England (ich meine jetzt in der Tat England im engeren Sinne, ohne Schottland, Nordirland, Wales und die Kronbesitzungen) hat doch eine lange Geschichte mit einem Zweikammerparlament. Daher könnten die Engländer doch auch wissen, wie das läuft, wenn zwei Seiten zustimmen müssen. So wie ein Gesetz im Zweikammersystem erst einmal durch beide Kammern gehen muss, um in Kraft treten zu können, ist es auch mit einem Vertrag oder Abkommen: Beide Vertragspartner müssen zustimmen.
(Ja, der Einwand, dass in vielen heute noch bestehenden Zweikammersystemen die eine Kammer, wie schon das britische Oberhaus, nur noch bedingtes Mitspracherecht besitzt, trifft schon zu, ändert aber nichts an der Geschichte, denn bis vor historisch recht kurzer Zeit mussten beide Kammern unbedingt zustimmen, davon abgesehen, dass eben jetzt allein die Vertagung einer entsprechenden Vorlage durchs Oberhaus das Inkrafttreten vor Wirksamwerden des Austritts verhindert, also der "alte" Zustand gleichsam wieder auflebt.)
Was Verträge angeht, so gibt es ja auch unter unseren RD mit den "konkludenten Verträgen", den "AGB", die man noch nicht einmal gesehen haben muss, damit sie gelten, u. dgl. mehr auch Versuche, Anderen einen "Vertrag" aufzwingen zu wollen. Was bei den RD nicht geht, wird aber zwischen GB und EU auch nicht gehen.