau einem Jahr wurden Moni und Konsorten von der in den letzten Zuckungen liegenden Staatssimulation hopps genommen.

 :clap: :clap: :clap:
 
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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #1196 am: 20. April 2018, 21:10:45 »
In Deutschland wird erst die Presse eingelassen. Dann geht es nach der Reihenfolge in der anstehenden Schlange. Also, früher Vogel fängt den Reichi.

Nicht nur der. Auch ein gültiges Ausweispapier in der Tasche ist Goldes wert.
 
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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #1197 am: 26. April 2018, 19:06:54 »
Der Prozess des Jahres kann beginnen. Jetzt habe ich das passende Outfit.


« Letzte Änderung: 26. April 2018, 19:09:44 von I AM FROM AUSTRIA »
 
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Der viereckige Trompeter

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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #1198 am: 26. April 2018, 19:57:17 »
Mit diesem Outfit kann dir modemäßig nicht mal DDr. Dohr das Wasser reichen!
;D


Ich hoffe der Prozess findet noch nicht in den nächsten zwei Monaten statt. Falls doch, falle ich nämlich leider als Prozessberichterstatter aus.
« Letzte Änderung: 26. April 2018, 20:24:03 von Der viereckige Trompeter »
 

Offline Helvetia

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Re: Monika Unger, Präsidentin des "Staatenbunds Österreich"
« Antwort #1199 am: 26. April 2018, 20:15:12 »
Das wüssten wir doch wohl, wenn der Prozess schon innerhalb der kommenden zwei Monate stattfände!
"Ich gebe der ganzen Thematik noch maximal zwei Jahre, dann werden Elemente rechtlich abkassiert, die hätten nie geglaubt, dass das passieren wird." - Carl-Peter Hofmann (2018)
 
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